hier Leute zum „Jagen tragen“ zu müssen. Radio Bremen ist von zentraler Bedeutung für das Land Bremen, es gibt auch kaum einen Sender, der so mit der Region verwurzelt ist, wie es bei Radio Bremen der Fall ist.
Dass Radio Bremen erhebliche Sparanstrengungen geleistet hat und Erhebliches von den Mitarbeitern für den Erhalt des Senders geleistet wurde, ist hier auch mehrfach gesagt worden und ebenso, dass dies ausdrücklich und auch im Gegensatz zu anderen ARDAnstalten von der KEF gewürdigt wurde. Der KEFBericht sagt aber auch, dass vor dem Hintergrund des neuen Beitragsmodells vorerst trotz eines anerkannten Mehrbedarfs die Gebührenbeiträge zurzeit nicht angehoben werden sollen. Was eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger ist, stellt die Anstalten vor neue, weitere Herausforderungen.
Der KEF-Bericht sagt auch, dass die Schmerzgrenzen gerade für die kleinen Anstalten erreicht sind, das ist nicht nur Radio Bremen, Radio Bremen besonders, es ist aber auch der Saarländische Rundfunk. Er sagt, dass durch weitere Einsparungen und kleinteiligere Maßnahmen dauerhaft die Existenz dieser Anstalten, die auch wichtig für den ARD-Verbund sind, nicht gewährleistet werden kann. Damit ist offensichtlich, dass der bisherige Finanzausgleich einer grundlegenden Überarbeitung bedarf, dafür bedarf es aber auch einer Basis.
Ganz wichtig hierfür ist die Evaluation mit dem neuen Beitragsmodell, und darauf ansetzend haben die Ministerpräsidenten und die ARD verabredet, dass eine Evaluation zu erfolgen hat und im Oktober des Jahres 2014 über ein neues Beitragsmodell, über den Finanzausgleich zu verhandeln ist. Insofern ist es falsch, jetzt schon, ohne diese Ergebnisse zu berücksichtigen, ohne die Auswirkungen, die mit dem neuen Beitragssystem verbunden sind, pauschale Forderungen aufzustellen. Insofern steht eine Ablehnung des 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrags schon deshalb nicht zur Debatte, weil ein solcher noch nicht vorliegt – auch das ist gesagt worden – und niemand weiß, was darin zu stehen hat.
Der unter den Ländern verabredete Weg sieht vor, dass das bisherige Ausgleichssystem fortzuführen und auf Grundlage des neuen Beitragssystems zu evaluieren, notfalls mit kurzfristigen Maßnahmen nachzusteuern und dann grundlegend neu zu verhandeln ist. Diesen Weg wird Bremen weiter aktiv verfolgen und bei den Neuverhandlungen des Finanzausgleichssystems im Jahr 2014 die Interessen des Landes und von Radio Bremen mit Nachdruck vertreten. Ich würde mich freuen, wenn dieser Weg nicht nur dadurch unterstützt wird, dass bei Radio Bremen weiterhin ein gutes, sparsames Programm gemacht wird, sondern dass auch bei den Länderkollegen für den Erhalt von Radio Bremen weiter geworben wird. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/237 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/304 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 18/281, Kenntnis.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
es gut, dass wir uns trotz der in diesem Monat sehr vollen Tagesordnung die Zeit nehmen, die Mitteilung des Senats nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch zu diskutieren; zum einen, weil wir alle Verbraucherinnen und Verbraucher sind und damit das Thema eine entsprechend große Reichweite hat, zum anderen auch, weil Bremen hier eine echte Vorreiterrolle innehat. Bremen war das erste Bundesland, das die Berücksichtigung von Interessen der Verbraucher im Gesetzgebungsverfahren beschlossen hat. Insofern begrüßen wir als SPD-Fraktion, dass das bisher in einem Pilotprojekt erprobte Verfahren fortgeführt werden soll.
Wir begrüßen dies besonders, weil die Aussage, Verbraucherinnen und Verbraucher sind wir alle, ernst genommen wird. Folgerichtig wird die Verantwortlichkeit für Verbraucherschutz nicht an eine Stelle abgeschoben, sondern alle Ressorts werden in die Pflicht genommen, Gesetzesvorhaben auf ihre Relevanz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen, und die entsprechenden Verbände und Fachkreise werden in einer Stellungnahme einbezogen. Während der einjährigen Erprobungsphase wurde bei drei Gesetzgebungsverfahren aus zwei Ressorts festgestellt, dass sie die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher besonders berühren. Zu diesen drei Gesetzesvorhaben wurden Stellungnahmen der jeweiligen Verbände eingeholt. Insbesondere am Beispiel des Bremischen Krankenhausgesetzes wird deutlich, dass mit dem gewählten Verfahren wichtige Impulse für den Verbraucherschutz gegeben werden können, selbst wenn sie nicht unmittelbar zu Änderungen an der Gesetzesvorlage führen. Diese positive Einschätzung wird im Übrigen auch von den zuständigen Verbänden geteilt. Unser Fazit daher: Wir haben hier ein einfaches Verfahren, das, ohne großen bürokratischen Aufwand und ohne in bloßen Prüfformulierungen zu verharren, die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt. Einen Appell möchte ich zum Abschluss aber doch noch an den Senat richten: Es mag ja sein, dass in den vergangenen Jahren nur das Bau- und das Gesundheitsressort Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht haben, die die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berühren. Ich hoffe aber, und ich bin eigentlich auch davon überzeugt, dass auch die übrigen Ressorts ihre Verantwortung für die Verbraucherinnen und Verbraucher wahrnehmen, denn nur so können wir wirksam den Verbraucherschutz in Bremen und Bremerhaven sicherstellen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir begrüßen, dass Bremen jetzt in Gesetzgebungsverfahren und Verordnungen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker berücksichtigt. Damit wird analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung und auch zur Genderprüfung eine Art Verträglichkeitsprüfung für Verbraucher und Verbraucherinnen in die Verfahren eingebaut. Es war auch längst überfällig, die Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Bremen folgt damit einer Entwicklung und befördert diese natürlich auch zugleich, die die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker als jemals zuvor in ihren Bedürfnissen und Ansprüchen ernst nimmt. Sie müssen nur die Berichterstattung in den letzten Wochen Revue passieren lassen, um zu wissen, was ich meine.
Auch umgekehrt sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend nicht mehr ausschließlich in der Rolle stummer Konsumenten, die kaufen, was eben angeboten wird oder was die Unternehmen wollen, was wir kaufen sollen. Es ist eher ein Trend hin zu mündigen und bewussten Verbrauchern zu verzeichnen, die sich kritisch über verschiedene Produkte informieren und dabei auch soziale und ökologische Kriterien in ihre Entscheidungen einfließen lassen.
Diese Verträglichkeitsprüfung für Verbraucherinnen und Verbraucher, die der Senat nun einführt, stärkt diesen Prozess.
Um aber nicht zu abstrakt zu bleiben, möchte ich ein konkretes Beispiel aus der Mitteilung des Senats nennen, das gleichzeitig verdeutlicht, dass die nun beschlossene Regelung nur ein Schritt in die richtige Richtung sein kann, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und zu schützen, Stichwort Bremisches Krankenhausgesetz: Hier zeigt sich, dass schön und richtig formulierte Ziele eines Gesetzes und die Realität leider häufig auseinanderklaffen können, wie es die jüngste Entwicklung beim Klinikum Bremen-Mitte zeigt. Das Gesetz verkündet hehre Ideale und Ziele, wie etwa, ich zitiere aus der Mitteilung, „leistungsfähige, eigenverantwortlich handelnde Krankenhäuser im Land sicherzustellen“ oder „qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“ oder „Qualität der Patientenbehandlung wird sichergestellt“. Da zeigen die aktuellen Vorgänge und Zustände im Klinikum Bremen-Mitte, dass die Realität bisweilen nicht geneigt oder vielleicht auch nicht fähig ist, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Doch dessen ungeachtet: Die Berücksichtigung der Verbraucherinteressen in Gesetzgebungsverfahren ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ist ein Fortschritt, wir sollten nur nicht der Versuchung verfallen, uns auf einzelnen Bausteinen auszuruhen. Gesetze im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sind notwendig und richtig. Wir wissen aber auch alle, dass Gesetze immer wieder gedehnt, umgangen und auch gebrochen werden, denken wir nur an die jüngsten Skandale bei dem Unternehmen MüllerBrot in Bayern oder bei Wiesenhof. Müller-Brot ist eine Backwarenkette in Bayern, dort wurden Mäusekot, Schnaken und Larven in den Ritzen des Holzfußbodens gefunden. Bei Wiesenhof – dieses Unternehmen ist bekannt, dazu muss ich nichts sagen – wurden in Möckern in Sachsen-Anhalt Kot oder Schwarzschimmel an den Wänden gefunden.
Eigentlich sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Hygienevorschriften vor solchen Zuständen geschützt werden. Deshalb zeigen diese Beispiele der letzten Wochen, dass wir im Verbraucherschutz vor Herausforderungen stehen, denen wir uns besser gestern als heute stellen müssen.
Mein Fazit: Wir dürfen uns also nicht nur allein auf Gesetze verlassen und uns mit ihnen zufriedengeben. Der Verbraucherschutz sollte vielmehr auch ein Thema sein, das im politischen Alltag ganz oben auf der Agenda zu finden ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die immer mehr in unserem alltäglichen Leben an Bedeutung gewinnt. Mehr Transparenz, mehr Information, mehr Sicherheit sind dabei im Vordergrund stehende Ziele. Für uns als CDU ist dabei der mündige und eigenverantwortliche Bürger immer noch von großer Bedeutung und steht dabei im Mittelpunkt.
Nun aber zu der Mitteilung des Senats zur stärkeren Berücksichtigung der Verbraucherinteressen in den Gesetzgebungsverfahren, die das Ergebnis einer einjährigen Pilotphase darstellt! Diese Pilotphase wurde in der letzten Legislaturperiode von der SPD, den Grünen und auch mit der CDU-Fraktion beschlossen, um den Bedarf an organisatorischen zusätzlichen Regelungen zur besseren Verankerung von Verbraucherinteressen in Verordnungen zu erproben und zu prüfen.
Nun kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass aus den meisten Ressorts gar keine verbraucherrelevanten Gesetze und Verordnungsverfahren gemeldet wur
den. Lediglich beim spezifischen Bauordnungsrecht, beim Ladenschluss und aus dem Gesundheitsressort wurden solche Verordnungen gemeldet. Herr Saffe ist soeben schon darauf eingegangen, die Qualitätssicherung im Klinikum Bremen-Mitte zeigt ja, dass der Bedarf an zusätzlichem Verbraucherschutz dort enorm groß ist. Am Ende kommt der Bericht zu dem überwältigenden Ergebnis, dass eigentlich alles so bleiben soll, wie es ist, und wir die Pilotphase am besten so weitermachen.
Erfahrungen – auch dazu nimmt der Bericht noch Stellung – aus anderen Bundesländern gibt es da nicht, dort gibt es auch keine sogenannten Prüfstellen, und ich wäre mit zusätzlichen Prüfstellen hier in Bremen auch vorsichtig. Wie gesagt, es gibt schon die Gender- und die Mittelstandsprüfung und jetzt auch noch die Verbraucherschutzprüfung, aber auch das ist uns wichtig, und deswegen haben wir ja dem auch zugestimmt.
Mehr Transparenz, mehr Aufklärung zum mündigen Bürger, der eigenverantwortlich und selbstbewusst am Markt agieren kann, führen zum besten Verbraucherschutz, der nicht durch Bevormundung gekennzeichnet ist. Hohe Ansprüche der Verbraucher bei Service, Qualität und Nachhaltigkeit im Konsumverhalten zeigen auf, dass vor allen Dingen aufklärend agiert werden muss. Das leistet im Übrigen auch die Bremer Verbraucherzentrale mit ihrem breiten Beratungs- und Informationsangebot um Frau Czarnecki und ihr Team. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir von der LINKEN sind der Meinung, dass Verbraucherschutz gut, aber auch nötig ist. Deshalb war es ein guter Modellversuch, eine gute Pilotphase. Der Bericht hat ja gezeigt, dass es zunächst einmal wenige Anhaltspunkte gegeben hat, aber das kann sich ja mit der Zeit ändern. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass eine Weiterverfolgung dieser Prüfung sicherlich sinnvoll und im Interesse aller Verbraucher ist. Deshalb kann ich einfach nur sagen: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es, darum weiter so! – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die konstruktive Debatte! Es ist darauf hingewiesen
worden, dass natürlich in diesem Haus das Thema Verbraucherschutz von herausragender Bedeutung ist, was nicht zuletzt dadurch deutlich wird, dass wir es hier bei sich immer wieder bietenden Gelegenheiten konstruktiv miteinander diskutieren und es in diesem Haus immer eine große Einheitlichkeit über die Themen gibt, die mit Verbraucherschutz im Zusammenhang stehen. Einige aktuelle Beispiele aus dem Nahrungsmittelbereich sind angesprochen worden. In diesem konkreten Fall geht es aber eben nicht um den Nahrungsmittelbereich, sondern es geht darum, bei Gesetzgebungsverfahren, die wir hier in der eigenen Hand haben, den Blick nicht nur für Gender- und Mittelstandsrelevanz zu schärfen, sondern auch für Verbraucherschutzproblematiken oder Verbraucherschutzthemen, wenn man es positiver formulieren will. Dabei haben wir festgestellt, dass nicht nur die Debatte in der Bürgerschaft, als der Antrag „Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigen“ beschlossen worden ist, schon zu einer Sensibilisierung in den Verwaltungen geführt hat, sondern dann auch die anschließende Diskussion über die Frage, wie man das implementiert, wie man es umsetzt, wie man die direkte Verbraucherrelevanz, wie man den gegebenen rechtlichen Handlungsspielraum prüft, wie man auch Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher erfasst und wie man die Abwägung zwischen den Zielen beziehungsweise der beabsichtigten Wirkung der Rechtsvorschrift und der Benennung von jeweiligen Handlungsalternativen organisiert. Wir wollen hier kein, und das kommt nach meiner festen Überzeugung auch in der Mitteilung zum Ausdruck, bürokratisches Monster aufbauen, das am Ende über jedes Gesetzgebungsverfahren mehrfach darüber geht und damit zusätzliche Bürokratie und zusätzlichen Aufwand erzeugt, sondern wir sind der festen Überzeugung, dass wir das Interesse, das die Bremische Bürgerschaft und der Senat in seiner Gänze daran haben, die Verbraucherrelevanz bei allen Gesetzgebungsverfahren im Blick haben müssen. Das bedeutet dann eben logischerweise, dass in den Verwaltungen auch in dieser Art und Weise gearbeitet werden muss. Man muss es den Verwaltungen anheimstellen, dem zu folgen, und ansonsten die üblichen Instrumente in das Feld führen, mit denen man es durchsetzen kann. Deswegen haben wir uns zu einer freiwilligen Herangehensweise entschlossen, die dazu führt, dass die Verwaltungen einschätzen – so wie sie es bei den anderen Themen auch machen –, ob es Verbraucherrelevanz hat, und dann entsprechend in die Befassung mit Fachkreisen beziehungsweise auch der in Bremen hoch engagierten Verbraucherzentrale eintreten. Sie sollen dann eben dazu kommen, sich die Themen anzusehen, zu bewerten, ob es Einwendungen gibt, ob es Fragestellungen gibt, die sich daraus ergeben, die aus der Sicht der Verwaltung die einen