Erstens: Wie viele Einrichtungen der Kindertagespflege im Land Bremen erfüllen derzeit die in der Bremischen Landesbauordnung enthaltenen Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht?
Zweitens: Haben die in der Bremischen Landesbauordnung enthaltenen Bestimmungen zur Barrierefreiheit in Einzelfällen dazu geführt, dass Tagespflegepersonen den Betrieb einer Kindertagespflegestelle nicht aufgenommen beziehungsweise nach einiger Zeit wieder aufgegeben haben?
Drittens: Beabsichtigt der Senat, Kindertagespflegestellen in Einzelfällen Abweichungen von Anforderungen der Bremischen Landesbauordnung zu gewähren?
Zu Frage 1: Dem Senat sind zwei Kindertagespflegestellen in externen Räumen bekannt, die die Anforderungen der Bremischen Landesbauordnung zur Barrierefreiheit nicht erfüllen.
Zu Frage 2: Nach Auskunft der örtlichen Jugendämter musste weder eine bestehende externe Kindertagespflegestelle aufgegeben werden, noch wurde deshalb eine beabsichtigte externe Kindertagespflege nicht begonnen.
Zu Frage 3: Grundsätzlich verhindern die Anforderungen der Barrierefreiheit nicht das Betreiben von Kindertagespflegestellen. Sofern im jeweiligen Stadtteil eine andere Einrichtung der Kindertagesbetreuung den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht, können bei Kindertagespflegestellen im Einzelfall und nach entsprechender Prüfung Abweichungen vom Gebot der Barrierefreiheit zugelassen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Es gab vor einiger Zeit in „buten un binnen“ einen Bericht über eine Kindertagespflegestelle im Viertel, die innerhalb von zwei Jahren jetzt das dritte Mal umzieht, weil sie in den jetzigen Räumlichkeiten vier Quadratmeter zu wenig Schlafraum hat und ein zweiter Notausgang fehlt. Ich könnte mir vorstellen, dass das an der einen oder anderen Stelle auch – –.
Das hat mit Barrierefreiheit an der Stelle nichts zu tun, das ist richtig! Die Räume, die sie als Ersatz gefunden haben, sind nicht barrierefrei. Dort soll jetzt der Umzug mit Ausnahmegenehmigung erfolgen. Gibt es in Bremen und Bremerhaven auch noch weitere Fälle, in denen ein solcher Umzug jetzt wegen geringfügiger Unterschreitung der Raumgröße et cetera anliegt, meinetwegen bei ein bis zwei Quadratmeter zu wenig Schlafraum?
Das müsste ich nachfragen. Das ist mir so jetzt nicht bekannt, ob es das gibt. Grundsätzlich will ich vielleicht dazu noch einmal eine Sache sagen, weil mir das schon sehr wichtig ist und gerade auch auf den Fall Bezug nehmen, der uns Ende
März bekannt geworden ist. Wir sind daraufhin natürlich tätig geworden, haben mit dem Bauressort Kontakt aufgenommen, wie wir in solch einem Fall verfahren können, und haben daraufhin auch diesen Kompromiss gefunden, wie man es hinbekommen kann, dass Barrierefreiheit als Kriterium nicht ad acta gelegt wird, aber gleichzeitig natürlich pragmatische Lösungen gefunden werden. Das ist dieser Pflegestelle am 3. Mai mitgeteilt worden. Dass jetzt am 28. April „buten un binnen“ eingeschaltet wurde, müssen wir zur Kenntnis nehmen, das ist so.
Grundsätzlich gilt aber in den Bereichen, dass diese Anforderungen der Bauordnung nicht völliger Unsinn sind, sondern sie haben jeweils Gründe, seien es Notausgänge. Solange nichts passiert, sagt jeder, wir hatten ja hier die Diskussion: Warum muss denn dort eine Brandschutztreppe sein? Wenn es einmal brennt, dann wird es umgekehrt sein. Wie konnte es jemals genehmigt werden, dass das nicht der Fall ist!
Auch die Barrierefreiheit ist eine extrem wichtige Sache zur Integration von behinderten Menschen, das ist nun einmal so, auch wenn es eine Minderheit in Deutschland betrifft, sind diese Menschen doch da, und wir wollen sie integrieren. Wir haben Inklusion nicht umsonst als ein wesentliches Ziel. Dann muss man pragmatisch schauen: Sind die Anforderungen, die darin stehen, wirklich für jeden Einzelfall geeignet? Das muss man dann in Einzelfällen prüfen.
Ich habe in der Antwort deutlich gemacht, wir sind jeweils auf einem guten Weg, die Anforderungen übereinzubringen mit den Notwendigkeiten, die auch eine Kindertagespflegestelle zu beachten hat, und da muss man jeweils schauen und dann sehen, wie es ist. Zu Ihrer Frage, Einzelfälle, ob irgendwo ein Quadratmeter fehlt, sind mir nicht bekannt, das kann ich gern nachforschen lassen und dann in der Deputation darüber berichten lassen, wenn Sie das möchten.
Wir sehen es ebenso, dass die Barrierefreiheit und auch der zweite Notausgang wichtige Punkte sind. Was mich interessieren würde, ist an der Stelle nur, welche Möglichkeiten sieht der Senat, Kindertagespflegepersonen – in dem Fall sind es ja Tagesmütter, die externe Tagespflege anbieten – zu unterstützen, diese erheblichen finanziellen Mehraufwendungen, denn da kommen schnell 10 000 bis 15 000 Euro zusammen, auch zu tragen? Wenn man Existenzgründerin ist, ist das eine Menge Geld.
Ich hatte das am Beispiel des einen Falles gesagt. Wenn uns solch ein Fall bekannt wird und man sich an uns wendet, dann werden wir individuell schauen, wie wir das Problem lösen können, ob man es lösen kann oder ob da überzogene Anforderungen sind, und dann werden wir Lösungen finden. Wir haben das für den einen Fall geschafft, wir werden das für alle Fälle schaffen. Dementsprechend unterstützen wir die Leute, weil uns daran gelegen ist, dass Kindertagespflege auch real stattfinden kann. Was jeweils zu tun ist, hängt von den unterschiedlichen Einzelfällen ab.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Mobilen Hochwasserschutz in Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bohle-Lawrenz, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Gebiete im Land Bremen sind aktuell noch nicht im Rahmen des Nationalen Plans für den Küstenschutz vor zukünftigen Hochwassern durch Deicherhöhungen oder andere Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes hinreichend geschützt?
Zweitens: Welche Maßnahmen des mobilen Hochwasserschutzes sind im Land Bremen zum Schutz der Bevölkerung in Ergänzung zum technischen Hochwasserschutz vorgesehen, und welche Kosten entstehen durch Lagerung und Vorhaltung entsprechender Materialien?
Drittens: Auf welche Personalressourcen würde im Fall eines Hochwassers zurückgegriffen, und mit welchen Zeiträumen wird im Rahmen von Hochwasserszenarien heute gerechnet, um einem Deichbruch der Gewässer in Bremen und Bremerhaven entgegenzuwirken?
Zu Frage 1: Im Generalplan Küstenschutz der Länder Niedersachsen und Bremen, welcher im März 2007 veröffentlicht wurde, wurde das Bestick der Landesschutzdeichlinie entlang der Weser in Hinblick auf den Klimawandel überprüft und neu festgelegt.
Die Landesschutzdeichlinien an den Nebenflüssen, welche sich hinter den Sperrwerken Ochtum, Lesum oder Geeste befinden, waren damals nicht Bestandteil der Überprüfungen im Rahmen des Generalplans Küstenschutz. Ebenfalls nicht vom Generalplan Küstenschutz erfasst sind alle Flächen, die sich vor der Landesschutzdeichlinie in den Überschwemmungsgebieten befinden. Diese Tatsache betrifft insbesondere auch die außendeichs liegenden Gewerbegebiete, die über keinen hinreichenden Hochwasserschutz verfügen.
Zu Frage 2: An der Küste und in den großen Ästuaren der Ems, Weser und Elbe, welche hauptsächlich durch Sturmflutereignisse mit geringen Vorwarnzeiten von wenigen Stunden gekennzeichnet sind, ist allein schon aus Sicherheits- und Organisationsgründen sowie auch aus Gründen des aufwendigen Personaleinsatzes ein großflächiger Einsatz von mobilen Hochwasserschutzsystemen nicht akzeptabel. Der mobile Hochwasserschutz wird im Land Bremen nur in Ausnahmen zur Schließung der Deichlinie bei Deichöffnungen eingesetzt. Die notwendigen Materialien werden von den Deichverbänden im Rahmen ihrer originären Aufgaben vorgehalten. Für das Land Bremen entstehen keine direkten Lagerungs- und Vorhaltungskosten.
Zu Frage 3: Der Träger der Deicherhaltung hat für die Deichverteidigung vorzusorgen. Dazu gehören organisatorische Vorkehrungen, das Bereitstellen von notwendigen Geräten und Baustoffen und eine gut funktionierende Deichwacht im Sturmflutfall. Im Katastrophenfall müssen in der Regel weitere Hilfskräfte wie Polizei, Feuerwehr, THW, Sanitätskräfte oder Bundeswehr eingesetzt werden, um an den bedrohten und beschädigten Deichstrecken Abwehr- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Beim Technischen Hilfswerk stehen dafür 1 400 Kräfte zur Verfügung, bei den freiwilligen und Berufsfeuerwehren 870 Kräfte und bei der Bereitschaftspolizei zwei bis drei Hundertschaften. Im Gegensatz zu Hochwasserereignissen im Binnenland gibt es im Küstenraum nur kurze Vorwarnzeiten von wenigen Stunden. – Soweit die Antwort des Senats!
Für wen entstehen Kosten des Hochwasserschutzes? Für den Steuerzahler natürlich! Die Mittel werden – Sie wissen ja, das haben wir auch schon öfter hier diskutiert – zu einem ganz großen Teil von der Bundesregierung auch dank der Bestrebungen, die wir in Bonn und Berlin unternommen
haben, in einem Sonderprogramm bereitgestellt. Wir müssen aber auch selbst erhebliche Mittel aufbringen. Außerdem gibt es natürlich auch Beiträge, und insofern ist das eine Mischfinanzierung. Es ist aber klar, dass hier sehr viele an den Kosten beteiligt sind.
In Sachsen-Anhalt hat sich eine Gemeinde zur Kostensenkung, aus wirtschaftlichen Gründen zur Verwendung von Schläuchen zum Beispiel statt der Sandsäcke entschlossen. Das konnte man der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 25. Februar dieses Jahres entnehmen. Welche Empfehlung kann der Senat in diesem Zusammenhang für die Deichverbände aussprechen?
Grundsätzlich, ich habe selbst lange in Köln und in Bonn am Rhein gelebt, sind solche Sachen die absolute Ultima Ratio, und ich habe es mir auch noch einmal von Fachleuten aufschreiben lassen. Sandsackverbauten oder andere Hilfskonstruktionen, zum Beispiel aufgerichtete Paletten mit Folienbelag und anderes mehr, sind keine mobilen Hochwasserschutzsysteme, sondern die absolute Ultima Ratio. Diese Hilfsmittel können im Katastrophenfall zum Einsatz kommen, wenn andere Maßnahmen bereits versagt haben. Wenn es schon um Sandsäcke geht, dann ist es schon sehr weit gediehen. Wir versuchen, Vorsorge viel früher zu betreiben und sind dabei auch, glaube ich, auf einem guten Weg.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Verlängerung Bremisches Studienkontengesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.