Frau Senatorin, ich bin regelrecht begeistert, je mehr Studien vorgelegt werden, desto mehr steigt das Problembewusstsein innerhalb der Behörde. Wir haben nicht zum ersten Mal heute das Thema auf der Tagesordnung, sondern hatten bereits die Große Anfrage diskutiert und auch schon Fragen in der Fragestunde. Nun hatten Sie in Beantwortung der Frage 1 gesagt, dass Sie gern die Vorschläge, die in der Studie des Deutschen Jugendinstituts vorgestellt werden, aufgreifen möchten, und haben dabei angeführt, dass Teilzeitkräfte aufgestockt werden sollen. Können Sie sagen, in welcher Größenordnung das hier in Bremen der Fall sein wird?
Ich habe die Zahlen im Moment nicht präsent, aber das können wir Ihnen ganz sicher nachliefern, was bisher an Aufstockung passiert ist und welche Möglichkeiten wir dort noch haben.
Sie hatten auch davon gesprochen, dass Sie das Potenzial derjenigen Fachkräfte nutzen wollen, die sich derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden. Können Sie darüber zahlenmäßig Auskunft erteilen?
Auch da habe ich jetzt keine exakten Zahlen, aber die können wir Ihnen ebenfalls nachliefern, sodass man sich das noch einmal als ein gesamtes Paket vor Augen führt. Die Zahlen sind aber schon so, dass das auch Potenziale sind, die uns in der Frage der Fachkräfte weiterhelfen.
Sie stimmen dann mit mir überein, dass es schon sinnvoll ist, dass man erst einmal die Zahlen erhebt, bevor man sagt, dass da ein erhebliches Potenzial vorhanden ist?
Wenn hier erhebliches Potenzial steht, dann sind die Zahlen in der Behörde auch bekannt, aber wir haben sie hier nicht in der Antwort, und ich kann sie Ihnen jetzt nicht aus dem Ärmel schütteln, deshalb liefern wir sie Ihnen gern nach.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Dr. Möllenstädt und Fraktion der FDP.
Erstens: Die Bundesregierung plant, einen gesetzlichen Anspruch auf die Überprüfung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen einzuführen. Wie viele Personen können im Land Bremen nach Kenntnis des Senats von einem solchen Verfahren profitieren?
Zweitens: Welche positiven Effekte sieht der Senat insbesondere für die persönlichen Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Integration der anspruchsberechtigten Menschen, aber auch für den Fachkräftemangel im Land Bremen?
Drittens: Existieren im Land Bremen nach Ansicht des Senats ausreichende Angebote, um gegebenenfalls fehlende Qualifikationsbestandteile durch
Weiterbildungsangebote nachzuholen und damit einen anerkannten Bildungs- oder Berufsabschluss zu erlangen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Böhmer schätzt die Zahl der Personen, die von einem Rechtsanspruch auf Bewertung im Ausland erworbener Abschlüsse profitieren könnten, bundesweit auf 300 000. Belastbare Zahlen existieren weder im Bund noch im Land.
Zu Frage 2: Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich nötig, um die vielfältigen Qualifikationen von Zuwanderinnen und Zuwanderern auch für Arbeitgeber transparent zu machen. Dieser Rechtsanspruch muss generell Teilanerkennungen ermöglichen und mit Angeboten der Nachqualifizierung verbunden werden, wo Äquivalenzen nicht gegeben sind. Weiterhin sind überprüfbare Qualitätsstandards und Verfahren der verschiedenen für die Anerkennung zuständigen Stellen notwendig, um ein einheitliches Vorgehen und die bundesweite Akzeptanz von Äquivalenzgutachten zu gewährleisten. Nur dadurch erhalten alle Zuwanderinnen und Zuwanderer die Chance, ihre erworbenen Kompetenzen angemessen auf dem Arbeitsmarkt einzubringen und zu verwerten.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesen Anforderungen nicht gerecht. So ist für die große Zahl der Berufe ohne gesetzlich reglementiertem Berufszugang eine Nachqualifizierung im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Auch verzichtet die Bundesregierung darauf, die Aufgabenwahrnehmung Dritter an qualitative Anforderungen zu binden, die Qualitätsstandards, Einheitlichkeit des Vorgehens sicherstellen.
Damit werden positive Effekte für die Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten und für die Bekämpfung des Fachkräftemangels verspielt.
Zu Frage 3: Im Land Bremen existieren Angebote zur Nachqualifizierung beispielsweise bei den Gesundheits –, Pflege- und Erziehungsberufen, in denen der Berufszugang formal vom Nachweis eines entsprechenden Abschlusses abhängig ist. Im Rahmen der Bremer Fachkräfteinitiative fördert die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mit Mitteln des ESF darüber hinaus das Leitprojekt „Vielfalt in Arbeit“ mit dem Ziel, im Verbund mit bremischen Bildungsanbietern eine abgestimmte, bedarfsgerechte, zuverlässige und durchlässige Weiterbildungs-Angebotsstruktur für Bremerinnen und Bremer aus aller Welt aufzubauen, eine engere Verzahnung von sprachlichen und beruflichen Qua
lifizierungsmaßnahmen sicherzustellen sowie die Transparenz der Angebote für Nutzer- und Nutzerinnen und Berater- und Beraterinnen zu verbessern.
Es ist Aufgabe der Bundesregierung, über die Arbeitsmarktpolitik der Agenturen und ARGEn ausreichend Mittel der aktiven Arbeitsmarktförderung bereitzustellen, damit Nachqualifizierungsmöglichkeiten durch beschäftigte und arbeitsuchende Migrantinnen und Migranten genutzt und in der ganzen Breite der Berufsbilder ausgebaut werden können. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle noch Verbesserungsmöglichkeiten hat. Wie bringen Sie sich in das Gesetzgebungsverfahren dort ein?
Das ist ein Thema, das wir seit mehreren Jahren, so ist es mir jedenfalls bewusst, auf den entsprechenden Ministerkonferenzen immer wieder auch angesprochen haben, zum Beispiel auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und auch auf der Integrationsministerkonferenz, weil es natürlich eine wichtige Voraussetzung für Menschen ist, die zu uns kommen, hier auch von ihrem Beruf, von ihrem Lohn leben zu können. Insoweit sind das unsere Möglichkeiten, uns hier in dieses Verfahren einzubringen.
Ich finde, wir haben hier in Bremen gute und erste Schritte gemacht. Wir haben eine Broschüre herausgeben. Wir können sagen, dass das Verfahren hier auch aus der Sicht der Betroffenen recht gut läuft, da wir gute Ansprechpartner sowohl in den Kammern als auch in den entsprechenden Behörden haben.
In dem Gesetzentwurf, so wie er vorgelegt worden ist, geht es ja nicht um die eigentliche Anerkennung von Berufsabschlüssen, sondern um den Rechtsanspruch eines Verfahrens. Das muss man sehr deutlich unterscheiden. An der Stelle darf man auch keine falschen Hoffnungen wecken. Insoweit, glaube ich, hat dieser Gesetzentwurf doch noch einiges an Verbesserungsmöglichkeiten und auch -notwendigkeiten.
Aber Sie würden dennoch zustimmen, dass der Rechtsanspruch auf ein Verfahren schon ein wichtiger Schritt ist, auch wenn wir hier in Bremen schon etliches leisten, damit innerhalb einer bestimmten Frist die Menschen auch wissen
und da ist die Frist sicherlich wichtig –, welche Nachqualifizierungen gegebenenfalls notwendig sind und welche Schritte notwendig sind, damit Unsicherheiten durch Sicherheiten ersetzt werden?
Aber der Schritt kann doch in die richtige Richtung gehen, und jeder Weg fängt doch mit einem Schritt an, oder?
Zweifellos, wir arbeiten an dem Thema schon sehr lange. Insofern ist da schon ein bisschen Druck geboten.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Aufenthaltsgesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.
Erstens: Wie viele Ausländer sind im Land Bremen im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. Juni 2010 von den zuständigen Behörden nach Paragraf 44 a Aufenthaltsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet worden? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie hoch war im genannten Zeitraum der Prozentsatz der zum Besuch eines Integrationskurses verpflichteten Ausländer im Land Bremen, die den Kurs entweder gar nicht begannen, vorzeitig abbrachen oder nur teilweise beendeten? Auch hier bitte ich um eine getrennte Ausweisung!
Drittens: Gegen wie viele der Ausländer nach Ziffer 2 wurden von den zuständigen Behörden im Land Bremen Sanktionen ergriffen, und um welche Sanktionen handelte es sich dabei konkret? Bitte in Prozent der Teilnehmer aus Ziffer 2 insgesamt und getrennt nach den ergriffenen Sanktionsmaßnahmen ausweisen!