Da war ich wirklich erschrocken und, das muss man ja auch noch einmal sagen, da gieße ich auch ein wenig Wasser in den Wein der Harmonie, den wir eben ausgeschenkt haben: Das hat die Polizei gnadenlos unterschätzt. Wenn wir diese Aktion auf der Zufahrt zur A 27 sehen, an der zwei große Polizeiwagen – das war ja kein kleiner, es waren zwei Mannschaftswagen – hintereinander vorbeifahren, ganz kurz anhalten – ich hätte fast gesagt, grüßen und weiterfahren –, ohne sich darum zu kümmern und man das anschließend nicht durch Hörensagen, sondern im Fernsehen besichtigen kann, und wenn man die Aussagen der Anwohner hört, hier gäbe es offensichtlich eine große Nähe, die uns Unbehagen bereitet,
da muss ich ganz einfach sagen, dann haben wir einen Punkt erreicht, an dem wir ganz genau aufpassen müssen, dass die Bürger nicht zu Verschwörungstheorien neigen. Ich glaube, die Polizei hat das unterschätzt, und deshalb wird jetzt auch der große Schwenk gemacht. Ich finde das auch gut so, das muss auch so sein, denn es muss da ganz genau hingesehen werden. Ich sage einmal, lieber Kollege Hinners, wenn man den Film „Easy Rider“ zu Ende sieht, wird man feststellen, dass er nicht romantisch ist. „Easy Rider” war auch keine Romantik, da ging es auch schon knallhart zu. In diesem Fall ist es noch härter. Daher sollte man sagen, hier müssen wir hinsehen. Das hat nichts mit Romantik zu tun, dass sich ein paar Leute mit ihren Motorrädern zusammentun.
Wenn man sich die Statistik, die Vorstrafen und die Ermittlungen ansieht, muss man mindestens einmal, wenn nicht sogar zweimal kräftig durchatmen. Ich sage – und da bin ich beim Kollegen Ehmke –, wir sind gut beraten, heute dieses Signal zu senden. Wir sind aber auch gut beraten, dann dabei zu bleiben. Nur das martialische Worte Null-Toleranz-Strategie reicht nicht! Ich kann mich daran erinnern, das haben wir in anderen Zusammenhängen auch gebraucht und fragen uns immer noch, wo die Umsetzung bleibt. Die Ausschöpfung aller strafordnungs- und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen erwartet doch ohnehin jeder von einer Behörde, und vor allen Dingen von der Polizei.
Nicht nur auf das Papier schreiben, sondern auch umsetzen! Es müssen deutliche Signale gesetzt werden! Da ist die FDP auf alle Fälle bei Ihnen. – In diesem Sinne vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit längerer Zeit ist bekannt, dass Rockergruppen im bremischen Rotlichtmilieu aktiv sind, insbesondere im widerwärtigen Gebiet von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Das Kommissariat 44, das diesem Bereich entgegenwirkt, ist für diverse Kriminalitätssparten zuständig, unter anderem auch für das Glücksspiel. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Abteilung unterbesetzt ist und nur unter schwierigsten personellen Bedingungen arbeitet. Die Arbeitsbedingungen bei der Polizei sind jetzt bereits von Überstunden gekennzeichnet. Die Zukunft sieht nicht besser aus. Bis zum Jahr 2020 sollen im öffentlichen Dienst circa 1 900 Stellen abgebaut werden.
Die polizeilichen Aufgaben können aber nur konsequent wahrgenommen werden, wenn die Arbeitsplätze ausreichend besetzt sind.
(Beifall bei der LINKEN – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Im Gegenteil, wir haben Personal aufgebaut bei der Polizei, massenhaft!)
Die Null-Toleranz-Strategie ist nur dann glaubwürdig und umsetzbar, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Die Forderung nach personellen Einsparungen bei gleichzeitiger Aufgabenerweiterung bei der Polizei ist nicht ehrlich.
Bitte denken Sie bei der Aufstellung des neuen Haushalts an die heutige Debatte! Das konsequente Vorgehen gegen Rockergruppen, die im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution ihr kriminelles Unwesen treiben, unterstützen wir nachdrücklich. Von den Rockergruppen gehen neben den offensichtlichen kriminellen Handlungen noch politische Gefahren aus. Über die Verbindung zur rechten Hooliganszene bestehen auch Verknüpfungen zu Naziorganisationen. Verbote müssen geprüft und – wenn möglich – konsequent umgesetzt werden.
Es ist über das Vereinsverbot hier schon fast von jedem Redner etwas gesagt worden. Ich möchte es aber noch einmal an zwei Stellen vertiefen. Das Verbot von kriminellen, die Gesellschaft gefährdenden Rockerclubs ist jetzt bereits durch das Vereinsrecht möglich. Es steht in Paragraf 3 Absatz 1 Satz 1, dass ein Vereinsverbot möglich ist, wenn gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen wird oder wenn Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Eine Umsetzung des Vereinsverbots bedarf entsprechender Beweise. Wir sind sicher, dass die bremischen Behörden das Ihre tun, um die entsprechenden Beweise zu sichern und auszuwerten,trotz Unterbesetzung. Trotz der von uns aufgeführten Mängel stimmen wir dem Antrag aus den genannten grundsätzlichen Erwägungen zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Rockerkriminalität wird auch auf der nächsten Innenministerkonferenz in der kommenden Woche in Hamburg im Fokus stehen. Das Thema lautet: „Die Entwicklung länderübergreifender Strategien zur Bekämpfung der Rockerkriminalität“. Es ist kein neues Thema. Wenn man in die Akte schaut, sieht man, dass uns dies seit vielen Jahren begleitet. Es ist auch kein regionales Problem. Wir diskutieren das Verbot und die Möglichkeiten auf Bundesebene. Das heißt, auch der Bundesinnenminister ist hier gefragt. Es handelt sich ja nicht um eine bremische Organisation, sondern um eine bundesweit operierende Organisation. Alle wissen, dass wir damit große Probleme haben. Man sieht es natürlich auch, wenn man einmal schaut, wie erfolgreich die Maßnahmen waren, die bisher ergriffen wurden. Es gibt insgesamt bundesweit 208 Chapter. Lediglich in fünf Bereichen hat es bisher gereicht, um ein Vereinsverbot durchzusetzen. Das zeigt, es ist einfach noch sehr wenig. Wir müssen uns natürlich immer die Frage stellen: Was können wir tun, wie können wir durch eine Optimierung der Ermittlungen dafür sorgen, dass die Erkenntnisse so dokumentiert werden, dass man auch am Ende ein Verbotsverfahren bei Gericht durchbekommt? Es hängt nicht allein an uns, so etwas zu machen. Diese Entscheidungen sind gerichtlich überprüfbar. Ich möchte nicht erleben, dass wir hier scheitern, da wir keine hinreichenden Beweise dokumentieren können. Dieses Thema muss bundesweit diskutiert werden. Es wird diskutiert, und wir sind daran. Was die lokale Seite in Bremen angeht: Spätestens seit den Ereignissen Mitte dieses Jahres in Zusam
menhang mit der berühmten Ausfahrt hat sich bei der Polizei einiges geändert. Die Einschätzung, dass hier zu wenig getan wurde, ist angekommen. Das Erste, was der Polizeipräsident in die Hand genommen hat, ist der Dialog mit den Bürgern vor Ort. Insofern war diese Beiratsversammlung am letzen Montag eigentlich eine Fortsetzung eines Dialogs, der sich seit Wochen entwickelt hat.
Wir haben eine Vereinbarung geschlossen, die sagt, jeden Monat trifft sich der Polizeipräsident mit den beteiligten Bürgern, um die aktuellen Probleme zu diskutieren. Wir haben darüber hinaus auch klargestellt, wir werden nicht erst dann kommen, wenn Bürger die Polizei rufen, sondern wir sichern ihnen zu, dass bei den zukünftigen Clubabenden – sowohl der „Hells Angels” als auch der „Red Devils” – die Polizei bereits da sein wird, wenn die Clubabende beginnen.
Wir haben darüber hinaus noch durch eine Verfügung sichergestellt, dass zukünftig auch Streifenwagen sofort kommen, wenn Bürger die 110 anrufen. Bisher ist es durchaus so gewesen, dass man das als Ruhestörung der Kategorie drei aufgenommen hat. Das heißt, innerhalb einer halben Stunde kommt einmal jemand vorbei. Dies wird es in dieser Form nicht mehr geben. Zukünftig hat das absolute Priorität, und wenn die Wagen nicht da sind, werden sie blitzschnell vor Ort sein.
Wir werden uns darüber hinaus eine ganze Reihe von Dingen einfallen lassen, was diese Störung angeht: ob es Möglichkeiten gibt, dem durch Verkehrsverbote Herr zu werden. Ich finde zum Beispiel ein Nachtfahrverbot für Motorräder in diesem Bereich sehr hilfreich. Das würde die Lärmemissionen schon einmal deutlich drosseln. Andere Maßnahmen sind denkbar.
Wir werden auch darüber hinaus keine Gespräche mehr führen, ob Ausfahrten noch genehmigt werden. Diese Ausfahrten, sage ich, waren die letzten, die wir in Bremen so zugelassen haben. Wir haben gesehen, dass die Absprachen überhaupt nicht funktioniert haben, im Gegenteil, sie haben zu den Bildern auf der Autobahn geführt, die Sie zu Recht kritisieren. Es kann nicht sein, dass hier im Wege der Selbstorganisation Verkehrsregeln aufgestellt werden und der Verkehr gesteuert wird. Das sind alles Dinge, die wir nicht mehr akzeptieren werden.
Insofern werden wir uns der Clubaktivitäten und Ausflüge mit der notwendigen Ernsthaftigkeit annehmen. Ich glaube auch, dass die Polizei selbstkritisch erkannt hat, dass man dieses Problem etwas vernachlässigt hat. Ich kann die Bürger sehr gut verstehen. Sie haben in der Tat, wenn man sich das anschaut, auf der einen Seite die Discomeile mit
dieser permanenten Belästigung, dann haben sie diese Methadonausgabe, die auch zu unschönen Verhältnissen führt, und dann noch diese Rocker dazu. Irgendwann ist das Fass voll. Ich glaube, dass wir alle gehalten sind, dies ernst zu nehmen und mit den Maßnahmen, die wir beschrieben haben, dagegen vorzugehen. Insofern kann ich diesem Antrag, wie Sie ihn formuliert haben, nur zustimmen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 17/1531, Neufassung der DrucksachenNummer 17/1427, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Mitteilung des Senats vom 20. April 2010 (Drucksache 17/1261)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum Entwurf des 14. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (14. Rundfunkände- rungsstaatsvertrag – 14. RfÄStV), Mitteilung des Senats vom 20. April 2010 (Drs. 17/1261) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Mitteilung des Senats vom 13. Juli 2010 (Drs. 17/1372), vom 15. Oktober 2010
Meine Damen und Herren, der 14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 17/1261, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 67. Sitzung am 19. Mai 2010 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Das Gesetz zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/1372, wurde in der 71. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 24. August 2010 in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1482 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 10. Juni 2010 von allen Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Der Präsident des Senats war durch Senatsbeschluss vom 20. April 2010 zur Unterzeichnung ermächtigt worden.
Das Inkrafttreten des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist für den 1. Januar 2011 vorgesehen. Mit Mitteilung des Senats vom 20. April leitete der Senat der Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu. Die Bürgerschaft überwies den Entwurf in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2010 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, zukünftig Medienausschuss genannt. Mit Mitteilung vom 13. Juni 2010 leitete der Senat der Bürgerschaft den Entwurf eines Gesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit der Bitte um Beschlussfassung zu. Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz in ihrer Sitzung am 24. August 2010 in erster Lesung beschlossen und an den Medienausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mehrmals – zuletzt in seiner Sitzung am 27. August 2010 – beraten.