Zum Hintergrund, weil es für den geneigten Zuhörer und Zuschauer nicht verständlich ist, um was es da eigentlich geht. Es geht darum, dass diese Erleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe 2009 eingeführt worden sind in die regionalenBewältigung der globalen Wirtschaftskrise, vor allem die Mittel des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung schnell und konjunkturbelebend vor Ort umsetzen zu können.
Diese Erleichterungen betreffen die Erhöhungen der Schwellenwerte, und diese Erhöhungen waren und sind beträchtlich, das sind auch die Gründe, warum die grüne Fraktion noch einmal besonders darauf gesehen hat. Bei Bauleistungen beispielsweise müsste nach geltendem Vergabegesetz im Land Bremen ab 100 000 Euro öffentlich ausgeschrieben werden, erleichtert ist das erst bei über einer Million Euro. Freihändig vergeben wird momentan bis 100 000 Euro. Nach gültigem Vergabegesetz wäre eine freihändige Vergabe nur bis 10 000 Euro möglich.
Wie hat sich das Ganze bisher ausgewirkt? Von diesen Erleichterungen haben ganz besonders die Handwerksbetriebe in Bremen, Bremerhaven und dem Umland profitiert. Nach bisherigem Stand erfolgten gut 50 Prozent der Auftragsvergaben des Konjunkturprogramms innerhalb Bremens, 13 Prozent in Bremerhaven, und 18 Prozent gingen an das Umland unseres Stadtstaates, das macht in der Summe 81 Prozent. Alle Vergaben führten in die Region, drei Viertel der KP-II-Mittel wurden somit in und um Bremen umgesetzt, ich glaube, das ist ein guter Erfolg.
Es gibt Unterschiede in den verschiedenen Förderbereichen, so sind Vergaben des Lärmschutzes, der Weiterbildung sowie der Krankenhäuser ausschließlich von Hauptauftragnehmern der Region abgewickelt worden, im Kita-Bereich sind es sogar 95 Prozent. Nur für die Projekte der Informationstechnologie konnten wegen fehlender Angebote vor Ort die Mittel einfach nicht vor Ort vergeben werden. Betont werden muss aber noch einmal Folgendes: Alle anderen Regelungen des geltenden Bremer Vergabe- und Tariftreuegesetzes, also Stichworte sind hier Mindestlohn, ökologische und faire Beschaffung, galten und gelten weiterhin, und sie waren und sind bei allen Auftragsvergaben aus unserer Sicht zu beachten.
Eines bleibt aus Sicht der grünen Fraktion nach wie vor anzumerken, weiterhin ist ein wichtiger Punkt, je stärker der Wettbewerb eingeschränkt wird, desto mehr steigt die Gefahr von Absprachen unter den Betrieben bei den Angeboten und damit die Korruptionsanfälligkeit und die Korruptionsgefahr. Weiterhin sind die vergebenden Dienststellen, und zwar alle Dienststellen, aufgefordert, genau zu prüfen und die Regeln der Korruptionsprävention des Landes Bremen gerade hier besonders präzise anzuwenden.
Als Letztes, wir kommen langsam nach 2011, zur Normalität der öffentlichen Vergaben zurück, das ist auch gut so. Die Konjunktur hat wieder stark angezogen, die Projekte des Konjunkturprogramms sind weitestgehend abgewickelt, und wir werden keine weitere Verlängerung der Investitionserleichterung aus Sicht der grünen Fraktion brauchen für das, was jetzt noch abzuwickeln ist. Weil es anders nicht einsetzbar war, halten wir es aber für notwendig. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Willmann, man kann sich ja ein bisschen die Frage stellen, warum wir überhaupt über dieses Thema hier noch ausführlich diskutieren, das ist auch schon Gegenstand der Deputationssitzung gewesen, insofern hätte man sich eigentlich eine Debatte dazu auch sparen können, zumal wir noch nicht den Eindruck erwecken sollten, als sei das nun eine originär bremische Erfindung. Die Verlängerung der Regelung der Wertgrenzen hier vorzunehmen, das, glaube ich, sollte man schon einmal sagen, das ist ein Weg, den auch gerade Niedersachsen zum Beispiel im Moment geht, deshalb wäre es verkehrt, wenn Bremen dies ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nicht tun würde. Insofern ist das etwas, was wir auch begrüßen, aber, ich glaube, man sollte das dann doch schon auch einordnen, und eine ganz besonders große Leistung ist das nun nicht. Wir werden dem auch zustimmen.
Ich will allerdings auch sagen, dass natürlich das Vergaberecht auch unter gewissen Gesichtspunkten, Sie haben es angesprochen, richtigerweise gemacht worden ist und dass natürlich diese Wertgrenzen noch nicht beliebig festgelegt worden sind, sondern man hat sich schon etwas dabei gedacht, und in der Zeit vor der Krise war das auch richtig so. In der Situation der Krise haben wir deshalb Veränderungen vorgenommen, um eben bei Investitionen auch zügiger tätig werden zu können. Wir sind auf der einen Seite dafür, dass wir das noch entsprechend jetzt verlängern, aber auf der anderen Seite muss dann auch wiederum kritisch geschaut werden, ob eine Rückkehr dann verantwortbar ist.
Wir glauben, dass es nach der heute zu beschließenden Verlängerung dann auch richtig ist, wieder zu den alten Standards zurückzukehren. Insofern ist dieser Beschluss, den wir heute fassen, richtig. Er ist sicherlich auch nützlich, um nicht in einen Konflikt zu kommen in der Wettbewerbssituation mit Niedersachsen. Im Umkehrschluss halten wir es aber auch für richtig, dass wir nach dieser Periode, für die jetzt verlängert wird, dann wirklich auch sehr genau darauf achten, dass wir wieder zu den alten Regelungen zurückkommen, denn auf Dauer ist es natürlich, das ist ja auch nicht Ihr Antrag, keine Regelung, dass ein großer und ganz erheblicher Teil dann doch freihändig vergeben wird. Darin bestehen natürlich auch gewisse Risiken gerade für das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand. Wir wirtschaften dort ja intensiv auch mit dem Geld der Steuerzahler, der Tatsache muss entsprechend Rechnung getragen werden.
Insofern wird auch die FDP dem Antrag zustimmen. Wir werden das natürlich auch genauso wie die Kollegen der grünen Fraktion sehr intensiv und genau anschauen, was am Ende dann dabei herausgekommen ist und da auch ein kritisches Auge beweisen. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war bis gerade eben ähnlich wie der Kollege Dr. Möllenstädt der Meinung, die Diskussion hätte man sich sparen können. Ich finde aber, es kamen in der kurzen Debatte doch schon sehr unterschiedliche Auffassungen zutage. Das geht von einer totalen Ablehnung hin ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zu einer Prüfung, hin zu einer sehr konstruktiven Art und Weise des Umgehens mit dieser Regelung. Wir als CDU-Fraktion stimmen dieser Verlängerung zu. Wir sind auch der Auffassung, dass wir durchaus über das Ende des Jahres 2011 hinaus schon ergebnisoffen prüfen sollten und müssten, ob eine solche Verlängerung natürlich auch im Gleichklang mit Niedersachsen hier gegeben ist, denn die Erfahrungen zeigen ja – und die Bemerkung will ich mir nicht verkneifen –, Rot-Grün musste „zum Jagen getragen“ werden an der Stelle, was die Verlängerung der Fristen und die Herabsetzung der Schwellenwerte angeht, dass dies jetzt begrüßt wird. Die späte Einsicht an der Stelle freut uns, aber ich finde, gerade zum Thema Bürokratieabbau gerade für kleinste, kleine und mittelständische Handwerksunternehmen lassen Sie sich einmal berichten, was das für Bürokratie bedeutet, was da für Formulare ausgefüllt werden – –.
Sie können gern einmal mit Handwerksbetrieben reden, nicht nur vom grünen Tisch, lieber Kollege Dr. Kuhn, sondern einmal wirklich sich mit den Betrieben unterhalten, was es für einen Fünfmannbetrieb bedeutet, für einen Zehnmannbetrieb, wenn sie abends nach 18.00 Uhr oder 20.00 Uhr, wenn der eine oder andere vielleicht schon beim Cappuccino und beim Prosecco sitzt, hier diese Formblätter ausfüllen, um nur die Form zu wahren an der Stelle. Wenn Sie sich einmal die Formblätter anschauen, dann wird man genau dem Ziel, das richtigerweise hier erhoben wird, Korruption und Absprache zu verhindern, an der Stelle nicht gerecht,
sondern es ist letztendlich nur eine scheinbare Bürokratie zur Korruptionsvermeidung, dass hier ganz genau geschaut werden muss, dass man diesen Spagat hinbekommt, auf der einen Seite Bürokratie abzubauen, um somit natürlich die kleinsten, kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe hier zu unterstützen, davon zu entlasten, weil viele sagen, an diesen Ausschreibungen nehmen wir gar nicht mehr daran teil, weil der Aufwand viel zu hoch ist, weil es sich nicht lohnt. Sie bekommen dann für Ausschreibungen von 10 000 Euro Subventionssumme 20 Angebote. Was das volkswirtschaftlich für einen Sinn macht, auch an Bearbeitung in der Verwaltung? Kollege Dr. Möllenstädt, da möchte ich einmal ein ganz großes Fragezeichen dahintersetzen, ob das volkswirtschaftlich Sinn macht an der Stelle. Ich habe den Eindruck, dass wir uns da letztendlich nur selbst miteinander beschäftigen, vor allen Dingen dann, wenn es das Ziel ist, das hier unisono von allen erhoben wird, nämlich
die regionalen Wirtschaftsbetriebe in der Region, die Tariflöhne zahlen, die auch eine Verantwortung für ihre Mitarbeiter haben, letztendlich zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund sagen wir, erstens, wir unterstützen hier heute die Abstimmung in dem Sinne, wie hier vorgetragen, die Verlängerung der Erleichterung von Investitionen, und zweitens, wir fordern den Senat auf, ergebnisoffen und konstruktiv eine weitere Verlängerung zu prüfen, um auf der einen Seite die regionale Wirtschaft, die Handwerksbetriebe von Bürokratie zu entlasten, die Wirtschaft zu stärken gerade bei den Beträgen, um die es hier geht. Auf der anderen Seite natürlich – wobei ich mich ehrlicherweise auch immer gegen diesen Pauschalvorwurf der Korruption wehre, sobald es das Bauhandwerk angeht – macht es sich der eine oder andere hier an der Stelle zu einfach, aber das dieser Gedanke natürlich dabei nicht verloren gehen darf, ist auch klar. Beides schließt sich nicht aus. In dem Sinne würden wir uns eine positive, ergebnisoffene Prüfung erhoffen, und wir fragen Ende des Jahres natürlich auch wieder nach. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE wird der Verlängerung dieses Gesetzes oder der Bestimmungen um ein Jahr ebenfalls zustimmen. Ein Teil der Begründung ist hier schon geliefert worden. Wir sagen dazu: Erstens, wenn es so ist, dass diese Form von Vergabe die regionale Wirtschaft stärkt, finde ich, ist das ein guter Ansatz, und wenn nachgewiesen werden kann, dass das, was in Bremen an Investitionen getätigt wird, also regionale Investitionen, der regionalen Wirtschaft zugute kommt, finde ich das aus unterschiedlichen Gründen ausgezeichnet. Erstens stärkt es natürlich die Wirtschaft, zweitens zeigt es noch einmal den Wert von regionalen Investitionen, und drittens gibt es uns auch die Möglichkeit oder die Chance und die Erkenntnis, dass man durch regionale Investitionen bestimmte Dinge auch lenken und gleichzeitig die Region wirtschaftlich stärken kann. Ich finde, das ist eine sehr positive Bilanz einer solchen Geschichte.
Die Frage ist: Weshalb haben eigentlich die vorangegangenen Bestimmungen keinen ähnlichen Effekt erzielt? Das können wir vielleicht heute nicht beantworten, aber, ich meine, bei der Auswertung dieser zwei Jahre, in denen dieses Gesetz gegolten hat, muss man sich diese Frage einmal stellen. Ich bin auch sehr der Meinung, dass man genau prüft, wo eigentlich der Break-even-Point oder der Grenzwert ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ist, also: Wie viel Vorschrift, wie viel Verfahren, wie viel Verwaltung braucht man eigentlich, um öffentliches Geld nachvollziehbar, transparent mit öffentlicher Beteiligung auszugeben, ohne dass diejenigen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, mehr Aufwand haben, die Anfragen zu beantworten, als sie dafür bekommen, diese Aufträge abzuwickeln? Ich kenne solche Zusammenhänge nicht aus der öffentlichen Verwaltung, aber ich sage Ihnen auch, da, woher ich sie kenne, aus einem großen deutschen Konzern, dort unternimmt man sehr viele Anstrengungen, und die Summen, die freihändig vergeben werden und über die Einzelne entscheiden, werden ständig zurückgeschraubt, aber das Controlling und die Rechnungsprüfung in diesem Bereich werden jedes Jahr verstärkt und das wahrscheinlich nicht ohne Grund. Das heißt, sie haben ein hohes Interesse daran, dass ihre Investitionen vernünftig ausgefüllt werden. Sie haben ein hohes Interesse, dass Korruption oder Absprachen bekämpft werden, und im Moment sieht es da so aus, dass sie eher ein Mehr an Überwachung, an Vorschriften und so weiter einführen, um deren Herr zu werden.
Wie gesagt, es ist eine grenzwertige Betrachtung. Wir sind gefordert, wenn es denn soweit ist und dieses Gesetz ausgelaufen ist, uns mit dieser Frage noch einmal zu beschäftigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es in dieser Woche in der Bremischen Bürgerschaft eine derart weitreichende Übereinstimmung in wirtschaftspolitischen Fragen gibt, wie es diesmal der Fall ist, und dass auch zu diesem Vorschlag alle Fraktionen des Parlaments zustimmen. Ich glaube, es ist gerechtfertigt, die Erhöhung der Wertgrenzen für ein Jahr weiter beizubehalten. Wir sind im Geleitzug mit anderen Ländern, insbesondere mit Niedersachsen, und wir dürfen unsere Unternehmen in der Region, in Bremen und Bremerhaven, nicht der Wettbewerbsverzerrung gegenüber Niedersachsen aussetzen. Das ist der wesentliche Grund für die Verlängerung.
Wir nehmen die Hinweise, die Herr Kastendiek gegeben hat, sicherlich sehr ernst. Ich glaube, wir müssen sehen, dass wir öffentliche Aufträge mit hoher Transparenz nachvollziehbar vergeben, dass wir aber den bürokratischen Aufwand möglichst gering halten. Wir haben gezeigt, dass es geht, und das ist, glaube ich, das positive Zeichen, was der Bund und die Bundesländer gezeigt haben, auch wir in Bremen, dass man Wertgrenzen erhöhen kann, ohne die Transparenz damit zu beeinträchtigen. Alle Aufträge
mussten ja schließlich im Internet dargestellt werden. Die Bieterzahl musste zum Teil erhöht werden. Dies funktioniert aus unserer Sicht ohne bürokratischen Aufwand, die Transparenz zu erhalten.
Die Bundesregierung wird in Kürze eine Evaluation der Erfahrungen mit diesen Ausnahmeregelungen veröffentlichen. Wir werden uns dies von Bremen aus sehr genau anschauen und daraus Lehren ziehen. Wir haben allerdings auch gesagt, das darf ich als Staatsrat beim Senator für Wirtschaft und Häfen sagen, dass wir keine Verlängerung über den 31. Dezember 2011 hinaus verlangen werden. Ich glaube, dass die wirtschaftliche Lage dies gerechtfertigt. Wir werden allerdings auch darauf achten, dass Bremen nicht in eine schlechtere Rolle als die Unternehmen im niedersächsischen Umland kommt.
Insgesamt glaube ich, ist es klar: Wir werden die Erfahrungen prüfen. Die Regelungen werden zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Wir können allerdings nicht ausschließen, und wir haben das in dieser Krise der letzten zwei Jahre gesehen, dass wir schnell in der Lage sein müssten, handlungsfähig zu sein, und wir müssen auch in künftigen nicht auszuschließenden Krisen handlungsfähig sein, Regelungen kurzfristig aussetzen können, aber dies bezieht sich nicht auf den 31. Dezember 2011. – Vielen Dank, und ich glaube, wir haben hier eine gute Regelung für die Handwerkerschaft, für kleine und mittlere Unternehmen Bremens getroffen!
Wer das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Drucksache 17/1648, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell beschlossen wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.