Protocol of the Session on April 26, 2012

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Häsler, ich kann Sie nur beglückwünschen, wenn Sie 20 Euro pro Quadratmeter zahlen können! Ich muss Ihnen sagen, ich war bis zum Juni letzten Jahres Sekretärin, ich konnte nicht einmal sieben Euro pro Quadratmeter bezahlen, aber schön, es sei Ihnen unbenommen! Ich glaube aber, die meisten Studierenden können das nicht, von daher ist es schön, aber es geht an der Realität vorbei!

Sie waren, glaube ich, bei den Haushaltsberatungen im Wissenschafts- und Medienausschuss dabei, da habe ich beim Studentenwerk und nach der Finanzierung gefragt. Da wurde ganz deutlich gesagt, es ist Bedarf für weiteren Wohnraum durch das Studentenwerk vorhanden. Dann hätten Sie zuhören müssen, das sind keine Wahnvorstellungen, das wurde dort geäußert.

Auch der Direktor der Universität, Herr Professor Dr. Müller, hat jetzt anlässlich der Grundsteinlegung, des Richtfests beim The Fizz gesagt – es steht hier in der Zeitung –: „Trotzdem übt der Rektor unabhängig von dem Projekt ,The Fizz’ – das auch wieder etwas hochpreisiger ist – „Kritik. Bremen muss bei dem großen Bedarf auch staatlich finanzierte Wohnheime schaffen für Studenten, die sich das anspruchsvolle Wohnen wie das im ‚The Fizz’ eben nicht leisten können.“ Deshalb liegen wir zumindest mit dem Studentenwerk und auch mit dem Rektor der Universität nicht so weit auseinander und auch nicht mit den Studierenden.

Herr Tsartilidis, ich habe sehr viele Freunde, die unter 30 Jahre alt sind und studieren. Es gibt durchaus ein Interesse an Wohnheimen. Es gibt nämlich durchaus auch Studierende, die nicht gern in Wohngemeinschaften, aber auch nicht gern allein in einer Einzimmerwohnung wohnen, und da ist das Studentenwohnheim eine günstige Mischung.

Hier ist heute von keiner anderen Rednerin und keinem anderen Redner zur Sprache gekommen, dass in den Studentenwohnheimen sehr viele Studierende wohnen, die aus anderen Ländern kommen, die auch gar keine Möglichkeit haben, etwas auf dem privaten Wohnungsmarkt zu finden und die auch den Kontakt zu ihrer Community brauchen und suchen.

Ich gebe Ihnen aber recht, mit Sicherheit kann man auch einmal darüber sprechen, ob ein Studentenwohnheim immer campusnah entstehen muss. Das wäre eine Möglichkeit, denn mit Sicherheit ist es auch sinnvoll, Studierende nicht auf einen Bereich zu konzentrieren. Ich denke aber, wie gesagt, Wahnvorstellungen sind es nicht, das sind Äußerungen des Studentenwerks, die im Ausschuss vorgetragen wurden, und es sind Äußerungen des Rektors, die Kritik an der Anzahl der jetzt entstandenen Wohnheime teilen sie nämlich auch. Deshalb brauchen Sie sich hier gar nicht so aufzuregen! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Schuster.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr viel kann ich der Debatte nicht mehr hinzufügen, weil vieles schon gesagt wurde. Ich möchte das nur noch einmal kurz aus Sicht des Senats darstellen! Die Problematik, die Sie aufzeigen, Frau Vogt, sehen wir in dieser Schärfe nicht. Es ist so, dass wir hier eine erhebliche Zahl an Studentenwohnheimen haben. Es ist vor allen Dingen auch so, dass nur neun Prozent der Studierenden insgesamt überhaupt ein Studentenwohnheim präferieren. Der Rest würde lieber woandershin gehen, wenn er es könnte.

Da sind wir beim zweiten Punkt! Es ist in Bremen so, dass wir immer noch einen relativ entspannten Wohnungsmarkt haben. Sie haben recht, dass es für manche Gruppen ausländischer Studierender – das darf man aber auch nicht zu sehr verallgemeinern – sehr schwierig ist, Wohnungen auf diesem Wohnungsmarkt zu finden. Für sie muss man insbesondere auch entsprechende Angebote schaffen. Letztendlich gibt es sicherlich in einzelnen Fällen Probleme, aber es ist nicht so, dass wir hier generell von einem großen Problem sprechen können. Wir müssen allerdings auch darauf achten – das hat Frau Schön gesagt –, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass dieser entspannte Wohnungsmarkt in Bremen und Bremerhaven weiter so bleibt, sondern wir müssen dafür sorgen, dass es auch ausreichenden preisgünstigen Wohnraum in beiden Städten gibt, und zwar generell für verschiedenste Bevölkerungsgruppen, zu denen auch Studenten gehören. Das ist eine Aufgabe, aber das ist kein spezifisches Problem der Studierenden und mit Studentenwohnheimen.

Ein Drittes möchte ich hier noch betonen: Ich frage mich zwar auch, wie man als Student in eine Wohnung einziehen kann, die 18 bis 20 Euro pro Quadratmeter kostet, ich habe damit aber kein grundsätzliches Problem, solange genügend Wohnraum für diejenigen vorhanden ist, die diese Preise nicht bezahlen wollen. Wenn es jemand bezahlen will und jemand als Investor meint, das wäre ein dauerhaft tragfähiges Geschäftsmodell, dann sage ich mir, gut, das ist eben so, wenn es jemand bezahlen will. Wenn man sich hier die konkreten Verhältnisse in dieser Stadt anschaut, würde ich selbst jetzt nicht unbedingt prioritär neben der Universität wohnen wollen, sondern ich fände es als Student in der Neustadt oder im Viertel deutlich interessanter.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Huchting ist auch schön!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Das ist auch eine Frage von Prioritäten, die sich die Einzelnen selbst aussuchen sollen. Ich kann aber auch darin keinen Skandal entdecken, dass es solche Angebote gibt, und festzustellen, ob sie sich rechnen, ist nicht die Aufgabe des Senats. Unsere Aufgabe ist es, für preisgünstigen Wohnraum mit einzustehen, und das tun wir. Insofern sehen wir die Problematik nicht in der Schärfe, wie Sie sie hier aufgeführt haben, sondern wir sehen in der Tat für einzelne, allerdings zahlenmäßig sehr begrenzte Gruppen Bedarfe, die wir aber auch bisher realisieren konnten. – Vielen Dank! (Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/333, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis. Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag).

(Unterbrechung der Sitzung 13.01 Uhr)

Vizepräsidentin Schön eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet. Wir setzen die Tagesordnung fort.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch für psychisch Kranke

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 22. Februar 2012 (Drucksache 18/268)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Othmer. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Kappert-Gonther.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße auf der Besuchertribüne ganz herzlich den Vertreter des Betrof

fenenverbandes Bremens, Herrn Tintelott, und Wegweiser der Psychiatriereform, Professor Dr. Kruckenberg und Frau Kruckenberg.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes Bundesland hat ein Gesetz zum Schutz und zur Hilfe für psychisch Kranke. Schon der Name dieses Gesetzes sollte uns verpflichten. Die Ausarbeitung dieser Gesetze ist Ländersache. In den meisten Bundesländern werden diese Gesetze Psychisch-Kranken-Gesetz, bei uns Psychische-Krankheitengesetz, genannt, kurz PsychKG. Wir sprechen auch in Bremen vom PsychKG.

Die Aufgabe dieses Gesetzes ist – und das ist eine sehr schwierige Aufgabe –, sich teilweise diametral gegenüberstehende Positionen ausgewogen zu regulieren. Auf der einen Seite steht das Recht eines jeden psychisch Kranken auf ein eigenverantwortliches und möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft aller. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert völlig zu Recht ein – und das haben wir hier auch schon debattiert –, dass auch chronische, seelische Krankheit ein Ausdruck gesellschaftlicher und menschlicher Vielfalt ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auf der anderen Seite – und da wird es jetzt kniffelig – hat das PsychKG aber auch die Aufgabe, die Allgemeinheit vor einer eventuellen Gefährdung durch einen Menschen in einer extremen psychischen Ausnahmesituation zu schützen. Es ist nun wahrlich nicht so, dass psychisch kranke Menschen per se gefährlich sind. Manchmal gibt es aber extreme seelische Ausnahmesituationen, die sowohl zur Gefährdung anderer als auch zur Gefährdung der Betroffenen selbst führen können. Auch das muss dieses Gesetz regeln, also sowohl den Schutz der Allgemeinheit als auch den Schutz der Menschen selbst, die sich eventuell in einer seelischen Krise befinden.

Mittels des PsychKG werden die zuständigen Behörden ermächtigt – im Fall dieser eben beschriebenen akuten Selbst- oder Fremdgefährdung –, die Erkrankten auch gegen ihren Willen auf einer psychiatrischen Krankenhausstation unterzubringen. Darüber hinaus regeln sie auch die Berechtigung der Zuständigen auf diesen Stationen, gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen, wie zum Beispiel Zwangsmedikationen und Fixierungen, anzuwenden, also etwas, das üblicherweise dem hohen Recht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit eines jeden Menschen widerspricht. Darum muss ein solches Gesetz auch mit besonderer Sorgfalt immer wieder überprüft werden, damit die Balance zwischen diesen sich widersprechenden Polen auch gewahrt werden kann.

Lassen Sie mich zur Illustration ein Beispiel nennen, aus dem hervorgeht, wie schwierig dieser Sach

verhalt ist. Gehen wir von einem Mann aus, der aufgrund seiner psychotischen Erkrankung annimmt, dass in seinen Nachbarn der böse Geist gefahren sei, und darum diesen Nachbarn bedroht. Das ist eine akute Fremdgefährdung des Nachbarn. Der psychotische Mann kann in dem Moment krankheitsbedingt seinen Irrtum nicht erkennen und darf darum auch nach dem aktuellen PsychKG, notfalls auch gegen seinen Willen, aber nur dann, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, auf einer geschlossenen Krankenhausstation untergebracht werden. Das dient natürlich dem notwendigen Schutz des Nachbarn, aber auch – und das ist wichtig zu verstehen – dem Schutz des Erkrankten, da wir davon ausgehen dürfen, dass dieser, sobald er wieder klarer sieht, seinen Nachbarn nicht bedrohen möchte und in aller Regel froh sein wird, dass er davon abgehalten wurde.

Die Grenze zwischen dem einen und dem anderen Zustand, also der wahnhaften Verkennung und dem wieder Klarsehen, ist aber bisweilen schwierig einzuschätzen und kann sich ganz schnell verschieben. Dieses zeitliche Fenster, ab wann ein Patient auch gegen seinen Willen untergebracht und behandelt werden darf und ab wann seine Selbstbestimmungsfähigkeit wieder in den Vordergrund rücken muss, muss das Gesetz auch definieren. Entscheidend ist natürlich immer – das ist ja vollkommen klar – der individuelle Kontakt zwischen Fachleuten, Angehörigen, Nachbarn, Kollegen und dem Betroffenen, der sich in einer seelischen Ausnahmesituation befindet. Ist der Kontakt gut und angemessen, muss es meistens nicht zu Zwangsmaßnahmen kommen, und auch unser Krisendienst in Bremen sorgt sehr häufig dafür, dass Zwangseinweisungen erst gar nicht notwendig werden. Das ist das, was viel sinnvoller ist als eine Zwangsmaßnahme.

Gesetze können nicht für einen angemessenen respektvollen Umgang untereinander sorgen, Gesetze ersetzen auch nicht den fachpsychiatrischen Blick, Gesetze allein können auch nicht für den notwendigen Kulturwechsel sorgen, den die UN-Behindertenrechtskonvention einfordert. Gesetze müssen aber den geeigneten Rahmen schaffen, dass Fachleute entscheiden können, wann sie einspringend helfen müssen, dies möglicherweise auch gegen den Willen des Patienten, und – es geht immer um beides – wann wieder die Selbstbestimmung des Betroffenen als absolut anzuerkennen ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nun besteht derzeit bundesweit und auch in Bremen Rechtsunsicherheit, was auf den psychiatrischen Stationen durch das aktuelle PsychKG abgedeckt ist und was nicht. Zu dieser Rechtsunsicherheit kommt es, da inzwischen, wie Sie wissen, die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert ist – das finde ich sehr –, die das Selbstbestimmungsrecht von psychisch kran

ken Patienten zu Recht stärker betont, als es bisher der Fall war. Maßgeblich haben aber auch die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu der Verunsicherung beigetragen, durch die das Maßregelvollzugsgesetz von Rheinland-Pfalz sowie das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt wurden. Wir brauchen also auch für das Bremische PsychKG eine sorgfältige Überprüfung und eine Novellierung, die die notwendigerweise auch gegensätzlichen Blickwinkel berücksichtigt. Wir Grünen stellen uns darum einen breiten Beteiligungsprozess bei der Novellierung des Bremischen PsychKG vor.

(Glocke)

Ich komme zu Schluss, Frau Präsidentin!

Wir fordern die Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände, der Angehörigenvertreterinnen und -vertreter, der psychiatrischen und juristischen Fachleute, damit am Ende ein Gesetz steht, das der Menschenwürde und den Rechten psychisch Kranker genauso wie den Interessen nach Schutz und Sicherheit der Bevölkerung Rechnung trägt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, Frau Dr. Kappert-Gonther, hat alles schon aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit hervorragend aufgefächert, daher kann ich mich sehr kurz fassen.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 kennen wir natürlich aus anderen Zusammenhängen, in erster Linie – wir haben heute schon kurz darüber gesprochen – aus dem Baubereich. Nun geht es aber um das PsychKG, es geht also um das Verbot der Zwangsmedikation, der Zwangsbehandlung von erkrankten Menschen.

Die Unsicherheiten hat Frau Dr. Kappert-Gonther gerade schon erwähnt. Das Problem ist der Abwägungsprozess: Wann dürfen Maßnahmen durchgeführt werden, wenn Patienten, wie es so schön heißt, behandlungseinwilligungsunfähig oder -einwilligungsunwillig sind? Wann dürfen diese Behandlungen durchgeführt werden? Das PsychKG greift also tief in das Leben der Menschen ein. Die Erkrankten sollen aber, das haben wir gerade gehört, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben führen können. Wir haben es also mit einer Rechtsgüterabwägung zu tun. Die Behörden werden ermächtigt, bei akuter Eigengefährdung solche Behandlungsmaßnahmen einzuleiten.

Verschiedene Urteile haben die Rechte der Patientinnen und Patienten in letzter Zeit gestärkt. Die Maßnahmen, die eingeleitet werden, müssen verhältnismäßig sein, sie dürfen nicht 08/15 sein, sie müssen also genau auf den Patienten abgestimmt sein. Es muss genau überprüft werden, ob das ordentlich gemacht wird, und die Maßnahmen müssen von kurzer Dauer sein, das ist uns vorgegeben. Die Freiheit der Patienten darf nicht willkürlich eingeschränkt werden.

Psychiatriebetroffene kritisieren nun, dass das bremische Gesetz an dieser Stelle nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Mit dem Antrag, den wir Ihnen jetzt vorgelegt haben, fordern wir den Senat auf, dementsprechend das Gespräch zu suchen, den Dialog aufzubauen und uns innerhalb von drei Monaten eine Novellierung vorzuschlagen. Wir bitten um eine breite Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich jetzt ganz herzlich auf der Besuchertribüne die Seniorenmannschaft der Abteilung Tischtennis von Werder Bremen begrüßen. Seien Sie ganz herzlich gegrüßt!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grönert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ab und an müssen Gesetze auf den Prüfstand, und mit dem Voranschreiten der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wird es jetzt auch allerhöchste Zeit, sich um das Bremische Psychische-Krankheiten-Gesetz, kurz PsychKG, zu kümmern. Es ist notwendig und richtig, so wie Frau Dr. Kappert-Gonther auch fordert, genau zu prüfen, welche Inhalte in diesem Gesetz der UN-Behindertenrechtskonvention entgegenstehen. Diese Punkte müssen angepasst werden. Die Diskussionen in den entsprechenden Fachkreisen weisen schon seit einigen Jahren in eine neue Richtung.

Die Berechtigung zur Selbstbestimmung darf einem Menschen nicht unnötig oder voreilig entzogen werden. Wenn es notwendig ist – und das ist es leider manchmal –, stellt sich sofort die Frage nach dem Wie, Was, Warum und der Zeitdauer. Wie sieht das dann in der Praxis aus,wenn jemand nur untergebracht, aber nicht zwangsbehandelt und zwangsmedikamentiert werden möchte? Was kann das Klinikpersonal ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

leisten? Was ist mit den entstehenden Kosten? Wie lange darf oder soll eine Maßnahme dauern?