Protocol of the Session on November 11, 2010

(Drucksache 17/1376)

Wir verbinden hiermit:

Beratungsstelle für von Berufskrankheiten Betroffene einrichten und Beweislastumkehr im Gesetz verankern

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 28. September 2010 (Drucksache 17/1466)

s o w i e

Asbestgeschädigten unbürokratisch helfen

Antrag der Fraktion der FDP vom 9. November 2010 (Drucksache 17/1517)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Ich gehe davon aus, dass die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholt wird, sodass wir gleich in die gemeinsame Aussprache eintreten.

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst Frau Bernbacher, unsere ehemalige Vizepräsidentin, auf der Tribüne begrüßen, die sich lange Jahre um die Asbestgeschädigten hier in Bremen gekümmert hat, sowie auch die Asbestbetroffenen, die oben auf der Tribüne sitzen.

(Beifall)

Wir Grünen hatten Ende letzten Jahres hier im Haus der Bürgerschaft eine Anhörung „Krank durch Asbest – Wie verhalten sich die Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte?“ durchgeführt. Unter großer Aufmerksamkeit der Asbestbetroffenen haben wir mit Wissenschaftlern, Medizinern, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen diskutiert.

Im Ergebnis kann dabei festgestellt werden, dass am meisten die Unabhängigkeit der Gutachter in der Kritik stand. Die wird in der Regel als nicht gegeben angesehen, denn sie begutachten eine Krebserkrankung, die durch Asbest induziert ist. Prof. Dr. Woitowitz, quasi der Arbeitsmedizinpapst in Deutschland, sagte damals während unserer Veranstaltung: Die Betroffenen sind Opfer von Gift und Gutachten. Zweite Feststellung damals: Eine durch Asbest verursachte Krankheit wird trotz Nachweises von Asbestfasern häufig nicht anerkannt.

Dritte Feststellung: Häufig fehlen betriebliche Beweise der Asbestbelastung, sei es, weil sie nie ermittelt wurden, sei es, weil Personen nicht im Fokus stan––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

den, zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an benachbarten Arbeitsplätzen oder Ehepartner, die asbestbelastete Kleidung gewaschen haben, oder sei es, weil Daten schlicht vernichtet worden sind. Diese Feststellung ist aber wichtig, weil die Betroffenen gegenwärtig nachweisen müssen, dass ihre Erkrankung ursächlich auf die betriebliche Asbestbelastung zurückzuführen ist. Das ist schwierig, wenn die Beweise nicht mehr vorhanden sind. Dieses Verfahren führt heute zu jahrelangem Rechtsstreit bei den Betroffenen, die häufig sehr allein dastehen. Ausgerechnet Kranke müssen ganz besonders stark sein, um in diesem Land zu ihrem Recht zu kommen! Ich meine, das ist nicht länger hinnehmbar. Da müssen wir uns kümmern, und das müssen wir ändern wollen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Die Betroffenen wollen die Absicherung ihrer Beratungsstelle für Asbesterkrankte, denn sie brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Das finden wir auch! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich Herrn Spalek danken, der sich jahrelang auch um diese Frage verdient gemacht hat.

(Beifall)

Wir Grünen haben den Betroffenen in der Anhörung Unterstützung zugesagt, und zwar haben wir gesagt, wir fragen beim Senat nach, wie die Situation in Bremen ist und welche Haltung der Senat zu einer Lösung hat. Wir werden uns für die Absicherung der Beratungsstelle einsetzen.

Auf Bundesebene setzen wir uns insbesondere für eine Beweislastumkehr und eine Qualitätssicherung der Begutachtung ein, insbesondere für neutrale Gutachter. Deshalb unsere Große Anfrage! Dabei ist herausgekommen, dass in 30 Jahren 2 600 Asbesterkrankte entschädigt wurden, 2 400 wurde anerkannt, aber nicht entschädigt, weil ihre Erkrankung angeblich unter 20 Prozent taxiert wird. Bei 1 550 Erkrankten wurde trotz Asbesteinwirkung nicht einmal anerkannt, dass ihre Krankheit überhaupt durch Asbest verursacht wurde. 60 Prozent der Asbesterkrankten wurden nicht entschädigt. Das ist aus unserer Sicht ein Skandal! Arbeitnehmer bieten auf dem Arbeitsmarkt ihre Arbeitskraft an, aber nicht ihre Gesundheit.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es kann und darf nicht sein, dass auf der einen Seite keine ausreichenden gesundheitsbezogenen Daten am Arbeitsplatz erhoben werden oder sie aus unterschiedlichen Gründen – unter anderem wegen Insolvenz – nicht mehr vorhanden sind und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer in der Beweispflicht sind. Wir haben uns darüber gefreut, dass der Senat

mit uns gemeinsam sowohl eine Beweislastumkehr als auch eine Qualitätssicherung für die Gutachtenerstellung für notwendig erachtet. Unseren Änderungsbedarf finden Sie in unserem Antrag. Wir Grünen sind seit langer Zeit auch in anderen Zusammenhängen mit diesem Thema beschäftigt. Der Abgeordnete Frehe hat lange in dem Zusammenhang als Sozialrichter gearbeitet. Frau Hoch hat auch als gesundheitspolitische Sprecherin gewirkt. Ich war lange Zeit Beraterin im Arbeitsschutz.

Unser Antrag verlangt hier, kurz zusammengefasst, die Einrichtung einer Beratungsstelle für die Asbestoseerkrankten und anderen Berufskrankheiten und eine Bundesratinitiative, die rechtliche Regelungen im SGB VII fordert. Das heißt, wir fordern die Beweislastumkehr. Die Berufsgenossenschaften sollen beweisen müssen, dass die Erkrankung nicht durch die Arbeitssituation ausgelöst wurde. Wir bitten darin auch, die Betroffenen in der Durchsetzung ihrer Ansprüche durch die Krankenkassen zu unterstützen, sofern sie das wollen, denn im Moment werden die Gesundheitskosten von der Allgemeinheit übernommen. Wir wollen Qualitäts- und Neutralitätsanforderungen an Gutachter gesetzlich kodifiziert haben. Wir brauchen auf Bundesebene ein unabhängiges Forschungsinstitut für die Qualitätssicherung der Begutachtung von Berufskrankheiten. Dort besteht erheblicher Nachholbedarf. Diese Neutralität gibt es gegenwärtig nicht. In dem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag!

Den Antrag der FDP lehnen wir ab. Unbürokratisch kann man der Sache mit Sicherheit nicht nachkommen. Es ist ein hoch kodifiziertes Rechtsverfahren. Außerdem geht uns der Antrag nicht weit genug. Wenn Sie es ernst meinen, Herr Dr. Möllenstädt, dann schließen Sie sich einfach unserem Antrag an! Das würde der ganzen Sache mehr Schub geben. Sicherlich werden in einer zweiten Runde Frau Hoch und Herr Frehe noch weitere inhaltliche Ausführungen zu der besonderen Dramatik bei Asbesterkrankten machen. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Ziegert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass – Frau Schön hat es schon dargestellt – die Grünen mit ihrer Initiative, die sie da ergriffen haben, ein sehr wichtiges und dringendes Thema aufgegriffen haben, dass nämlich die Menschen durch ihre Arbeit krank geworden sind, aber dass sie dann häufig, wenn sich die Folgen der Krankheiten zeigen, jahrelang darum kämpfen müssen, zu ihrem Recht zu kommen. Ich denke, wir sind verpflichtet, alles zu tun, damit diesem Übel abgeholfen werden kann. Frau Schön hat selbst allerdings schon gesagt, das ist ein mühseli

ger Prozess, der sehr stark verrechtlicht ist. Ich denke, da müsste man auch einmal zwischen dem unterscheiden, was man unmittelbar hier vor Ort tun kann, und dem, was auf der Bundesebene nötig, aber möglicherweise dann auch langwieriger ist.

Ich begrüße auch sehr herzlich die Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen uns ja auch aus dem Arbeitsschutz. Ich möchte aber auch dem Ressort für seine sehr ausführliche und engagierte Antwort auf die Große Anfrage der Grünen danken. Ich glaube, wir können sagen, dass das Ressort und insbesondere auch der Landesgewerbearzt in dieser Frage seit Langem sehr engagiert und sehr aktiv sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu den Forderungen, die wir jetzt hier ganz konkret stellen, möchte ich zwei Dinge noch einmal hervorheben: Ich glaube, das Wichtigste wäre wirklich, diese Beweislastumkehr durchzusetzen. Frau Schön hat schon gesagt, dass der jetzige Zustand eigentlich fast unzumutbar ist. Das ist im Fall von Asbest besonders deutlich, weil diese Krankheit häufig dann erst bemerkt wird, wenn die Betroffenen schon älter und dann sehr schlecht in der Lage sind, noch ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn man sieht, dass es zwar eine gewisse Anerkennung bei den Berufskrankheiten gibt, dann ist es aber bitter für diejenigen, die nicht anerkannt werden. Bitter ist es auch für diejenigen, und das muss man ganz ehrlich sagen, die während des Wartens auf die Anerkennung ihrer Ansprüche versterben. Das kann auf die Dauer so nicht bleiben.

Das Ermutigende ist, dass die Fachleute des Arbeitsschutzes mittlerweile, egal ob sie mehr zur Gewerkschaftsseite oder zur Arbeitgeberseite neigen, mehr und mehr anerkennen, dass wir eine solche Umkehr der Beweislast brauchen. Insofern bin ich nicht ganz ohne Zuversicht – und das Ressort ist es ja auch nicht –, dass es zweckdienlich sein kann, hier noch einmal mit einer Initiative zur Änderung des SGB VII auf die Bundesebene zu gehen. Ich freue mich, dass wir das machen. Man muss aber dann ganz deutlich sagen, das wird etwas sein, das langwieriger ist. Deswegen möchte ich mein besonderes Gewicht auch auf die Beratungsstelle legen.

Frau Schön hat schon darauf hingewiesen, dass es im Grunde genommen, das zeigt auch der Bericht des Ressorts, eine ganze Menge Anlaufstellen oder Beratungsstellen hier in Bremen gibt. Das geht von der Rechtsberatung der Gewerkschaften für ihre Mitglieder über die Rechtsberatung der Kammer, der Sozialverbände bis hin zu den Beratungsstellen, die die Berufsgenossenschaften und auch die Krankenkassen haben. Da möchte ich übrigens einmal eine Lanze brechen, denn ich glaube, dass es mindestens einige Kassen gibt, bei denen auch sehr viele Menschen versichert sind, die betroffen sind, die ziemlich gut beraten und ihre Mitglieder auch auf die Berufsge

nossenschaft und die Ansprüche hin orientieren. Trotzdem fehlt aber bisher eine Beratung aus einer Hand, die nicht nur rechtliche und sonstige sachliche Voraussetzungen klärt, sondern, wenn man mit Herrn Spalek und mit seinen Kollegen spricht, menschliche Hilfe bieten und auf die Situation der Geschädigten eingehen, die auch Verständnis dafür haben und auch Kenntnis der ganzen Abläufe haben, wie man damit umgehen, zum Beispiel auch Unterlagen sichern kann und vieles mehr.

Es gibt bisher dafür nur die Beratungsstelle in Bremen-Nord. Ich will noch einmal sagen, es ist das große Verdienst von Herrn Spalek, dass er dies seit Jahren ehrenamtlich und dann auch noch mit minimalen materiellen Voraussetzungen macht. Deswegen ist es an der Zeit, dass wir endlich diese wichtige Arbeit auf eine breitere und festere Basis stellen. Dazu fordern wir den Senat in unserem Antrag auf.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich betone ausdrücklich, dass es ganz wichtig ist, diese ehrenamtliche Arbeit jetzt nicht zu verdrängen oder zu ersetzen, sondern einzubeziehen. Diese Beratungsstelle muss von den Institutionen getragen werden, die im Bereich des Arbeitsschutzes Verantwortung haben und Interessen vertreten. Ich sage ganz deutlich, ich erwarte zum Beispiel auch, dass sich Berufsgenossenschaften und Arbeitgeber nicht nur ideell, sondern auch materiell und finanziell an einer solchen Beratungsstelle beteiligen. Sie muss also breit getragen werden, aber sie muss natürlich trotzdem im Interesse der Betroffenen arbeiten und neutral beziehungsweise parteiisch im Interesse der Betroffenen sein. Ich denke, es ist auch wichtig – solange bis die Frage der Gutacherqualität dann auch geklärt ist –, Unterstützung beim Finden von Gutachtern und Ärzten zu geben, zu denen die Betroffenen auch Vertrauen haben können. Ich denke, ganz so ist es nicht, dass man sagen kann: Die sind nun alle nur im Dienst der Berufsgenossenschaften. Ich denke, da wäre aber gerade breite Unterstützung notwendig.

Ich muss auch sagen, ich bin im Vorfeld dieses Antrags in Gesprächen mit Menschen, die schon die Beratung leisten, doch auf sehr große Unterstützung gestoßen. Diese Bereitschaft, denke ich, gilt es jetzt zu nutzen. Ich hoffe, dass wir schnell zu einer Realisierung kommen. Ich glaube übrigens, dass wir in Bremen gute Voraussetzungen haben, denn wir haben ein breites politisches und gesellschaftliches Engagement für den Arbeitsschutz. Wir haben viel Kompetenz und Fachverstand, nicht zuletzt auch einen sehr rührigen – und das muss ich dann doch noch einmal in Richtung Ressort sagen –, leider überlasteten Landesgewerbearzt. Ich hoffe, wir werden mit dieser Initiative ein Stück dazu beitragen, und zwar möglichst schnell, die Lage der Menschen zu verbessern, die durch ihre Arbeit krank geworden sind. Ich glaube, wir sind es ihnen schuldig.

Lassen Sie mich noch etwas zum Antrag der FDP sagen! Beim Lesen dieses Antrags – an sich könnte sich die FDP ja von der Intention her unserem Antrag anschließen – habe ich den Eindruck, dass unbürokratisch hier letzten Endes doch eigentlich nur ein verschönerndes Wort für unverbindlich ist, und das wollen wir eigentlich nicht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Allers.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Folgen des Kontakts mit dem Gefahrstoff Asbest sind noch immer verstärkt zu spüren, sie werden aber in der Öffentlichkeit relativ selten bekannt, wenn ich jetzt von dem heutigen Tag einmal absehe. Jahrelang wurde mit dem Gefahrstoff gebaut, er wurde verarbeitet, ohne dass man von den Gefahren wusste. Deshalb stehen wir auch noch heute in der besonderen Pflicht, zu überprüfen und zu kontrollieren, dass es keinen Asbest in privaten und öffentlichen Bauten gibt. Heute liegt aber natürlich auch unsere Verantwortung darin, dass wir den derzeit schon Betroffenen verpflichtet sind. Das Land Bremen hat mit diesen Folgen ganz besonders zu kämpfen, schließlich sind hier circa 5 000 ehemalige Werftarbeiter von den Folgen des jahrelangen Kontakts mit Asbest betroffen. Viele der damaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leiden heute unter Asbestose oder Lungenkrebs.

Der Höhepunkt der asbestbedingten Krankheiten ist nach Auffassung von Wissenschaftlern allerdings erst im Jahr 2017 zu erwarten, da sich die Folgen des häufigen Kontakts mit Asbest in der Regel sehr spät, manchmal erst nach 30 bis 50 Jahren, zeigen. In Deutschland erkranken rund 8 000 Menschen an Asbesterkrankungen. Davon sind knapp 4 000 Fälle, also wirklich nur die Hälfte, von den Berufsgenossenschaften als Berufkrankheiten anerkannt. Die asbestverursachten Krebserkrankungen treten vor allem im Alter von 55 Jahren bis 65 Jahren auf. Es wurde auch schon auf diese Schwierigkeiten hingewiesen, dass eben die Unterlagen über die Asbestbelastung am Arbeitsplatz einer vor vielen Jahren ausgeübten Tätigkeit häufig nicht mehr vorliegen, teilweise existieren diese Unternehmen auch nicht mehr, und die Beweislast – das ist schon wiederholt gesagt worden – erweist sich für die Betroffenen als sehr schwierig.

Die Anerkennung als Berufskrankheit gestaltet sich auch deshalb sehr schwierig, weil die Ursache zum Beispiel einer Krebskrankheit nicht immer eindeutig zugeordnet werden kann. Der Zusammenhang liegt sehr häufig nah, und trotzdem lässt er sich oftmals nicht abschließend nachweisen. Deshalb wird eben nur etwa jeder zweite Asbestgeschädigte entschä

digt. Die Situation dieser asbestgeschädigten Menschen ist tatsächlich sehr tragisch, vor allem deshalb, weil die Zeit gegen sie spielt und viele an diesen Asbesterkrankungen versterben. Dies ist für die Betroffenen sehr frustrierend.

Wir müssen als Politiker überlegen, welchen Handlungsspielraum wir hier haben. Da muss ich als Opposition auch zugestehen, SPD und Grüne haben hier heute einen Antrag vorgelegt, der genau diese Probleme aufgreift. Auch wir als CDU-Fraktion glauben, dass für die Betroffenen wahrscheinlich die wichtigsten Punkte wirklich sind: eine neutrale Beratungsstelle und eine Umkehr der Beweislast für die Anerkennung ihrer Krankheit.

(Beifall)

Auch wenn es in Bremen – wie schon ausgeführt worden ist – eine Beratungsmöglichkeit gibt, die mittlerweile ehrenamtlich geführt wird, möchte auch die CDU-Fraktion den Menschen, die durch ihre Berufsausübung gesundheitlichen und irreversiblen Schaden genommen haben, das Signal geben, wir nehmen ihre Sorgen und Ängste ernst, und wir wollen helfen. Deshalb unterstützen wir natürlich auch diese neutrale Beratungsstelle, die Sie in Punkt 1 Ihres Antrags gefordert haben. Auch den Prüfauftrag, wie Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Rentenversicherer et cetera in die Realisierung und Finanzierung einzubeziehen sind, halten wir für den richtigen Weg. Auch aus unserer Sicht scheint die größte Hilfe zu sein, eine rechtliche Grundlage bei der Beweislastumkehr zu schaffen, um die Erkrankten bei der Anerkennung einer Berufskrankheit zu unterstützen. Deshalb unterstützen wir hier auch die geforderte Bundesratsinitiative.