Protocol of the Session on May 19, 2010

licher Gottesdienst, Ausschlafen und alles andere schon bewerkstelligt, und es soll ja eine Möglichkeit sein zu öffnen, kein Muss, also eine Freiwilligkeit.

Hier hätten, Herr Böhrnsen, sich viele Bremer Bibliotheksnutzer wie Familien, Alleinerziehende, Scheidungseltern, Kinder und Jugendliche einen mutigen Kultursenator gewünscht, der ihnen diese nützliche Barrierefreiheit endlich einmal relativ einfach hätte ermöglichen können.

Unser Antrag ist Ausdruck eines breiten Konsenses, dem Sie sich bisher nachhaltig verweigert haben. Das hat das Buch mit seiner nachhaltigen Wertschätzung in Zeiten neuester Medien, das haben interessierte Leser, das hat die sehr vorbildliche Stadtbibliothek meines Erachtens nicht verdient.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage mit der Drucksachen-Nummer 17/1169 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/355 abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/355 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1166, Kenntnis.

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) bis 14.45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.14 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 14.46 Uhr.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe interessierter Bürgerinnen und Bürger aus Bremen-Nord! Herzlich willkommen!

(Beifall)

Interfraktionell wurde vereinbart, den Tagesordnungspunkt sieben, Viertes Gesetz zur Bereinigung des Bremischen Rechts, vor Tagesordnungspunkt sechs, Kulturwirtschaftsbericht für Bremen, aufzurufen. Außerdem wurde nachträglich vereinbart, die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 17, 18, 38 und 39, es handelt sich hierbei um den Personalbericht 2009, auszusetzen.

Wir setzen die Tagesordnung fort.

Wahl eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin des Rechnungshofs

Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der FDP vom 28. April 2010 (Drucksache 17/1282)

Wir verbinden hiermit:

Wahl eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 4. Mai 2010 (Drucksache 17/1285)

Die Wahlvorschläge sind in der Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft enthalten.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit einem gemeinsamen Antrag der Opposition haben wir heute die Wahl des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Rechnungshofs auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben dies getan, nachdem die Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert waren, bis zum 23. November des letzten Jahres ihre Bewerbung abzugeben, und nachdem in zahlreichen Gremien unterschiedlich intensiv beraten und am Ende doch ein gemeinsamer Personalvorschlag entgegen allen bisherigen Vorschlägen, wenn es um Wahlen zum Landesrechnungshof ging, nicht unterbreitet werden konnte. Die ausgeschriebene Position ist zudem seit dem 1. Mai dieses Jahres vakant, und die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Auffassung, dass die Stelle zügig, umgehend und auch kompetent und sachgerecht besetzt werden muss.

Ich will nicht mehr viel und lange über das bisherige Verfahren und die gegenseitige Blockade der Regierungskoalitionsfraktionen sagen. Ich will uns nur allen gemeinsam empfehlen, in Zukunft zu dem altbewährten Verfahren zurückzukehren, wonach Vorstand und Rechnungsprüfungsausschuss die Bewerbungsunterlagen sichten und bewerten und danach dem Parlament einen Personalvorschlag unterbreiten. Ich halte es für falsch, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft Ihnen und uns gemeinsam heute zwei Wahlvorschläge unterbreitet. Ich halte das deswegen für falsch, weil sich nicht alle Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft in gleicher Weise wie die Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss und im Vorstand der Bremischen Bürgerschaft einen voll umfänglichen Überblick über die Bewerberlage machen konnten.

Am Montag haben sich bei uns in der Fraktion, wie in den anderen Fraktionen auch, die beiden vom Vorstand jetzt in die engere Wahl gezogenen Bewerber vorgestellt. Im Rechnungsprüfungsausschuss haben sich mehrere Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt. Ich glaube, ein Gremium, das 83 Mitglieder umfasst, ist das falsche Gremium, um Vorstellungsgespräche zu führen und Personalauswahlentscheidungen zu treffen. Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion wünsche ich mir daher, dass wir in Zukunft wieder dazu kommen, in einem geregelten, zügigen und ordentlichen Verfahren eine geeignete Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber zu treffen und dann hier im Parlament darüber zu verabreden.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat Ihnen gemeinsam mit der FDP-Bürgerschaftsfraktion vorgeschlagen, Herrn Detlef Meyer-Stender die Aufgabe als Vizepräsident des Rechnungshofs zu übertragen. Ich

will an dieser Stelle nur in wenigen kurzen Sätzen begründen, weshalb wir zu diesem Vorschlag gekommen sind, den die Mitglieder der CDU-Bürgerschaftsfraktion am Montag einstimmig beschlossen haben. Wir glauben, dass die beiden vom Vorstand vorgeschlagenen Bewerber im Prinzip die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen. Ich will auch in Anbetracht der öffentlichen Debatte ausdrücklich sagen, dass für die CDU-Bürgerschaftsfraktion weder die Mitgliedschaft in einer anderen Partei noch die vormalige Zugehörigkeit zu einem Parlament ein Ausschlusskriterium für die Auswahl eines Mitglieds des Rechnungshofs sind.

(Beifall)

Das bedeutet für uns im Ergebnis, dass niemand wegen seiner Zugehörigkeit zum Parlament oder wegen seiner Mitgliedschaft in einer Partei einen Nachteil in solchen Auswahlverfahren haben darf. Das bedeutet umgekehrt aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion aber gleichermaßen, dass niemand aus der Mitgliedschaft in einer Partei oder aus der vormaligen Zugehörigkeit zum Parlament in einem solchen Auswahlverfahren einen Vorteil haben darf. Deswegen haben wir ohne Ansehung dieser beiden Faktoren die Bewerberinnen und Bewerber gemeinsam in den Gremien, dann aber auch am Montag in der Fraktion bewertet.

Wir sprechen uns deswegen für Herrn Meyer-Stender aus, weil wir glauben, dass er aufgrund seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit am ehesten die Eignung für die ausgeschriebene Stelle beibringt und dass er von den beiden verbleibenden Bewerbern über zusätzliche Qualifikationen verfügt, die für die Auswahlentscheidung bei uns ganz wesentlich sind.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir suchen heute nicht einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin für diese Aufgabe, die im Wesentlichen repräsentative Aufgaben wahrnimmt oder jemanden, der die Arbeit des Rechnungshofs selbst überprüft, sondern wir suchen jemanden, der auch operativ Prüfungsleistungen im Kollegium des Rechnungshofs erbringen kann. So lautet die Ausschreibung; derjenige, der heute ausgewählt werden wird, wird Mitglied des Kollegiums des Rechnungshofs sein und an dieser ganz entscheidenden Stelle auch bei der Kontrolle der Regierung darauf zu achten haben, sich auch persönlich für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, wenn man das so sagen darf, und für die Einhaltung von Recht und Gesetz durch den Senat zu engagieren.

Diese Aufgabe setzt eine besondere berufliche Qualifikation voraus, die die Ausschreibung in zweierlei Stufen geregelt hat. Zum einen soll es entweder ein Jurist oder jemand mit Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst und da mit zwei gewünschten Studienabschlüssen sein, zum anderen sollte es jemand sein, der aus unserer Sicht auch schon über

praktische Erfahrungen der Rechnungsprüfung verfügt. Herr Meyer-Stender war zehn Jahre lang beim Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg als Abteilungsleiter beschäftigt. Er hat zehn Jahre lang von seiner bisherigen dreißigjährigen beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst in ganz unterschiedlichen Funktionen bereits Aufgaben der Rechnungsprüfung in einem Rechnungshof wahrgenommen. Deswegen ist er im Gegensatz zur weiteren Mitbewerberin aus unserer Sicht in besonderer Weise geeignet, diese Aufgabe auch in den nächsten Jahren beim Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen wahrzunehmen und aufgrund seiner leitenden Tätigkeit beim Rechnungshof Hamburg auch die zusätzliche Aufgabe der Abwesenheitsvertretung der Präsidentin wahrzunehmen. Das ist für uns als CDUBürgerschaftsfraktion das entscheidende Kriterium gewesen.