Wir werden den Antrag der LINKEN daher heute ablehnen. Ich füge aber für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hinzu: Uns ist es wichtig, die Einnahmesituation des Staats insgesamt zu verbessern und auch die Starken in unserer Gesellschaft stärker heranzuziehen, ohne damit gleich einen neuen Umverteilungsprozess beginnen zu wollen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Forderung der LINKEN nach der Wiedereinführung der Vermögensteuer ist aus Sicht der CDU ökonomischer Unfug. Sie dient einzig dazu, mit populistischen Anträgen Neiddiskussionen zu fördern.
Soweit es darum geht, in Bremen eine Landesvermögensteuer einzuführen, ist ja schon seitens der Koalition ausgeführt worden, dass das aus verfassungsrechtlichen Gründen schwierig beziehungsweise nicht möglich ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch die Bundesländer Hessen und Bayern im Jahr 2003 in Bundestag und Bundesrat ausgerechnet am Widerstand von Rot-Grün gescheitert sind, als sie die Vermögensteuer auf Bundesebene aufheben wollten. Herr Rupp, wenn ich jetzt einmal zu Ihrem Übervater, Herrn Lafontaine, komme: Er war ja auch einmal Bundesfinanzminister
und hatte in dieser Funktion auch die Möglichkeit, eine Vermögensteuer auf Bundesebene einzuführen. Das hat er nicht getan, die Möglichkeiten hat er nicht genutzt.
Im Übrigen, wenn wir jetzt einmal zur Sache selbst kommen, würde eine Landesvermögensteuer die Standortbedingungen in Bremen nach diesen ganzen unsäglichen Diskussionen, die wir hier um die Waffensteuer, die Bettensteuer oder die bedingungslose Erhöhung der Gewerbesteuer geführt haben, noch weiter verschlechtern.
Warum etwa sollten Vermögende ihren Wohnsitz ausgerechnet in Bremen wählen, wenn sie hier auch noch einer Vermögensteuer von einem Prozent ihres Vermögens unterliegen würden?
Bremen ist aber gerade auf die Steuereinnahmen von sogenannten Besserverdienenden angewiesen. Bei einem Sonderweg Bremens würde die dringende Gefahr bestehen, dass gerade Vermögende von hier abwandern. Gerade auf die Steuereinnahmen von Vermögenden ist Bremen angewiesen, denn die einwohnerbezogenen Einnahmen sind in einem Stadtstaat mit Sicherheit nicht zu unterschätzen. Warum, liebe Kollegen von der LINKEN, tun Sie alles, um Leute, die hier die Steuern zahlen, zu vertreiben? Das finden wir nicht in Ordnung!
Sie verkennen auch eines bei Ihrer Forderung – Herr Dr. Kuhn hat es vorweggenommen –, dass nämlich bereits jetzt die obersten fünf Prozent der Einkommensbezieher fast 40 Prozent der Einkommensteuerlast tragen, und die obersten 25 Prozent der Einkommensbezieher haben rund 75 Prozent des Einkommensteueraufkommens geschultert. Ich will sagen, dass bereits jetzt starke Schultern deutlich mehr tragen als schwache Schultern und damit auch einen wichtigen Beitrag zum sozialen Ausgleich in dieser Gesellschaft leisten.
Wenn Sie es also noch nicht verstanden haben, Herr Dr. Kuhn: Wer viel verdient, der zahlt auch heute schon hohe Steuern!
Im Übrigen lässt uns DIE LINKE bei der konkreten Ausgestaltung der Vermögensteuer im Unklaren. Auf Bundesebene haben Sie einst eine Vermögensteuer – man höre und staune! – von fünf Prozent gefordert, sind damit aber im Bundestag gescheitert. Jetzt versuchen Sie es erneut, jetzt haben Sie Ihren Satz schon auf ein Prozent reduziert.
Ja, nur hier! Sehen wir einmal, was uns wieder auf Bundesebene erwartet! In Bremen wollen Sie nur natürliche Personen besteuern, wie sieht das denn auf Bundesebene aus, wollen Sie da auch Betriebe besteuern? Auch da lassen Sie uns im Unklaren. Wir wissen ja gar nicht, welchen Initiativen Sie sich anschließen wollen, wenn diese Initiativen noch gar nicht eingebracht worden sind. Wollen Sie sich eventuell den Plänen der SPD anschließen, auch Betriebsvermögen mitzubesteuern? Bei den Freibeträgen fordern Sie hier eine Millionen Euro: Wie sieht es beim Betriebsvermögen aus, wenn solche Diskussionen auf Bundesebene dann auch noch angestrengt werden? Ich meine, wenn man seriös über Vorschläge diskutieren will, dann muss man auch konkrete Vorschläge vorliegen haben, und das lassen Sie hier, liebe LINKE, vermissen!
Wenn man jetzt also einmal zugrunde legt, dass es tatsächlich nur um eine Besteuerung von natürlichen Personen geht, dann möchte ich auf eines hinweisen: Die Vermögensteuer wurde ja bis zum Jahr 1996 erhoben, und das Aufkommen betrug rund neun Milliarden Deutsche Mark. Zwei Drittel dieser früheren Vermögensteuer entfielen auf Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass der Anwendungsbereich für eine Besteuerung des Vermögens natürlicher Personen von vornherein relativ eng wäre. Das bedeutet, dass auch der fiskalische Steuerertrag relativ gering wäre. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht im Übrigen davon aus, dass eine Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht geeignet wäre, die Lage der öffentlichen Kassen relevant zu verbessern.
Soweit Sie darüber hinaus aber auch noch eine weitere Besteuerung von Betriebsvermögen – und das will ja die SPD – auf Bundesebene anstreben sollten, meinen wir, dass dies finanzpolitisches Dynamit in sich birgt. Die Vermögensteuer kann zu Liquiditätsund Finanzierungsproblemen bei Immobilien- und Betriebsvermögen führen, insbesondere dann, wenn der laufende Ertrag nicht ausreicht, um die laufende Vermögensabgabe zu bezahlen. Eine Vermögensteuer auf private Vermögen schmälert potenzielles
Es ist auch keinesfalls gesichert, dass nur die rund 10 000 Vermögensmillionäre in Bremen betroffen wären. Je nach konkreter Ausgestaltung der Vermögensteuer – und da legen sich die lieben Damen und Herren von der LINKEN ja gerade nicht fest – können auch Normalverdiener, kleine und mittelständische Betriebe betroffen sein,
denn die Vermögensteuer trifft auch gerade zum Beispiel viele Handwerksmeister oder Inhaber von Kleinbetrieben, aber auch Hausbesitzer, die sich ein kleines Vermögen zur Alterssicherung angespart haben.
Doch, ich habe zugehört, aber Sie haben sich ja nicht festgelegt, das ist ja das Problem! Was passiert mit dem Handwerksmeister – wir können ja einmal ein Beispiel nehmen –, der sich jetzt ein Mehrfamilienhaus im Wert von einer Millionen Euro als Alterssicherung gekauft hat? Das ist nicht selten, sprechen Sie einmal mit den Menschen, gehen Sie an die Basis, dann wissen Sie, was dort los ist!
(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das ist aber nicht meine Basis! Unsere Basis ist das nicht! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie kennen Leute!)
Offenbar! Das heißt, er muss nicht nur diesen Ertrag versteuern, sondern er muss auch noch 10 000 Euro, wenn man bei einem Steuersatz von einem Prozent bleibt, pro Jahr Vermögensteuer zusätzlich abgeben. Das kommt einer Enteignung gleich. Woher soll etwa dieser Handwerksmeister, um bei dem Beispiel zu bleiben, die 10 000 Euro nehmen? Soll er jetzt einen Kredit aufnehmen, soll er das Haus verkaufen, oder legt er etwa diese Kosten dann wiederum auf die Mieter um?
Es wäre ganz nett, wenn ich auch einmal zu Ende sprechen dürfte! Oder soll er dieses Geld auf die Mieter umlegen? Das würde bedeuten, dass wiederum
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Im Protokoll steht jetzt Unruhe im Parlament, und zwar zu Recht!)
Vielen Dank! Es wäre ja ganz interessant, auch wenn wir kontroverser Meinung sind, wenn Sie mir zunächst einmal zuhören würden, damit Sie überhaupt in der Lage sind zu folgen. Vielleicht kann ich Sie dann ja auch noch überzeugen!
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Selbst wenn wir zuhören, können wir nicht folgen!)
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass es Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz gibt, dass gerade die früher von natürlichen Personen – es geht ja jetzt in Ihrem Antrag auch um natürliche Personen – aufgebrachte Vermögensteuer zu 70 Prozent auf Steuerpflichtige entfiel, deren zu versteuerndes Einkommen damals nicht höher als 55 000 Deutsche Mark bei Ledigen lag.
Ja! Das bedeutet, dass die Vermögensteuer schon früher nicht die Reichensteuer war, als die sie jetzt dargestellt wird. Die Freibeträge von einer Million Euro klingen zwar erst einmal gut und hoch, aber schauen wir doch einmal genau hin: Das Vermögen betrifft eben auch den Haus- und Grundbesitz. Es betrifft, wenn wir jetzt beim Betriebsvermögen sind, je nach dem, in welcher Form ein Betrieb gestaltet wird, auch Firmengebäude, Handwerkstätten oder Werkstätten. Dieses Vermögen kann eben steuerlich nicht anders als Bar- oder Aktienvermögen behandelt werden, denn gerade das hat das Bundesverfassungsgericht ja als verfassungswidrig untersagt.