Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/1628, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Prof. Stauch, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mündlich wiederholen möchten, sodass wir gleich in eine Aussprache eintreten können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Deutschen gelten gemeinhin als Streithansl. Beleidigungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Bauprozesse, Ordnungswidrigkeiten oder Familienkonflikte führen zu streitigen Gerichtsverfahren, in denen sich beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten drei Berufsrichter mit der Belästigung durch einen Grill im Garten beschäftigen und Lösungen für die Häufigkeit der zu akzeptierenden Nutzung suchen.
Mehr zivilgesellschaftliche Konfliktlösungen zu suchen und auch jenseits des formalen Rechts die Befriedigung von Streitigkeiten zu erreichen, erscheint uns Grünen ein wichtiges Ziel in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Dabei geht es nicht nur um Großkonflikte wie Stuttgart 21 oder eine weitere Landebahn am Frankfurter Flughafen. Gerade Alltagskonflikte nicht streitig zu entscheiden, sondern Lösungen zu finden, die eine weitere und langfristige Zusammenarbeit der Streitparteien ermöglichen, erscheint uns besser als ein abschließendes Urteil, das häufig nur eine Partei – und manchmal nicht einmal diese – zufriedenstellt.
Mit unserer Großen Anfrage haben wir die Position des Senats zu zwei Themen, erstens der gerichtlichen, gerichtsnahen und außergerichtlichen Mediation und zweitens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung, erfragt. Ich möchte mich für die ausführliche Antwort des Senats bedanken.
Mediationsverfahren erlangen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Praxis eine immer größere Bedeutung. Die Europäische Union hat für die grenzüberschreitende Mediation in Handelssachen eine Richtlinie erlassen, und der Bundestag hat sich mit einem Mediationsgesetz beschäftigt, das den Rahmen hierfür festlegt und die Ergebnisse der Mediationsverfahren in das Gerichtsverfahren einführt. In Bremen steht der Senat der gerichtlichen und
gerichtsnahen Mediation positiv gegenüber. Bereits 24 Richterinnen und Richter sind als Mediatoren ausgebildet, übrigens arbeiten doppelt so viele Mediatorinnen und Mediatoren an Fachgerichten wie an der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Allein am Landgericht wurden rund 100 Mediationen durchgeführt.
Wenn man weiß, dass in den arbeitsgerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bei Kündigungsschutzprozessen, trotz obligatorischer Güteverhandlung häufig mit dem Arbeitsplatzverlust bei Zahlung einer Abfindung das Verfahren beendet wird, muss man fragen, ob nicht durch gerichtliche oder gerichtsnahe Mediation die weitere Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden kann. Aus der Antwort des Senats geht deutlich hervor, dass dieser Weg, nämlich die Ausweitung der Mediation auf die Fachgerichtsbarkeit, weitergegangen werden soll.
Die gerichtliche Mediation durch Richterinnen und Richter im gerichtlichen Verfahren soll verstärkt dazu genutzt werden, noch mehr einvernehmliche Konfliktlösungen zu ermöglichen. Aber auch die gerichtsnahe Mediation mit Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens zur Suche einer außergerichtlichen Konfliktlösung hat sich bewährt. Diese Verfahren üben zudem einen starken Einfluss darauf aus, ohne Gerichtsverfahren eine Konfliktlösung zu suchen, die außergerichtliche Mediation weiterzuentwickeln und mehr anzufordern. Die erfolgreiche gerichtliche Mediation fördert also die Bereitschaft zur außergerichtlichen Mediation.
Neben den Mediationsverfahren, deren stärkere Förderung sich auch der Senat auf die Fahnen geschrieben hat, ist uns als Grünen auch wichtig, die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie in Nordrhein-Westfalen mit Schiedsstellen und Schiedsleuten durchgeführt wird, hier zu fördern. Ich habe dort die Schiedspraxis in Nachbarschaftsangelegenheiten kennengelernt, zum Beispiel wurden über Grillaktivitäten streitende Nachbarn dazu verpflichtet, einmal jährlich ein Straßenfest durchzuführen. Dadurch sind sie Freunde geworden, und die Streitigkeiten sind beseitigt. Eine solche Lösung können Richterinnen und Richter, die an das Gesetz gebunden sind, überhaupt nicht finden. Mit solchen Konflikten, wie zum Beispiel Grillen und ähnlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten, Gerichte zu beschäftigen, erscheint nicht zweckmäßig und eine Vergeudung knapper Ressourcen. Das Argument des Senats, dass sich diese außergerichtliche Streitschlichtung nur in wenigen Bereichen bewährt hat und die wenigen Nachbarschaftsstreitigkeiten ein solches System in einem Stadtstaat nicht lohnen würde – –.
Die gerichtlichen und außergerichtlichen Mediationsverfahren und die obligatorische Streitschlichtung stärker in der Gesellschaft zu verankern, das wäre unser Ziel, und ich denke, da müssen wir auch schauen, ob wir nicht in der nächsten Legislaturperiode dies weiter forcieren können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat ist die Mediation ein sehr geeignetes Instrument, um Konflikte zu lösen, aber es ist auch eines von vielen neben der gerichtlichen Auseinandersetzung. Seit 2008 wird auf Landgerichtsebene auch schon mit diesem Instrument dazu verholfen, schneller zu gerichtlichen Entscheidungen zu kommen, weil Vergleiche dort sehr gut vorbereitet werden, und ab dem 1. Januar 2010 wurde auch den Fachgerichten diese Möglichkeit gegeben, Mediationen durchführen zu können. Es ist jedoch so, dass es bei den Landgerichten sehr gut angenommen wurde, aber die Ausdehnung auf die Fachgerichte gar nicht so notwendig gewesen ist, wenn man sich die Zahlen anschaut, inwieweit Mediationen dort in Anspruch genommen wurden. Vor diesem Hintergrund meine ich, dass die Mediation natürlich ein gutes Mittel ist, das auch weiterhin ausgebaut und auch weiter fortgeführt werden sollte. Ob es jetzt noch in sehr epischer Breite, ich sage einmal, in Richtung Schiedsämter oder andere Schlichtungsstellen erforderlich ist, das sollte man sich womöglich in der nächsten Legislaturperiode sehr genau anschauen.
Wichtig hervorzuheben ist, finde ich, dass bereits jetzt bei den Amtsgerichten durchaus sehr viele Streitigkeiten mit einem Vergleich enden und auch viele Klagerücknahmen beziehungsweise Antragsrücknahmen zu verzeichnen sind, was auch sagt, dass die Gerichte hier in Bremen sehr bemüht sind, nicht alles streitig zu entscheiden, sondern mit den Parteien, den Verfahrensbeteiligten im Vorweg zu diskutieren und die Sachlage so zu einem Abschluss zu bringen. Positiv im Rahmen einer Mediation ist natürlich, dass vielfach Sachverhalte mit eingeführt werden, die rechtlich nicht relevant sind, die natürlich für den Fall relevant sind, aber keine rechtliche Relevanz entfalten. Von daher ist es auch nur gut und richtig, das auf Landgerichtsebene durchzuführen, womöglich auch auf Amtsgerichtsebene, aber dort, wie gesagt, wird auch vieles bereits mit einem Vergleich entschieden. Ich denke aber, dass wir schon ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
den Richtern, die sich haben ausbilden lassen und das gut durchführen, danken können, und ich denke, daran sollten wir dann – da sehe ich das genauso – weiterarbeiten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDUFraktion frage ich mich, was diese Große Anfrage denn eigentlich für ein Ziel gehabt hat.
Ja, es ist nett, dass wir hier einmal darüber reden, und ich bin auch sehr bei Ihnen, wenn wir die Richter, die sich mit diesem Thema wirklich toll auseinandersetzen, bei der Gelegenheit loben! Das ist alles in Ordnung. Der Senat gibt eine sehr umfangreiche, sehr gute Antwort, und, lieber Herr Frehe, Sie sind so gut in der Justiz vernetzt, Sie kannten die Antwort vorher.
Zu den einzelnen Bereichen möchte ich dann aber kurz noch etwas sagen! Der Senat schildert in seiner Antwort ausführlich, dass in vielen Bereichen außergerichtliche Streitschlichtungen sehr erfolgreich durchgeführt werden, damit lange Verfahren abgekürzt werden und Kosten eingespart werden können, und dies auf freiwilliger Basis. Das ist natürlich sehr zu unterstützen, und wo immer das ausbaubar ist, bin ich sofort dafür.
Dann kommen wir aber auch schon gleich zu den Teilen, die eher etwas schwierig sind. Eine obligatorische Streitschlichtung scheint allerdings außer bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten eher weniger zielführend. So hat ja auch die Bund-LänderArbeitsgruppe festgestellt, dass so wahnsinnig viele weitere Sachgebiete sich nicht für diesen Bereich eignen, und schon gar nicht die vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Lieber Herr Frehe, wenn denn Ihr Ziel gewesen sein sollte, eine außergerichtliche Streitschlichtung in Bremen über Schiedsämter zu regeln – das vermute ich einmal hinter Ihren Fragen –, so ist das nicht zwingend sinnvoll, was auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe feststellt. Vor allen Dingen aber kostet sie Geld. Das heißt, wir müssen eine ganze Struktur aufbauen, und das ist natürlich mit finanziellen Belastungen verbunden. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Justiz haarscharf am Rand arbeitet und dass wir ihnen nicht noch mehr Aufgaben zumuten können, dass wir schon sehr froh wären, wenn sie das Pensum, was ihnen aufgebürdet worden ist, mit dem Personal auch wirklich schaffen kann.
Auch der Ausbau der Schiedsämter hat in anderen Ländern andere Hintergründe und zwar deswegen, weil in Flächenstaaten die Gerichte weit entfernt liegen und es nicht eine solche Bürgernähe gibt, wie wir sie hier in Bremen vorfinden. Folglich kann ich auch nur dem Senat folgen, der hier sagt, die Szene in Bremen ist gut. Wir brauchen keine obligatorischen Schiedsämter. Sie sind einfach zu kostenträchtig und bringen nicht so viel zusätzliche Effekte, als dass man hier investieren sollte.
Ich möchte abschließend noch sagen, Sie haben es kurz erwähnt, die Bundesregierung hat sich intensiv mit der Förderung der Mediation beschäftigt und am 12. Januar 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der selbst von Rot-Grün begrüßt wird, das ist einmal angenehm. Ich denke, wir sollten warten, was denn das Ergebnis der Beratung insgesamt ist und – wenn wir dann ganz klare und konkrete Vorschläge haben – hier weiter beraten, ob die Ergebnisse aus diesen Beratungen für Bremen noch einen Mehrwert bringen oder wie wir damit umgehen wollen.
Insgesamt noch einmal: Das Lob für die Richter ist in Ordnung, aber einen Ansatzpunkt, um nun irgendwie großartig zu Handlungen hier in Bremen zu kommen, kann ich der Antwort des Senats beziehungsweise Ihrer Anfrage nicht entnehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Winther, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass in Nordrhein-Westfalen die Erfahrungen mit Schiedsämtern dahin gehen, dass es gerade eben keine kostenträchtige Lösung ist, sowohl für die Streitparteien eine sehr kostengünstige Lösung ist, zu Lösungen zu kommen, und außerdem auch diese Infrastruktur keine weiteren Kosten erzeugt, sondern die Gerichte entlastet und damit Kosten spart?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtskultur und Streitkultur hat sich in den letzten Jahren, es ist hier schon angesprochen worden, deutlich verändert. Daher muss auch nach unserer Auffassung die Möglichkeit der Mediation mehr Platz finden. Streitende wissen oft selbst am besten, wie der vorliegende Konflikt zu lösen ist. Man sollte ihnen nach unserer Auffassung dann auch einen Rahmen schaffen, wie im ––––––– *) Von dem Redner nicht überprüft.
geordneten Verfahren dann auch zu einer optimalen Lösung gefunden werden kann. Mediatorinnen und Mediatoren können dabei unterstützen. Wir begrüßen deren Arbeit sehr, sie helfen nämlich in einem transparenten Verfahren auch bei der Suche nach entsprechenden Problemlösungen. Hierdurch, das ist ebenfalls schon angesprochen worden, können oftmals zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden, und anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien in der Mediation gemeinsam als Gewinner aus der Mediation heraus und können auch ohne Gesichtsverlust oder Niederlage miteinander das erfolgreiche Ergebnis der Mediation genießen.
Im Januar 2011 hat das Bundeskabinett mit Blick auf eine gesetzliche Rahmenregelung für die Mediation einen Entwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen. Ich finde es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung hier vorangeht und – während andere noch nachdenken – dort auch entschlossen handelt und dem Mediationsverfahren auch bundesgesetzlich einen Rahmen gibt. Ich halte das für den richtigen Weg. Bürgerinnen und Bürger erhalten somit erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich in einem transparenten und geordneten Verfahren zu lösen. Wichtig ist überdies, dass Mediatorinnen und Mediatoren strikte Neu tralität wahren. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation und natürlich auch Zeichen von Professionalität in einem Mediationsprozess. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen und Mediatoren werden deshalb auch in diesem Gesetzentwurf explizit geregelt. Ich halte das auch für richtig, damit die möglicherweise unterschiedlichen Vorstellungen über ein Mediationsverfahren auch verbindlich dort in einen Rahmen gegossen werden, auf dem Mediation dann aufbauen kann.
Die Erfahrungen aus Bremen werden nun in der hier zur Diskussion gestellten Großen Anfrage zusammengetragen und insgesamt als positiv bewertet. Das würde ich auch durchaus unterstreichen. Genau aus dem Grund ist es für uns auch nicht notwendig, dass wir hier ein eigenes aufwendiges System von Schiedsstellen in unserem doch überschaubaren Bundesland aufbauen. Wir glauben, dass das pragmatische Verfahren, der pragmatische Ansatz, den die bremische Justiz derzeit verfolgt, nämlich in dem einen oder anderen Fall auf eine Antragsrücknahme hinzuwirken und die Parteien zu einer Einigung zu bewegen, der richtigere Weg ist, als hier zusätzliche Stellen zu schaffen.
Die Kollegin Winther hat aus meiner Sicht richtigerweise darauf hingewiesen, dass eine solche Sonderstruktur mit den derzeit überschaubaren Kapazitäten und der Auslastung der bremischen Justiz kaum darstellbar wäre. Man müsste in der Tat zusätzliches Geld in die Hand nehmen, und das widerspricht eindeutig den Beteuerungen, die
hier von rot-grüner Seite in dieser Sitzungsperiode vermehrt vorgetragen worden sind, doch insgesamt auch solide im Haushalt zu bleiben. Insbesondere – und das will ich nicht unerwähnt lassen – auch das Pilotprojekt, das in der Beantwortung der Großen Anfrage benannt worden ist, am Landgericht Bremen, das den Parteien die Möglichkeit bietet, ohne zusätzliche Kosten eine Streitschlichtung im Wege einer gerichtlichen Mediation zu versuchen, findet unsere volle Zustimmung, findet unsere Unterstützung. Das ist ein sehr gutes Projekt, und ich freue mich, wenn wir in diese Richtung weiterdenken und weiterarbeiten und dicht an den Gerichten Mediationskompetenz auch weiter stärken und ausbauen. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, und ich glaube, dass das in den nächsten Jahren auch einen positiven Beitrag dazu leisten kann, dass weiter in Richtung Mediation gearbeitet wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir als LINKE finden, dass der Ansatz Mediation eigentlich eine gute Sache ist. Deshalb begrüßen wir zumindest dieses auch von meinem Vorredner erwähnte Modellprojekt beim Landgericht, das finden wir gut. Ich muss mich allerdings auch der Äußerung von Frau Winther anschließen, weil sie beim Lesen irgendwie auch nicht so genau wusste, was Sie denn jetzt eigentlich damit wollen. Worauf soll das Ganze hinauslaufen? Ich fand es noch besonders augenscheinlich, auf der einen Seite steht ziemlich deutlich: Bei der Quote der durch Vergleich erledigten Verfahren liegt Bremen in der Spitzengruppe der Länder, Mittelwert 2008 in Bremen 17,1 Prozent, und der Bundesdurchschnitt beträgt 14,6 Prozent.
(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Ein Vergleich ist etwas anderes als das Ergebnis einer Evaluation!)
Ja, aber man kann das doch durchaus ähnlich sehen! Es gibt offensichtlich eine Praxis in Bremen, die nicht ein strittiges Verfahren fortführt, sondern es gibt vorher einen Vergleich, und dann frage ich mich natürlich schon ein bisschen, inwieweit, wenn man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.