Protocol of the Session on February 22, 2012

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist die Bildungsplanung ausschließlich Ländersache, das haben wir vorhin gehört, sodass eine direkte finanzielle Zuwendung des Bundes an die Länder nicht möglich ist. Wir Grüne hatten damals schon vor den Auswirkungen eines solchen Kooperationsverbots gewarnt und einen eigenständigen Antrag eingebracht, gerade mit der Forderung, die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft zu erhalten, um beispielsweise den weiteren Aufbau von Ganztagsschulen zu unterstützen. Ich freue mich, Herr Dr. vom Bruch, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt kein Erkenntnisproblem mehr haben.

Das Kooperationsverbot hat sich in der Praxis nicht bewährt, das haben meine Vorredner auch gesagt, weil es eine kluge und transparente Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungs- und Wissenschaftsbereich einfach unmöglich macht. Seit dem Jahr 2006 wurden deshalb Umwege gesucht, um einerseits die finanzielle Unterstützung möglich zu machen und andererseits nicht gleichzeitig gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Ein Beispiel wurde auch von meinem Kollegen Herrn Güngör erwähnt, das ist das Konjunkturpaket II des Bundes. Die Konjunk––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

turmittel durften deswegen an die Schulen fließen, weil sie als Belebung der Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand in einer außergewöhnlichen Notsituation der anstehenden Rezession definiert wurden.

Bildung, meine Damen und Herren, ist weder eine Naturkatastrophe noch eine außergewöhnliche Notsituation. Bildung entscheidet wie kein anderes Thema über sozialen Aufstieg sowie Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Wohlstand. Bildung ist für uns eine tragende Säule unserer Gesellschaft und verdient damit eine ganzheitliche, die politischen Ebenen und gesellschaftlichen Institutionen übergreifende Strategie.

Wir Grüne haben uns mehrfach dafür stark gemacht, dass das Kooperationsverbot im Bildungs- und Wissenschaftsbereich wieder abgeschafft wird. Für uns Grüne ist es deshalb wichtig, das Grundgesetz zu ändern, um zweierlei zu erreichen: erstens, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in finanzieller Hinsicht zu ermöglichen, zweitens – was für mich persönlich sehr wichtig ist –, unserer Verfassung den hohen Stellenwert wieder einzuräumen, der ihr gebührt, den sie aber aufgrund der Umgehung einzubüßen droht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Danach können gemeinsam vereinbarte Projekte angegangen werden. Für uns wäre eine neue bundesweite Ganztagsschuloffensive wichtig, aber auch Programme zum Beispiel zur Umsetzung der UNKonvention zur Inklusion oder zur Sprachbildung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund sind für uns wichtig. Das sind die Herausforderungen, die wir gemeinsam anpacken müssen, wobei aus unserer Sicht nicht nur in Beton investiert werden soll, sondern auch Investitionen im Personal- und im Sachbereich getätigt werden sollen.

Kritik am Kooperationsverbot – das haben wir von meinen Vorrednern auch gehört – gibt es erfreulicherweise zum jetzigen Zeitpunkt aus allen politischen Richtungen, nicht mehr ob wir es machen, sondern die Frage, die sich jetzt stellt, ist, wie wir es machen. Deswegen plädieren wir dafür, diesen Antrag zu überweisen, um qualifiziert gemeinsam zu diskutieren, in welcher Form die Forderung der Abschaffung des Kooperationsverbots am besten mit einer Initiative hier in Bremen umgesetzt werden kann. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon deutlich geworden, das Kooperationsverbot, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

das im Zuge der Föderalismusreform 2006 eingeführt wurde und die direkte Beteiligung des Bundes an Bildung und Wissenschaft verhindert, muss beseitigt werden. Das sagen wir im Übrigen bereits seit fünf Jahren, und wir freuen uns, dass sich jetzt andere Parteien dieser Erkenntnis annähern und jetzt auch aus anderen Ländern, vom Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz und auch von der Bundesbildungsministerin Frau Dr. Schavan klare Signale ausgehen, dass das Grundgesetz für eine bessere gesamtstaatliche Bildung reformiert wird.

Mit dem Kooperationsverbot hat sich eine ganze Menge an Problemen aufgetan. Es gibt einige Dinge, die hier noch nicht erwähnt worden sind, zum Beispiel dass die Hochschulbaufinanzierung des Bundes gestrichen wurde und wir zurzeit an den Universitäten und Hochschulen einen Sanierungs- und Investitionsstau erleben, den es vorher nicht gegeben hat. In Bremen trifft das ganz besonders zu.

Die Finanzierungshilfen für die Bildungspolitik der Länder durch den Bund sind nur noch indirekt oder stark eingeschränkt möglich, faktisch sind nur noch die Länder für das gesamte Bildungswesen zuständig. Trotzdem gab es keine entsprechende Verschiebung der Finanzmittel hin zu den Ländern. Das wird in der Bundesratsinitiative, die die CDU jetzt hier anführt, zu Recht moniert. Auch wenn vonseiten der Bundesregierung der Wille zur Finanzierung bestimmter Programme – meine Vorrednerin und meine Vorredner haben das ja gesagt – vorhanden ist, scheitert diese Absicht aktuell an dem grundgesetzlich verankerten Kooperationsverbot. Das ist natürlich absurd.

Das hat für Bremen massive Probleme mit sich gebracht. Der Ganztagsschulausbau, der Neubau von Schulen, vor allen Dingen die Sprachförderung, die Ausstattung der Hochschulen bei steigenden Studierendenzahlen und auch die Umsetzung der Inklusion und der Oberschule haben natürlich darunter zu leiden. Von daher sagen wir als LINKE ganz klar, das Kooperationsverbot gehört abgeschafft, je schneller, desto besser.

Wir sagen aber auch, Herr Güngör, dass es nicht nur bei der Verschiebung der Finanzen enden darf. Natürlich muss auch das bildungspolitische KleinKlein in den Bundesländern überwunden werden. Das heißt ja nicht, dass wir jetzt hier alle Bayern bekommen, das wollen nicht einmal die CDU-geführten Bundesländer, sondern das heißt natürlich nur, dass man gewisse Standards zu erarbeiten versucht, die in den Bundesländern gelten. Wenn wir das nicht machen, dann bedeutet das auch, dass schlechter gestellte Bundesländer einen nicht aufzuholenden Nachteil haben.

(Abg. G ü n g ö r [SPD]: Ist das die Haltung der Linksfraktion?)

Es braucht Koordinierung für die gemeinsamen Standards und mehr Zusammenarbeit. Das, was wir aktuell haben, nennen einige immer noch gern Wett

bewerbsföderalismus; es hat aber nichts mit Zentralismus zu tun, wenn wir hier feststellen – wie gesagt, Herr Güngör –, dass dieser Wettbewerbsföderalismus mit Sicherheit nicht von den Urhebern des Grundgesetzes gewünscht war, die haben nämlich von gleichwertigen Lebensverhältnissen geschrieben.

Wir erleben aber zurzeit das Gegenteil. Die Bildungschancen von Kindern hängen direkter denn je von der Finanzsituation der Bundesländer ab, und das ist unglaublich ungerecht. Heute sind die einen abgehängt, während die anderen weiter vorn stehen. Der Abstand dazwischen wird durch die Schuldenbremse hier in Bremen garantiert nicht besser. Das Übrige machen dann noch die unterschiedlichen Fächergruppen, die unterschiedlichen Abschlüsse zwischen den Ländern und unterschiedliche Strukturen bei eigentlich gleichen Schulformen.

Aus Sicht der LINKEN geht deswegen kein Weg daran vorbei, sowohl die Finanzierungs- als auch die Koordinationsfrage zu stellen und im Sinne der Schülerinnen und Schüler und der Eltern zu beantworten. Das heißt natürlich sicher nicht, dass wir jetzt hier, bis wir das auf den Weg gebracht haben – bis andere Bundesländer das auf den Weg gebracht haben –, die Hände in den Schoß legen dürfen und nichts mehr machen müssen, haben wir doch im Moment eine Situation, in der der Bildungshaushalt nicht gut aufgestellt ist. Das wissen wir seit Jahren, und natürlich müssen wir hier dafür sorgen, dass bis dahin Bremens Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen haben wie in den anderen Bundesländern. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren dieses Thema mindestens zum zweiten Mal. Die Bürgerschaft hat bereits auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD am 26. Januar 2011 beschlossen, dass das Kooperationsverbot im Bildungs- und Wissenschaftsbereich abgeschafft werden soll, und es auch im Hinblick auf Artikel 91 b und Artikel 104 Grundgesetz dahingehend zu erweitern, dass im gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich in allen Fällen überregionaler Bedeutung zusammenzuwirken ist und Finanzhilfen des Bundes ohne Einschränkungen möglich werden. Soviel zu den verehrten Oppositionsparteien, die offensichtlich nicht einmal zurückschauen und meinen, sie sind die Ersten, die das schon immer gesagt haben! Also, wir haben uns bereits alle gemeinsam dazu bekannt.

Viel problematischer ist allerdings, dass das ja offensichtlich keine politischen Wirkungen entfaltet und wir deshalb heute anlässlich der Bundesratsinitiativen debattieren, die aus Schleswig-Holstein und Ham

burg vorliegen. Diese beiden Bundesratsinitiativen sind etwas unterschiedlich, man kann sich darüber streiten, welcher man beitritt. Beide haben ihre Probleme, und beide werden vermutlich so, wie sie jetzt ausformuliert sind, nicht die Mehrheit der Länder im Bundesrat finden. Das heißt, man wird sich im Bundesrat bemühen müssen – und wir werden uns hier auch bemühen müssen –, gemeinsam eine Position zu finden, die dafür endlich eine Mehrheit schafft. Da will ich sagen, ist mir einiges an Feinheiten in diesen Anträgen fast egal, zum Beispiel die Frage der Zweckbindung, die in dem Antrag Schleswig-Holsteins ist. Sie ist nicht entscheidend. Da ist mir übrigens einiges auch egal, was die Standards angeht.

Ich will noch einmal deutlich sagen – wir sind hier nicht auf dem Mond –, wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass es inzwischen in Berlin ein ganzes Institut gibt, das Bildungsstandards formuliert. Leider sind das keine Mindeststandards. Ich hätte das sogar ganz gern, nur waren da auf der Länderebene die CDU und die B-geführten Länder absolut gegen Mindeststandards. Insofern freue ich mich, dass Sie heute für Mindeststandards eintreten, das war auf der Länderebene nur überhaupt nicht machbar. Es sind längst Bildungsstandards formuliert, darüber müssen wir uns also nicht mehr streiten.

Wir müssen uns auch nicht, glaube ich, darüber streiten, dass Länderparlamente wohl kaum ihre eigene Abschaffung fordern werden. Wir haben überzeugte Föderalisten in den Ländern, das Land Rheinland-Pfalz mit seinem Ministerpräsidenten ist immer an der Spitze, das Land Bayern ist immer an der Spitze, und historisch betrachtet ist es ja auch so, dass der Föderalismus von der Kultur- und Bildungshoheit getragen wird. Alle Ministerpräsidenten wissen, wenn der Bildungsföderalismus aufgegeben würde, wäre die föderale Struktur in Gefahr. Das muss man aus der Historie betrachten, das will ich jetzt im Einzelnen nicht ausführen. Ich glaube, wir sind uns auch an dieser Stelle einig, dass wir hier nicht die Debatte mit einer Bildungsföderalismusdebatte aufladen sollten, denn dann haben wir schon verloren, was die Frage dieser Initiative angeht.

Es ist schon gesagt worden, es war ein riesiger politischer Fehler seitens der SPD und der CDU/CSU, diese Entflechtungsdebatte in der Föderalismusreform so extrem zu machen. Das wissen wir inzwischen alle, es haben sich auch alle dazu erklärt, aber nun muss es auch dahin gehen, einen Konsens zu finden, der es ermöglicht, dass wir wirklich im Wissenschaftsbereich, im Forschungsbereich – da beziehe ich übrigens die Lehre mit ein, nicht nur die Forschung – und natürlich erst recht auch im Schulbereich wieder Möglichkeiten schaffen.

Einiges ist schon genannt worden, das Ganztagsprogramm war ein gutes Beispiel. Auch schon mit Schwierigkeiten versehen ist das Bildungs- und Teilhabepaket ein schlechtes Beispiel. So geht es nämlich nicht. Jetzt haben wir befristete Programme für

Schulsozialarbeiter. Was soll das für die Länder? Drei Jahre Schulsozialarbeit, und danach ist Schluss? Solche Dinge gehen nicht. Das Bildungs- und Teilhabepaket hat einen Bürokratieaufwand nötig gemacht, weil man Umgehungen erfinden musste, um genau dieses Grundgesetzproblem wirklich aus der Welt zu bekommen.

Wir werden es sicherlich als Senat unterstützen und freuen uns, wenn wir aus den Ausschüssen eine entsprechende Empfehlung bekommen, in welche Richtung es gehen kann. Wir freuen uns auf diese Bundesratsinitiative und hoffen, dass sie erfolgreich ist. Ich denke, dass beide Anträge zu einem Kompromiss zu führen sind, auch der Antrag Schleswig-Holsteins hat übrigens nicht unter allen B-geführten Ländern eine Mehrheit, insofern, denke ich, muss man sich an dieser Stelle nicht festlegen.

Wichtig ist, glaube ich, dass wir den Bildungsbereich mit dauerhaften Finanzhilfen einbeziehen, dass wir im Wissenschaftsbereich die Lehre genauso mit betrachten wie die Forschung und dass wir auf jeden Fall auf der Länderseite auf Einstimmigkeit bei Ländervereinbarungen bestehen. Das ist ein ganz wichtiges Thema, das wir in letzter Zeit bei Innovationsclustern betrachten können und vielen anderen Dingen, die entschieden werden. Wenn keine Einigkeit besteht, entscheidet im Augenblick der Bund, wohin das Geld geht, und das Geld geht leider häufig in die südlichen und weniger in die nördlichen Bundesländer. Wir sind da nicht ganz schlecht, das muss ich auch sagen, weil unsere Hochschulen und unsere Universität so erfindungsreich sind, auch zu partizipieren. Es könnte aber noch besser aussehen, und wir brauchen diese Einstimmigkeit auf der Länderseite.

Das sind, glaube ich, die wichtigen Bedingungen. Wir sollten jetzt auf keinen Fall eine Bildungsföderalismusdiskussion führen, die würde das Ganze sowieso, denke ich, weil es eine Grundsatzdebatte ist, wirklich zerstören. Insofern plädiere ich für eine große Einheitlichkeit, damit die Länder auch wirklich schlagkräftig diesen politischen Fehler jetzt endlich wieder korrigieren. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung, den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit sowie den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, federführend, vorgesehen.

Wer der eben genannten Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/222 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Zehn Jahre Hartz-Kommission – Zehn Jahre Armut per Gesetz

Antrag (Entschließung) der Fraktion DIE LINKE vom 15. Februar 2012 (Drucksache 18/244)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der 22. Februar ist ein besonderer Tag. Allerdings ist er für Millionen von Menschen in Deutschland alles andere als ein Feiertag, denn vor genau zehn Jahren wurde von der damaligen Regierung aus SPD und Grünen die Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – das klingt wirklich salopp – eingesetzt, die sogenannte Hartz-Kommission. Die Arbeit dieser Kommission führte zur Aufhebung der Beschränkungen für Leiharbeit, das war Hartz I, zur Einführung der Minijobs, das war Hartz II, und letztendlich zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, das war Hartz IV.

Wir müssen heute feststellen, und das auch nach zehn Jahren und in aller Deutlichkeit, dass Hartz entgegen allen Versprechungen nicht zu mehr Arbeitsplätzen geführt hat. Teilweise sind in den Statistiken Arbeitsplätze nominell zwar gestiegen, aber man muss feststellen, das sind Arbeitsplätze, von denen Menschen nicht leben können. Ganz im Gegenteil: Hartz I bis IV hat vor allem zu einer wilden Wucherei von prekärer Beschäftigung geführt. Prekäre Beschäftigung heißt hier Minijobs, Teilzeitarbeit, Leiharbeit, befristete Beschäftigung und nicht zuletzt Ein-EuroJobs.