tionell vereinbart wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz mit der Drucksachen-Nummer 17/1321 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, der FDP und DIE LINKE vom 23. Februar 2010 (Drucksache 17/1182) 2. Lesung
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen
Bericht und Antrag des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 10. Juni 2010 (Drucksache 17/1328) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und DIE LINKE in ihrer 66. Sitzung am 22. April 2010 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den nicht ständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/1328 seinen Bericht und Gesetzesantrag dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Eine Abstimmung über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und DIE LINKE entfällt durch den neuen Gesetzesantrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/1328, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Kenntnis.
Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend. (Einstimmig)
Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend. (Einstimmig)
Bericht und Antrag des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft gemäß § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes zur Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung vom 15. Juni 2010 (Drucksache 17/1343)
Wer sich den Empfehlungen der Diätenkommission zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale, Drucksache 17/1343, anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!