und große Vermögen in einem stärkeren Maße als bisher zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden. Daher wollen wir insbesondere im Bundesrat für eine sozial gerechte Erbschaft- und Schenkungsteuer, eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und eine stärkere Belastung von großen Vermögen eintreten.“ Ein guter Vertrag, eine gute Vereinbarung!
Ich füge aus meiner und aus Sicht der Grünen als weitere Punkte mit dringendem Handlungsbedarf die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer, die Abschaffung ökologisch unsinniger Subventionen, wie zum Beispiel das Dienstwagenprivileg,
die Lichtung des Dschungels bei den Mehrwertsteuersubventionen, wie die Subventionierung der Hoteliers als letztes, aber leider nicht einziges Beispiel, und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, damit auch und gerade der Finanzhandel besteuert wird, so wie jeder andere Handel auch, hinzu.
Persönlich füge ich hinzu: Fast das wichtigste Projekt im Augenblick scheint mir, dass wir international zu Regelungen kommen, die das Bankgeheimnis endlich lüften. Was das an volkswirtschaftlichem Schaden – schauen Sie nach Griechenland, Spanien oder Portugal! – anrichtet, dass ohne Kenntnis und Offenlegung im Geheimen Geld von einem Land woanders hingebracht werden kann! Das ist einer der größten Störfaktoren und eine der größten Ungerechtigkeiten, die es gibt. Das wäre für mich ein ganz zentraler Punkt.
Sie sehen, und daraus machen wir auch keinen Hehl, wir wollen die Steuereinnahmen erhöhen, damit der Staat handlungsfähig bleibt oder wieder wird, und wir wollen es gerechter machen, indem wir die starken Schultern mehr belasten.
(Heiterkeit beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Das hat aber keiner verstanden!)
kommen tragen. Das stimmt auch, das ist der Fall, aber es hat offensichtlich nicht verhindert, dass die Ungleichheit der Einkommen, Vermögen und Lebenschancen in Deutschland in den letzten Jahren weiter zugenommen und keineswegs abgenommen hat. Wenn es so wäre, dass das Steuersystem vor allem die Starken belasten würde, dann müsste man das ja irgendwann merken, aber das Gegenteil ist der Fall. Da scheint doch noch viel möglich zu sein.
Solange das so ist, ist ein Steuersystem nicht gerecht, nicht effektiv und nicht ausreichend geeignet, zur Funktionsfähigkeit des Staates beizutragen und die Gesellschaft zusammenzuhalten. Diesen letzten Punkt will ich besonders betonen. Wir wissen inzwischen aus vielen internationalen Untersuchungen: Je größer in Europa die soziale Ungleichheit einer Gesellschaft ist, desto größer ist auch die Unzufriedenheit.
Je kleiner diese Differenz ist – ich sage es einmal ganz platt und einfach –, desto glücklicher sind die Menschen insgesamt.
Interessant ist dabei, dass sie sowohl unten als auch oben in der Gesellschaft glücklicher sind, das ist ja das Interessante daran. Sehen Sie sich die Untersuchungen der Glücksforschung über die Haltung der Menschen zum Leben insgesamt, zur Zukunft, Kinder zu bekommen, etwas Neues anzufangen oder Innovationen zu schaffen an! Sie ist in Gesellschaften, in denen die soziale Ungleichheit geringer ist, erheblich größer und umgekehrt. Das zeigen die Untersuchungen, und deswegen muss das Steuersystem, finde ich, auch dazu beitragen. Das ist auch unsere Verpflichtung.
Die Steuerreform mit dem Kern der höheren Besteuerung der Vermögen ganz allgemein ist der erste Punkt des Beschlussantrags der LINKEN. Die Richtung stimmt, das habe ich schon gesagt, da sind wir uns, glaube ich, weitgehend einig. Wir müssen den Senat aber, wie gesagt, nicht noch einmal auffordern, denn wir haben es bereits beschlossen, und der Senat handelt danach. Zuletzt hat er im Bundesrat einen Antrag zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent mit eingebracht, und daran können Sie es ja sehen.
Ihr zweiter Beschlusspunkt, der Senat solle der Initiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer seitens vierer von Ihnen namentlich genannter Bundesländer beitreten! Wenn das auf der von mir be
schriebenen Linie der Koalition liegt, dann wird der Senat das auch tun, davon gehe ich aus, aber diese Initiative liegt noch nicht vor, sie ist nicht eingebracht worden.
Sie müssen mir schon zugestehen, selbst wenn es aus Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart kommt, dass ich nicht die Katze im Sack kaufe. Ich will erst sehen, was es ist, und dann kann man darüber entscheiden, denn wenn man die Vermögensteuer einführen will, kommt es auch auf die Frage der verfassungsgemäßen Umsetzung und die Details an. Ja, wir werden die Linie unterstützen, aber man muss sich das genau anschauen. Zum heutigen Zeitpunkt geht dieser Punkt – noch – nicht.
Der dritte Punkt, der Ihnen vermutlich am wichtigsten ist, die Prüfung einer bremischen Landesvermögensteuer! Ehrlich gesagt, ich finde, dass es eigentlich gar keine – wie Sie es formuliert haben – so extreme Maßnahme und auch keine absurde Idee ist. Sie haben völlig recht damit, dass wir die eigenen Einnahmequellen in Bremen überprüfen und, wo es Sinn macht, ausschöpfen müssen. Das haben wir auch getan, und das tun wir auch, wir haben darüber geredet. Gerade weil das so ist: Herr Rupp, glauben Sie wirklich, dass diese Koalition und die Finanzsenatorin das nicht schon gemacht hätten, was Sie in Ihrem dritten Punkt fordern?
Es gibt in der Tat privaten Reichtum in Bremen, und natürlich muss man sich ansehen, wie er auch zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben beitragen kann. Deswegen haben wir es geprüft, und die Antwort ist leider, dass die Länder keine auf ein Land beschränkte Millionärs- oder Vermögensteuer einführen können. Das Vermögensteuergesetz ist ja nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht außer Kraft gesetzt worden, sondern es wird nur nicht angewendet, und dadurch dass der Bund 15 Jahre nach dem Urteil in dieser Sache nichts getan hat, hat er die Gesetzgebungskompetenz nicht aufgegeben.
Es ist eben verfassungsrechtlich kein Platz frei geworden, und es geht nicht nach dem schönen Kinderlied, aufgestanden, Platz vergangen. Die Bundeskompetenz ist im Jahr 2006 noch einmal in der Förderalismusreform bestätigt worden, und es gab auch keine Initativen in anderen Ländern – auch nicht den rot-rot regierten Ländern, verehrter Herr Kollege! –, selbst etwas einzuführen, weil sie das natürlich genauso geprüft haben.
Also werden und müssen wir alle drei Punkte Ihres Antrages ablehnen, und wir werden uns durchaus in unterschiedlichen Nuancen, aber, ich denke, in weiten Teilen auch gemeinsam, auf den Wechsel im Jahr 2013 konzentrieren, der dann für die Zukunft
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne die politische Bundesgeschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Frau Steffi Lemke, begrüßen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE hat mit dem Antrag gleichzeitig eine Analyse zur Entwicklung der Steuerausfälle vorgelegt, die es insgesamt aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen gegeben hat, und, noch einmal, wie ich finde, sehr zu Recht deutlich gemacht, dass das Bundesland Bremen seinen Sparauflagen stets gerecht geworden ist und wie andere Bundesländer auch „Opfer der Bundesgesetzgebung“ gewesen ist.
Uns sind die Einnahmen weggebrochen, und uns fehlt die Kompensation der Ausgaben. Das ist die eine Seite der Analyse, die wir eindeutig teilen. Wir teilen auch, weil es schlichtweg nicht zu übersehen ist, die Einschätzung, dass es in den letzten Jahren zu einer Spaltung der Gesellschaft in arm und reich in immer größerem Maße gekommen ist. Wir müssen auch zugestehen, dass dies auch durch die Gesetzgebung geschehen ist, bei der auch Sozialdemokraten Mitverantwortung hatten. Da ducken wir uns auch nicht weg, das ist so gewesen.
Wenn wir auf der anderen Seite aber wissen, dass wir vor großen gesellschaftlichen Aufgaben stehen, wie die Bereitstellung von Kindergartenplätzen und die Schaffung gerechter Bildung für alle oder bei der Infrastruktur, das gilt ja im Übrigen nicht nur allein für Bremen, wenn Sie sich die anderen Bundesländer anschauen, gilt dies in ähnlicher Weise genauso –, dann sehen wir auch, dass wir einen Bedarf haben, die Einnahmeseite zu steigern.
Im Übrigen darf ich einmal sagen, dass sich diejenigen, die sich dafür einsetzen, die Vermögensteuer wieder einzuführen – zu denen wir ja auch gehören –, in guter Gesellschaft befinden. Wenn wir zum Beispiel das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung nehmen, so hat dies formuliert: „Was der deutsche Fiskus von Reichen holt, ist weniger als die Hälfte ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
des Durchschnitts im Vergleich der westlichen Industrienationen.“ Das muss man sich noch einmal vor Augen führen: weniger als die Hälfte im Vergleich der westlichen Industrienationen! Das bedeutet, dass wir im Augenblick mit der Steuergesetzgebung so aufgestellt sind, dass diejenigen, die wohlhabend sind, auch dauerhaft bessergestellt sind.
Bei der Einführung einer Vermögenssteuer geht es daher auch nicht darum, so etwas wie eine Umverteilung vorzunehmen, wie ich soeben den Eindruck hatte. Das ist nicht Sinn der Politik. Es geht darum, diejenigen, die stark genug sind, um die Lasten zu tragen, auch an den Lasten zu beteiligen, und das ist richtig.
Ich darf hinsichtlich der Einstellung der Sozialdemokraten noch einmal sagen, dass wir uns ja durchaus eine Zeitlang mit der Vermögensteuer schwer getan haben. Wir haben aber nun einen Parteitagsbeschluss, den wir in Dresden gefasst haben, in dem wir auch eindeutig sagen: Die Bundesländer müssen dringend wieder in ihrer eigenen finanziellen Handlungsfähigkeit gestärkt werden. Durch eine Reform der Vermögensbesteuerung, einschließlich Wiedereinführung der Vermögensteuer, und eine Reform der Erbschaftsteuer erhalten die Länder deshalb auch neue eigene finanzielle Spielräume. Die neue private Vermögensteuer soll hohe Beträge erfassen. Sie sehen, Herr Rupp, in der Sache sind wir ziemlich nahe beieinander, das ist alles überhaupt nicht die Frage!
Die Frage ist jetzt: Wie gehen wir mit dem Antrag um? Herr Kollege Dr. Kuhn hat soeben schon im Hinblick auf den Punkt 1 ausgeführt, wie sich die Koalition insgesamt festgelegt hat und auch verhält. Das ist nur zu bestätigen: Diesen Weg gehen wir! Wir können es uns als Land Bremen nicht leisten, weitere Steuergeschenke zu akzeptieren. Das heißt im Umkehrschluss auch, wir können es uns auch nicht leisten, auf Einnahmequellen zu verzichten. Wenn sich Einnahmequellen erschließen, dann werden wir diesen Weg gehen müssen.
Dann komme ich direkt zu Punkt 3: Ich sehe im Augenblick nicht – und die rechtliche Situation ist eben auch durch die Föderalismusreform nicht anders gegeben –, dass wir hier als Land etwas regeln könnten. Das funktioniert schlichtweg nicht. Wir müssen darauf setzen, dass wir bei der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2013 eine Mehrheit haben, die dafür sorgt, dass die Vermögensteuer wieder eingeführt und der Staat insgesamt handlungsfähiger wird.
Wir haben daher zu Punkt 3 eine andere rechtliche Einschätzung, und wir können ihn in dieser Form auch nicht mit unterstützen.
Im Hinblick auf Punkt 2 ist schon darauf hingewiesen worden, dass die Initiative selbst noch nicht vorliegt. Ich gehe aber davon aus, dass dies auch im Rahmen der Vorberatungen der Bundesratsinitiativen im Rahmen der A-Länder, an denen Bremen ja auch beteiligt ist, ein Thema ist und dass Bremen sich dann, wenn die Bedingungen erfüllt sind, entsprechend einbringen wird. Daher, sage ich einmal – das klingt etwas abgehoben und überheblich, soll aber nicht so gemeint sein –, ist das ein Selbstläufer.
Wir haben uns verpflichtet, die Stärkeren in der Gesellschaft auch stärker zu belasten, also gehen wir auch diesen Weg.
Wir werden den Antrag der LINKEN daher heute ablehnen. Ich füge aber für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hinzu: Uns ist es wichtig, die Einnahmesituation des Staats insgesamt zu verbessern und auch die Starken in unserer Gesellschaft stärker heranzuziehen, ohne damit gleich einen neuen Umverteilungsprozess beginnen zu wollen! – Vielen Dank!