1. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates: ‚Bahndividende in Infrastruktur, Personal und rollendes Material investieren‘ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen“
2. Mitteilung des Senats über die vom Senat beschlossene Einbringung der Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft – Antrag der Freien Hansestadt Bremen“
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 6, Bremer Autobahnring menschengerecht planen und zügig schließen, und 7, Autobahn 281 – sofortiger Weiterbau des Torsos im planfestgestellten Bereich Neuenlander Straße und Durchführung eines Moratoriums, des Tagesordnungspunktes 17, Einsparungen im Kommunal- und Landeshaushalt durch arbeitsmarktpolitische Investitionen, der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 24, Zweiter Bericht zum Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, und 25, Zweiter Bericht über die Tätigkeit des Landesbehindertenbeauftragten für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. März 2009, des Tagesordnungspunktes 29, die Situation von Betreuten in Bremen und Bremerhaven, und des Tagesordnungspunktes 30, Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht auf das Land Bremen. Des Weiteren wurden interfraktionelle Vereinbarungen getroffen zur Verbindung von Tagesordnungspunkten, und zwar der Tagesordnungspunkte 4, Bremisches Gesetz zur Streichung von Altersgrenzen, und 5, Streichung von Altersgrenzen in bremischen Verordnungen, der Tagesordnungspunkte 12 bis 14, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, der Tagesordnungspunkte 18, Erhalt des staatlichen Lotterie- und Sportwettenmonopols, 19, Glücksspielwesen modernisieren, und 55, Ausweitung der Glücksspielsucht verhindern – Lotterien und Sportwetten nicht dem gewerblichen Markt öffnen, der Tagesordnungspunkte 20 und 21, Wissenschaftsplanung für das Land Bremen fortschreiben und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung dazu. Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 31, 32 und 59, Bremisches Gesetz zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters und Mitteilung des Senats, der Tagesordnungspunkte 37 und 53, es handelt sich hier um die Petitionsberichte Nummer 42 und Nummer 43, der Tagesordnungspunkte 46 bis 49, Vierter Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten dazu, und der Tagesordnungspunkte 56, 8,50 Euro Mindestlohn bei Aufträgen und Arbeit für die öffentliche Hand, und 57, Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe. Als Letztest zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten wurden Vereinbarungen getroffen, wobei auch vereinbart wurde, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Dr. Sommer, zu den
Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass die Nachmittagssitzung heute mit den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 12 bis 14, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats dazu und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, beginnt. Danach werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 46 bis 49 – es handelt sich hierbei um den Vierten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, die Stellungnahme des Senats dazu, das Erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes und den Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten – aufgerufen. Im Anschluss daran wird Tagesordnungspunkt 8, Umweltzertifizierung der bremischen Häfen – „Greenports“ sichtbar machen, behandelt.
Zu Beginn der Sitzung am morgigen Vormittag werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 56, 8,50 Euro Mindestlohn bei Aufträgen und Arbeit für die öffentliche Hand, und 57, Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe, und danach der Tagesordnungspunkt 54, Regelsätze im SGB XII armutsfest und bedarfsgerecht festsetzen!, behandelt.
Die Nachmittagssitzung am Donnerstag beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 35, Fachfremd erteilten Unterricht an Schulen abstellen. Danach sollen das Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, Drucksache 17/1556, der Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 17/1662, dazu in Verbindung mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Spielsucht wirksam bekämpfen, und sodann der Tagesordnungspunkt 50, Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, aufgerufen werden.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
gen der Haushaltssperre, unter Tagesordnungspunkt 3 zurückgezogen hat. Ich möchte Ihnen weiterhin zur Kenntnis geben, dass der Abgeordnete Müller mit Schreiben vom 7. Februar 2011 mitgeteilt hat, dass er am 4. Februar 2011 aus der Fraktion und der Partei DIE LINKE ausgetreten ist. Somit ist Herr Müller nunmehr parteilos. Der Abgeordnete Müller hat zudem mit Schreiben vom 7. Februar 2011 und 16. Februar 2011 mit sofortiger Wirkung seinen Austritt aus sämtlichen Gremien, in die er von der Bürgerschaft (Landtag) als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied gewählt wurde – mit Ausnahme der Mitgliedschaft in der staatlichen Deputation für den Fischereihafen sowie im Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen –, erklärt. Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die Deputierte Frau Behrens mit Schreiben vom 16. Februar 2011 mit sofortiger Wirkung ihren Austritt aus der staatlichen Deputation für Umwelt und Energie erklärt hat. Ich gehe davon aus, dass diesen Erklärungen nicht widersprochen wird. – Das ist der Falt. Wir treten in die Tagesordnung ein.
Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Kontrollen nach dem Tariftreuegesetz“. Die Anfrage ist unterschieben von den Abgeordneten Jägers, Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Kontrolle nach Paragraf 16 Tariftreuegesetz zu organisieren?
Drittens: Für wie effektiv hält der Senat die Kontrolle, und plant der Senat, die Effektivität der Kontrollen zu erhöhen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat hat unmittelbar nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes die vorbereitenden Tätigkeiten unter Federführung des
Senators für Wirtschaft und Häfen aufgenommen. Um Meldungen der Auftraggeber über alle vergebenen öffentlichen Aufträge entgegennehmen zu können, wurden die Voraussetzungen für die Entgegennahme, die Speicherung und die Verarbeitung dieser Daten geschaffen. Darüber hinaus wurden ein Leitfaden für die Durchführung einer Mindestlohnkontrolle und ein Mustervertrag entworfen, der die vertraglichen Verpflichtungen, wie sie sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz ergeben, vollständig zusammenfasst. Zu Frage 2: In der Zeit von 27. August 2010 bis zum 14. Februar 2011 wurden 32 Stichprobenkontrollen bei zwölf unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern angeordnet. In 13 Fällen konnten die Mindestlohnkontrollen ohne Feststellung von Auffälligkeiten beendet werden. In weiteren 13 Fällen ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen. Die hohe Zahl der noch nicht abgeschlossenen Überprüfungen begründet sich zum Teil damit, dass die Arbeiten auf den Baustellen in den Wintermonaten zeitweise witterungsbedingt eingestellt wurden. Die in dieser Zeit nicht möglichen Kontrollen werden zurzeit nachgeholt. In einem Fall wurde eine Unterschreitung des vereinbarten Mindestlohns durch einen Nachunternehmer festgestellt. In den restlichen fünf Fällen ist die Kontrollanordnung zurückgenommen worden. Zu Frage 3: Gemäß Paragraf 16 Absatz 4 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes werden die Mindestlohnkontrollen vom öffentlichen Auftraggeber selbst durchgeführt. Ergänzend hat die Sonderkommission Mindestlohn am 26. November 2010 Empfehlungen verabschiedet, an denen sich die Auftraggeber orientieren können. Eine Kontrolle beinhaltet demnach eine Befragung der Beschäftigten und eine Einsichtnahme in die Lohnunterlagen. Eine Stichprobenkontrolle wird von mindestens zwei Personen vorgenommen. Der Senat beurteilt das Verfahren als sachgerecht und hinsichtlich des Verwaltungsaufwands als verhältnismäßig. Es gab bislang keine Veranlassung, die Effektivität der Überprüfungen infrage zu stellen und das Kontrollverfahren zu verändern. – Soweit die Antwort des Senats!
Wie wir der Zeitung „Die Norddeutsche“ entnehmen konnten, gab es in Vegesack beim Stadthausumbau illegale Beschäftigungen, zumindest den Verdacht. Da geht es wohl um Scheinselbstständigkeit. Wie laufen denn die Kontrollen ab? Wird auch in Richtung Scheinselbstständigkeit kontrolliert?
Es wird auch im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit untersucht. Das ist aber vor Ort nicht sofort festzustellen. Der Fall wird untersucht, er kann aber vor Ort nicht sofort festgestellt werden. Im Fall des Kaufhauses Kramer waren zumindest nicht
das Kaufhaus Kramer und nicht die WFB betroffen. Ich kann nur sagen, dass wir dies sehr ernst nehmen und unsere Gesellschaften – insbesondere ist es hier die WFB – darauf auch sehr genau achten.
Die Energieeinsparverordnung sieht vor, dass auch kontrolliert wird, ob die Vorgaben nach der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Wenn man erwischt wird, dass man diese Vorgaben nicht einhält, wird man mit den Kosten der Prüfung belastet. Wäre das für das Tariftreuegesetz auch ein Modell, die Kosten da auf diejenigen umzulegen, die die Prüfung negativ bestanden haben?
Wir können dies gern prüfen. Ich kann es Ihnen jetzt auf Anhieb nicht sagen. Wir werden das prüfen, und ich lasse Ihnen eine Antwort zukommen, ob derartige Kosten umzulegen sind.
Die zweite Anfrage trägt den Titel „Wenn der Nazi an der Haustür klingelt“. Die Anfrage ist unterschieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.