Protocol of the Session on April 7, 2011

Ja, aber man kann das doch durchaus ähnlich sehen! Es gibt offensichtlich eine Praxis in Bremen, die nicht ein strittiges Verfahren fortführt, sondern es gibt vorher einen Vergleich, und dann frage ich mich natürlich schon ein bisschen, inwieweit, wenn man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

eine so gute Art der Zusammenarbeit hier in Bremen hat – das wird ja auch in der Antwort beschrieben, durch kurze Wege und so weiter –, es dann zukünftig möglicherweise noch eines weiteren größeren Ausbaus der Mediation bedarf. Das habe ich nicht verstanden, das habe ich auch in dieser Antwort nicht verstanden. Es liegt vielleicht daran, dass mir auch nicht klar geworden ist, worauf diese Große Anfrage denn hinaus will, aber, Herr Frehe, das können Sie ja vielleicht gleich noch einmal beantworten!

Ein nächster Punkt, der für mich auch nicht so klar geworden ist, ist folgender: Soweit wir recherchieren konnten, ist es so, dass die Mediation mittlerweile schon, man kann durchaus sagen, zu einem eigenständigen Berufsbild geworden ist, und wir beide haben uns darüber auch schon einmal unterhalten. Wenn man eine Mediationsausbildung macht, sind das relativ viele Stunden, die man tatsächlich ausgebildet wird, und mir war nicht klar, und wir konnten das auch nicht richtig recherchieren, ob die Richter, die jetzt eine Mediationsausbildung gemacht haben, den gleichen Anteil Stunden leisten müssen, wie es normal ist. Normalerweise sagt man, so zwischen 250 und 370 Stunden dauert die Ausbildung für eine Mediation, und ob die Richter das auch gemacht haben, vielleicht haben Sie eine Antwort, wir haben schon einmal darüber gesprochen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Prof. Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz und prägnant antworten, um hier nicht zu wiederholen! Die Mediation ist neu in Bremen. Wir haben sie in dieser Legislaturperiode erst eingeführt, in anderen Ländern hat es sie schon gegeben. Es ist eine Einführung mit Augenmaß, und sie ist ausreichend ausgestattet. Acht Mediatoren am Landgericht sind ausreichend, sie erledigen in etwa 100 Fälle im Jahr. Es sind auch schwierige Fälle, die man zum Teil nicht nach Recht und Gesetz auf Heller und Pfennig entscheiden kann, und da wird auch schnell entschieden, das hat sich bewährt, das ist positiv. Die Erfolgsquote könnte vielleicht noch etwas erhöht werden, sie liegt bei knapp 60 Prozent.

Die Ausbildungskosten waren gering. Wir haben die Ausbildungskosten für die Richter getragen. Um jetzt auch noch auf die Frage zu antworten: Wir haben unsere Mediatoren mit niedersächsischen Richtern zusammen ausgebildet, die in der gerichtsnahen Mediation in Niedersachsen viel Erfahrung haben. Das war auch günstig für uns. Die, die bei uns arbeiten, sind sehr qualifiziert. Ich denke, diese acht Richter reichen aus.

In der Fachgerichtsbarkeit haben wir 16 Richter, das läuft erst langsam an. Da muss man sehen, ob

es ausreichend geeignete Verfahren gibt, das kann man nur mit Augenmaß einführen. Man sollte es nicht übertreiben, weil es die riesige Zahl nicht gibt. Das liegt auch daran, dass wir in Bremen eine sehr gut funktionierende Justiz haben.

Wir überlegen, die Mediation noch beim Amtsgericht einzuführen. Ein Amtsrichter in Zivilsachen, um die es hier letztlich geht, erledigt im Jahr zwischen 650 und 700 Verfahren. Von diesen Verfahren werden unter 20 Prozent durch Urteil entschieden, die einvernehmliche Einigung beim Amtsgericht hat also ein ganz großes Ausmaß. Die Fälle, die jetzt in der außergerichtlichen Streitschlichtung auch eine Rolle spielen könnten – nämlich Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen und Verfahren mit sehr geringem Streitwert –, werden auch vor unserem Amtsgericht von den Richtern sehr erfolgreich miterledigt, und ich glaube, auch auf eine nicht formelle und bürgernahe Art und Weise, sonst würde man nicht diese hohe Quote erreichen, die bundesweit einzigartig ist. Wir haben eine besonders hohe einvernehmliche Streitbeilegung und eine geringe Urteilsquote, darauf sind wir stolz, das ergibt sich aus unserem Kommissionsbericht „Justiz“. Daher muss man sich gut überlegen, ob man auch noch zu außergerichtlichen Formen der Streitbeilegung kommt. Das kann man machen, aber ich denke schon, dass da auch ein zusätzliches Verfahren einzurichten ist.

Im Übrigen, in Nordrhein-Westfalen, das wurde angesprochen, gibt es 360 000 zivilgerichtliche Verfahren im Jahr, und die Verfahren, die im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung angesprochen werden, bewegen sich in einer Größenordnung zwischen 4 000 und 10 000 Verfahren, also auch der Anteil ist relativ gering. Man muss überlegen, wenn man das auf Bremen übersetzt, wie hoch die Zahl in Bremen wäre. Lohnt es, dafür eine eigene Struktur anzuschaffen? Ich bin gern bereit, das zu überlegen, aber in Anbetracht unser gut funktionierenden Gerichte muss man diese Überlegung auch pragmatisch anstellen und sehen, in welchem Umfang das vernünftig ist.

Ich möchte noch kurz zwei Punkte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sagen, der schreibt eigentlich das gesetzlich fest, was wir hier schon tun, aber es gibt zwei Kritikpunkte! Auf der einen Seite endet Mediation mit einem Mediationsspruch, und der ist jetzt vollstreckbar, er kann direkt umgesetzt werden. Dieser Gesetzentwurf sieht ein besonderes Verfahren vor, um diese Vollstreckbarkeit erst herbeizuführen, das ist eine Erschwerung gegenüber dem Status quo, und deshalb lehnen wir an diesem Punkt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Es soll bei diesem einfachen Verfahren bleiben, das sofort vollstreckt und umgesetzt werden kann.

Der zweite Punkt: Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung hat die Finanzgerichte nicht eingeschlossen, das finden wir auch schlecht. Wir sollten

mindestens die Möglichkeit auch bei den Finanzgerichten eröffnen.

Ich glaube, hier haben wir in dieser Legislaturperiode in jedem Fall ein vernünftiges Modell neu eingeführt, wir führen das mit Augenmaß und Pragmatismus durch, es ist bürgernah, es wird angenommen und entlastet die Justiz. Die Richter, die diese Verfahren durchführen, werden hinterher bei ihren anderen Verfahren nur in dem Maße entlastet, wie sie selbst in Mediationsverfahren erfolgreich sind, es gibt keine vorherige Entlastung, sondern nur in dem Maße, wie das etwas bringt. Für die Gerichtsbarkeit erfolgt auch eine Entlastung, also eine pragmatische, vernünftige Lösung, und so machen wir das weiter. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/1628, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.

Opfer von seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewaltdelikte schützen und entschädigen

Mitteilung des Senats vom 21. Dezember 2010 (Drucksache 17/1599)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Prof. Stauch.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin einigermaßen entsetzt, wenn ich sehe, was für einen Vorschlag die Bundesregierung hier gemacht hat. Wir sprechen hier über die Mitteilung des Senats, und ich habe eigentlich gehofft, dass wir mit dem Gesetzentwurf, der von der SPD schon einmal beim Bund eingebracht wurde, einen größeren Erfolg erzielen, aber nein, in keiner Weise! Es wird nur darüber gesprochen, dass die Opfer entschädigt werden sollen, aber das, was eigentlich, finde ich, sehr maßgeblich ist und was auch der Prüfauftrag war, waren die Verjährungsfristen. Die strafrechtlichen Verjährungsfristen sollten verlängert werden, nicht allein die zivilrechtlichen, denn es geht ja darum, wie sich die Opfer fühlen, inwieweit sie ernst genommen werden und inwieweit die Möglichkeit gegeben ist, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

dass Täter überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen werden können. Das alles findet sich in dem, was der Bund vorlegt, in keiner Weise wieder.

Natürlich sind wir als SPD-Fraktion, und ich denke, da kann ich vielleicht auch für alle sprechen, absolut dafür, dass Opferrechte gestärkt werden, aber dabei kann es allein nicht bleiben. Wenn wir in dieser Mitteilung gesagt haben, es bedarf offenbar keiner Bundesratsinitiative mehr zu diesem Punkt, sehe ich das nun völlig anders. Wenngleich es vielleicht keine Bundesratsinitiative mehr sein muss, so sind wir trotzdem gehalten, und es ist geboten, uns diesem Thema weiterhin in Angemessenheit zu widmen, denn hier ist noch lange nicht das erreicht, was wir erreichen wollen, nämlich eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen, die meines Erachtens auch sehr gut an eine Strafrahmenverschärfung, -vergrößerung gebunden werden könnte. Dass nämlich zum Beispiel alle Straftaten in diesem Deliktsbereich als Verbrechen deklariert werden, womit dann ganz natürlich einhergeht, dass sich die Verjährungsfristen verlängern, ist das, was ich höchstpersönlich gern erreichen würde, was ich hier mit diesem Haus vielleicht wirklich noch erreichen kann.

Insoweit stimme ich dem zu, dass die Opfer entschädigt werden müssen, aber es müssen auch noch weitere Dinge hinzukommen, und ich hoffe, dass ich mich, wenn ich in der nächsten Legislaturperiode hier wieder stehen sollte, auch Ihrer Unterstützung sicher sein kann. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bundesweit werden jährlich mehr als 11 000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Die Dunkelziffer liegt allerdings bedeutend höher. Experten gehen davon aus, dass pro Jahr etwa 300 000 Kinder Opfer sexueller Gewalt werden. Dabei liegt der Anteil der Missbrauchsopfer unter sechs Jahren bei traurigen 13 Prozent. Anlässlich dieser erschreckenden Zahlen und der schockierenden Missbrauchsfälle in den katholischen und evangelischen Kirchen hat sich die Bremische Bürgerschaft in ihrer März-Sitzung des letzten Jahres mit diesem bedrückenden Thema befasst.

Ich habe damals zu diesem Thema einen eigenen Antrag vorgelegt. Mit diesem Antrag wollte ich erreichen, dass die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern endlich abgeschafft werden. Wir wissen ja, meine Damen und Herren, dass mit Ausnahme der Delikte Mord und Völkermord alle anderen Straf

taten in unserem Rechtssystem einer Verjährung unterliegen. Derzeit beträgt die Verjährungsfrist bei der Grundstraftat des Kindesmissbrauchs 10 Jahre, beim schwerem sexuellen Missbrauch 20 Jahre, Beginn ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Bürgerschaft hat meinen Antrag damals mit Stimmenmehrheit abgelehnt und stattdessen den Senat zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert, mit der geprüft werden sollte, ob die Pflicht des Staates zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewalt angemessen umgesetzt wird.

Nun liegt uns die Mitteilung des Senats vom 21. Dezember 2010 zu diesem Antrag vor. Dem Senatsbericht können wir entnehmen, dass es auf Bundesebene bereits eine SPD-Initiative zu diesem Thema gibt. Diese Initiative sieht vor, die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auszudehnen. Die SPD-Initiative auf Bundesebene ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, mehr ist es dann aber auch nicht, denn selbst eine Ausweitung der Verjährungsfristen würde nicht alle Opfer vor Missbrauchsfällen schützen. Opfer von Kindesmissbrauch können sich häufig erst nach Jahrzehnten mit dem Erlebten öffentlich auseinandersetzen. Für eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Verfolgung der Peiniger ist es oftmals dann schon zu spät, denn die Verjährungsfristen sind bereits eingetreten.

Ich habe vor einigen Monaten ein für mich sehr bewegendes Telefonat mit einem Missbrauchsopfer geführt. Dieses Opfer konnte aufgrund von Scham, Angst und Blockaden erst 35 Jahre nach der schrecklichen Tat öffentlich über diesen Missbrauch sprechen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber schon die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche für dieses Opfer verwirkt. Auch eine Ausdehnung der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 20 beziehungsweise 30 Jahre, so wie es nun der SPD-Antrag auf Bundesebene vorsieht, hätte diesem Opfer nicht geholfen, und deshalb greift die SPD-Initiative deutlich zu kurz. Was wir nach wie vor brauchen, ist eine Aufhebung der Verjährungsfristen im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich. Alles andere ist nur halbherzig und auch nicht zielführend.

Mit einer Aufhebung der Verjährungsfristen würden wir die Bereitschaft der Gesellschaft unterstreichen, das lebenslange Leid der Opfer sexueller Gewalttaten anzuerkennen. Wir würden ihnen so die Gewissheit geben, dass der Staat auch noch Jahrzehnte nach den Verbrechen auf ihrer und nicht auf der Seite der Täter steht, wenn es um die Strafverfolgung und den Ausgleich des materiellen Schadens geht. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das uns heute einmal mehr beschäftigt, ist ein sehr ernsthaftes, und ich denke, es ist der Sache angemessen, dass man sich in der Tat in dieser Debatte nicht zu stark auf die Frage der strafrechtlichen Verjährung verengt. Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die für die Opfer sehr entscheidend sein können. Ob sie sich entscheiden können – –. Lieber Herr Willmann, es ist schon sehr spannend. Wenn man sich einmal ernsthaft mit der Materie auseinandersetzt, wird man feststellen, dass der runde Tisch, den die Bundesregierung zu diesem Thema einberufen hat, sehr viele Maßnahmen identifiziert hat, die ich auch für sehr sinnvoll halte. Das fängt damit an, dass man die Hürden für Menschen senken muss, die das zur Anzeige bringen wollen, was ihnen widerfahren ist. Wir sind uns doch, denke ich, darin einig, dass es gerade hier um Personen geht, denen in einer Art und Weise Schaden in einem Umfeld zugefügt worden ist, wo sie sich eigentlich Geborgenheit und Vertrauen erhofft haben, in den unterschiedlichsten Einrichtungen, es sind ja nicht nur kirchliche, sondern auch nicht kirchliche Einrichtungen davon betroffen gewesen. Es ist auch in den vorherigen Äußerungen deutlich geworden, dass es manchmal sehr schwer ist, sich an Strafverfolgungsbehörden zu wenden. Deshalb halte ich es für sehr wesentlich, dass man vermeidet, dass Mehrfachvernehmungen zu ein und demselben Sachverhalt stattfinden. Wir haben auch Einigkeit darüber, dass es notwendig ist, sich Gedanken darüber zu machen, wie man im Zivilrecht Schadenersatzansprüche noch nach einer längeren Frist als drei Jahren geltend machen kann. Wenn Sie aber das Thema ansprechen, was hier diskutiert worden ist, ob im Strafrecht eine weitere Verlängerung von Verjährungsfristen in Betracht zu ziehen ist, so will ich Ihnen sagen: Da ist meine Meinung noch nicht wirklich abschließend gebildet, weil für mich durchaus eine Rolle spielt, dass natürlich nach einem so langen Zeitraum oftmals die Beweiserhebung, die Beweiswürdigung sehr schwer fällt. Das muss man dabei auch in Betracht ziehen, wenn man eine solche Regelung verändert, ob dies dann wirklich dazu führt, dass auch mehr Gerechtigkeit widerfahren kann. Dies muss abgewogen werden. Ich glaube allerdings, dass es nicht das Einzige ist, was man tun kann. Darüber haben wir auch Einigkeit, dass die Vielzahl der Instrumente, der Mittel, die am runden Tisch identifiziert worden sind, richtigerweise auch umgesetzt werden sollten, um den Opfern aus ihrer schwierigen Situation auch möglichst herauszuhelfen. Ich denke, das ist etwas, was wir auch gemeinsam verfolgen sollten. Dieser strittige Punkt, denke ich, ist ein Element von verschiedenen, aber auch da wird es noch etwas Zeit brauchen, bis man darüber möglicherweise Einigkeit erzielt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Was die SPD in den Bundestag eingebracht hat, ist mir auch zu wenig. Ich glaube, dass man an verschiedenen Punkten arbeiten muss, und insofern ist die Arbeit des runden Tischs aus meiner Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Ich begrüße auch, dass wir über dieses Thema hier möglicherweise auch in naher Zukunft noch einmal sprechen werden. Das ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das regelmäßig auf die Agenda gehört, und ich habe großes Vertrauen, dass die Bundesregierung sich dieses Themas auch in großer Entschlossenheit annimmt, es aber auch mit der nötigen Sorgfalt diskutiert. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wichtig, Opfer von seelischer und körperlicher Misshandlung und Opfer von Sexualdelikten zu schützen und zu entschädigen, und ich glaube auch, dass wir an dieser Stelle noch einen wunden Punkt haben, nämlich dass man auch im Land Bremen mehr tun muss für den Opferschutz der Menschen, denen von anderen Gewalt angetan wurde.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Egal, in welchem Alter Menschen so etwas derartig Schlimmes passiert, es markiert einen Einschnitt mit weitreichenden Folgen für die Entwicklung von jungen Kindern, aber auch bei älteren Personen hat das weitreichende Folgen für das gesamte Leben.

Hier ist von mehreren Rednern die wirklich gute und exzellente Arbeit des runden Tisches auf Bundesebene angesprochen worden. Ich selbst hatte die Gelegenheit, mit Christine Bergmann über ihre Arbeit zu sprechen, die mir wiederum berichtete, dass es keine leichte Aufgabe sei und sehr belastend ist, weil sich wirklich sehr viele Betroffene erst nach Jahrzehnten wagen, ihre Geschichten zu erzählen und sich ermutigt fühlen, mit ihren Geschichten an die Öffentlichkeit zu gehen, um das auch publik zu machen. Das macht auch noch einmal deutlich, wie nötig es ist, dass man über dieses Thema redet, es nicht tabuisiert und mit verschiedenen Maßnahmen Angebote an die Betroffenen macht, aus, ich sage einmal, der Deckung zu kommen und auch öffentlich einzufordern, dass sie unterstützt werden, dass sie als Opfer ein Recht auf Entschädigung haben, dass ihnen Unrecht widerfahren ist und dass man das auch laut sagt.

Ich finde es auch richtig, dass diese Menschen einfordern, dass die Täter zur Rechenschaft gezo––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

gen werden, und das berührt dann den Punkt der Verjährungsfristen. Dazu gibt es unterschiedliche Haltungen, aber auch die grüne Bürgerschaftsfraktion ist der Meinung, so wie von Frau Peter-Rehwinkel vorgetragen, dass wir eine Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen in Deutschland unbedingt brauchen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es liegen auch noch Vorschläge der CDU vor, die wir heute hier nicht mitdiskutieren. Ich finde, wir müssen auch noch einmal ganz offen und auch ohne Scheuklappen über die Vorschläge von Herrn Hinners hier im Haus diskutieren. Die grüne Bürgerschaftsfraktion hat sich mit dem Thema auf ihrer Klausur beschäftigt. Wir haben auch noch einmal gefragt, weil es in Niedersachsen eine sehr große Diskussion darüber gibt, was man eigentlich jungen Menschen anbietet, die Opfer von sexuellen, seelischen und körperlichen Misshandlungen geworden sind. Der Niedersächsische Landtag hat sich einhellig dafür ausgesprochen, eine Ombudsstelle einzurichten. Das, finde ich, wäre aus Sicht der Grünen auch ein sinnvoller Vorschlag für Bremen, den man hier diskutieren muss.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Kinder und Jugendliche befinden sich in der Schule und im Heim in einem Abhängigkeitsverhältnis. Da kommt man auch nicht so leicht heraus. Sie wissen manchmal gar nicht, an wen sie sich wenden können, und ich glaube, auch das muss man diskutieren, was man eigentlich jungen Menschen oder auch jungen Erwachsenen anbietet. Sie müssen einfach eine Anlaufstelle finden, an die sie sich wenden können und wo sie ein offenes Ohr finden. Sie brauchen jemanden, der ihnen glaubt und der für sie eintritt. Ich glaube, das darf man nicht unterschätzen.