Protocol of the Session on January 26, 2011

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn das Planfeststellungsverfahren jetzt vorliegt, dann muss es die Gelegenheit geben, dass auch der BUND dagegen klagt, da bin völlig auf der Seite der Grünen, und sie werden es tun. Von daher finde ich in der Tat, nach all den Erfahrungen, die man mit Stuttgart 21 macht, die wir jetzt mit der A 281 gemacht haben, wäre die Koalitionsregierung gut beraten, auch in dem Fall zu sagen, wir warten das Ergebnis einer solchen Klage ab. Ich finde, das ist Rechtsstaatlichkeit. Das hat etwas mit Zivilgesellschaft, mit Achtung von Einwänden aufseiten der Bürger und der Zivilgesellschaft zu tun, und so sollte man verfahren.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist unsere Position. Wir haben deshalb diesen Antrag gestellt. Wir wollen mit diesem Antrag, das ist natürlich auch völlig klar, unsere lieben Kollegen von den Grünen unterstützen, das ist doch völlig klar. Ich sage einmal, dies ist ein Tag, an dem sich auch deutlich zeigt, wie wichtig eine Linke in diesem Parlament ist. Es ist eigentlich ein Skandal, dass sozusagen eine Ökologiepartei überhaupt die Weservertiefung plant. Das ist schon allein ökologisch ein Skandal, aber dass Sie jetzt auf die richtige Linie einschwenken, darüber sind wir froh, und dazu gibt es den Antrag der LINKEN. Deshalb ist DIE LINKE wichtig in diesem Parlament, denn offensichtlicher

weise müssen die Grünen an dieser Stelle gestärkt werden. Das tun wird gern. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN – Abg. R ö w e - k a m p [CDU]: Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört! LINKE und Grüne!)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Weservertiefung ist zu wichtig für Bremen, als dass sich das Thema zu politischem Theaterdonner eignet.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Deswegen will ich mich auf die Fakten konzentrieren. Erster Punkt ist, zwischen Bremen und Niedersachsen besteht seit langem Einigkeit über die Notwendigkeit der Vertiefung von Außen- und Unterweser. Deswegen hat Bremen schon im Jahr 2000 beim Bund den Antrag auf Vertiefung der Außenweser gestellt, und Niedersachsen hat das für die Unterweser getan. Ich füge hinzu, das haben wir in verschiedenen gemeinsamen Kabinettssitzungen Bremens und Niedersachsens bekräftigt, und ich füge weiter hinzu, die Weservertiefung, Unterweser wie Außenweser, liegt im elementaren bremischen Interesse.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich darf einmal daran erinnern: Warum haben wir in unsere Hafenanlagen in Bremerhaven investiert? Weil wir teilhaben wollen an dem weiter rasant wachsenden Welthandel und wir unseren Status nicht nur weiter verteidigen wollen, sondern ihn ausbauen wollen! Wenn Sie die Zahlen kennen, dass sich der Containerverkehr bis 2025 voraussichtlich verdreifacht, dann weiß man, welche Chancen daraus resultieren. Diese Chancen wollen wir wahrnehmen. Deswegen gehört die Frage der Weservertiefung – und die ist eine Antwort und eine Reaktion auf die sich entwickelnden Schiffsgrößen und damit auf die Konkurrenzfähigkeit unserer Häfen – zur Geschäftsgrundlage der rot-grünen Koalition, so wie wir es 2007 vereinbart haben, und zwar in dem Sinne, dass wir es machen wollen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Bödeker hat es mit Überraschung gesehen, ich nicht. Wir haben uns nicht das Gezerre geliefert, was Schwarz-Grün sich in Hamburg um die Elbvertiefung geliefert hat, sondern wir haben es hier – zugegeben von unterschiedlichen Ausgangs

punkten kommend, gar kein Zweifel – in einer, wie ich glaube, konstruktiven, und ich betone, auch verlässlichen Weise geregelt.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Bisher!)

Meine Damen und Herren, was mich auf die Palme bringen kann, ist die Behauptung, mit dem JadeWeserPort habe sich zur Außen- und Unterweservertiefung eine andere Lage ergeben. Da darf man doch einmal daran erinnern, weshalb sich Bremen und Niedersachsen im Jahr 2002 auf den Weg für einen neuen gemeinsamen Hafen gemacht haben. Das ist doch nicht deshalb, weil wir einen Konkurrenzhafen zu Bremerhaven oder zu Hamburg bauen wollen! Es ist doch nicht deshalb, weil wir mit dem Hafen die Bedeutung oder die Umschlagszahlen Bremerhavens reduzieren wollen. Es geht um eine Ergänzung des Angebots an der deutschen Nordseeküste und eine gesamte Stärkung der deutschen Seehafenwirtschaft, nämlich einen Tiefwasserhafen zur Verfügung zu stellen, der ermöglicht, riesige Containerschiffe der nächsten Generation oder der sich jetzt schon abzeichnenden Generation – die „Emma Maersk“ ist erwähnt worden – mit einem Tiefgang bis 16,50 Meter aufzunehmen. Das sind doch Tiefgänge, über die wir weder in Hamburg noch in Bremerhaven sprechen. Also, JadeWeserPort ist eine Ergänzung, aber nichts, was überflüssig macht, für die Konkurrenzfähigkeit unserer Häfen in Bremen und Bremerhaven zu sorgen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Bund ist Träger des Verfahrens und der Maßnahme des Ausbaus einer Bundeswasserstraße. Über seine Bundeswasserstraßenverwaltung organisiert er das. Ein Blick ins Gesetz trägt manchmal zur Erkenntnis bei. In Paragraf 14 des Bundeswasserstraßengesetzes steht im Einzelnen, was in einem solchen Planfeststellungsverfahren zu prüfen ist. Dort sind die öffentlichen Belange an der Maßnahme mit den privaten Belangen, die möglicherweise dagegen sprechen – Landwirte, die Sorge haben, dass sie kein Trinkwasser mehr für ihr Vieh aus der Weser nehmen können –, abzuwägen mit der Frage der Umweltverträglichkeit. Jeder weiß doch, es gelten für die Außen- und die Unterweser die strengsten europäischen Umweltstandards, nämlich als angemeldetes FFH-Gebiet. Das ist Recht, dieses Recht ist zu beachten, und dieses Recht wird beachtet. Nach allem, was ich aus dem bisherigen Verfahren höre, ist das mit allergrößter Sorgfalt von der Verwaltung des Bundes organisiert worden.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Den nächsten Punkt, das Einvernehmen, auch das bestimmt das Bundeswasserstraßengesetz, üb

rigens nicht in dem Sinne, dass wir, Niedersachsen und Bremen, gewissermaßen all das von Anfang an wieder überprüfen, was sich die Bundeswasserstraßenverwaltung in einem mehrjährigen Verfahren angeschaut hat, sondern im Gesetz steht eine eigene Prüfungsnotwendigkeit für Niedersachsen und Bremen, und das bezieht sich beispielsweise auf die Wasserwirtschaft. Das muss man sich anschauen. Da empfehle ich nun, jetzt nicht nach dem Motto zu verfahren, wir nehmen die 1 600 Seiten, machen es uns ganz einfach, blättern sie einmal durch, schicken sie weg und sagen, Einvernehmen wird erteilt, sondern das ist ein Teil des Verfahrens, der anschließend in einem etwaigen Klageverfahren überprüft wird, ob wir unsere Pflichten erfüllt haben, ob wir sorgfältig vorgegangen sind.

Deswegen haben wir uns auch kürzlich in einem Gespräch mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten McAllister darauf geeinigt, dass wir natürlich diese – was heißt geeinigt, wir sind uns klar darüber – gemeinsame Prüfungskompetenz ernst nehmen. Deswegen wird auch Niedersachsen nicht sagen, kommt her, Einvernehmen, sondern wir werden im Gleichschritt, im Gleichklang und im Schulterschluss mit Niedersachsen – und davon gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt fest aus – innerhalb dieser drei Monate das Einvernehmen erteilen. Dann wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Jetzt auch die Frage: Was ist dann mit Klagen? Im Rechtsstaat ist es so, dass man Klagen nicht ausschließen kann, sondern dass es das gute Recht ist, sich gegen eine solche Maßnahme zu wenden. Man muss aber Klagen auch nicht herbeireden, sondern sollte sich, wenn man für eine Maßnahme verantwortlich ist, darauf konzentrieren, dass man alles dafür tut, dass sie in einem Gerichtsverfahren dann auch Bestand hat. Das sehe ich als meine Aufgabe an.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich spekuliere, das sage ich einmal ganz offen, rede und diskutiere auch überhaupt nicht über angekündigte Klagen zu einem Bescheid, den es noch nicht gibt, und über Begründungen, die ich nicht gehört habe, sondern man wird sich dann damit auseinandersetzen müssen, wenn sie da sind.

Auch die Frage, was geschieht, wenn eine Klage erhoben ist, ist im Gesetz geregelt. Das Bundeswasserstraßengesetz sagt, für eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss, für den es eine Instanz gibt, nämlich gleich die höchste, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, besteht keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, man kann unabhängig von einer Klage mit den Baumaßnahmen beginnen. Das hat zwei Gründe. Zum einen gibt es ein Beschleunigungsargument, zum anderen gibt es auch Klagen in diesem Bereich, die sich am Ende gar nicht auf Aufhebung der Maßnahme richten, sondern wo es

den Antragstellern darum geht, möglicherweise weitere Kompensationsmaßnahmen zu haben. Denken Sie zum Beispiel an die Debatte – und die wird ja jedenfalls von dem CDU-Fraktionsvorsitzenden im niedersächsischen Landtag in seinem Wahlkreis und darum herum geführt – um die Frage, wie es mit den Landwirten ist, ob in diesem Verfahren alles getan worden ist, um sie vor Nachteilen der Weservertiefung zu schützen. Es gibt also Leute, die klagen, die wollen aber gar nicht die Maßnahme aufheben, sondern Kompensationen haben. Also, man kann anfangen.

Wenn man als Kläger nicht möchte, dass angefangen wird, dann stellt man einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Wenn das Gericht in einer summarischen Prüfung zu dem Ergebnis kommt, diese Klage ist nicht ganz aussichtslos, dann ordnet es die aufschiebende Wirkung an, und dann kann mit der Maßnahme nicht begonnen werden.

Ich halte das für ein rechtsstaatlich einwandfreies und vom Gesetzgeber sehr klug bereitetes Verfahren, und deswegen sage ich hier auch ganz ausdrücklich: Der Senat wird nicht mit politischen Forderungen in dieses rechtsstaatliche Verfahren eingreifen, und wir werden deshalb nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion verlangen, dass sie unabhängig von dieser Rechtslage und unabhängig von der Frage, worum es Klägern geht und was sie wollen, die aufschiebende Wirkung gewissermaßen von sich aus anordnet und sagt, wir verzichten darauf. Das ist Sache des Rechtsstaates, der Kläger und anschließend des Bundesverwaltungsgerichts.

(Beifall bei der SPD)

Zusammengefasst: Bremen hat höchstes Interesse und Bremen wird alles dafür tun, dass die Maßnahme schnellstmöglich realisiert wird. Das geht im rechtsstaatlichen Verfahren, der Rechtsschutz von Klägern ist gewährleistet: Am Ende setzen wir darauf, dass wir bei kluger Vorbereitung sowohl durch die Bundeswasserstraßenverwaltung des Bundes als auch des Landes Bremen und des Landes Niedersachsen ein rechtssicheres Verfahren haben, einen Planfeststellungsbeschluss, der unbestreitbar macht, dass diese nötige Maßnahme auch durchgeführt werden kann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist das erste Thema der Aktuellen Stunde erledigt.

Auf Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Oppermann, Tschöpe und Fraktion der SPD, kommen wir jetzt zum zweiten Thema der Aktuellen Stunde:

Dioxin im Futter – Betrug mit System.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Verunreinigung von Futtermitteln mit Dioxin hat eklatante Sicherheitslücken bei der Herstellung von Futter- und Lebensmitteln offenbart. Sie belegt im Prinzip, dass wir zwei Notwendigkeiten haben, erstens, es müssen der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit verbessert werden, zweitens brauchen wir aber auch einen Richtungswechsel in der Land- und Lebensmittelwirtschaft.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die schwarz-gelbe Bundesregierung will nur den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit verbessern und das auch wirklich nur halbherzig im Handeln. Der Aktionsplan von Bundesministerin Aigner, der ja kürzlich durch Beschlüsse der Verbraucher- und der Agrarministerkonferenz ergänzt wurde, lautet „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“. Dieser Aktionsplan ist in der Tat als Tiger gesprungen und scheint nun als Bettvorleger zu landen. Im Übrigen passt das auch dazu, man muss sagen, dass die Verbraucherschutzministerin Aigner im Prinzip im Wesentlichen eine Ankündigungsministerin ist, was diesen Bereich betrifft, sie hat fast noch nichts umgesetzt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Mit dem Aktionsplan sollte es unter anderem endlich die von uns Grünen auch schon lange geforderte Positivliste für Futtermittel geben. Mit einer solchen Positivliste soll klar festgelegt werden, was Tiere fressen dürfen. Die Verwendung isolierter Komponenten bei Futtermitteln führt nämlich immer wieder zu Problemen. Das ist ja auch hier der Hintergrund des Dioxinskandals, dass die Fettsäuren isoliert produziert und dann zusammengemischt wurden. Deswegen ist die Verwendung solcher isolierten Komponenten im Ökolandbau verboten, ebenso wie die Verfütterung von Tiermehl.

Gerade sind einige Tage in das Land gezogen, und schon landet dieser erste Verbesserungsvorschlag des Aktionsprogramms, also auch von Frau Aigner, im Papierkorb. Frau Aigner scheiterte nämlich jetzt vor zwei Tagen im EU-Kollegenkreis mit der Forderung einer rechtsverbindlichen Positivliste, auch mit einer obligatorischen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Futtermittelbetriebe, wie sie im Plan steht, ist sie schon jetzt gescheitert. Das heißt, selbst von der Ministerin erkannte und gesehene Verbesserungsnotwendigkeiten sind schon wieder

seit zwei Tagen vom Tisch. Also, nicht einmal in dem System ist die Bundesministerin in der Lage, die Probleme zu lösen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Aber selbst wenn es gelänge, die erforderlichen Maßnahmen, die dort stehen, sauber umzusetzen, was im Moment nicht danach aussieht – ich wünsche, dass da natürlich jetzt nachgebessert wird und dass man auch das umsetzt, was man beschlossen hat –, selbst wenn der Aktionsplan umgesetzt würde, würde es immer noch nicht ausreichen, denn solange die Ursache nicht beseitigt ist, nämlich eine industriell ethisch bedenkliche Massentierhaltung, wird es keine wirkliche und dauerhafte Lösung dieser Probleme geben, und es wird immer wieder zu solchen Skandalen kommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir müssen weg von der industriellen Tierproduktion. Unsere grüne Devise ist Bauernhöfe statt Agrarfabriken. Die rot-schwarze und die schwarzgelbe Bundesregierung haben die Agrarwende, die wir zu Zeiten der grünen Regierungsbeteiligung eingeleitet haben, immer behindert, und in den letzten fünf Jahren – und das ist wirklich sehr bedauerlich, muss ich sagen, das nimmt mich auch immer wieder mit – wurde sie komplett gestoppt und zum Teil wieder rückgängig gemacht, es wurde nämlich wieder mehr auf Massentierhaltung gesetzt. Alle grünen Vorschläge wie ein erweitertes Informationsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Positivlisten für Futtermittel oder die Eindämmung der Massentierhaltung wurden abgeschmettert. Das, meine Damen und Herren, rächt sich jetzt. Wir Grüne wollen einen Systemwechsel in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion. Ein System, das nur auf Kostenoptimierung ausgerichtet ist, hat sich von der Produktion guter Lebensmittel verabschiedet. Lebensmittelskandale wie die aktuellen Dioxinfunde sind Ergebnis einer industriellen Landwirtschaft. Wir Grüne wollen dagegen eine Agrarpolitik für den Erhalt einer nachhaltigen Landwirtschaft und regionaler Stoffkreisläufe.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als letzten Punkt möchte ich noch anführen: Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können über ihr Einkaufsverhalten einen wesentlichen Beitrag leisten. Bei einem durch Verbraucherverhalten angeheizten Kampf um das billigste Angebot ist Vorsicht geboten. Oft wird hier an Qualität gespart, und auf die Landwirte wird ein starker Druck ausgeübt. Masse statt Klasse ist dann das Ergebnis.