Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1612 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1625 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. T i m k e [B/W] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])
(Unterbrechung der Sitzung 13.07 Uhr) * Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.45 Uhr. Vizepräsident Ravens: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Stundenten der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei. Herzlich willkommen in usnerem Hause!
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und DIE LINKE vom 25. Januar 2011 (Drucksache 17/1631)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 70. Sitzung am 17. Juni 2010 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/1586 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Vertreter der Sprecherinnen und Sprecher des Rechtsausschusses erstatte ich hier den Bericht des Rechtsausschusses. Wir haben, das wurde vom Präsidenten schon gesagt, im Rechtsausschuss eine Vorlage beraten, die der Senat mit Datum vom 13. April 2010 dem Parlament zugestellt hat und worüber wir am 17. Juni 2010 in erster Lesung ent
schieden haben. Dort ist auch entschieden worden, dass das Gesetz dem Rechtsausschuss zugeleitet werden soll. Der Rechtsausschuss hat ausführlich darüber debattiert, und in diesem Zusammenhang möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die offene und faire Diskussion, die sehr inhaltsreich war, bedanken.
Besonderen Dank möchte ich aber auch der Bürgerschaftsverwaltung abstatten, die es in einer wunderbar vorbereiteten Anhörung ermöglicht hat, dass ganze viele neue Argumente auf den Tisch gekommen sind und wir eine wirklich verbesserte Entscheidungsfindung auf Grundlage der Beiträge der Sachverständigen finden konnten.
Was ist Gegenstand des Gesetzes? Das Gesetz will das Gesetz über das Leichenwesen in der Weise verändern, dass es eine von Zweifeln oder vom Verdacht unabhängige Obduktionspflicht für Kinder unter sechs Jahren einführt. Die Argumente, die in der Diskussion und in der Anhörung auf den Tisch gekommen sind, haben den Ausschuss dahin geführt, dass wir mehrheitlich dem schon in der Deputation debattierten Gesetzentwurf zustimmen wollen, wenn auch mit einigen Ergänzungen, die ich gleich noch ausführen werde.
Zunächst stellte sich die Frage, inwieweit die Gesetzgebungskompetenz überhaupt beim Land ist, da hier möglicherweise ein strafrechtlicher Anlass für eine solche Obduktion gegeben sein könnte. Bei diesem Gesetzentwurf geht es aber nicht um das Strafrecht, sondern es geht darum, präventiv Gesundheitsfürsorge für die Geschwisterkinder zu betreiben oder auch herauszufinden, unter welchen Umständen oder Bedingungen ein Kind gestorben ist.
Wir haben dazu insbesondere auch die Erfahrung des Notfalldienstes und Notarztdienstes gehört, haben Argumente aus der Sicht des Kinderkrankenhauses und der praktizierenden Kinderärzte gehört und haben aber auch die Seite der betroffenen Eltern, insbesondere durch den Kinderschutzbund, die Kinderhilfe und den Verein Verwaiste Eltern und Geschwister Bremen, angehört. Bei diesen Anhörungen kam heraus, dass sich die Angehörten mehrheitlich für diesen Gesetzentwurf ausgesprochen haben, wenngleich insbesondere vom Verein Verwaiste Eltern und Geschwister Bremen gefordert worden ist, dass der Umgang mit dieser schwierigen Situation für die Eltern beim Tod eines Kindes verbessert werden solle. Insbesondere auch aus Sicht der Kinderhilfe wurde dieser Gesetzentwurf als Fortschritt angesehen. Daher hat die Mehrheit des Rechtsausschusses sich dem Votum für diesen Gesetzentwurf angeschlossen.
Ein Minderheitenvotum wurde von dem Vertreter der FDP, damals Fraktion, jetzt Gruppe, abgegeben. Als Argumente wurden insbesondere angeführt, dass
eine Verschärfung des Gesetzes dann unbedenklich sei, wenn keine negativen Auswirkungen zu befürchten seien und die genannte Aufklärungslücke geschlossen werde. Gleichzeitig war der Vertreter dieser Gruppierung der Auffassung, dass diese Argumente ihn nicht überzeugt hätten und hier weiterhin ein nicht angemessener Eingriff in das Recht der Eltern vorgenommen werden würde.
Der Rechtsausschuss hat dann eine Empfehlung beschlossen, nämlich diesen Gesetzentwurf hier anzunehmen. Allerdings schlägt er vor, dass der Gesetzentwurf insofern verändert wird, dass er evaluiert werden soll und genau geschaut werden soll, wie wir mit diesen Veränderungen zurechtkommen. Des Weiteren wurden die Argumente aufgegriffen, die als Kritik an dem Umgang mit den Kindesleichen und auch den Eltern vorgebracht worden sind. Daher fordert der Rechtsausschuss, dass der Senat eine Richtlinie erarbeiten möge, die unter Einbeziehung von Ärztevertretern, Seelsorgeeinrichtungen und Elternvereinen den Umgang mit toten Kindern besser regelt.
Soweit mein Bericht des Rechtsausschusses! Ich glaube, dass wir insbesondere mit der Anhörung sehr viele wichtige und gute Argumente gehört haben, um diesen Gesetzentwurf dem Parlament zu empfehlen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!