Herr Golasowski, mich würde interessieren: Wenn die Ministerpräsidenten der drei betreffenden Länder – Niedersachsen, Hamburg, Bremen – und die Regierungen insgesamt sich in der Notwendigkeit dieser Trasse einig sind, würde es dann
nicht aus Ihrer Sicht Sinn machen, dass sich diese Länder richtig zusammenschließen, ein gemeinsames Schriftstück entwerfen und dieses Schriftstück dann unterschreiben lassen von Bahn und Bund, sozusagen einen Kontrakt abschließen, damit die Wichtigkeit und Notwendigkeit auch vom Bund durch eine Unterschrift dokumentiert wird und wir als Länder auch gewiss sein können, dass wir in der Realisierung nicht nach hinten gesetzt werden?
Ich halte das für eine gute Idee. Wir sind im Gespräch mit unseren Kollegen aus den norddeutschen Ländern. Ich werde das in die Gespräche mit einbringen.
Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Abteilungsleiter in der Kulturbehörde“. Die Antwort ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welchen Sachstand hat das Verfahren zur Besetzung der vakanten Abteilungsleiterpositionen in der Kulturbehörde, und wann ist mit einer Besetzung zu rechnen?
Welches Ergebnis hatte das zur Besetzung der Stelle eines Abteilungsleiters in der Kulturbehörde anberaumte Assessment-Center?
Das Kulturressort soll im Sinne der Effizienzsteigerung zukünftig in einer Abteilung geführt werden. Gemäß diesem sogenannten Ein-Säulen-Modell wird eine kulturfachlich und betriebswirtschaftlich ausgerichtete Kulturabteilung entwickelt. Die Kultureinrichtungsförderung Bremen, KEB, wird in die Kultureinrichtung integriert. Dies ist in der Koalitionsvereinbarung vom 27. Juni 2007, die der Senat zur Grundlage seiner Regierungsarbeit gemacht hat, festgeschrieben worden. Daher ist es erforderlich, die
Abteilungsleitungsstelle entsprechend dem veränderten Anforderungsprofil neu auszuschreiben. Folglich wurde das bisherige Verfahren abgebrochen. Eine modifizierte Stellenausschreibung befindet sich im Abstimmungsprozess. Die Wiederbesetzung soll im ersten Halbjahr 2008 erfolgen.
Frau Staatsrätin, Ihnen ist ja das für die Ausschreibung der Stelle gewählte Verfahren nicht ganz unbekannt. Es ist ja auch extra offen gewählt worden, und man hatte es auch schon so formuliert und Forderungen gestellt, dass man dann sagen kann, dass eine Veränderung schon integriert war, also dass man die Zielvereinbarung, die Sie jetzt genannt haben und die in dem Koalitionsvertrag dann offen war, eigentlich schon mit in dieser vorhandenen Stellenausschreibung integriert hatte. Meine Frage ist: Zu welchem Zeitpunkt haben Sie sich entschlossen, dieses Verfahren zu stoppen – vielleicht etwas konkreter, als Sie es jetzt beantwortet haben? Hatte die Bewerberlage darauf irgendeinen Einfluss?
Ich kann Ihnen sagen, wir haben uns, nachdem der Koalitionsvertrag unterzeichnet war, dazu entschlossen, das noch einmal zu modifizieren. Das hatte aber auch den Hintergrund, dass wir natürlich die Stellungnahme des Rechnungshofs in der Sache sehr ernst genommen und noch einmal überprüft haben, ob in einer so kleinen Verwaltung eine Doppelspitze nötig ist.
Dass die Ausschreibung an sich dann aufgehoben wurde, hatte etwas damit zu tun, dass wir richtig seriös juristisch prüfen lassen haben, ob es wasserdicht wäre, in das jetzige Bewerbungsverfahren auch vor dem Hintergrund des modifizierten Verfahrens einzusteigen. Da das aber rechtlich nicht unbedenklich war, wollten wir uns auf die sichere Seite begeben. Nichts wäre schlimmer als Konkurrentenklagen und Anfechtungsszenarien!
Die Einwände des Rechnungshofes – Sie hatten das ja gerade auch als Grund genannt, um die Ausschreibung neu zu machen – bezogen sich aber nicht auf die Ausschreibung. Warum haben Sie das noch einmal so konkret juristisch prüfen lassen?
Das ist eine ganz kurze Sache. Der Rechnungshof hat sich natürlich nicht auf die Ausschreibung bezogen. Das wäre eine Milchmädchenrechnung! Der Rechnungshof hat sich auf die Struktur bezogen, und die vorgesehene Struktur sah ein Zwei-Säulen-Modell vor. Ich sage hier jetzt einmal – das möge mir das Parlament nachsehen – ganz salopp: Es ist möglicherweise klüger, ein Assessment-Center mit etwas Geld abzubrechen, als dauerhaft eine Doppelspitze zu finanzieren!
Sie hatten jetzt gerade angesprochen, dass Sie das Assessment-Center abgebrochen haben. Die Stelle, die in dem neuen Verfahren ausgeschrieben ist, hat natürlich eine wichtige Funktion. Werden Sie für diese neue Stelle ein Assessment-Center durchführen?
Ja, ich hätte noch eine Frage. Ich möchte gern wissen, ob wir die Antworten auf die Fragen, die wir jetzt stellen, jetzt montags immer schon in der Zeitung lesen können?
Wir haben bestimmt kein Interesse, die Antworten auf unsere Fragen montags in die Zeitung zu bringen. Ich weiß nicht, wo es hergekommen ist, das sage ich Ihnen ganz offen, sondern wir hätten gern geantwortet, insbesondere weil dann die Diktion der Berichtsschreibung sicher anders gewesen wäre.
Frau Staatsrätin, trifft es zu, dass sich diese neue Ausschreibung nachteilig auf das Reorganisationsverfahren auswirkt?
Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Frage stellen, weil das genau nicht der Fall ist, denn das Abteilungsleiterauswahlverfahren ist unabhängig vom Reorganisationsprozess der Behörde und hat darauf keinerlei zeitliche Auswirkung. Beim Reorganisationsprozess haben wir Folgendes zu beachten: einen Zeitmaßnahmekatalog, den wir verabschieden, und die notwendigen gesetzlichen Beteiligungsverfahren, die wir auch bei aller Neigung zur Eile und der Eilbedürftigkeit des jetzt 10 Jahre verschleppten Sachverhalts, wenn ich das hier sagen darf, einhalten müssen! Wenn wir nicht ordentlich beteiligen, sind alle Verfahren anhaltbar, anfechtbar, und eine gute Kulturabteilung funktioniert im Konsens und nicht im Dissens.