Protocol of the Session on January 25, 2012

Ich möchte, um Ihnen die mehrfach gespaltene Zunge dieser Fraktion zu verdeutlichen, Ihnen etwas länger aus der Drucksache 20/2829 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg zitieren. Ich bitte da um Ihre Aufmerksamkeit, weil es schon ein interessanter Fall ist und wir vielleicht ein bisschen daraus lernen können:

„Am 24. November beschloss die Hamburgische Bürgerschaft mit breiter parlamentarischer Mehrheit die Einführung einer Kulturtaxe in Hamburg, um damit zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung der Kulturszene in Hamburg zu generieren und somit deren Strahlkraft zu erhöhen. Allerdings hatte die SPDBürgerschaftsfraktion Angst vor der zügigen Einführung, sodass sie die Einführung erst zum 1. Januar 2013 anstrebt. Warum man sich angesichts der Potenziale so viel Zeit lassen will, ist für die CDU nicht nachvollziehbar. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass in der Bremischen Bürgerschaft derzeit mit einem viel engeren Zeitplan eine Gesetzvorlage beraten wird.“ Dann geht es weiter. Es wird richtig berichtet, dass wir das heute in zweiter Lesung beschließen. „Um die Einführung der Kulturtaxe in Hamburg zu beschleunigen, legt die CDU-Fraktion der Bürgerschaft daher einen eigenen Gesetzentwurf vor, der an die Bremer Regelung angelehnt ist.“

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Die Wahrheit ist, mit Bremen und Hamburg sind die Namen ausgetauscht worden, und im Übrigen ist es genau das Gleiche. Das legt die CDU in Hamburg vor und glaubt, besonders schlau zu sein, die SPD damit vorführen zu können. Das zeigt nur, dass Sie in Ihrer Argumentation wirklich nicht ehrlich sind. Hier im Oppositionsgestus, weil Sie glauben, Sie könnten sich bei den Verbänden lieb Kind machen, gegen eine Kulturtaxe oder Citytax zu sein – das kommt am Ende von der Erhebung auf das Gleiche hinaus –, während Sie es dort fordern, ist sehr wenig glaubwürdig. Auch die Details, die wir Ihnen hier erklärt haben und gegen die Sie immer sind, werden hier in dem Gesetzesantrag als Begründung der CDU in Hamburg wortreich verteidigt. Ich finde, Sie sind nicht glaubwürdig, Herr Kastendiek.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Kuhn, das Recht nehmen wir uns heraus, Sie können sich auch Ihre Argumentation nicht immer so hinhängen, wie Sie es gerade wollen. Wir bilden uns hier schon unsere eigene Meinung, Herr Dr. Kuhn, das nehmen wir uns schon heraus, auch wenn Ihnen das an der Stelle nicht passt. In der Diskussion zuvor haben Sie uns vorgeworfen, wir hätten die Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt eins zu eins herangezogen, igittigitt, das geht aber nicht! Hier werfen Sie uns genau das Gegenteil vor.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein, ich werfe Ihnen das nicht vor!)

Wenn also irgendetwas unglaubwürdig ist, ist es Ihre Argumentation. Sie sollten sich fragen, mit welchem Vorgehen Sie eine Akzeptanz für eine gesetzliche Regelung in einer Stadt herbeiführen. Da scheinen die in Hamburg etwas besser gewesen zu sein als Sie hier.

(Beifall bei der CDU)

Daher: Diese rhetorischen Spielchen, Herr Dr. Kuhn, brauchen Sie nicht, das haben Sie auch gar nicht nötig. Wenn Sie hinter dem Gesetz stehen, dann vertreten Sie es doch auch anständig, und dann kommen Sie nicht mit solchen Taschenspielertricks!

Einen Punkt, finde ich, muss man auch noch einmal in Erinnerung rufen. Herr Rupp, es ist nicht so, dass die Bundesländer machen können, was sie wollen. Diese Legimitation, die Sie gerade als Grundlage, als Berechtigung für dieses Gesetz anführen, wäre das Ende des Nationalstaats nach dem Motto: Es interessiert mich nicht, was der Bund sagt, mich interessiert auch die Gesetzgebungskompetenz nicht – ich denke das einmal weiter, was Sie hier für eine Argumentation aufziehen –, wir korrigieren das sowieso. Das heißt, jedes Bundesland macht es so, wie es will. Wenn man das einmal weiterspinnt, der eine sagt, gut, Mehrwertsteuer 19 Prozent. Dem einen Bundesland ist das zu viel und zaubert sich zwei Prozent durch eine Hilfskrücke oben darauf. Mit Ihrer Argumentation, mir passt das nicht, was der Bund macht, ist das legitim. Der Nächste nimmt zwei Prozent herunter. Wenn ich Ihre Argumentation nehme, ist das ja auch vollkommen in Ordnung.

Meine Damen und Herren, Herr Rupp, das ist das Ende des Nationalstaats. Genau das ist der Punkt, den wir auch in der Debatte zuvor hatten. Wir haben eine Gesetzgebung, wir haben einen Rahmen, auf den sich der Nationalstaat beruft, und ich finde, den können Sie hier nicht einfach beiseite schieben, weil es Ihnen offensichtlich opportun erscheint. Das reicht nicht, um dieser Sache auch juristisch, ver––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

fassungsrechtlich gerecht zu werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Strehl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will vorab feststellen, dass in dem gesamten Gesetzentwurf das Wort Mehrwertsteuererhöhung nicht vorkommt. Das wurde gerade angesprochen. Der Senat hat das Gesetz nicht mit dem Blick auf die Mehrwertsteuersenkung bei Hoteliers diskutiert, sondern um eine Einnahmequelle, für die das Land und die Stadt Bremen zuständig sind, zu erwirken. Unsere gemeinsame Aufgabe in den nächsten Jahren ist eine ehrgeizige Aufgabe, das wissen Sie alle. Wir wollen die Nettokreditaufnahme auf Null zurückführen. Das ist eine schwere Aufgabe, die wir lösen müssen. Dafür müssen Ausgaben gesenkt werden, dafür müssen Verwaltungsstrukturen effektiver werden, und dafür müssen auch Einnahmen erhöht werden.

Der Senat fühlt sich darüber hinaus verpflichtet, in Bremen die guten kulturellen Möglichkeiten aufrechtzuerhalten und auch für den Tourismus Geld zu investieren. Auch dafür brauchen wir verstärkte Einnahmen. Einnahmeverbesserungen durch die Erhöhung der Steuerhebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer, die Anhebung von Eintrittspreisen bei kostendeckenden Einrichtungen, Gebührenanpassungen oder höhere Fahrkartenpreise im öffentlichen Nahverkehr sind Maßnahmen, die nicht unbedingt zur Freude aller Bremerinnen und Bremer umgesetzt wurden oder auch noch umgesetzt werden müssen.

Mit der vorgelegten Citytax wollen wir auch die Besucherinnen und Besucher, die zeitweise in Bremen sind, mit einer geringen Summe an der Finanzierung dieses Gemeinwohls beteiligen. Mit dem Vorschlag sind wir nicht allein, wir haben es schon gehört, über 20 Städte in Deutschland haben sie eingeführt. Es gibt auch Urteile gerade in Bezug auf die Verfahren, die wir hier vorschlagen, bei Oberverwaltungsgerichten. Es gibt übrigens auch auf europäischer Ebene Diskussionen über die Einführung der Tourismussteuer, ich habe es gerade gelesen. In Rom, Venedig, Florenz, überall diskutieren kommunale Vertreter über diese Steuer, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Weil viele Kommunen ihre Haushalte nicht mehr finanzieren können und darum auch solche Einnahmeformen – völlig verfassungskonform, auch in der deutschen Verfassungsstruktur – einführen wollen!

Wir haben im Vorfeld der Regelungen diskutiert, ob es auch mit freiwilligen Abgaben geht, wie in Hamburg übrigens, da ist das auch diskutiert worden. Wir haben auch verschiedene Alternativen diskutiert, ob wir prozentuale Regelungen machen wollen oder ob

wir zwischen privatem und dienstlichem Anlass differenzieren wollen. Im Ergebnis – und das war eine lange Diskussion – sind wir der Meinung, dass die jetzt vorgelegte Regelung im Bezug auf die Sterne der DEHOGA die richtige ist und dass sie auch justizfest ist, weil die Oberverwaltungsgerichte dieses Verfahren auch genau so beschlossen haben.

Der Senat begrüßt ausdrücklich den Vorschlag, es jetzt noch einmal drei Monate auszusetzen, um auch die Probleme im Übergang für die Hoteliers abzumildern. Wir haben uns auch entschieden, ein möglichst unaufwendiges Verfahren einzuführen. Wir haben eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Finanzamt Bremerhaven vorbereitet, die das möglichst wenig aufwendig macht, weil dort Programme vorliegen, die auch zeitnah umgesetzt werden können. Auch vielen Dank an die Bremerhavener Kollegen für die Unterstützung!

Wenn die Citytax heute wie vorgelegt beschlossen wird, wird der Senat im Rahmen der vor uns liegenden Haushaltsberatungen, nachweisen, wie wir diese Mittel einsetzen. Es ist klar, dass wir die Mittel für die beiden Ressorts Kultur und Wirtschaft nutzen wollen, und damit wird diese Citytax auch dem Tourismus und der Kultur in Bremen nutzen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der DrucksachenNummer 18/176 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über das Gesetz, über die Erhebung einer Tourismusabgabe, Drucksache 18/110, in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe unter Berücksichtigung der soeben vor

genommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses Kenntnis.

Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen

Antrag der Fraktion der CDU vom 17. Januar 2012 (Drucksache 18/198) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen hier heute einen Gesetzentwurf vor, der überschrieben ist mit „Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen“. Worum geht es? Wir haben auch über die Parteigrenzen hinweg, wobei ich weiß, dass es gerade bei der Fraktion der Grünen erhebliche Bedenken gab, für die Jahre 2009, 2010, aber auch 2011 beschlossen, die Schwellenwerte für die Durchführung von beschränkten Vergabeverfahren anzuheben.

Was steckt dahinter? Es steckt dahinter, dass damals die öffentlichen Investitionen auch durch Beiträge der Bundesregierung in einem erheblichen Maß schneller, weniger bürokratisch und ohne größeren Aufwand in die Wirtschaft durchgeführt werden sollten. Nun hat es sich ergeben, wie solche Übergangsregelungen – das muss man zugestehen, das war an der Stelle als Übergangsregelung gedacht – gezeigt haben, dass sich dieses Verfahren sehr bewährt hat, weil es die Bürokratie nicht nur in der Verwaltung reduziert hat, sondern natürlich auch bei den Unternehmen.