Stattdessen soll heute ein Gesetz beschlossen werden, und zwar in erster und zweiter Lesung, das in Teilen schon zum 1. Januar 2012, und da muss ich Ihnen, Herr Dr. Güldner und Herr Liess, widersprechen, nur die Vollzugsdienste – –.
Sie haben es gesagt, aber Herr Liess hat es entweder unterlassen oder vorsichtshalber nicht darauf hingewiesen.
Es ist tatsächlich so, dass für die allgemeinen Beamten das Gesetz sehr wohl schon zum 1. Januar 2012, also in circa zwei Wochen, Auswirkungen haben wird, und das ist nach unserer Ansicht völlig unausgegoren.
Meine Damen und Herren, damit das klar ist, auch für uns ist es selbstverständlich, dass der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden muss und die Änderungen im Rentenrecht natürlich auch auf die Beamten zu übertragen sind. Darüber hinaus ist es für uns auch selbstverständlich, dass Bremen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
als Haushaltsnotlageland keinen Sonderweg gehen darf. Die Umsetzung aber, die Sie hier im Gesetz beschließen, ist aus unserer Sicht schlecht gemacht!
Für die CDU-Fraktion ist es nicht nachvollziehbar, dass zwischen den allgemeinen Beamten und den Vollzugsbeamten hinsichtlich der Dauer der Übergangszeiten Unterschiede gemacht werden. Bei den allgemeinen Beamten haben sie eine Übergangszeit von 18 Jahren beschlossen, bei den Vollzugsdiensten, die Herr Dr. Güldner soeben noch zu Recht, wie ich finde, sehr gelobt hat, wird nur eine Übergangszeit von sechs Jahren beschlossen. Warum diese Unterschiede? Keine Gleichbehandlung, sondern geradezu eine Benachteiligung gerade des Vollzugsdienstes und das, wie ich soeben schon deutlich gemacht habe, obwohl Herr Dr. Güldner zu Recht auf die Vollzugsdienste hingewiesen hat und deren große Probleme, die mit dieser Arbeit verbunden sind!
Herr Dr. Güldner, Sie haben es eben auch gesagt: Dinge benennen und ehrlich sein! Gerade Sie, die Grünen treten ja nun permanent mit dieser Propaganda an, so sage ich es jetzt einmal. In Wahrheit ist es doch so, dass diese Lebensarbeitszeitverlängerung insbesondere bei der Polizei dazu dient, den Personalstamm überhaupt nur zu erhalten.
Sie streben ja schon nicht mehr die 2 600 Mitarbeiter in der Polizei an, obwohl Sie als damaliger innenpolitischer Sprecher der Grünen in der letzten Legislaturperiode zusammen mit der Polizei an der Vereinbarung beteiligt waren. Diese Zahl ist zwingend erforderlich für die Polizei.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es werden sogar noch ein paar Be- amte mehr in dieser Legislaturperiode! Er- staunlicherweise!)
Auf einen weiteren Punkt, Herr Dr. Güldner, hätten Sie durchaus, wenn Sie ehrlich sein und die Dinge
ansprechen wollen, hinweisen müssen: Diese Bereiche haben jetzt schon, und zwar alle, bei der Feuerwehr und beim Justizvollzugsdienst, ein Problem mit der Altersstruktur. Glauben Sie denn ernsthaft, wenn Sie innerhalb von sechs Jahren die Lebensarbeitszeitverlängerung durchziehen, dass die Altersstruktur dadurch besser wird? Nein! Sie wird deutlich schlechter! Damit wird, zum Beispiel auf den Bereich der Polizei bezogen, die innere Sicherheit sicherlich nicht verbessert.
Sie haben die Freiwilligkeit angesprochen. Die Freiwilligkeit haben wir alle hier in dieser Bürgerschaft als sehr sinnvoll erachtet. Sie hat im Jahr über 1,2 Millionen Euro für die Staatskasse erbracht. Warum gehen Sie diesen Weg nicht weiter, oder warum gehen Sie den Weg nicht parallel? Warum verlängern Sie die Übergangszeit von sechs Jahren nicht, was im Übrigen andere Bundesländer gemacht haben?
(Beifall bei der CDU. – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Machen wir! Habe ich gerade gesagt!)
Ja, jenseits von 62! Die Freiwilligkeit hat eindeutig den Vorteil, das werden Sie mir alle bestätigen, dass diejenigen, die davon Gebrauch machen, auch eine hohe Motivation haben. Sie haben vielleicht noch andere Gründe, Sie haben sie angesprochen, aber die hohe Motivation kann man diesen Menschen sicherlich unterstellen.
Außerdem, Herr Dr. Güldner, haben Sie nicht darauf hingewiesen – wiederum zum Thema Ehrlichkeit –, dass mit dieser Lebensarbeitszeitverlängerung insgesamt bei allen auch Versorgungsabschläge verbunden sind, nämlich dann, wenn sie diesen Weg nicht mitgehen können oder wollen. Das gilt auch für die gesundheitliche Problematik, wenn sie den Weg nicht mitgehen können. Eine Ausnahme ist lediglich der Dienstunfall. In allen anderen Fällen gehen damit Versorgungsabschläge einher. So viel zum Thema Ehrlichkeit!
Letztlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass nicht alle Bundesländer, ich hatte es soeben bereits angedeutet, diesen Weg gegangen sind –
ich werde gleich fertig, Frau Präsidentin – und nicht alle Haushaltsnotlageländer diesen Weg gegangen sind. Meine Damen und Herren von Rot-Grün, so sieht also Ihre immer wieder propagierte soziale Verantwortung aus, die sie immer wieder in Berlin einfordern, aber selbst nicht gewährleisten können!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz ist vermutlich der Beschluss in dieser Plenarsitzung, von dem die größte Personengruppe unmittelbar betroffen ist, und das auch in einschneidender Weise, nicht nur weil die Lebensarbeitszeit von Beamten von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt werden soll, was ungefähr 12 000 Beschäftigte in Bremen betrifft, sondern vor allen Dingen wegen der Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit für die Beamten im Vollzugsdienst. Bei den Polizeibeamten sind es circa 2 000 Beschäftigte, bei der Feuerwehr 500 und im Justizvollzug auch noch einmal 300 Beschäftigte.
Der DGB hat sich ganz klar gegen die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ausgesprochen, sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch wegen der unzureichenden Berücksichtung von Aspekten wie Schichtdienst in diesem Gesetzentwurf. Wir denken, dass der DGB da richtigliegt und der Beschluss, die Arbeitszeit der Beamten um zwei Jahre zu verlängern, falsch ist. Er bedeutet nämlich auch eine enorme gesundheitliche Belastung. Das ist vor allem im Vollzugsdienst keine Kleinigkeit, nicht nur wegen des Schichtdienstes.
Heute Morgen waren Feuerwehrbeamte und Polizeibeamte vor der Tür, und ein Feuerwehrbeamter fragte noch: Wie soll denn das gehen? Irgendwann müssen wir eine 30-Meter-Leiter hoch, sind immer älter und vielleicht körperlich nicht mehr in der Lage, einen Menschen anzuheben, der, weil er infolge Bewusstlosigkeit nicht mehr aktiv und schwer wie ein zentnerschwerer Sack ist. Wir können das irgendwann nicht mehr leisten, abgesehen davon, dass natürlich die psychische Belastung für diese Berufe enorm ist. Er sagte auch: Was machen wir denn? Wir fahren zur Autobahn, wir rasen dahin und ziehen verbrannte Menschen aus dem Auto. Irgendwann ist da einfach eine Grenze der Belastbarkeit, sowohl körperlich als auch psychisch, erreicht. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Generell nehmen die gesundheitlichen Belastungen sowieso zu, auch durch den Personalabbau und die Arbeitsverdichtungen. Die psychischen Erkrankungen nehmen auch bei den übrigen Beamten zu. In vielen Fällen bedeutet die Verlängerung der Lebensarbeitszeit daher nicht, dass länger gearbeitet wird, da die Beschäftigten einfach nicht mehr können und vorzeitig in Pension gehen. In diesem Fall, und darum geht es ja auch, ist es einfach eine Kürzung der Bezüge. Deswegen hat sich DIE LINKE generell gegen die Rente mit 67 ausgesprochen, denn natürlich bedeutet es eine Kürzung der Bezüge, egal ob das bei den Beamtinnen und Beamten der Fall ist oder bei anderen Berufstätigen.
Es gibt im Moment für uns keine Notwendigkeit, das jetzt ad hoc durchzuziehen. Die Leute, die vorhin vor der Tür standen von der Gewerkschaft der Polizei und von der Feuerwehr, haben ja auch gesagt: Warum diese Eile? Die Länder können das selbst entscheiden. Der einzige Grund, der angegeben wird, ist, die anderen machen es auch. Das kann eigentlich nicht sein!
Wenn man gegen die Rente mit 67 ist, wie DIE LINKE es ist, und wenn man davon ausgehen möchte, wie wir das auch tun, dass man 2013 auf Bundesebene an dieser ganzen Gesetzgebung auch wieder etwas verändern kann und möchte, dann gibt es für uns keinen Grund, das jetzt auf Landesebene einzuführen. Es sei denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie rechnen selbst nicht damit, dass die Rente mit 67 in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages noch einmal angegangen wird! Dann ist es natürlich wirklich egal.
Auf Landesebene aber wird gespart und gekürzt, und das betrifft im Vollzugsdienst Menschen, die die Lebensarbeitszeit mit 62 in der Regel nicht erreichen. Die Frage der Freiwilligkeit war zwar angesprochen worden, aber es gibt Betroffene, die mit Sicherheit durch die Belastungen, die sie über Jahre hatten, gar nicht bereit sind, diese Lebensarbeitszeit zu verlängern, und das aus gutem Grund. Ein Beispiel habe ich vorhin genannt.
Vielleicht spart der Staat dabei ein paar Pensionsjahre, aber ob das wirklich auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung weiterhilft, das weiß ich nicht. Wir werden deswegen aber das Gesetz auf jeden Fall ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der Bremischen Bürgerschaft bedanken, jedenfalls bei denjenigen, die dem Senat bei diesem Schritt folgen, der uns in der Tat nicht leicht fällt und von dem wir auch wissen, dass er in das Schicksal
von Menschen eingreift. Ich glaube, dass wir keine andere Möglichkeit haben, als das zu tun, und auch so, wie wir das jetzt machen.
Das Benchmark und die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern sind schon angesprochen worden. Es gibt insgesamt in Deutschland noch fünf Länder, inklusive Bremen, also ab heute dann nur noch vier, die die Altersgrenze bis 67 nicht haben. Das sind das Saarland, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin. Die besondere Altersgrenze, also Polizei bis 60 Jahre, gibt es nur noch in vier Ländern: Saarland, SachsenAnhalt, Hamburg und Bremen, und das jetzt auch nicht mehr.
Von mir werden Sie nicht das Argument hören, was alle machen, muss gut sein, aber Sie wissen ja, dass wir uns doch im Bundesvergleich bewegen und andere Bundesländer sehr darauf achten, welchen Standard sich ein Bundesland mit der höchsten Pro-KopfVerschuldung leistet. Deshalb ist die Frage der Benchmarks nicht einfach nur eine Petitesse. Wir müssen uns da eher die Kritik gefallen lassen, dass wir da hinterherhecheln, was andere längst gemacht haben, wo andere längst den Mut und die Durchsetzungskraft hatten, das zu tun.
Noch einmal zu der Frage, warum es jetzt eilig ist: Es gibt zwei Gründe, warum wir Sie bitten, das heute in erster und zweiter Lesung zu beschließen. Das eine ist eine Frage des Vertrauensschutzes. Wenn wir jetzt weitere Monate verlieren, dann können diejenigen, deren Altersgrenze sich verändert, irgendwann auch zu Recht sagen, dass wir den Zeitplan nicht mehr einhalten können und dass der Vertrauensschutz berührt ist. Deshalb will der Senat dieser Auseinandersetzung vor Gericht gern ausweichen, aus Gründen der Rechtssicherheit bitten wir Sie darum, das noch in diesem Jahr zu beschließen.