Protocol of the Session on December 14, 2011

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Kostenlose Verhütungsmittel für Leistungsberechtigte Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 3. November 2011 (Drucksache 18/102)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 8. November 2011 (Drucksache 18/107)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Stahmann. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit 40 Jahren gibt es Vereinbarungen und Empfehlungen zu den sogenannten reproduktiven und sexuellen Menschenrechten. 2008 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats bestätigt, dass Frauen und Männern Zugang zur Verhütungsberatung und Verhütung zuverlässig zu ermöglichen ist und auch frei wählbar sein muss. Nun will ich hier an dieser Stelle einmal ganz klar und deutlich sagen, Verhütung ist selbstverständlich immer Sache von Frauen und Männern.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Verhütung ist aber derzeit, und zwar insbesondere für Frauen, eine Frage des Einkommens, der sozialen Lage und des Wohnortes. Seit 2004 werden nicht verschreibungspflichtige Leistungen, und dazu gehören eben Verhütungsmittel, für Versicherte, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, also Hartz IV beziehungsweise Sozialhilfe und älter als 20 Jahre sind, nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Die Sozialhilfeträger übernehmen diese Kosten nur bei einer ärztlichen Verordnung. Somit müssen Leistungsempfängerinnen, aber natürlich auch Geringverdiener die Kosten für Verhütung selbst finanzieren, sobald sie älter als 20 Jahre sind. Ich möchte noch einmal daran erinnern, der monatliche Regelsatz bei Hartz IV für Gesundheitsleistungen beträgt 15,55 Euro und die Kosten für eine Packung der Pille betragen 20 Euro und mehr. Das heißt, es ist deutlich zu erkennen, das wissen wir von den Beratungsstellen, dass insbesondere von Frauen weniger verhütet wird, weil sie es sich finanziell nicht mehr leisten können, und es gibt eine erhöhte Anzahl von ungewollten Schwangerschaften. Interessanterweise übernehmen die Kassen dann die Kosten für einen Abbruch solch einer Schwangerschaft. Bundesrechtlich ist es aus meiner Sicht notwendig, hier endlich Abhilfe zu schaffen und eine Wiedereinführung der Finanzierung durch die Krankenkassen zu organisieren. Bremen beteiligt sich daran auch bereits aktiv und hat bereits einige Vorstöße unternommen, bisher leider erfolglos. Ich will aber auch ganz deutlich sagen, dass das Engagement des Senats, das bereits stattgefunden hat und das wir mit unserem Antrag noch einmal unterstützen, den Frauen in der jetzigen Situation nicht hilft. Deshalb müssen wir tätig werden.

(Vizepräsidentin S c h ö n übernimmt den Vorsitz.)

Einige Kommunen übernehmen tatsächlich die Kosten aus eigenen Mitteln. Allerdings glaube ich, ich muss es hier nicht ausführen, dass das für Bremen und Bremerhaven so nicht möglich ist. Ich finde es auch nicht richtig, wenn Kommunen auf einmal Leistungen freiwillig übernehmen, die Leistungen des Bundes sind. Wenn wir also an dieser Stelle anfangen, dann können wir gleich auch noch ganz viele andere Beispiele finden, an denen wir das dann vielleicht auch tun sollten. Trotzdem dürfen wir die Betroffenen nicht im Regen stehen lassen werden. Wir müssen Lösungen finden, und zwar Lösungen nicht ausschließlich mit der Kommune oder dem Land, sondern Lösungen mit allen im sozialen Bereich tätigen Institutionen, wie hier zumindest für einen Teil der Betroffenen die Mittel aufgebracht werden können, wie wir Möglichkeiten finden, hier den Frauen tatsächlich den Weg zu einer kostenlosen Verhütung zu ermöglichen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Antrag der LINKEN geht zwar in der Sache in dieselbe Richtung wie unserer, und ich glaube, dass wir da vielleicht auch tatsächlich alle an demselben Strang ziehen. Aber mit Ihrem Ansinnen argumentieren Sie aus meiner Sicht erstens falsch, und zweitens bringen Sie Berechnungsbeispiele, die hinten und vorn nicht stichhaltig sind. Sie listen auf, dass insgesamt Kosten von 500 000 Euro entstehen. Wenn ich das durch zwölf Monate dividiere und noch einmal durch 20 Euro teile, also die Kosten für die Pille, dann ermittle ich den Wert von 2 083 als Anzahl von Personen, die von dieser gesetzten Summe profitieren würden. Insgesamt haben wir aber 35 000 Personen im Bezug von SGB II, das haben Sie selbst ausgeführt. Zusätzlich kämen dann noch die Personen hinzu, die im SGB-XII-Bezug sind, Asylbewerberinnen. Was Sie unter SGB-V-Bezug in diesem Fall an Personengruppe meinen, hat sich mir nicht erschlossen.

Ich habe es schon gesagt, wir sind nicht der Meinung, dass die Kommune oder das Land hier einfach diese Kosten übernehmen sollte, obwohl der Bund in der Verpflichtung ist. Ich bin der Meinung, dass das, was in der Vergangenheit bereits stattgefunden hat, nämlich im Rahmen eines runden Tisches eine Arbeitsgruppe der daran beteiligten sozialen Institutionen zu eruieren, inwiefern vielleicht eine Fondsmöglichkeit hier ein Weg wäre, einer Gruppe von Frauen zu helfen, vielleicht begrenzt auf bestimmte Altersgruppen oder auf bestimmte Härtefallkriterien, eine kostenlose Verhütung zu erlauben.

Frau Bernhard, ich habe Ihre lapidare Bemerkung überhaupt nicht verstanden, die Sie in Ihrem Antrag diesem Arbeitskreis gegenüber formuliert haben, also dass der niemandem helfe, weil ja die Vergangenheit bereits gezeigt hat, dass es so einen Arbeitskreis auch hier in Bremen gegeben hat und bereits intensiv darüber nachgedacht wurde, wie man zu Mitteln kommen kann, wie man natürlich dann nach nachvollziehbaren Kriterien an bestimmte Betroffenengruppen verteilen kann. Wir sind jetzt eigentlich in der Phase, das, was dort bereits im Vorfeld eruiert wurde, noch einmal zusammenzuführen und dann auch tatsächlich einer Beschlussfassung zuzuführen.

Daher, meine Damen und Herren, würde ich mich über Ihre Unterstützung freuen in der Hoffnung, dass damit, wenn auch nicht allen, aber zumindest einem Teil der Frauen, die aus finanziellen Erwägungen jetzt eben keine Möglichkeiten haben zu verhüten, geholfen wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wendland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und Herren! Die Einführung der Antibabypille war Anfang der Sechzigerjahre insbesondere für die Frauen ein Meilenstein sexuell aktiv sein zu dürfen, ohne ständige Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft haben zu müssen. Damit konnten Frauen die Fäden für ihr Leben und ihre Familienplanung selbst in die Hand nehmen. Diese Selbstbestimmung ist heute nicht mehr nur durch die Antibabypille möglich, sondern mittlerweile auch durch andere sichere Verhütungsmittel wie beispielsweise der Kupferspirale, dem Nuvaring oder dem Diaphragma. Leider obliegt die Verantwortung für die Verhütung, sofern Kondome als zu unsicher erachtet werden, bislang noch häufig den Frauen, was sich hoffentlich ändern wird, sobald die Antibabypille für den Mann auf dem Markt ist.

Mit unserer parlamentarischen Initiative wollen wir das Recht auf eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung und auch auf lustbestimmte Sexualität hervorheben. Das heißt für uns, auch Geringverdiener oder Menschen, die Sozialleistungen beziehen, müssen Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Das ist aber bisher nicht der Fall. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 wurden die Kosten für die Verhütung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Verhütung ist, das sagte meine Kollegin Frau Böschen auch schon, seit dem 20. Lebensjahr zu einer Frage des Geldbeutels geworden. Dass Frauen und Männer aber selbstbestimmt darüber entscheiden können, ob und wann sie Kinder bekommen wollen, ist Teil des Menschenrechts auf Familienplanung, das seit 1968 international anerkannt und durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgesetzt ist. Seine Konkretisierung erfuhr dieses Recht 1984 in Kairo. Seit dem haben alle Menschen ein Recht auf ungehinderten Zugang zu sicheren, gesundheitsverträglichen und finanziell erschwinglichen Verhütungsmitteln.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Zu Recht hat der Europarat das Ganze vor einigen Jahren noch einmal bestätigt. Die jetzige Gesetzeslage in Deutschland führt aber zu absolut absurden Ergebnissen. Es gibt inzwischen immer mehr Frauen mit wenig Geld, die aus Kostengründen auf Verhütungsmittel verzichten. So berichten zum Beispiel Vertreterinnen von Pro Familia, dass es ganz typisch ist, dass Frauen Geld für die Pillenpackung zurücklegen, das Kind dann in der Schule plötzlich einen Ausflug bezahlen muss, und dann steht die Verhütung bei den Frauen zurück. Kommt es dann zu einer ungewollten Schwangerschaft, bleibt ihnen die Pille danach oder die Abtreibung als letztes Mittel. Beides bereitet den Frauen oft große seelische Qualen. Die Kosten für die notwendige Abtreibung werden dann von der Krankenkasse übernommen. Selbstbestimmte Lebensplanung von Männern und Frauen

ist aber eine Frage der Gesundheitsfürsorge. Deswegen besteht eine konsequente Lösung des Problems darin, dass Verhütungsmittel wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch die Fraktion der SPD bitten den Senat, sich dafür einzusetzen. Bis es eine solche bundesweite Lösung gibt, müssen wir aber hier im Land Bremen schauen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den betroffenen Frauen kostenlose Verhütungsmittel anzubieten. Eines steht ganz klar fest, für uns Grüne hat diese Aufgabe sozialpolitische Priorität. Wir bitten den Senat deshalb zu prüfen, wie es möglich gemacht werden kann, betroffenen Frauen diese kostenlosen Verhütungsmittel anzubieten. Hier sind unter Beteiligung aller relevanten Akteure wichtige Fragen zu klären, zum Beispiel welcher Personenkreis erfasst werden kann, also Frauen, die von Hartz IV leben oder Sozialhilfe erhalten, gering verdienende Frauen oder Frauen in ebenso besonderen Lebenslagen. Wir können diese Personenkreise rechtlich voneinander abgrenzen, ohne dass uns eine Klagewelle erreicht. Die Ausgabe der Verhütungsmittel sollte so gestaltet werden, ohne dass unnötige bürokratische Hürden neu geschaffen werden. Es gilt also, in einem sehr komplexen Zusammenhang gemeinsam nach guten Lösungen zu suchen. Da dies so ist, können wir dem einfach gestrickten Antrag der Fraktion DIE LINKE auch nicht zustimmen. Die Fraktion DIE LINKE will zudem, dass das Land Bremen für alle Bremerinnen, unabhängig davon, ob sie über ein geringes oder ein hohes Einkommen verfügen, kostenlose Verhütungsmittel bereitstellen. Das sind Luftschlösser, die hier gebaut werden. Wir bleiben lieber bei der Realität.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns Grüne, und ich sage es noch einmal, steht ganz klar fest, dass wir kostenlos Verhütungsmittel für betroffene Frauen in Bremen und Bremerhaven anbieten wollen. Das hat für uns sozialpolitische Priorität. Ich bitte Sie alle darum, dem rot-grünen Antrag zuzustimmen, damit auch Frauen mit wenig Geld zukünftig in die Lage versetzt werden, selbst bestimmen zu können, ob und wann sie Kinder bekommen wollen, und zudem auch Spaß am Leben und an ihrer Sexualität haben dürfen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es schön, dass wir grundsätzliche Einigkeit über die Dringlichkeit der Lage haben. Was den Arbeitskreis anbelangt, wenn ich noch einmal ausholen darf, ist es so, dass wir längst erkannt haben, wie wichtig das ist, und die Zielgruppe feststeht. Wir hatten Deputationssitzungen, die sich damit beschäftigt haben. Diesen Arbeitskreis gibt es auch schon eine ganze Weile, der sich 2011 zusammengetan hat. 2010 gab es auch schon Vorstöße in die Richtung. Ich könnte Ihnen jetzt die Liste vorlesen, welche Initiativen alle darin sind.

(Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Die kennen wir selbst!)

Das wissen wir doch alles. Deswegen wäre es ja gut, wir hätten einen Auftrag in dem Sinne, wir nehmen jetzt so viele Mittel, und schauen jetzt, wie wir die verwaltungstechnisch unter die Leute bekommen. Das ist aber nicht die Intention. Ich möchte nicht wieder einen Arbeitskreis, der noch einmal von vorn anfängt, wieder das Ja und das Nein abwägt, feststellt, wie teuer alles ist, und eine Zielgruppe definiert, damit es uns die Kosten nicht zu weit in die Höhe treibt. Dann muss ich sagen, so einen Arbeitskreis brauchen wir nicht mehr, das wird auch der Arbeit des bisherigen Arbeitskreises nicht gerecht. Das alles war letztendlich schon in der Schleife, letztes und vorletztes Jahr. Wir möchten nichts weiter, als dass man sagt, man fängt einmal an, hier überhaupt Mittel zur Verfügung zu stellen. Das kann man definieren, und es gibt Erfahrungen in anderen Städten und Kommunen, aus denen man durchaus ein Stück weit ableiten kann, was für ein Kostenrahmen auf uns zukommt. Das ist möglich, es gibt auch andere Großstädte, die das gemacht haben. Es ist nicht so, dass alle ALG-II-Empfänger und -Empfängerinnen auf der Matte stehen würden. Das ist in keiner einzigen Großstadt bislang der Fall gewesen.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Das hat nie- mand behauptet!)

Das heißt, man kann letztendlich einen Schätzwert annehmen, wie weit das auf unsere Kassen durchschlagen wird. Für jede einzelne ungewollte Schwangerschaft zahlen wir durchaus mehr, was eine viel größere Zukunftsbelastung ist. Es wäre gut, wenn wir schon gestern damit angefangen hätten. Schwangerschaftsabbrüche werden finanziert, das ist wohl eine ganz andere Belastung, die dann auf die Frauen zukommt. Sie haben ja recht, wir wollen Verhütungsmittel für Frauen und Männer. Letztendlich tragen aber immer noch die Frauen die Hauptverantwortung, die Entscheidung, die Beratung, die Auseinanderset––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

zung, die Planung. Es ist nicht eine Frage von Gesundheit und Krankenkasse, sondern es ist wirklich Familienplanung und Lebensplanung, das geht viel weiter darüber hinaus. Das sollte doch einmal reflektiert werden.

Was hält uns denn davon ab zu sagen, wir stellen einen entsprechend großen Betrag zur Verfügung, und dann werden wir sehen, wie praktisch die Abrufbereitschaft hier in Bremen überhaupt ist. Machen wir doch einmal ein Modellprojekt mit einem entsprechenden Fonds was auch immer, aber fangen wir doch nicht wieder mit einem Arbeitskreis an, das ist die einzige Intention unseres Antrags. Wenn ich mir ansehe, wie schnell eine halbe Million Euro hier mehr ausgegeben wurde, weil bestimmte Projekte teurer geworden sind als angenommen, und wie Wirtschaftsprojekte selbstverständlich finanziert werden – ich meine, wir kommen wieder auf das Thema Geld, wie immer, natürlich, Bremen hat kein Geld, das weiß ich auch, wir leben ununterbrochen auf Pump –, dann ist das im Vergleich hier an der Stelle aber erstens ein minimaler Betrag

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Vorhin waren das noch 59 Mil- lionen Euro, das ist gerade eine halbe Stunde her!)

und zweitens von so hoher Dringlichkeit, dass wir hätten längst Maßnahmen ergreifen müssen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rohmeyer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Bernhard, ich fange bei Ihnen an, denn das war gerade wieder ein schönes Beispiel. Wir reden von einem minimalen Betrag. In Ihrem Antrag ist der minimale Betrag 400 000 bis 500 000 Euro pro Jahr. Wissen Sie eigentlich, wie viel Geld das ist?

(Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE]: Ja, das weiß ich!)

Das glaube ich nicht, dass Sie das wissen, wenn ich mir die Vielzahl der Anträge überlege, in denen Sie sich immer mit solchen Summen von Plenarsitzung zu Plenarsitzung hangeln! Sie sind finanziell wirklich ein Desaster! Zum Glück finden Ihre Anträge hier aber keine Mehrheit.

(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Ihre auch selten!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Ich möchte aber auch noch eine Nebenbemerkung von Ihnen aufgreifen: Das ist ja nur ein Vorschlag von uns, das muss dann erarbeitet werden. Stellen Sie sich einmal vor, Ihre Anträge, die Sie hier einbringen, werden beschlossen! Das ist eine Katastrophe, wie Sie Parlamentarismus betreiben!

(Beifall bei der CDU)

Zum Antrag von Rot-Grün! Es ist schon viel Richtiges gesagt worden. Wir stimmen diesem Antrag zu. Wir sehen auch die gesellschaftlichen Kosten, die entstehen. Wir sehen auch, dass Gespräche geführt werden müssen. Sie werden die gesetzlichen Krankenkassen nicht von Bremen aus verpflichten können. Darum ist es ein Prozess. Dieser Prozess ist seinerzeit im Jahr 2004, das war im Rahmen vieler anderer Veränderungen, im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung ein Punkt gewesen, damals waren wir in der Opposition. Es gibt eine Reihe von Punkten, bei denen man nach Jahren feststellen muss, es macht Sinn, darüber zu sprechen, bestimmte Dinge nicht par ordre du mufti von oben herab zu regeln, sondern nur in Gesprächen. Die Arbeitsgruppe ist von Ihnen kritisiert worden, aber Sie werden auch gesetzliche Krankenkassen und andere, Frau Bernhard, nicht einfach verpflichten können, sondern Sie müssen sie mitnehmen, und Sie müssen die Gespräche mit den Beteiligten im Bereich Gesundheitswesen entsprechend auch führen, genauso wie mit den sozial Beteiligten. Darum ist der Weg, der hier aufgezeigt ist, ein für uns gangbarer Weg, und darum stimmen wir Ihrem Antrag zu.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Stahmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal fand ich sehr gut, dass bei dieser Debatte auch ein Mann geredet hat und eigentlich widerlegt hat, dass Verhütung in der Hauptsache oft bei den Frauen landet. Herr Rohmeyer, das fand ich ausgesprochen gut, dass Sie sich bereiterklärt haben, diese wichtige Debatte hier im Haus mitzuführen.