Erstens: Beabsichtigt der Senat, dem zwischen den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gegründeten Maritimen Cluster Norddeutschland beizutreten?
Zweitens: Wie schätzt der Senat die Vertretung der Interessen der Freien Hansestadt Bremen im Clustermanagement unter der von den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen beauftragten Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, WTSH, ein?
Zu Frage 1: Der Senat beabsichtigt, dem Maritimen Cluster Norddeutschland beizutreten. Noch im Januar 2011 werden mit dem Clustermanagement aus Schleswig-Holstein und dem Lenkungskreis des Clusters, bestehend aus Vertretern der bisher beteiligten drei Länder, konkretisierende Beitrittsgespräche geführt und die nächsten Schritte vereinbart.
Zu Frage 2: Im Rahmen des Beitritts zum norddeutschen Cluster wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Schleswig-Holstein, Bremen und den weiteren Mitgliedsländern geschlossen. Diese Verwaltungsvereinbarung soll sowohl Angaben der finanziellen Beteiligung der Länder am lokalen und übergeordneten Clustermanagement als auch zu inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in den Ländern sowie zu gemeinsam vorgesehenen Aktivitäten im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung enthalten, ausgenommen Unternehmensakquisition.
In jedem Bundesland ist ein eigenständiges lokales Clustermanagement vorgesehen, das für Bremen aus Bremen heraus besetzt wird. Das übergeordnete Clustermanagement Schleswig-Holstein ist darüber hinaus für die Organisation der übergeordneten Abstimmungsprozesse und Aktivitätenplanungen verantwortlich. Ein Lenkungskreis, bestehend aus jeweils zwei Ländervertretern, steuert die Aktivitäten des Maritimen Clusters Norddeutschland. Der Senat sieht über diese Organisationsstruktur sichergestellt, dass die Interessen der Freien Hansestadt Bremen gewahrt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, wird der Senat dem Hafenausschuss über Inhalte und Schwerpunkte des geplanten gemeinsamen Clusters unterrichten? Wenn ja, wann? Inwieweit werden darin die eigenen Anstrengungen aus dem
Natürlich berichten wir dem Hafenausschuss gern über jedes wie auch immer geartete Thema. Sie kennen die Regel, dass auch Abgeordnete Themen auf die Tagesordnung setzen können. In diesem Fall würden wir das dann natürlich von unserer Seite aus machen, und wir berichten dann auch – ich glaube, das ist auch angemessen – über die Verzahnung, die es zu den in Bremen vorhandenen Clustern im maritimen Bereich gibt. Wenn Sie sich anschauen, dass in diesem Maritimen Cluster Norddeutschland Schiffbau mit Werften, Zulieferern, Reedern, Schiffbauern, Meerestechnik, Offshore, maritime Bildung und Wissenschaft und maritime Dienstleistungen abgebildet werden sollen, dann knüpft das bereits an ganz viel vorhandene Strukturen in Bremen und Bremerhaven an. Des Weiteren knüpft es auch an vorhandene Clusterstrukturen an, weil unser Interesse auch ist, keine Doppelstrukturen herbeizuführen, damit das, was im Clusterbereich hier schon stattfindet, nicht gedoppelt wird.
Über die Ausgestaltung sprechen wir im Moment. Da hat es, ich meine vor einigen Tagen, auch ein Gespräch gegeben, weil wir natürlich auch mit dem Cluster Marissa, wo es gerade um die Entwicklung auch im maritimen Sicherheitsbereich geht, eine ganze Reihe von Kompetenzen in Bremen und Bremerhaven haben, die wir entsprechend in dieses Cluster einbringen können. Unser Interesse ist eben an der Stelle, vor allem auch natürlich im politischen Umfeld mit den anderen norddeutschen Küstenländern zusammen bei der Wahrung norddeutscher Interessen, wenn es um maritime Themen und maritime Technologien, beispielsweise aber auch um Schiffbau in Norddeutschland geht, an einem Strang zu ziehen. Deswegen ist das aus der Sicht des Senats eine gute Möglichkeit, auch in diesem Cluster entsprechend voranzukommen.
Die vierte Anfrage betrifft das Bundeskinderschutzgesetz. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie bewertet der Senat den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes?
Zweitens: Wie hoch wird die finanzielle Ausstattung für das Land Bremen sein, die das Bundesfamilienministerium für einen verstärkten Einsatz von Familienhebammen bereitstellt?
Drittens: Wie beurteilt der Senat die Gespräche, die die Bundesfamilienministerin bezüglich des Bundeskinderschutzgesetzes mit Fachleuten der Länder geführt hat?
Zu den Fragen 1 bis 3: Der seit dem 22. Dezember 2010 vorliegende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen wird zurzeit auf Arbeits- und Fachebene beraten und kommentiert. Das Bundeskabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen. Im Rahmen der Bundesratsbefassung wird der Senat zum dann vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen und ein entsprechendes Votum abgeben. – Soweit die Antwort des Senats!
Es haben Gespräche auf Länderebene stattgefunden. Könnten Sie uns da Ihren Eindruck schildern? Geht das in die richtige Richtung aus Ihrer Sicht?
Zunächst einmal sind die Besprechungen auf der Fachebene. Das ist auch richtig, weil das im Stadium eines Referentenentwurfes ist. Mir ist berichtet worden, dass es kein reines Kontrollgesetz ist, so wie es auch seinerzeit die SPD-Bundestagsfraktion ganz deutlich gesagt hat, sondern es geht hier um die Weiterentwicklung eines aktiven Kinderschutzes. Insofern haben auch das Anhalten des letzten Entwurfs und hier die Veränderungen doch auch positive Veränderungen gebracht, es sollen insbesondere die frühen Hilfen gestärkt werden.
Ich habe es so verstanden, dass dann auch eine finanzielle Ausstattung für die Länder zu erwarten ist. Das hätte für uns zur Folge, dass wir ein bisschen Freiraum bekommen würden.
Zunächst einmal entnehmen wir das einer Pressemitteilung, es gibt darüber keine offiziellen Verlautbarungen gegenüber den Ländern oder Kommunen. Einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums war zu entnehmen, dass dort geplant ist, für die nächsten vier Jahre jeweils pro Jahr 30 Millionen Euro für den Bereich der frühen Hilfen, insbesondere für Familienhebammen, auszugeben oder an die Länder zu geben. Weitere Dinge liegen dazu in keiner Form vor. Ich denke, so sagt mir der Fachbereich, dass vor dem vierten Quartal 2011 auch nicht damit zu rechnen ist. Im Moment ist es also noch eine bloße Ankündigung. Wir wissen nicht, was dahintersteht, gleichwohl ist das sehr zu begrüßen, weil wir ja mit dem Bereich der Familienhebammen sehr gute Erfahrungen haben und eigentlich Vorreiter dafür hier in Bremen gewesen sind. Insofern zieht jetzt der Bund nach und sagt, jawohl, das ist ein vernünftiges Programm, das wir auch vom Bund unterstützen wollen.
Das ist genau die Frage! Es ist ja zu begrüßen, dass unsere Programme wahrscheinlich dann hier auch finanziell unterstützt werden, das haben Sie ja jetzt auch, glaube ich, gerade zum Ausdruck gebracht.
Ja, das kennen wir mit den Absichtserklärungen, allgemein im politischen Umfeld! Wir können also zusammenfassen, dass wir möglicherweise hier eine finanzielle Ausstattung für unser Projekt bekommen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Kritik an neuer Regio-S-Bahn. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Schaefer, Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Gründe liegen für die von Fahrgästen monierten überfüllten Züge der neuen RegioS-Bahn vor?
Zweitens: Was hat der Senat unternommen, um seinen Einfluss auf den Betreiber geltend zu machen, diese Missstände abzustellen?
Drittens: Ab wann ist mit einem ausreichenden Angebot an Fahrgastplätzen auf den Strecken der Regio-S-Bahn zu rechnen?
Eine Vorbemerkung: Die Übernahme der RegioS-Bahn durch die NordWestBahn ist bundesweit eine der bisher größten Betriebsübernahmen durch ein nicht bundeseigenes Bahnunternehmen. Durch den Einsatz fabrikneuer Triebwagen, die teilweise noch technische Schwierigkeiten mitbringen, ist es in Verbindung mit extremen Witterungsverhältnissen in den ersten Betriebswochen zu Störungen im Betrieb gekommen.
Zu Frage 1: Die von der Regio-S-Bahn angebotenen Kapazitäten sind seinerzeit aus vorliegenden Nachfragezahlen, die um 20 Prozent erhöht wurden, abgeleitet worden. Tatsächlich können zwischenzeitlich mengenmäßige und zeitliche Verschiebungen bei der Nachfrage eingetreten sein, die zu einzelnen stark ausgelasteten Fahrten führen. Darüber hinaus haben Zugausfälle und eine nicht vertragsgemäße Kapazität zur Überlastung einzelner Fahrten geführt.
Zwischen dem 1. und dem 12. Januar waren durch die Regio-S-Bahn rund 1 470 Fahrten zu absolvieren. Von diesen fielen 18 Fahrten aus, und 40 Züge verfügten nicht über die vertragsgemäße Kapazität. Zu einem Extremfall kam es am 5. Januar um 7.30 Uhr in Bremerhaven. Durch den Ausfall des RegionalExpress Bremerhaven-Bremen der DB Regio AG wollten die Fahrgäste dieses Zuges mit der nachfolgenden Regio-S-Bahn fahren. Dieser Zug verfügte aufgrund eines defekten Fahrzeugs jedoch nur über die halbe planmäßige Kapazität, sodass Fahrgäste auf dem Bahnsteig zurückbleiben mussten.
Zu Frage 2: In der Betriebsaufnahmephase stehen Aufgabenträger und NordWestBahn in engem Kontakt, um auf auftretende Probleme kurzfristig reagieren zu können. Zur Verbesserung der Betriebslage wurde zum 7. Januar 2011 ein Sofortprogramm umgesetzt. Dieses sieht unter anderem vor, werktags in der morgendlichen Hauptverkehrszeit sowie ab etwa 12 Uhr bis zum frühen Abend über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus alle verfügbaren Fahrzeuge in den Einsatz zu bringen.
Zu Frage 3: Derzeit werden verstärkt Fahrgastzählungen mit dem Ziel durchgeführt, überlastete Fahrten zu identifizieren. Ende Januar 2011 werden die Erhebungen ausgewertet sein. Sollten die Ergebnisse Hinweise auf weiterhin bestehende Kapazitätsengpässe ergeben, so werden die Aufgabenträger und die NordWestBahn unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung vereinbaren. – Soweit die Antwort des Senats!