Zu Frage 1: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gebieten der Stadterneuerung nimmt einen großen Stellenwert ein. In benachteiligten Gebieten mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen liegt ein besonderer Fokus auf der zielgruppengerechten Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner in die Quartiersentwicklung. Kinder und Jugendliche werden dabei besonders zu Themen beteiligt, die sich auf ihre konkrete Lebenswelt beziehen. Sie werden bei der Projektplanung involviert und können teilweise an der Realisierung der Projekte mitwirken und selbst „Hand anlegen“.
Im Rahmen von Verfahren zu Verkehrsplanungen und/oder verkehrlichen Entwicklungen werden Kinder und Jugendliche beteiligt, wenn Einrichtungen wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder Ähnliches direkt betroffen sind. Bei der Erstellung von Schulwegeplänen durch den ADFC Bremen werden Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Kinder aktiv einbezogen.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Ausgestaltung von Spiel- und Aktionsräumen im öffentlichen Raum ist ein fachlicher Standard der Kinder- und Jugendhilfe. In Modellen der Spielleitplanung wurden bereits weitergehende Beteiligungsmodelle – auch in Kooperation mit der Stadtplanung – erprobt.
Zu Frage 2: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist das zentrale Handlungsprinzip der außerschulischen und kulturellen Jugendbildung in Einrichtungen. In die Beteiligungsverfahren und Konzepte sind die unterschiedlichen Interessen von Mädchen und Jungen von Beginn an einzubinden. Das Handlungsprinzip wird sowohl in den regelmäßigen als auch modellhaften Angeboten berücksichtigt.
Zu Frage 3: In beiden Stadtgemeinden werden vielfältige entwicklungs- und altersgemäße Formen der Beteiligung praktiziert. Das beginnt mit der Anregung und Unterstützung eigener Entscheidungen in ganz individuellen Dingen und reicht bis zur Durchführung von Kinderräten oder Kinderparlamenten in Kindertagesstätten. Das Bremische Schulgesetz verpflichtet in seinen Bildungs- und Erziehungszielen alle Schulen dazu, Kinder und Jugendliche zur Bereitschaft zu erziehen, politische und soziale Verantwortung zu übernehmen. In altersangemessener Form werden daher Beteiligungsrechte und -prozesse thematisiert. Dies gilt für die gesellschaftswissenschaftlichen Lernfelder und Fächer sowie für die Gestaltung des Zusammenlebens in der Schule. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass es ein zentrales Handlungsprinzip bei den außerschulischen Einrichtungen ist und dass es in den Angeboten berücksichtigt wird. Können Sie mir vielleicht Beispiele nennen, wie die Kinder und Jugendlichen dort beteiligt werden?
Frau Abgeordnete Hoppe, da gibt es unterschiedliche Modelle. So kennen die Jugendverbände ganz praktisch die Einrichtung von aktiven Räten oder von Jugendbeiräten selbst in den Häusern. Es gibt freie Träger, die die Jugendlichen ganz aktiv in wöchentliche Haustreffs oder Einrichtungstreffs einbeziehen, und sie diskutieren dann über Angebote, stellen vor, wie viel Geld sie haben und welche Angebote geplant sind. Ich hatte in der vergangenen Woche hier im Parlament beispielsweise das Beteiligungsprojekt zu Gast, das die WFB in der Überseestadt initiiert hat. Dort wurde dann der Sportgarten gebeten, ein Beteiligungsprojekt durchzuführen, um Sportangebote in der Überseestadt anzubieten. Da hat es einen umfangreichen Beteiligungsprozess mit Zukunftswerkstätten an Bremer Schulen und einer gezielten Ansprache über die Beiräte gegeben.
Wir suchen als Ressort auch die Zusammenarbeit mit den Jungendbeiräten zusammen mit der Senatskanzlei, das ist ein Aufgabenfeld, das noch vor uns liegt. Es gibt also ganz vielfältige Beteiligungsformen. Ich schaue jetzt einmal Herrn Saxe an wegen der Spielleitplanung in Schwachhausen. Da gab es auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Malwettbewerben. Die Kinder konnten Vorschläge machen; das wurde dort auch umgesetzt. Es gibt also eine ganz breite Angebotspalette.
Die vierte Anfrage betrifft den Lärmschutz an der A 1. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Gottschalk, Jägers, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn A 1 im Bereich Hemelingen beziehungsweise des Zubringers Hemelingen?
Zweitens: Handelt es sich beim Ausbau der Anschlussstelle Hemelingen – wie in einem Schreiben vom August 2011 des Bundesministeriums für Verkehr an eine Bürgerinitiative dargestellt – um eine wesentliche Änderung im Sinne des Paragrafen 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz?
Drittens: Welche Kriterien werden dort bei der Ermittlung der Notwendigkeiten von Lärmschutzmaßnahmen angewendet?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Lärmschutzmaßnahmen an der A 1 im Bereich Hemelingen wurden im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der Anschlussstelle BremenHemelingen untersucht und mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. Juni 2002 festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig geworden. Die Voraussetzung für das Vorliegen einer wesentlichen Änderung und für den Anspruch auf passiven Schallschutz sind beim Um- und Ausbau der Anschlussstelle Hemelingen ausschließlich an drei Gebäuden in der Straße Zum Schlut erfüllt. Für alle übrigen Bereiche wurde kein Anspruch auf gesetzlichen Lärmschutz ermittelt.
Zu den Fragen 2 und 3: In Bezug auf die drei Häuser in der Straße Zum Schlut handelt es sich um eine wesentliche Änderung. Für die Häuser in den Straßen Heumarschstraße, Angeln, Auf dem Kronsberg und Drebberstraße gilt das nicht. Die Notwendigkeit von Lärmschutz ergibt sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung sowie der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes.
Um eine wesentliche Änderung bejahen zu können, muss ein erheblicher baulicher Eingriff vorliegen, der zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels um mindestens 3 dB(A) führt oder der den Beurteilungspegel auf mindestens 70 dB(A) tagsüber beziehungsweise mindestens 60 dB(A) nachts erhöht. Der Planfeststellungsbeschluss stellte fest, dass zwar ein erheblicher baulicher Eingriff gegeben sei, dass aber eine entsprechende Pegelerhöhung lediglich im Bereich von drei Häusern in der Straße Zum Schlut vorliege. Bei den Häusern in den oben genannten Straßen wurden Pegelerhöhungen von nur einem dB(A) festgestellt.
Dem steht das Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 10. August 2011 nicht entgegen. In diesem wird die Frage der Bürgerinitiative nach der Abgrenzung des Anspruchs auf Lärmschutz wegen einer nicht vorhersehbaren Wirkung nach Paragraf 75 Absatz 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz von dem Anspruch auf Lärmschutz wegen der wesentlichen Änderung einer Straße nach Paragraf 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantwortet. Dabei stellte das Bundesverkehrsministerium fest, dass ein Fall des Anspruchs auf Lärmschutz wegen einer nicht vorhersehbaren Wirkung nicht gegeben sei, son
dern es sich vielmehr dem Grunde nach um eine wesentliche Änderung im Sinne des Paragrafen 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz handele. Zu einzelnen betroffenen Immissionsorten trifft das Schreiben keine Aussage. – Soweit die Antwort des Senats!
Besteht denn die Möglichkeit, dass Sie per Nachfrage klären, ob sich sozusagen die Auffassung des Ministeriums und Ihre Auffassung decken?
Das könnte man klären, wenn sie auseinanderliegen würden, nur, sie liegen nicht auseinander, das habe ich eben versucht zu begründen. Auch im Planfeststellungsbeschluss wird von einer wesentlichen Änderung ausgegangen, davon geht das Schreiben auch aus. Es gibt nur zwei Arten von wesentlichen Änderungen: die Änderungen, die darauf beruhen, dass ein zusätzlicher Fahrstreifen gebaut wird, oder wesentliche Änderungen, die einen baulichen Eingriff darstellen. Das Zweite ist bejaht worden, und bei einem baulichen Eingriff werden Maßnahmen nur an den Immissionsorten ergriffen, das heißt, nur an bestimmten Orten. Deswegen ist die Aussage des Bundesverkehrsministeriums nicht falsch.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Kontakte der NSU nach Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Erstens: Haben die Sicherheitsbehörden des Landes Bremen und des Bundes Hinweise auf Verbindungen von Mitgliedern oder Helfern der Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“, NSU, zu Personen, Organisationen oder Orten in Bremen oder Bremerhaven?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zum Komplex der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ wird vom Generalbundesanwalt geführt. Soweit im Zusammenhang mit der Terrorgruppe Erkenntnisse bekannt werden, unterrichtet der Senat die zuständigen Gremien der Bremischen Bürgerschaft in vertraulicher Sitzung. – Soweit die Antwort des Senats!
Medienberichten zufolge soll die Terroristin Beate Zschäpe kurz vor ihrer Festnahme in Bremen gewesen sein. Was wissen Sie darüber, oder was weiß der Verfassungsschutz darüber?
Ich wiederhole noch einmal meine Antwort: Alles, was dazu zu sagen ist, habe ich den parlamentarischen Gremien der Bürgerschaft übermittelt. Wir haben zu diesen Fragen zwei Mal zusammengesessen, und es bleibt dabei, dass ich hier in öffentlicher Sitzung darüber keine Auskunft gebe.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Altbewerber/Altbewerberinnen mit Migrationshintergrund“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Seyrek, Reinken, Frau Tuchel, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie junge viele Frauen und Männer haben in den vergangenen fünf Jahren unmittelbar im Anschluss an einen berufsqualifizierenden Schulabschluss keine betriebliche Ausbildung begonnen, weil sie keine geeignete Stelle gefunden haben?
Zweitens: Wie viele dieser sogenannten Altbewerberinnen und Altbewerber hatten einen Migrationshintergrund?