Protocol of the Session on May 19, 2010

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Haltung hat der Senat zur anstehenden Verlängerung des Bremischen Studienkontengesetzes?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Diskussion über ein Auslaufen des Bremischen Studienkontengesetzes zum Jahresende?

Drittens: Wie bewertet der Senat die Aussicht auf Erfolg im Rechtsstreit um die Landeskinderregel, und mit welchen Einnahmen wäre rückwirkend im Falle der Bestätigung zu rechnen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Der Senat ist der Auffassung, dass die Hochschulen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf die Einnahmen aus den im Bremischen Studienkontengesetz festgelegten Langzeitstudiengebühren in Höhe von circa 1,4 Millionen Euro jährlich verzichten können. Aus diesem Grund muss das Gesetz verlängert werden. Da sich aufgrund des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Bremen zurzeit das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungskonformität der ebenfalls in dem Gesetz geregelten Wohnsitzstudiengebühren befasst, sollte dieser Entscheidung nicht mit einer Verlängerung der gesetzlichen Regelungen zu Wohnsitzstudiengebühren vorgegriffen werden. Das Bremische Studienkontengesetz würde ohne Verlängerung nicht zum Jahresende auslaufen, sondern zum Ende des Sommersemesters 2010.

Zu Frage 3: Es gibt keine neuen Erkenntnisse im Hinblick auf die Erfolgsaussichten im Normenkontrollverfahren. Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen, Herr Prof. Dr. Wieland, hat mit Schriftsatz vom 30. April 2010 die Position Bremens zu der verfassungsrechtlichen Problematik dargelegt. Es ist damit zu rechnen, dass im Laufe des Jahres dazu eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden wird.

Die Einnahmen können auf der Grundlage der Angaben der bremischen Hochschulen für den Zeitraum von Wintersemester 2006/2007 bis einschließlich Sommersemester 2010 zwar berechnet werden, die tatsächlich zu vereinnahmende Summe dürfte jedoch erheblich unter den errechneten rund 18 Millionen Euro liegen. Die Minderung der Einnahmen durch Ausnahmetatbestände, die zur Gebührenfreiheit führen, sowie durch potenzielle Ummeldungen des Hauptwohnsitzes zur Vermeidung der Gebührenpflicht sind nicht abzuschätzen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Dr. Spieß, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben sich für eine Verlängerung des Gesetzes ausgesprochen. Jetzt hat sich Ihr Koalitionspartner, Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Verlängerung ausgesprochen. Wie bewerten Sie das denn?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, ich habe eben dargestellt, dass wir einen Teil nicht verlängern, und

wir verlängern das, was andere Länder auch machen, nämlich für Langzeitstudierende, wobei wir da mit 14 Semester Studienkonto eine sehr großzügige Regelung haben. Das verlängern wir, und den anderen Teil verlängern wir nicht!

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das heißt, Sie verzichten dann auf die weiteren Einnahmen, die die Hochschulen haben. Haben Sie irgendeine Möglichkeit, diese dann aufzufangen?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie meinen jetzt die Wohnsitzstudiengebühren? Das heißt nicht, dass wir darauf verzichten, sondern wir haben die im Augenblick ja noch gar nicht. Wir wollen dies erst einmal durch das Bundesverfassungsgericht ausgeurteilt haben.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber wenn Sie das nicht verlängern wollen, dann ist es doch so, dass zum Sommersemester 2010 diese Regelung ausläuft. Habe ich das richtig verstanden?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist richtig, zum Ende des Sommersemesters, das ist der 31. August!

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann hätten Sie ja aber ein Defizit, oder was heißt Defizit? Dann müssten Sie auf Millionen Euro Einnahmen verzichten, ist das richtig?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir reden gerade über eine fiktive Summe, wir können sie aufgrund der Angaben mit 18 Millionen Euro errechnen, aber was dann an Abminderungen da gewesen wäre, wenn die Studenten festgestellt hätten, sie kommen um diese Gebühren herum, wenn sie nach Bremen ziehen, kann ich Ihnen gar nicht sagen und bestimmte Ausnahmen auch nicht. Außerdem kann ich Ihnen noch verbindlich versichern, dass diese rot-grüne Koalition grundsätzlich gegen Studiengebühren ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gesetzes hat sich ja gerade auch Herr Bürgermeister Böhrnsen sehr intensiv für die Landeskinderregelung ausgesprochen. Ist es jetzt so, dass die SPD sich jetzt dagegen ausspricht?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie meinen jetzt das Studienkonto für den Wohnsitz? Ich glaube, wenn ich das richtig verfolgt habe, ist das eine historische Entwicklung in der Großen Koalition gewesen, die etwas komplizierter ist, als Sie es jetzt hier darstellen.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Damit ist meine Frage von Ihnen aber nicht beantwortet worden, Frau Senatorin! Ich habe gesagt – Sie hatten ja gerade auf den Beschluss der Großen Koalition hingewiesen –, dass gerade der Koalitionspartner SPD, Herr Böhrnsen, sich ganz intensiv für die Landeskinderregelung ausgesprochen hat. Wie sehen Sie das?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist richtig, dass er das zur Verhinderung allgemeiner Studiengebühren getan hat.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das ist aber nicht die Beantwortung meiner Frage. Die hätte ich gern noch einmal beantwortet, Frau Senatorin! Wie stehen Sie zur Landeskinderregelung?

Bitte, Frau Senatorin!

Wie ich zu der Landeskinderregelung stehe? Wir haben sie jetzt zunächst einmal einvernehmlich in der Koalition ausgesetzt. Wir werden jetzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und dann auswerten. Die allgemeine Position, die wir haben, habe ich Ihnen eben gesagt.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage, die sich mit dem Thema „Umsetzung des Konjunkturprogramms II“ befasst, ist zurückgezogen worden.

Die zehnte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde steht unter dem Betreff „Keine MonsterTrucks in Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dennhardt, Kasper, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Dennhardt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie verhält sich der Senat zum Vorhaben der Bundesregierung, sogenannte Monster-Trucks mit bis zu 44 Tonnen Gewicht im Feldversuch zu testen?

Zweitens: Welche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Straßenunterhalt erwartet der Senat von dem geplanten Feldversuch und einem eventuell späteren Einsatz der Monster-Trucks?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesem Feldversuch entgegenzuwirken und damit dem breiten Konsens zur Verlagerung weiterer Güterverkehre von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu entsprechen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Einsatz solcher Lkw auf deutschen Straßen wird vom Senat kritisch bewertet. Der Senat fördert alternative Verkehrsträger und unterstützt die Verlagerung der Transporte von der Straße auf die Schiene. Gerade der Einsatz größerer Lkw würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, den kombinierten Verkehr und auf den Verkehrsträger Schiene haben. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Senat den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz aus Oktober 2007 gegen die Zulassung überlanger und/oder überschwerer Lkw. Die Position des Senats hat sich diesbezüglich nicht geändert und wird gegenüber dem Bund weiterhin eindeutig vertreten.