Die Polizei in Hannover, das hatte ich gesagt, ist ja schon seit Februar 2011 auf dem Portal Facebook verzeichnet und stellt dort Zeugenaufrufe und Fahndungsmaßnahmen ein. Haben Sie sich einmal gefragt, ob man so etwas hier in Bremen und Bremerhaven machen könnte, indem Sie dort einmal nachfragen, wie denn die Erfolgsquote in den letzten zwei Monaten war?
Ich bin ja durchaus lernfähig und nehme die heutige Debatte zum Anlass, um auch mit dem Polizeipräsidenten einmal darüber zu sprechen, welche Erfahrungen inzwischen aus Hannover vorliegen und ob diese bei der Fahndung zu einer Verbesserung beitragen oder nicht. Ich kann das heute so nicht aus dem Stand beantworten.
Ihnen dürfte bekannt sein, dass Facebook bundesweit an Bedeutung gewinnt. Mittlerweile sind 60 Millionen deutsche Nutzer bei Facebook registriert, in Bremen sind es allein 148 000.
Glauben Sie nicht, dass es allein aufgrund dieser Vernetzungsstruktur schon sinnvoll wäre, diese Menschen in die Fahndungsmaßnahmen der Polizei mit einzubinden?
dass wir es hier mit einem sehr ernsthaften Thema zu tun haben. Ob das nun wirklich gut ist, dass sich da alle bei Facebook einstellen, das ist eine ganz andere Frage. Ich sehe nur, dass mit diesem Medium natürlich auch wieder ganz neue Möglichkeiten entwickelt worden sind, um auch kriminelle Taten zu begehen. Wenn man bisher Stalking und Mobbing immer nur in einer direkten Beziehung hatte, wo eine Person attackiert worden ist, so sieht man jetzt, dass Stalker in der Lage sind, den gesamten Freundeskreis zu bedenken. Das zeigt auch, dass dieses Medium riesige Probleme mit sich bringt, und darauf werden wir eingehen.
Nur eine Anmerkung! Herr Senator, Ihr letztes Statement hatte nichts mit Facebook und der Polizei zu tun. – Danke schön!
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Rechtsund Linksextremismus“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Konsequenzen folgen aus der Äußerung von Frau Senatorin Rosenkötter am 23. Februar 2011 im Zuge der Beantwortung einer Frage für die Fragestunde in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) , dass der Rechts- und Linksextremismus für den Senat bei der Bewertung nicht gleich ist?
Zweitens: Welche Auswirkung hat diese Äußerung auf die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz und der Polizei sowie auf die Beobachtung des Extremismus und die Verfolgung von Straftaten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat lehnt links- und rechtsextremistische Aktivitäten gleichermaßen ab. Allerdings sind bei ihrer Bekämpfung die unterschiedlichen Erscheinungsformen zu betrachten. Außerdem ist zu analysieren, aus welchen Motiven sich Menschen an extremistischen Aktivitäten beteiligen. Nur so lassen sich wirksame Gegen- und Präventionsmaßnahmen entwickeln. Insofern sind Rechts- und Linksextremismus nicht gleichzusetzen. Zu Frage 2: Die Äußerung hat keine Auswirkungen auf die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz oder die Arbeit der Polizei. Zu Frage 3: Mit ihrer Äußerung hat Frau Senatorin Rosenkötter unterstrichen, dass Präventionsarbeit nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie die unterschiedlichen Erscheinungsformen extremistischer Bestrebungen berücksichtigt. – Soweit die Antwort des Senats!
Wie bewertet denn der Senat die Tatsache, dass es in anderen Bundesländern diese Differenzierung zwischen Rechts- und Linksextremismus nicht gibt?
Das finde ich gut so, weil wir in der Tat – wir haben das auch diskutiert vor inzwischen drei Jahren – DIE LINKE nicht observieren. Das ist auch ein Beitrag zur Klärung, warum bei uns Rechtsextremismus und Linksextremismus nicht das Gleiche ist, und ich glaube, wir fahren mit dieser Linie gut. interjection: (Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Was?)
Herr Abgeordneter Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! interjection: (Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir sind et- was ratlos!)
Herr Senator, wie beurteilen Sie denn die Gefahr, dass die Nichtgleichbewertung und Nichtgleichbehandlung dieser beiden Extremismusarten erst die Gefahr hervorruft, dass der Rechtsextremismus dadurch stärker wird?
Wir werden uns mit dem Rechtsextremismus am 1. Mai hier in Bremen auseinandersetzen, und die Bürgerschaft hat hier ein sehr klares Plädoyer abgegeben und aufgefordert, diesem Treiben deutlich Widerstand entgegenzusetzen. Deswegen verstehe ich den Sinn Ihrer Frage nicht!
Ich würde gern ganz kurz einmal den Sinn meiner Frage erklären, damit der Senator weiß, wie ich die Frage gemeint habe! Es ist doch ganz klar: Wenn Sie diese beiden Extremismusarten nicht gleich bewerten, dann rufen Sie doch durch diesen Hinweis geradezu auf, dass die Menschen sich für den Rechtsextremismus stärker interessieren. Dass Sie das als absurd bezeichnen: Es gibt Beispiele aus Holland, denen können Sie sich ja nicht verschließen!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich glaube, wir können diese Grundsatzdebatte endlos weiter fortführen, wir kommen dort zu keinem gemeinsamen Ergebnis. In der historischen Betrachtung der Entwicklung Deutschlands und der Bundesrepublik zu sagen, es ist alles egal, ob links, ob rechts, das kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe gerade heute eine Einladung an Sie zur Eröffnung unserer Polizeiausstellung unterschrieben. Ich glaube, wer sieht, was nach 1933 in diesem Land passiert ist, kann nicht ernsthaft die Auffassung weiter aufrecht erhalten, dass dies alles völlig identisch sei und links und rechts nur die beiden Seiten einer Medaille seien. Dort sieht man durchaus, wo die historischen Wurzeln liegen, und die passen nicht zusammen.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Es geht aber um die heutige Bewertung!)
Ja! Sie wissen auch, dass diese Entwicklung nicht losgelöst gesehen werden kann, sondern die Probleme, die wir heute haben, lassen sich weit in unsere historische Vergangenheit zurückverfolgen.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Auswirkungen der Hartz-IV-Reform“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Bartels, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat den am 25. Februar 2011 im Bundesrat verabschiedeten Hartz-IVKompromiss?