Moment! Die Gefahr, in Deutschland durch eine legale Schusswaffe ums Leben zu kommen, liegt bei 1 zu 3,725 Millionen und damit siebenmal niedriger als durch einen Giftschlangenbiss. Was sagt uns das? Natürlich nicht, dass wir zu wenig Giftschlangen in Deutschland haben!
Es sagt uns aber, dass die Besitzer von legalen Waffen sehr umsichtig mit ihren Sportgeräten umgehen, sonst würde nämlich statistisch viel mehr passieren. Ob eine weitere Verschärfung des Waffenrechts, wie in dem Antrag gefordert, zu einem besseren Schutz für die Bevölkerung führt, darf auch bezweifelt werden, wie Herr Tschöpe das ja soeben angedeutet hat. In Großbritannien, das werden Sie sicherlich wissen, hat man vor mehr als 15 Jahren das Waffenrecht derart verschärft, dass der private Waffenbesitz weitestgehend verboten ist. Das erklärte Ziel war, durch ein Verbot des privaten Waffenbesitzes die kriminelle Verwendung von Schusswaffen möglichst zu minimieren. Die Bilanz, die man fünf Jahre später gezogen hat, war jedoch erschreckend, denn die Zahl der illegalen Waffen und die Zahl der Straftaten, die mittels Waffengewalt begangen wurden, ist sprunghaft angestiegen.
Doch! Das zeigt also, dass das Waffenverbot kontraproduktiv ist. In Deutschland reduziert das Waffengesetz schon heute die Anzahl der legalen Waffen im Privatbesitz auf ein Minimum. Dazu haben die jahrelangen, zahlreichen Verschärfungen beigetragen, die ich auch begrüßt habe. Man muss allerdings auch ganz deutlich sagen, dass es sich bei den Sportschützen und Waffensammlern in Bremen und Bremerhaven um mündige und pflichtbewusste Bürgerinnen und Bürger handelt, die sehr wohl sehr verantwortungsvoll mit ihren Geräten umgehen. Diese Waffenkartenbesitzer mit einer Steuer und einer weiteren Verschärfung
der Gesetzgebung unter Generalverdacht zu stellen, lehnen wir Bürger in Wut kategorisch ab! Meine Damen und Herren, die Politik wird nicht müde zu betonen, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen für unsere Gesellschaft ist. Vereine sollen integrieren und nicht ausgrenzen. In den Vereinen soll sich der Querschnitt der Gesellschaft widerspiegeln. Mit der Waffensteuer werden aber gerade sozial schwache Menschen ausgegrenzt und das von staatlicher Seite, denn sozial schwache Menschen können sich durch die Waffensteuer zukünftig nicht mehr im Sportverein betätigen, weil sie sich die Unterhaltung des Sportgeräts schlichtweg nicht mehr leisten können. Dadurch wird letztlich der Breitensport zerstört, der, wie im Fußball, die Basis für einen funktionierenden Leistungssport darstellt. Herr Tschöpe, Sie hatten es angesprochen, die Waffensteuer ist auch juristisch höchst umstritten. Fraglich ist, ob das Land beziehungsweise die Kommunen überhaupt das Recht haben, eine Steuer in Höhe von 300 Euro pro Schusswaffe zu erheben oder umzusetzen. Hinzu kommt, dass eine Steuer in dieser Höhe den Wert der einzelnen Waffen in wenigen Jahren deutlich übersteigen würde, was rechtlich ebenfalls bedenklich ist. Schützenverbände haben deshalb bereits Klagen für den Fall angekündigt, sollte diese Steuer kommen. Ich kann diese Verbände nur ermutigen, eine gerichtliche Klärung in dieser Frage herbeizuführen, sollte denn diese Waffensteuer kommen. Letztlich, meine Damen und Herren, wäre die Einführung einer Waffensteuer auch sicherheitspolitisch kontraproduktiv, denn es ist doch zu befürchten, dass sich die Zahl der legalen Waffen dadurch vielleicht verringern wird, aber dafür die Zahl der illegalen Waffen deutlich steigen würde. Deswegen sage ich auch ganz deutlich, mir ist eine legale und registrierte Waffe im Waffenschrank lieber als eine illegale Waffe unter dem Kopfkissen. Ich werde den Antrag ablehnen! – Herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, Meinungsbekundungen vom Besucherrang sind nicht erlaubt. Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag will auf Bundesebene eine Verschärfung des Waffenrechts und fordert, die rechtlichen Voraussetzungen einer Waffensteuer zu prüfen. Ich denke, das muss man hier betonen. Auf den ersten Punkt – Herr Kollege Dr. Güldner hat es auch noch einmal gesagt – ist in der öffentli––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
chen Debatte leider viel zu wenig eingegangen worden. Die Verschärfung des Waffenrechts versucht nämlich einerseits, Gefährdungen zu minimieren, also kurz gesagt, Schusswaffen vor unbefugtem Zugang zu sichern und eine sichere Aufbewahrung zu gewährleisten. Niemand, außer der Person, die die Waffe legal besitzt und nutzen darf, soll an die Pistole oder das Gewehr herankommen, und vor allen Dingen darf eine Waffe nicht schussbereit geladen und ungesichert irgendwo herumliegen. Das ist faktisch auch heute schon so, das stimmt, aber an diesem Punkt sind wir in der Realität leider noch gar nicht angekommen.
Gesetzlich ist vieles vorgeschrieben, tatsächlich zeigen aber viele Kontrollen immer wieder, wie lax die Menschen mit ihren Privatwaffen, mit ihren legalen Waffen umgehen. Es könnte nun zu Recht eingewandt werden, dass hier einfach die Umsetzung, also die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Handhabung, verbessert werden muss. Ich denke, an diesem Punkt muss ordentlich nachgearbeitet werden. Andererseits müssen sich Waffenrechtsreformen aus unserer Sicht stets auch an einem zweiten Ziel messen lassen, und das ist die Reduzierung von Schusswaffen in privater Hand insgesamt. Das betrifft legale wie illegale Waffen gleichermaßen.
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass dieses Ziel auch klar von der Koalition hier formuliert wird. An beiden Zielen, erhöhte Sicherheit und insgesamt weniger Waffen in Privatbesitz, muss sich also die beantragte Verschärfung des Waffenrechts und auch die Idee der Waffensteuer messen lassen. Wir meinen ganz klar: Ja, mehr Sicherheit, weniger Missbrauch und im Endeffekt auch weniger Todesopfer durch legale Waffen kann durch restriktivere Vorschriften im Waffenrecht realisiert werden. Die hier aufgestellten Forderungen decken sich im Übrigen zu 99 Prozent mit dem, was die Linksfraktion im Bundestag schon im Jahr 2009 gefordert hat. Wir werden sehen, was wir davon umsetzen können. Wir hoffen auch, dass der Druck, der jetzt öffentlich medial ausgeübt worden ist, nicht zu einer Umkehr in diesem Punkt führt. Soviel zum ersten Punkt des Antrags!
Zur Waffensteuer! Große Sprünge, muss ich ganz ehrlich sagen, wird man im Bremer Haushalt damit nicht machen, zumal die Steuer ja auch nicht eins zu eins in Bremen verbleibt. Da bräuchten wir tatsächlich eher eine Neuverhandlung des föderalen Steuersystems insgesamt und eine drastisch höhere Besteuerung der Spitzeneinkommen, der Vermögen, der Erbschaften und der Gewinne aus Spekulationen und Zockerei.
Rot-Grün hat leider unter Schröder/Fischer im Jahr 2001 ganz klar gezeigt, wo die Prioritäten da liegen. Wir hoffen, aber glauben nicht so richtig, dass sich das ab dem Jahr 2013 ändert, aber das werden wir sehen.
denn wie alle kommunalen Steuern können sie nicht einmal das Gröbste kaschieren, was mit einer falschen Politik auf Bundesebene angerichtet worden ist. Trotzdem gibt es einen zentralen und für uns entscheidenden Grund, Ihrem Prüfauftrag zuzustimmen. Vielleicht ist die Waffensteuer geeignet, angehäufte Arsenale in Privatbesitz abzurüsten. Niemand braucht 200 scharfe Waffen, was neulich durch die Medien ging. Zu dem, was neulich auch von der CDU als vermeintliche Ungerechtigkeit der Steuer im „WeserKurier“ verlautbart worden ist: Wer Sammler ist, kann unbrauchbar gemachte Waffen sammeln, oder er muss dann eben für 200 Waffen auch tatsächlich etwas zahlen, auch gut, oder eben 199 Waffen abgeben, das ist ebenfalls gut. Sozial ungerecht ist das im Übrigen nicht, Herr Timke. Andere exklusive Hobbys sind nämlich noch teurer, und wir glauben auch nicht, dass durch die 300 Euro Waffensteuer die armen Menschen betroffen sind, denn sie können sich den Waffenschein und die Mitgliedschaft im Schützenverein sowieso nicht leisten, und eine Waffe für mehrere Hundert oder Tausend Euro anzuschaffen schon gar nicht. Prüfen Sie also die juristischen Voraussetzungen einer solchen Steuer! Am besten tun Sie das unter der genannten Zielsetzung der Verringerung der Waffenbestände in Privathaushalten. An dieser Stelle muss man vielleicht auch einmal fragen – es wird ja eine Diskussion darum geben, je nachdem wie dieser Prüfauftrag ausfällt –, ob es sich in diesem Bereich tatsächlich um Steuern handelt. Es ist natürlich auch so, dass die Kontrollen der Waffen Geld kosten, und dann ist die Frage, ob man dafür nicht Gebühren erheben kann. Das halte ich durchaus für gerechtfertigt. Wer solch ein Hobby betreibt, muss dann vielleicht auch dafür zur Kasse gebeten werden, sodass die Kontrollen umgesetzt werden. Es ist dann eben die Frage, ob es wirklich eine Steuer ist oder eine Gebühr. Das wird die Prüfung aber ergeben. Wie gesagt, die Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesebene teilen wir, deswegen stimmen wir Ihrem Antrag hier unbedingt zu! Die Waffensteuer finden wir aus haushalterischen Aspekten eher Augenwischerei, aber sie bietet einen, wenn auch kleinen Anreiz, private Waffen abzuschaffen. Diese Zielsetzung unterstützen wir ausdrücklich, deswegen werden wir Ihrem Antrag zustimmen! – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von Rot-Grün zur Minimierung von Waffenbe––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Herr Tschöpe, richtigerweise hätten Sie im Übrigen da auch von Schusswaffen sprechen müssen und nicht von Waffen, denn bei dem Begriff Waffen gibt es ganz viele Geräte, die darunter zu subsumieren sind. Sie meinen aber ja wohl die Schusswaffen. Ist das richtig? Nur damit wir wissen, dass wir von derselben Sache sprechen!
Herr Dr. Güldner, Sie haben eigentlich den entscheidenden Satz gebracht, finde ich, nämlich: Die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen gilt es herauszustellen. Natürlich sind wir sofort auf einer Linie, wenn Sie fordern, die illegalen Waffen einzuschränken, sofort!
Die Frage ist nur, und darauf werde ich dann im Weiteren eingehen: Ist Ihr Antrag geeignet, diesem Anspruch gerecht zu werden? Da sagen wir eindeutig Nein!
Auch wir wollen – damit das deutlich wird –, dass legale Waffenbesitzer zur sicheren Aufbewahrung und natürlich auch zur Sachkunde aufgefordert sind, und das gibt das gegenwärtige Gesetz her, es wird auch überprüft. Im Übrigen, Frau Vogt, wenn Sie den Unterschied zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte nicht kennen, dann sollten Sie sich zu diesem Antrag hier nicht äußern.
Natürlich sollten alle legalen Waffenbesitzer – Schusswaffenbesitzer, Herr Tschöpe – auch über eine persönliche Eignung verfügen, auch das fordert das Gesetz. Insofern sind wir an der Stelle, Herr Dr. Güldner, was illegale Waffen angeht, auf einer Linie, überhaupt keine Frage. Ihr Antrag stellt aber die legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht.
Darüber hinaus, Herr Tschöpe, werden Sportschützinnen und -schützen durch Ihren Antrag diskriminiert.
Sie werden in eine Ecke gedrängt, in die sie nicht gehören! Diese Menschen sind ehrenamtlich tätig, sie sind in der Jugendarbeit tätig, und sie erziehen Men
Herr Tschöpe, ich bleibe dabei, die Einführung einer Schusswaffensteuer – wie ich sie jetzt einmal nenne –, die Sie beabsichtigen, führt aus meiner Sicht zweifellos dazu, dass bestimmte Waffen in die Illegalität abwandern, natürlich nicht bei denen – und mit den Menschen haben Sie gesprochen – aus dem Jagdbereich oder Schützenwesen. Das sind verantwortungsbewusste Menschen, die das nicht machen würden. Ich kenne aber als ehemaliger Polizist jede Menge andere Menschen, die über Waffen verfügen und nicht in solchen Vereinen organisiert sind. Bei denen besteht sehr wohl die Gefahr, dass sie sich durch eine Steuer abschrecken lassen.
Im Übrigen, Sie haben schon auf die umstrittene Rechtmäßigkeit hingewiesen, ich sage, sie ist nicht nur umstritten, sie ist so zweifelhaft, dass sogar ihre SPD-Kollegen in Bremerhaven gesagt haben: Das wollen wir nicht!
Auch die Finanzsenatorin hat, vielleicht nicht persönlich, aber zumindest aus ihrem Haus, deutlich gemacht, dass sie diese Steuer als nicht rechtmäßig ansieht.
Kann ich Ihnen gleich zeigen, kein Problem! Wenn Sie nicht alles kennen, was aus Ihrer eigenen Regierung kommt, dann wundert es mich natürlich auch nicht.
Sie haben vorhin so lax darauf hingewiesen, Herr Tschöpe, dass man das nicht ernst nehmen dürfe, wenn legale Waffenbesitzer ankündigen, dass sie vielleicht ihren Wohn- oder Geschäftssitz wegen der Waffensteuer in Zukunft nicht mehr in Bremen haben werden, sondern den nach außerhalb legen. Das ist in Bremen nicht so schwierig, weil wir eine klei
ne Insel in einem größeren Bundesland sind. Ich halte das unter dem Druck, den Sie hier machen, für durchaus möglich. Was passiert dann? Dann haben wir nämlich erhebliche Steuerverluste, nicht durch den Wegfall der Waffensteuer, sondern durch den Wegzug derjenigen, die hier ihre Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen.