Protocol of the Session on April 21, 2010

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Ihnen mit

teilen, dass der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen mit Urteil vom 8. April 2010 bestätigt hat, dass die Bestimmungen des Bremer Wahlrechts verfassungsgemäß sind. Die Entscheidung steht im Internet unter www.staatsgerichtshof.bremen.de zur Verfügung, sodass ich darauf verzichte, Ihnen das Urteil schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Wir treten nun in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen fünf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Prostitutionsausübung in Wohngebieten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Welche Möglichkeiten hat der Senat, die Prostitutionsausübung in Wohngebieten einzuschränken?

Wie viele der sogenannten Model-Wohnungen gibt es in Bremen und Bremerhaven?

Beabsichtigt der Senat in diesem Zusammenhang eine Rechtsänderung?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Illegale Prostitution wird strafrechtlich verfolgt. Die legale Prostitutionsausübung kann in Wohngebieten bei störenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft insbesondere durch bau- und gewerberechtliche Maßnahmen eingeschränkt werden. Darüber hinaus können die geltenden Regelungen des Melderechts, der Abgabenordnung und des Polizeirechts als Kontrollinstrumente dienen. Schließlich kann durch Sperrbezirksregelungen ein Verbot der Prostitution in Teilgebieten der Stadt Bremen ausgesprochen werden.

Zu Frage 2: Nach Schätzungen der Polizei gibt es in Bremen circa 200 bis 250 und in Bremerhaven circa 30 sogenannte Model-Wohnungen.

Zu Frage 3: Derzeit wird auf Initiative des Senators für Inneres und Sport in den Gremien der Bundesinnenministerkonferenz beraten, ob eine gesetzliche Regulierung der legalen Prostitution erforderlich ist. Nach Abschluss dieser Beratungen wird der

Senat über das Erfordernis einer Rechtsänderung entscheiden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Welche Möglichkeiten sehen Sie konkret, in Wohngebieten die Anwohner vor unangenehmen Begleiterscheinungen der Prostitutionsausübung zu schützen?

Bitte, Herr Senator!

Das adäquate und einfachste Instrument ist der Einsatz des Baurechts. Nach dem geltenden Recht ist jedwede Form von Prostitution unabhängig von der Form, in der sie ausgeübt wird, in Wohngebieten untersagt. Deswegen haben wir nun auch gemeinsam mit den Ortsamtsleitern die Initiative ergriffen, überall dort vorstellig zu werden, wo dieses Problem zu einer massiven Störung der öffentlichen Ordnung und insbesondere natürlich auch zur Störung der Nachbarschaft führt. Wir sind ausreichend in der Lage, diese Dinge durch Verfügungen einzustellen, und wir werden das überall tun, wo es notwendig ist.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sprachen das Baurecht an. Gibt es im Baurecht denn die Möglichkeit, in die Wohnung hineinzukommen, auch gegen den Willen der dort tätigen Frauen oder möglicherweise auch Zuhälter?

Bitte, Herr Senator!

Darauf kommt es hier nicht an. Es ist Sache des Stadtamtes, wenn hier eine massive Beeinträchtigung gegeben ist, einfach den Betrieb zu untersagen. Dazu muss man noch nicht einmal in die Wohnung hineingehen, sondern das kann man auch per Post erledigen. Ich sehe da überhaupt keine Probleme, wir müssen einfach die Dinge selbst in die Hand nehmen. Wenn das Baurecht nicht ausreichen sollte, haben wir eine seit Jahren, man kann fast sagen seit Jahrzehnten bewährte Regelung auch hier in Teilen der Stadt: Wir können ohne Weiteres durch eine weitere Verordnung, durch eine Erweiterung der bestehenden Regelungen dafür sorgen, dass in ganzen Straßenzügen keine Prostitution stattfindet. Die sogenannte Sperrbezirksverordnung eröffnet uns diese Möglichkeit. Wir haben das bisher nur eingeschränkt genutzt. Ich sehe da überhaupt keine Probleme. Wenn die Maßnahmen, die wir eingeleitet haben, nicht greifen sollten, wäre das konsequenterweise der nächste Schritt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich komme noch einmal auf das Baurecht zurück. Gilt diese Regelung, die Sie soeben hier vorgetragen haben, auch für sogenannte Mischwohngebiete?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben in Bremen natürlich ein Problem, weil es viele Bereiche gibt, in denen es keine reine Wohnbebauung gegeben hat, historisch. Auch für diese Bereiche, die gemischt sind, kann man mit Hilfe des Baurechts dies exekutieren. Wir sehen da keine Probleme, man muss es nur in die Wege leiten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Möglichkeit, mit dem Baurecht zu arbeiten, nur dann zum Tragen kommt, wenn dort von den Prostituierten oder deren Beschützern, Zuhältern oder wie man sie bezeichnen will, auch Gewerbe angemeldet werden?

Bitte, Herr Senator!

Das ist ein Irrtum! Das Baurecht unterscheidet sich sehr deutlich vom Gewerberecht. Es ist in der Tat ein Problem, dass man nach dem Gewerberecht nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat. Gewerbe im rechtlichen Sinne ist immer, wenn mindestens zwei Personen dort zusammenarbeiten, und es muss einen Betreiber geben. All dies ist häufig schwer nachzuweisen, deswegen ist es wichtig, in diesem Fall gleich vom Gewerberecht ins Baurecht überzuwechseln und zu schauen, ob man das untersagen kann. Ich gebe Ihnen aber teilweise recht. Wenn man einmal Bilanz zieht: Diese neue Rechtslage haben wir seit 2002. Das ist auch das, was ich verändern möchte. Es gibt offensichtlich große Defizite.

Die Situation ist teilweise absolut unbefriedigend, und ich denke, dass wir uns im weiteren Beratungsstand darum kümmern müssen, ob wir nicht generell eine Erlaubnispflicht einführen, nicht nur eine formlose Genehmigung. Es ist in der Tat so, wir können nur prüfen, ob der Betreiber zuverlässig ist. Wenn Sie einen seriösen Kaufmann aus Schwachhausen haben, müssen Sie ihm die Lizenz erteilen. Das kann es nicht sein!

Wir haben dann das Problem, es gibt keine Möglichkeiten der Polizei, verdachtsunabhängig einzutreten, zu kontrollieren. Auch das halte ich für ein Defizit. Wenn man sich das Alter der Frauen anschaut, wir sind, glaube ich, eines von wenigen Ländern, die

noch die Zulässigkeit ab 18 Jahren ermöglichen. Ich fände es erwägenswert, darüber nachzudenken, generell zu sagen, unter 21 Jahren findet hier überhaupt nichts statt, und vieles andere mehr.

Die Fragestunde ist dafür nicht geeignet, aber die offensive Werbung, die stattfindet, auch in den Medien und Printmedien dieser Stadt, das sind alles Dinge, über die wir zu gegebener Zeit beraten sollten. Ich habe die feste Absicht, hier einiges zu verändern.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben es soeben angedeutet, uns liegt natürlich auch am Herzen, dass die dort tätigen Prostituierten vor Ausbeutung und Menschenhandel geschützt werden. Ich hatte von der Möglichkeit einer Rechtsänderung gesprochen. Beabsichtigen Sie im Zusammenhang mit Rechtsänderungen auch, den Schutz der dort tätigen Frauen zu verbessern?

Bitte, Herr Senator!

Ja, das ist gerade das zentrale Anliegen, und all unsere Analysen zeigen uns, dass dieser Markt sich so verändert hat, dass man darauf reagieren muss. Ich bin selten dafür, wenn es darum geht, Strafgesetze zu verschärfen. Im Bereich Menschenhandel sehe ich das ganz anders. Da, finde ich, haben wir einen Handlungsbedarf. Dort sollte es auch im Bereich der Mindeststrafen deutlich höher zur Sache gehen. Ich denke, wir haben da ein riesiges Problem, was wir angehen müssen. Aber zurück zu Ihrer Ausgangsfrage! Wenn es darum geht, „nur“ die Belästigung und Störung in Wohnbezirken für die Nachbarschaft zu reduzieren oder abzubauen, das können wir mit Bordmitteln, alles andere geht nur mit dem Bundesgesetzgeber.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Qualitätssicherung bei „Jugend forscht“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Dr. Spieß!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Durchführung und Ergebnisse des diesjährigen Landeswettbewerbs „Jugend forscht“?

Zweitens: Welche Ursache hat nach Ansicht des Senats die in diesem Jahr geringer ausgefallene Anzahl naturwissenschaftlicher Projekte, und welche