Silvia Schön
Appearances
Last Statements
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier zunächst als Berichterstatterin des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung Bericht erstatten. Die Bürgerschaft hat im April das Zweite Hochschulreformgesetz in erster Lesung beschlossen und gemeinsam mit den Änderungsanträgen von CDU und FDP zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überwiesen.
Der Ausschuss hat sich bereits vor der formellen Überweisung am 14. April eingehend mit dem Gesetzentwurf befasst. In diesem Rahmen hatten die Rektorate und die Studierendenvertreter der Universität und der Hochschulen umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme. Des Weiteren hatten die Konferenz der Frauenbeauftragten an den Hochschulen sowie der Landesbehindertenbeauftragte Gelegenheit zur Stellungsnahme. Auch in verschiedenen Sitzungen davor hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft über das Gesetzgebungsverfahren informiert. In der Ausschusssitzung nach der Überweisung durch die Bürgerschaft wurden die überwiesenen Anträge der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Änderungsantrag der Ausschussmitglieder von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beraten, die direkt in den Ausschuss eingebracht wurden.
Beratungsgrundlage war ebenfalls ein Schreiben der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, mit dem dem Ausschuss eine überarbeitete Fassung des Gesetzes zugeleitet wurde, welches die rechtsförmliche Prüfung enthielt. Diese Fassung wurde zur Beratungsgrundlage genommen. Anträge der Fraktion DIE LINKE lagen nicht vor.
Die Beratungen wurden in der Sitzung am 12. Mai abgeschlossen. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP abzulehnen und dem Antrag der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. Damit enthält die nun hier in der Bürgerschaft vorliegende Fassung für die zweite Lesung mehrere Änderungen. Ich will exemplarisch nur einige nennen. Es geht um weitere Erleichterung bei der Anerkennung andernorts erbrachter Prüfungsleistungen, es gibt weitere Erleichterungen beim Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, und es wird ein einheitliches Studienguthaben für alle Studierenden bis zu 14 Semestern geben.
Der Ausschuss hat auch mehrheitlich beschlossen, den vorliegenden Bericht aufgrund des engen Zeitrahmens im Umlaufverfahren zu beschließen, und der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung empfiehlt nunmehr mehrheitlich der Bürgerschaft, den Bericht des Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen, der in der Anlage 2 beigefügten Fassung des Zweiten Hochschulreformgesetzes zuzustimmen und die Änderungsanträge von der CDU und der FDP abzulehnen.
Abschließend möchte ich sagen, ich bin froh, dass wir nun nach einem längeren Beratungsprozess heute das Zweite Hochschulreformgesetz verabschieden werden. Es ist ein Artikelgesetz von 14 hochschulrelevanten Gesetzen, die jetzt hier Änderungen erfahren. Außerdem möchte ich dem Ressort für Bildung und Wissenschaft und der Bürgerschaftskanzlei für die konstruktive Zusammenarbeit danken und insbesondere Frau Richter im Wissenschaftsressort und Herrn Dr. Berger in der Bürgerschaftskanzlei, die wohl die meiste Arbeit damit hatten. Dafür herzlichen Dank!
Nun können wir in eine Debatte einsteigen. – Danke!