Protocol of the Session on January 27, 2011

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Fördermittel für Gebäudesanierungen drastisch gekürzt. Wurden im vergangenen Jahr noch 1,4 Milliarden Euro für energiesparende Baumaßnahmen bereitgestellt, so stellt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau in diesem Jahr lediglich noch 936 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist immerhin eine Kürzung um 30 Prozent.

Gleichzeitig sieht das Energiekonzept der Bundesregierung vor, alle Häuser in Deutschland bis 2050 so zu renovieren, dass der Energieverbrauch dieser Gebäude um 80 Prozent gesenkt wird. Bei 3,5 Milliarden Quadratmetern Wohnfläche in Deutschland wird die Umsetzung des geplanten Sanierungsprogramms allein im Wohnbereich Gesamtkosten von bis zu 2,6 Billionen Euro kosten. Wenn es bei der jetzigen knappen Fördermittelausstattung bleibt, wird sich die Kaltmiete für eine durchschnittliche Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung aufgrund der Kostenabwälzung für die Wärmedämmung laut Expertenschätzung um bis zu 50 Prozent erhöhen, denn die Vermieter werden diese Kostensteigerung natürlich an die Mieter weitergeben.

Überproportional stark wird die Steigerung in strukturschwachen Regionen ausfallen, und da sind zum Beispiel Regionen in Ostdeutschland oder auch hier in den alten Ländern Bremerhaven zu nennen. Die drastische Kürzung der Fördermittel im letzten Jahr, aber auch schon die massive Kürzung der Fördermittel im Jahr 2009 – denn wir wollen nicht vergessen, dass es dort auch schon eine Kürzung gab – ist nicht nur umweltpolitisch das falsche Signal, sondern auch beschäftigungspolitisch und wirtschaftspolitisch, denn wir wissen, dass jeder Fördereuro zur Gebäudesanierung das Neunfache an privaten Investitionen auslöst, wobei sich die staatliche Förderung über die Umsatzsteuer selbst trägt und ein beachtliches Auftragspotenzial für das regional verankerte und kundennahe Handwerk entfaltet. In diesem Bereich geht es auch, und das dürfen wir nicht vergessen, um immerhin 300 000 Arbeitsplätze. Deshalb ist die Kürzung der Fördermittel für Gebäudesanierungen um 30 Prozent in einem Jahr einfach nicht vertretbar.

Deshalb beantrage ich heute, dass sich der Senat bei der Bundesregierung dafür einsetzen soll, die Fördermittel der KfW-Bank für die energetische Gebäudesanierung spätestens ab dem Jahr 2012 auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen. Außerdem soll die Bundesregierung auf die geplante Novellierung von Paragraf 559 Absatz 1 BGB verzichten, die zum Ziel hat, die Mieter über Gebühr an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. – Vielen Dank! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pohlmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir den Bereich der Gebäudesanierung nehmen, so haben wir, glaube ich, hier auch schon vollkommen richtig sehr oft diskutiert, dass dies ein wichtiges Programm ist; wichtig einmal für die Mieterinnen und Mieter, aber insbesondere auch für die Frage des Umweltschutzes, und ich kann sagen, das, so glaube ich es auch, über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Gerade dieses erfolgreiche Programm der Bundesregierung ist von allen immer unterstützt worden und ist, glaube ich, vollkommen berechtigt. Das möchte ich noch einmal für unsere Fraktion und für unseren Koalitionspartner betonen, aber ich glaube auch weit darüber hinaus für andere Fraktionen, dass wir uns dafür einsetzen wollen, dass dies in dem Maße, wie es von der Bundesregierung vorgesehen ist, nicht gekürzt wird. Das ist, glaube ich, wichtig.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich möchte noch einmal betonen, dass wir darüber oft – auch hier heute schon – in einer polarisierten Position diskutiert haben, aber ich finde es außerordentlich wichtig zu erkennen, dass auch unabhängig von den Parteigrenzen hier eine breite Bewegung in dieser Republik von Kommunen, von Städten, von Gemeinde- und Städtetag ist, die sagen, wir brauchen dieses Programm, und das über die Parteigrenzen hinaus, und ich finde das gut. Wir haben eine ähnliche Situation auch bei Städtebauförderungsmitteln gehabt, und das ist, glaube ich, auch der richtige Ansatz, dass wir hier gerade auch von der Seite der Städte und Kommunen dies unterstützen.

Ich möchte noch einmal inhaltlich darauf eingehen, was der Antragsteller hier eingebracht hat. Ein Stück weit, wenn ich das richtig sehe, ist das der Antrag aus dem Monat Oktober. Seitdem hat sich inhaltlich einiges getan. Die Bundesregierung hat in einer Erarbeitungsphase, und das ist der Öffentlichkeit jetzt auch bekannt geworden – –. Dieses neue Gesetz liegt vor. Danach ist von den anfänglichen Überlegungen – nämlich Paragraf 559 – die Prozentzahl für die Erhöhung, was auf die Mieter umgeschlagen werden soll, dass das nicht gemacht werden soll. Ich halte das für einen Erfolg, wenn es sich durchsetzt.

(Abg. T i m k e [BIW]: Das hat sich noch gar nicht durchgesetzt!)

Es sieht in diesem inoffiziellen Bereich so aus, also in diesem inoffiziellen Stadium, muss man noch sagen – das ist ja noch kein Gesetz, das vorliegt – –. Ich glaube, dass sich dies hier abzeichnet, ist schon ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ein großer Erfolg für die Mieterinnen und Mieter, und ich glaube, auch von den Argumenten, die bundesweit und auch von uns vorgetragen worden sind. Hier findet eine Veränderung statt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn wir sehen, dass es im zweiten Bereich so aussieht, dass auch noch Belastungen auf Mieter zukommen sollen, gerade für den Bereich der energetischen Sanierung, das ist einmal von einer Zeitspanne von bis zu drei Monaten zu dulden. Die Möglichkeit, hier auch als Mieterin oder Mieter auch Mietminderungen einzusetzen, soll verwehrt werden. Ich glaube, das ist eine Position, die nicht zu vertreten ist. Hier, glaube ich, müssen wir auf jeden Fall eine Veränderung einfordern. Es ist, wie gesagt, eines der erfolgreichsten ökologischen Investitionsprogramme mit einer unbestritten großen ökonomischen Wirkung vor Ort, und ich glaube, wir sollten alle Kräfte dafür mobilisieren, dass wir dies auch zukünftig erhalten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Warum lehnen wir als Fraktionen diesen Antrag von Herrn Timke ab? Er ist, glaube ich, erst einmal inhaltlich in der Zeit zurück. Wir sind in der inhaltlichen Debatte schon ein Stück weiter, und deshalb glaube ich, dass wir diesen Antrag nicht unterstützen sollten, ihn ablehnen und dies weiterhin in unseren Fachdeputationen für Energie und für Bau diskutieren und auch den Senat unterstützen, diese politische Richtung auch bundesweit weiter zu unterstützen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske.

Ich kann mich relativ kurz fassen! Zum ersten Teil: Es ist richtig, dass das Hin und Her der Bundesregierung bei der Förderung der energetischen Sanierung zunehmend zu einem Problem wird, weil das natürlich die Verlässlichkeit gegenüber den Bauherren, Investoren und so weiter beeinflusst. Es besteht die Gefahr, dass Bürger und Wohnungsbauunternehmen und Investitionen verschieben oder aufgrund unklarer Förderbedingungen aufgeben. Deswegen wollen wir die Bundesregierung auffordern, und wir machen das auch schon seit Langem, hier endlich Wort zu halten und Klarheit in der Sache an den Tag zu legen.

Die Bremische Bürgerschaft hat sich, darauf hat der Kollege Pohlmann schon hingewiesen, mit dem Thema Fördermittelkürzungen mehrfach befasst, zuletzt

bis Ende September. Daraufhin haben wir – wenn ich sage wir, dann sind das die Länder Nordrhein-Westfalen, Saarland und Bremen – auf der Umweltministerkonferenz einen Antrag eingebracht, dass die Fördermittel wieder auf das alte Niveau angehoben werden. Das hat in der Umweltministerkonferenz eine Mehrheit gefunden, und wir gehen davon aus, da die Bundesregierung weder beim KfW-Programm noch beim Marktanreizprogramm im Wärmebereich noch nicht entsprechend reagiert hat, dass das noch einmal wiederholt wird und die Länder diese Forderung noch einmal bekräftigen werden. Insofern ist die Ermahnung durch einen Antrag hier nicht notwendig.

Des Weiteren wird in dem Antrag gefordert, die Möglichkeiten der Mieterhöhung aufgrund energetischer Sanierungen so zu belassen, wie sie jetzt sind. Dort müssen wir genau hinschauen. Wir haben in der Tat natürlich das Problem des sogenannten MieterVermieter-Dilemmas oder des Investoren-NutzerDilemmas. Derjenige, der investiert, muss natürlich erst einmal Geld ausgeben, und für die Mieterinnen und Mieter ist es entscheidend, was am Ende des Tages herauskommt. Ihre Miete setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, einmal aus der Kaltmiete und einmal aus der Warmmiete. Wenn durch die energetische Sanierung die Warmmiete deutlich zurückgeht, dann ist es in einem gewissen Umfang auch möglich, die Kaltmiete zu erhöhen. Da wird es genauer Regelungen bedürfen, die im Ergebnis sozialverträglich sein müssen, aber eine endgültige Festlegung, wie Sie sie hier fordern, halten wir nicht für sinnvoll.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Aber der Markt hat auch noch Einfluss darauf!)

Ja, da sage ich ja! Der Markt ist das eine, aber ich rede jetzt nur von dem Block Kaltmiete und Warmmiete, und für die Mieterin oder den Mieter ist es entscheidend, dass es insgesamt nicht zu Erhöhungen kommt. Deswegen ist, glaube ich, eine Festlegung, die Sie hier wünschen, nicht angemessen.

Insofern glaube ich, würde ich Ihnen im ersten Teil zustimmen. Die mangelnde Zuverlässigkeit der Bundesregierung bei der Förderpolitik für Altbausanierung ist ein Problem, aber das, was Sie hier fordern, ist nicht notwendig, weil wir es schon machen, und bei dem zweiten Punkt, glaube ich, lohnt sich noch einmal ein genauerer Blick. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Timke mit der Drucksachen-Nummer 17/1470 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Sicherung der bisherigen Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 7. Oktober 2010 (Drucksache 17/1476)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ist die Hochschulbildung fast vollständig in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Wir haben bereits gestern darüber im Kooperationsverbot gesprochen. Der Bund hat seine Rahmengesetzgebungskompetenz verloren und jetzt nur noch eine sogenannte Regelungskompetenz bei der Hochschulzulassung und bei den Hochschulabschlüssen. Allerdings haben auch hier die Länder die Möglichkeit, eigene Regelungen zu schaffen. Diese Bereiche, sage ich einmal, sind aus meiner Sicht eher angetan, der Kleinstaaterei das Wort zu reden als einem einheitlichen Hochschulraum. Sie stellen auch aus meiner Sicht einen Nachteil, insbesondere für die finanzschwachen Länder, dar und damit insbesondere auch für Bremen.

Dank der SPD ist die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung dann noch erweitert worden. Die Max-Planck-Gesellschaften, Fraunhofer-Gesellschaften, Institute der Leibniz-Gemeinschaft und die DFG können weiterhin gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden, und darüber hinaus gibt es eine Kooperationsmöglichkeit bei Vorhaben überregionaler Bedeutung. Das ist gut, es gibt die Förderungsmöglichkeit auch im nicht investiven Bereich, insbesondere für den Bereich der Lehre. Wir profitieren davon entscheidend beim Hochschulpakt.

Die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und das Hochschulbauförderungsgesetz entfallen allerdings. Jetzt sind nur noch Großgeräte und Bauvorhaben mit nationaler Bedeutung gemeinsam förderfähig von Bund und Ländern. Der allgemeine Bau und Ausbau der Hochschulen ist damit in die Länderobliegenheit geführt worden. Dafür gibt es bis 2019 sogenannte Kompensationsmittel, die bis 2013 zweckgebunden – also ausschließlich für den Hochschulbau – verwendet werden können. Es gibt aber auch eine sogenannte Revisionsklausel, in der gesagt wird, dass Bund und Länder bis 2013 prüfen sollen, inwieweit und in welcher Höhe diese Bundesmittel bis 2019 dann noch erforderlich sind. Es wird dann erst einmal nach 2013 keine Zweckbindung mehr geben. Es wird zwar eine investive Bindung geben, die Mittel müssen investiv, aber nicht im Hochschulbereich Verwendung finden. Nach 2019 sind bisher überhaupt keine Kompensationsmittel vorhanden, und da, denke ich, geben Sie mir alle recht, dass das eine Katastrophe für Bremen wäre.

Die Wissenschaft leistet – darüber haben wir hier schon häufig debattiert – einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur der Beschäftigung, und wir können als finanzschwaches Land in der Regel kaum Mittel in den Hochschulbau investieren. Deshalb bin ich sehr froh, dass sich bereits im Dezember die Kultusministerkonferenz dahin gehend geäußert hat, dass sie die Bedeutung der Kompensationsmittel hervorgehoben hat und hier auch durchaus eine Aufrechterhaltung der Zweckbindung unterstützt. Das allein wird aber nicht reichen, es ist nötig, dass es hier auch einen entsprechenden Beschluss der Finanzministerinnen und -minister und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geben wird. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung, hier entsprechend für den Bremer Hochschulbau zu wirken. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ella.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Situation in den bremischen Hochschulen ist den meisten von uns bekannt. Auch wenn es bei uns nicht ganz so schlimm aussieht wie anderswo, es gibt Platzmangel, zu wenige Hörsäle und an vielen Stellen einen gravierenden Sanierungsstau. In einigen, zum Glück bei Weitem nicht allen Gebäuden macht das Arbeiten wirklich keinen Spaß! Die Beispiele reichen dabei vom AB-Trakt an der Hochschule Bremen bis hin zum bald baufälligen Sportturm an der Universität und dem tristen Boulevard, der dort hinführt.

Hochschulbau ist natürlich keine günstige Angelegenheit. Bei Neubauten, insbesondere in den Na

tur- und Ingenieurswissenschaften, geht es um erhebliche Summen. Vieles, was wünschenswert wäre, ist nicht umsetzbar. So manche notwendige Baumaßnahme bleibt auf der Strecke. Dennoch sind es lohnenswerte Investitionen, auf die wir auf keinen Fall verzichten dürfen. Wir bauen dort an unserer Zukunft, das dürfen wir nie vergessen.

(Beifall bei der FDP)

Leider sind wir im Land Bremen allein nicht in der Lage, die notwendigen Investitionen zu stemmen, einerseits weil wir viele Studenten für andere Bundesländer ausbilden, andererseits weil die Haushaltssituation vieles nicht zulässt. Auch finanzstarke Länder haben aber mittlerweile festgestellt, dass die großen Summen nur mit teils erheblichen Anstrengungen zu schultern sind. Für Bremen ist nicht absehbar, wie die Finanzierung des Hochschulbaus nach Auslaufen der Übergangslösung gelingen soll.