Protocol of the Session on April 25, 2012

Frau Senatorin, Sie haben den TV-L angesprochen, der, wenn ich es richtig weiß, zum Jahresende ausläuft. In welcher Höhe haben Sie in den Entwürfen der kommenden Haushalte Vorsorge getroffen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wir haben – das ist allgemein bekannt und auch dem Stabilitätsrat gemeldet worden – für die Haushalte der Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 mit einer Gesamtpersonalkostensteigerung von 0,9 Prozent kalkuliert und in den Jahren danach mit 1,5 Prozent.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Glauben Sie nach den Erfahrungen der jetzt stattgefundenen Verhandlungen und Ergebnisse, was den TVöD anbelangt, dass das in dieser Größenordnung eine realistische Annahme ist?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Wir haben diesen Wert, den wir da genommen haben, ja nicht erwürfelt, sondern uns die Tarifentwicklungen der letzten zehn Jahre angeschaut und diese 0,9 Prozent – von dieser Zahl wissen wir, dass sie ehrgeizig ist und möglicherweise als Verhandlungsziel gerade auch für das Bundesland Bremen eine Rolle spielen wird, aber möglicherweise in den Ergebnissen dann so nicht zu

erreichen sein wird – in Kenntnis der Gesamtgemengelage so in die Haushalte eingestellt. Ich würde daran jetzt sehr ungern Veränderungen vornehmen.

Die Tarifergebnisse werden durch die gute Konjunkturlage beeinflusst, das ist ganz normal. Wenn wir aber eine langfristige Planung machen, dann müssen wir Durchschnittswerte bilden, und wir werden dann, wenn das Tarifergebnis vorliegt, gegebenenfalls Sie, das Parlament, bitten, einen Nachtragshaushalt zu genehmigen, um die tatsächliche Tariferhöhung und die politisch beschlossene Übernahme auf die Beamtinnen und Beamten bezahlen zu können. Heute wäre aber jede Zahl falsch, oder Sie müssten vorschlagen, welchen Betrag ich jetzt einstellen soll.

Man soll sich auch nichts vormachen, wir als besonders armes Bundesland, in dem jedenfalls der Staat arm ist, stehen unter besonderer Beobachtung. Wenn ich jetzt anfange, zwei bis drei Prozent in die Haushalte einzustellen, dann hätten wir bundesweit sehr viel Ärger. Deshalb ist das ein Abwägen verschiedener Gesichtspunkte. Das hat uns dazu bewogen, es bei dieser Kalkulation zu belassen.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich verstehe, dass darin eine Unwägbarkeit besteht, die Sie hier auch nicht abschließend am heutigen Tage beurteilen können, das ist klar! Sie stimmen mir aber zu, und so verstehe ich Sie, dass in diesem Umstand ein erhebliches Risiko für den kommenden Hauhalt liegt?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Darin liegt ein Risiko, das hat der Senat auch bei jeder Vorlage und bei jedem Vortrag gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss gesagt. Das ist ein Risiko wie auch die Frage der Steuereinnahmen, der Entwicklung der Sozialleistungen und der Entwicklung der Zinsen, die zu den großen Brocken und Klassikern unserer Haushaltsrisiken gehören.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft das Steuerabkommen mit der Schweiz. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Welche Einnahmen würden dem Land Bremen sowie den Kommunen Bremen und Bremerhaven in den nächsten fünf Jahren schätzungsweise verloren gehen, sollte das von der Bundesregierung ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz am Widerspruch des Bundesrates scheitern.

Zweitens: Sind die Einnahmen unter Frage 1 in den Haushaltsplanungen des Landes Bremen und der Kommunen für den genannten Zeitraum bereits berücksichtigt worden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Verlässliche Angaben zum Gesamtvolumen in absoluten Zahlen sind auch im Wege der Schätzung nicht möglich.

Mit der Schweiz wurde im Rahmen der Verhandlungen über ein Steuerabkommen vereinbart, dass alle Regelungen zur Verteilung des Steueraufkommens in Deutschland aus dem Vertrag herausgenommen werden sollen. Es wird somit, soweit die Ratifizierung des Abkommens nicht am Widerstand, unter anderem Bremens, im Bundesrat scheitert, in Deutschland zwei Regelungen, ein Umsetzungsgesetz zum Steuerabkommen mit der Schweiz und eine Verteilungsregelung, geben. Bremen lehnt das Steuerabkommen in seiner gegenwärtigen Form ab, unter anderem weil damit der Staat Steuerstraftaten, die vor Abschluss des Abkommens begangen wurden, nicht mehr verfolgen würde.

Da die Verteilungsregelung im Entwurf noch nicht vorliegt, kann eine Aussage zu der auf Bremen entfallenden Quote nicht getroffen werden.

Zu Frage 2: Eine Berücksichtigung der Einnahmen in der Haushaltsplanung der Freien Hansestadt Bremen und ihrer Kommunen für den genannten Zeitraum erfolgte bisher nicht, weil diese nur auf Basis des im jeweiligen Zeitraum geltenden Rechts vorgenommen wird. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Koranverteilung durch Salafisten. Die Anfrage wurde unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Liegen den Sicherheitsbehörden im Land Bremen Erkenntnisse vor, dass Salafisten den Koran in deutscher Übersetzung in Bremen oder Bremerhaven verteilt haben oder verteilen wollen, wie es in den letzten Wochen bereits in anderen Städten beobachtet wurde?

Zweitens: Teilt der Senat die Auffassung des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz, dass die Salafisten mit derartigen Verteilaktionen das Ziel verfolgen, Außenstehende in Kontakt mit der salafisti

schen Szene zu bringen und sie im Sinne ihrer extremistischen Ideologie zu beeinflussen, sodass es letztlich nicht um die Verbreitung des Islams, sondern der salafistischen Ideologie geht?

Drittens: Aus wie vielen Mitgliedern besteht die salafistische Szene im Bundesland Bremen, und wie hat sich diese Szene sowohl personell als auch ideologisch in den letzten Jahren entwickelt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Internetseite www.hausdesqurans.de war zu entnehmen, dass die Aktion in Bremen am 14. April 2012 in der Innenstadt an einem Infostand durchgeführt werden sollte. Eine Anmeldung beim Stadtamt Bremen erfolgte jedoch nicht, ebenfalls fand die geplante Verteilung nicht statt.

Zu Frage 2: Der Senat teilt diese Auffassung. Über ihre zahlreichen Propagandaaktivitäten versuchen Salafisten, vor allem mit jungen Menschen in Kontakt zu kommen und diese ideologisch an sich zu binden.

Zu Frage 3: Der Salafismus gilt sowohl in Deutschland wie auch auf internationaler Ebene als die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung. Dem Salafismus werden in Deutschland derzeit circa 3 800 und in Bremen circa 350 Personen zugerechnet. In Bremen gibt es zwei Moscheen, das Islamische Kulturzentrum e. V., IKZ, und den „Kultur und Familien Verein“, KuF, in denen salafistische Ideologien vertreten werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, liegen Ihnen Erkenntnisse vor, dass möglicherweise Salafisten am letzten Wochenende in Gröpelingen eine Verteilaktion des Korans durchgeführt haben?

Bitte, Herr Senator!

Das ist mir unbekannt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Wann fährt BLAU auch in Bremen GRÜN?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schmidtmann, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Schmidtmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das Projekt „Initiative 120“ der Berliner Polizei, bei dem alternativ angetriebene Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß unter 120 Gramm pro Kilometer angeschafft wurden?

Zweitens: Gibt es auch in Bremen alternativ angetriebene Autos im Fuhrpark der Bremer Polizei, und wenn ja, wie viele und mit welcher Antriebsart?

Drittens: Wie plant der Senat, die in 2012 in Kraft getretene EU-Richtlinie umzusetzen, nach der Neuwagen im Schnitt nicht mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer erzeugen sollen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.