Protocol of the Session on November 10, 2010

Meine Damen und Herren, bei diesem Problem handelt es sich in der Regel um Haushaltshilfen. Inzwischen gibt es allerdings Klagen, dass in Einzelfällen auch die häusliche Krankenpflege nicht übernommen werde. Diese setzt sich zusammen aus hauswirtschaftlichen Leistungen, Grundpflege und medizinischer Pflege. Hier sind wir allerdings als Koalition daran und wollen detaillierte Auskunft von den Krankenkassen, ob dies hier vor Ort ebenfalls der Fall sein soll. Wie gesagt, hier sind wir aber noch im Gespräch.

Bei den Gesprächen über Behandlungslücken wurde uns auch deutlich, dass es durch die Konzentration der Krankenkassen auf Bundesebene immer wieder schwierig wird, vor Ort Entscheidungen im Gesundheitsbereich abzuklären. Deshalb fordern wir als Koalition auf Bundesebene, dass auch vor Ort in den Ländern und Kommunen zielgerichtete Entscheidungen im Gesundheitsbereich getroffen werden können. Eine entsprechende Initiative aus Bremen und anderen Ländern wurde im Bundesrat erfolgreich angenommen. Wir wollen Entscheidungsträger der Krankenkassen auch vor Ort haben, denn hier geschieht die konkrete Umsetzung, werden Lü

cken sichtbar. Hier werden wir als Politiker konkret angesprochen, und von uns verlangt man entschlossenes Handeln.

Deshalb, meine Damen und Herren, unterstützen auch Sie den Antrag! Wir zeigen mit ihm, dass wir Lücken im Gesundheitssystem entschieden angehen wollen und dass wir die Initiative „Ambulante Versorgungslücken“ auch in ihrem Bemühen unterstützen, Menschen vor dem Krankenhaustermin zu beraten, denn dann sind die Heilungs- und Genesungschancen weitaus besser als ursprünglich angenommen. Langfristig erspart das natürlich auch Geld für die Krankenkassen und Kommunen.

Dieses Zukunftsproblem müssen wir entschieden angehen. Deswegen sind hier auch die Krankenkassen und der Bundesgesetzgeber gefordert. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Frehe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Krankenkassen haben, ohne das Gesetz zu ändern, durch eine andere Interpretation des bestehenden Rechts einen Anspruch von Versicherten gekippt. Im Gesetz steht nämlich, dass Versicherte in jedem Haushalt neben der ärztlichen Behandlung auch bis zu vier Wochen häusliche Krankenpflege erhalten können. Es geht um häusliche Krankenpflege und nicht um Haushaltshilfe, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung ersetzt und verkürzt wird.

Diese häusliche Krankenpflege umfasst sowohl die Behandlungspflege, wie Wunden verbinden, Spritzen verabreichen und so weiter, als auch die Grundpflege, wie Betten, Waschen, Füttern, und die hauswirtschaftlichen Leistungen wie Einkaufen, Betten beziehen, Essen zubereiten und die Wohnung in Ordnung halten. Es handelt sich auch dort nicht um eine Kannregelung. Herr Brumma, das muss ich Ihnen einfach noch einmal sagen: Es ist ein Rechtsanspruch, der von den Krankenkassen widerrechtlich gekippt worden ist. Diesen Anspruch enthalten die Krankenkassen den Versicherten seit einigen Jahren vor, indem sie einen Trick anwenden. Sie definieren die Krankenhausbehandlung als abgeschlossen, auch wenn die Entlassenen zum Beispiel nach einer Hüftoperation weder gehen noch sich selbst versorgen können. Durch diese Einschränkung der Leistungen entsteht eine Versorgungslücke, die weder durch Pflegeleistungen der Pflegeversicherung noch durch die Sozialhilfe oder die Haushaltshilfe der Krankenkassen ersetzt werden kann wie zurzeit ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

in einem Modellversuch, der noch einmal vorbereitet und erprobt werden soll. Diese Versorgungslücke muss daher durch eine gesetzliche Klarstellung wieder geschlossen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dazu soll der Senat einen Vorstoß im Bundesrat unternehmen, um dieses unverantwortliche Vorgehen der Krankenkassen zu korrigieren. Es müssen grundsätzlich in jedem Fall im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder nach einer ambulanten Operation, die gerade in der Gegenwart immer größere Bedeutung bekommt, Möglichkeiten der häuslichen Krankenpflege bestehen und solche Leistungen gewährt werden. Gerade wegen der Zunahme der ambulanten Operationen muss sichergestellt werden, dass der frisch Operierte nicht hilflos in seinem Bett liegt, und wenn er keine Angehörigen hat, dann muss die Versorgung übernommen werden.

Der Anspruch darf daher nicht, wie es bisher im Gesetz steht, von der Verkürzung der Krankenhausbehandlung abhängig gemacht werden, weil das den Krankenkassen die Möglichkeit gibt, hier einen Leistungsanspruch zu verweigern. Gleichzeitig soll der Senat bei den Krankenkassen vorstellig werden, damit dieser Anspruch bis zu einer gesetzlichen Regelung im Satzungsrecht der Krankenkassen verankert wird. Die Krankenkassen können nämlich nach Paragraf 37 Absatz 2 SGB V freiwillig einen solchen Anspruch im Satzungsrecht vorsehen. Bei der Haushaltshilfe haben das die AOK und die Handelskrankenkasse bereits getan – warum nicht auch bei dem wesentlich gravierenderen Problem, über das wir hier diskutieren, der häuslichen Krankenpflege? Ich meine, es wäre auch eine Werbung für die Krankenkassen, hier ihre Mitglieder nicht unversorgt zu Hause allein liegen zu lassen, sondern Pflegediensten die Möglichkeit zu geben, diese Versorgung zu übernehmen. Hier sind Pflegedienste gefordert und nicht Haushaltshilfen!

Diese Forderung steht auch nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu dem anvisierten Modellversuch. Die Haushaltshilfe ist in vielen Fällen von frühzeitig aus dem Krankenhaus Entlassenen das geringere Problem; erst in Verbindung von medizinischer Krankenpflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung ist den Menschen wirklich geholfen. Die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung völlig gesund zu werden, sollte zur Entlastung der teuren Krankenhausbehandlung, aber auch im Sinn einer schnelleren Genesung sichergestellt werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Bensch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die CDUFraktion ist dafür, dass es eine angemessene Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt gibt. Mit Blick in Richtung der Koalitionsfraktionen sagen wir, in zwei von drei Ihrer Forderungen stimmen wir Ihnen auch zu. Bevor ich aber dazu komme, möchte ich im Namen der CDU-Fraktion und sicherlich auch im Namen aller hier im Haus die Arbeit des Vereins loben, der mit einer Petition dafür gesorgt hat, dass es sicherlich zu einer gesetzgeberischen Verbesserung kommt. Wir danken an dieser Stelle dem Verein „Ambulante Versorgungslücken“ mit Frau Rütten an der Spitze. Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Nun zum Antrag! Ja, es ist wahr – das haben meine Vorredner festgestellt –, wir haben tatsächlich eine Versorgungslücke. Das muss man auch einmal ganz deutlich aussprechen. Wahr ist auch – Herr Frehe hat das soeben sehr gut geschildert –, die Krankenkassen müssen selbst ein Interesse daran haben, Kunden zu gewinnen und gut zu betreuen.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt, sie müssten auch ein Interesse daran haben zu wissen, wann und inwiefern die Kunden tatsächlich in eine Versorgungs- und dann auch in eine Finanzierungslücke hineinstoßen. Daher sind wir als CDU sehr dafür, dieses Gewicht auch bei den Krankenkassen einzufordern.

Somit komme ich zu Ihrem Antrag! Im ersten Absatz fordern Sie den Senat auf, den mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums und der Bremer Gesundheitssenatorin eingerichteten Modellversuch zur Haushaltshilfe auch weiterhin aktiv zu begleiten. Jawohl, da stimmen wir voll und ganz zu, das tragen wir als CDU-Fraktion mit. Den dritten Absatz, nämlich die in Bremen tätigen gesetzlichen Krankenkassen und deren Selbstverwaltungsgremien anzuregen, die Eigenständigkeit auch auszuleben, können wir auch ohne Weiteres unterstreichen. Das tragen wir mit, dem werden wir auch zustimmen. Meine Damen und Herren, Absatz 2, eine Bundesratsinitiative anzuregen, das tragen wir als CDUFraktion heute aber nicht mit. Erstens haben wir den Gesetzgeber Bundestag, der hier am Zuge ist. Am 24. März hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig quer durch alle Fraktionen gesagt: Jawohl, diese Petition geben wir weiter, diese Petition geht an das Bundesgesundheitsministerium und an die Fraktionen. Sie wird im weiteren Gesetz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gebungsverfahren bei allen zukünftigen Reformen auf die Tagesordnung kommen. Wir sind der Meinung, das ist genau die richtige Stelle, nämlich das Gesetzgebungsorgan Bundestag.

Schließlich gibt es noch eine grundsätzliche Überlegung, warum wir sagen, nein, keine Bundesratsinitiative. Wenn wir aus der Partei heraus der Meinung sind, dass wir eine Meinung zu einer bundesgesetzgeberischen Angelegenheit haben, dann nutzen wir nicht die hiesige Regierung, also die Exekutive, um initiativ zu werden, dann werden wir selbst initiativ, indem wir den engen Draht zu unseren Fraktionen im Bundestag nutzen.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stimmt definitiv nicht!)

Betonen wir noch einmal, dass wir zwei Absätze, nämlich Absatz 1 und 3, mittragen, Absatz 2 aber nicht. Im Übrigen danken wir Ihnen für die inhaltlich sehr fruchtbare Diskussion. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP-Fraktion begrüßt das Engagement des Vereins, insbesondere auch von Frau Rütten, die sich in unermüdlicher Weise für dieses auch nach unserer Auffassung sehr wichtige Thema engagiert hat.

Wir glauben in der Tat, dass hier ein sehr wichtiger Punkt angesprochen worden ist mit der Frage, wie es um die Versorgung von Patientinnen und Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt steht. Allerdings ist auch in der Debatte schon deutlich geworden, dass sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen nach unserem Eindruck nicht wirklich einig zu sein scheinen, was sie hier eigentlich an das Haus herantragen wollen.

Es ist ja in dem Redebeitrag von Herrn Frehe mehr als deutlich geworden, dass es schon ein Unterschied ist – so wie Herr Brumma es angesprochen hat –, ob es nur um Haushaltshilfen oder eben auch um häusliche Krankenpflege geht. Wir haben uns natürlich deshalb einmal vorab mit Ihrem Antrag beschäftigt. Sie haben Verständnis dafür, dass ich mich auch auf den Antrag beziehe und weniger auf das, was hier vorgebracht worden ist, was teilweise auch von dem abweicht, was im Antrag geschrieben wurde. Herr Frehe hat zum Beispiel die Forderung erhoben, es müsse einen generellen Anspruch auf jedwede Art von Krankenpflege im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung geben, ganz unabhängig ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

davon, ob das zu einer Verkürzung oder Vermeidung des Krankenhausaufenthalts führte.

(Zurufe des Abg. F r e h e [Bündnis 90/ Die Grünen])

Ja, Herr Frehe, Sie müssen den Punkt 2 auch genau lesen! Darin steht nämlich, dass Sie zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts den bisherigen Paragrafen so erweitern wollen, dass er in Bezug auf das Thema Haushaltsführung im Anschluss auch in Anspruch genommen werden kann. So würde ich das zumindest hier sehen.

Wir haben uns aber durchaus entschlossen, auch Ihrem Bemühen zu einer Bundesratsinitiative zuzustimmen. Das kann man alles gern machen. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat sich zu der Initiative der Petition, um die es ja eigentlich geht, durchaus positiv geäußert und prüft das auch im Augenblick. Sicherlich ist auch der entsprechende Paragraf im SGB V noch an der einen oder anderen Stelle zu differenzieren, sodass er dann auch wirklich konkret greifbar und nicht mehr einer weitläufigen Interpretation zugänglich ist. Was wir nicht mittragen, ist, jetzt bereits den Krankenkassen Empfehlungen zu geben. Zum einen ist natürlich ganz klar, dass selbst, wenn das SGB V an der Stelle geändert würde, die Krankenkassen im Wettbewerb entscheiden, was sie in ihre Satzungsleistungen aufnehmen. Im Übrigen, lieber Herr Frehe, müsste Ihnen auch bekannt sein, dass sich Krankenkassen natürlich nur solche Leistungen in Ihre Satzungen schreiben dürfen, die den Regelungen des SGB V nicht widersprechen. Sie selbst sagen ja gerade, das Bundesrecht muss hier erst einmal verändert werden, um überhaupt eine tragfähige Grundlage für solche Leistungen zu haben, die Sie einfordern.

(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)

Nein, keine Fragen jetzt im Augenblick, danke! Ich würde das gern erst einmal zu Ende bringen. Wir haben ja noch die Möglichkeit, weiter zu diskutieren. Ich glaube, dass es deshalb keinen großen Sinn macht, heute bei den Krankenkassen anzuregen, dass sie rechtswidrig Dinge in ihre Satzungen aufnehmen sollen. Zu dem Punkt werden wir uns enthalten. Im Übrigen, glaube ich, hätten Sie gut daran getan, verehrte Koalitionäre, sich im Vorweg zu überlegen, welchen Fokus Sie setzen wollen. Ich glaube, das Thema „Haushaltshilfen im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung“ steht auf einem ganz anderen Blatt als die Frage, ob man dann tatsächlich auch Pflegekräfte braucht. Beides ist ohne Frage richtig und auch wichtig, hat aber am Ende nicht besonders viel miteinander zu tun.

Ich komme zum Schluss! Wir unterstützen die Punkte 1 und 2 Ihres Antrags, unterstützen auch die Petition in ihrem Inhalt. Inwieweit man das im SGB V nachher konkretisieren und unterbringen kann, werden wir sehen. Ich bin mir aber sicher, dass sowohl eine Bundesratsinitiative als auch das Verfahren im Deutschen Bundestag zu dem Thema dort sicherlich bald Ergebnisse bringen wird. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/Die Grünen]: Es gibt eine Kurzintervention!)

Das konnten wir so nicht ahnen! Zur Kurzintervention Herr Kollege Frehe!

Herr Dr. Möllenstädt, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass im SGB V ausdrücklich in Paragraf 37 Absatz 2 vorgesehen ist, dass eine solche häusliche Krankenpflege neben der Behandlungspflege gewährt werden kann, wenn das in der Satzung vorgesehen ist? Das heißt, der Gesetzgeber hat eine solche Möglichkeit bereits vorgesehen. Deswegen wollen wir die Krankenkassen dazu anregen, das zu tun. Es geht also nicht darum, hier irgendwelche Leistungen auszuweiten, die es noch nicht gegeben hat. Im Übrigen geht es auch bei dem Gesetzestext darum, den Rechtszustand wiederherzustellen, der eigentlich bestanden hat, nämlich die Verkürzungspflege herauszunehmen. Das war früher ganz normal und ist bewilligt worden. Heute verweigert man das, weil man gesagt hat, die Krankenhauspflege wird dadurch nicht verkürzt. Das ist das Problem! Das wollen wir gern beseitigen. Der zweite gesetzgeberische Teil kann jetzt schon durch Satzungsrecht umgesetzt werden.

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dass hier eine eklatante Versorgungslücke vorliegt, haben, glaube ich, alle bestätigt, auch wenn ich es vonseiten der FDP nicht so klar herausgehört habe. Es ist auch tatsächlich klar, dass sich hier die Initiative „Ambulante Versorgungslücke” wirklich Lorbeeren verdient hat. Dass die Politik jetzt endlich reagiert, ist gut! Es ist sehr beschämend, wie langsam das jetzt geht und dass wir erst über eine Bundesratsinitiative einen langen Hebel ansetzen müssen, um Abhilfe zu schaffen. Es ist ziemlich ärgerlich, dass diese ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Lücke überhaupt entstanden ist. Wer dafür sorgt, dass Menschen immer früher aus Krankenhäusern entlassen werden, muss eigentlich auch dafür sorgen, dass sie hinterher ambulant pflegerisch zu Hause versorgt werden. Das ist nicht passiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Diese politische Fehlleistung muss korrigiert werden. Insofern geht der Antrag in die richtige Richtung. Ich sage auch gleich: Wir unterstützen ihn! Wir sind der Meinung, dass das möglicherweise nicht reicht. Wir müssen schauen, finde ich, was in Bremen wirklich der Fall ist, wie es den Menschen tatsächlich geht, wie viele es sind, die in diese Situation geraten. Ich frage mich, ob es darüber Daten gibt und ob man darüber Daten besorgen kann. Ich frage mich, inwieweit es zu Schädigungen oder sonstigen Folgen kommt, die von den Menschen vielleicht berichtet werden, wenn man ihnen nach einer ambulanten Operation oder dem Verlassen des Krankenhauses eine entsprechende Telefonnummer mitgibt, an die sie sich wenden können, um Hilfe zu besorgen. Wir sollten auch weitere nötige Schritte hier vor Ort planen und möglichst schnell in die Wege leiten. Es kann eigentlich nicht wahr sein, dass hier etwas im Verborgenen eskaliert. Für diejenigen, die das aushalten müssen, ist das eine Eskalation, was da passiert. Wir erfahren es nicht. Es wäre gut, wenn wir diesen Dunkelbereich stärker politisch in den Blick nehmen, Erkenntnisse sammeln und dann noch weitere Maßnahmen beschließen. Auf diesem Weg begrüßen wir natürlich den vorliegen Antrag ausdrücklich auch mit der Initiative zur entsprechenden Gesetzesänderung. – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Dr. Möllenstädt, Sie haben noch eine Minute Redezeit, Sie können auch von vorn reden.

Dann nehme ich selbstverständlich zunächst die Redezeit, um die Frage, die der Kollege Frehe gestellt hat, zu beantworten. Ich will Sie einmal so beantworten: