Erstens: Wie viele und welche Waffen sind im Rahmen der Amnestieregelung im Waffengesetz bis zum 31. Dezember 2009 bei den Behörden im Land Bremen abgegeben worden?
Drittens: Wurden im Zusammenhang mit der Abgabe von Waffen Strafverfahren eingeleitet, und wenn ja, welche?
Zu Frage 1: Im Rahmen der Amnestieregelung des Waffengesetzes sind bis zum 31. Dezember 2009 rund 800 Schusswaffen bei Behörden im Land Bremen abgeben worden. Darunter befinden sich Schusswaffen sowohl aus unerlaubtem als auch aus erlaubtem Besitz. Die genaue Zahl steht noch nicht fest, weil noch nicht alle Waffen von der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle der Polizei Bremen zentral erfasst werden konnten.
Zu Frage 2: Die Waffen werden vernichtet. Schusswaffen aus unerlaubtem Besitz werden durch die Polizei jedoch zunächst kriminaltechnisch daraufhin überprüft, ob sie im Zusammenhang mit Straftaten verwendet worden sind.
Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit der Abgabe von Waffen im Rahmen der Amnestieregelung wurden bislang in 97 Fällen von der Polizei Strafverfahren eingeleitet, die von der Staatsanwaltschaft aufgrund der Amnestieregelung eingestellt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie sagten eben, die Waffen, die aus unerlaubtem Besitz abgegeben worden sind, werden kriminaltechnisch untersucht. Können Sie das näher erläutern?
Ja, sie werden getestet und mit anderen Spuren verglichen, und wenn es da keine Hinweise gibt, werden sie wie alle anderen Waffen eingeschmolzen.
Herr Senator, diese Waffen sollen nach meiner Kenntnis im Beschusslabor der Kriminaltechnik beschossen werden. Ist das zurzeit möglich?
Da bin ich überfragt. Sie waren aber doch lange Jahre dort tätig. Vielleicht können Sie mir da helfen?
richtig. Nach meiner Kenntnis ist dieses Beschusslabor aufgrund von Sicherheitsbestimmungen zurzeit inaktiv und bedarf einer dringenden Sanierung. Ist Ihnen das bekannt?
Würden Sie dann in der nächsten Innendeputationssitzung berichten, wie der Zustand des Beschusslabors ist?
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „DNADuschen und Datenschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Motschmann, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche datenschutzrechtlichen Bedenken liegen nach Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz gegen die sogenannten DNA-Duschen vor?
Drittens: Wie beurteilt der Senat die Anwendung der sogenannten künstlichen DNA aus datenschutzrechtlicher Sicht insgesamt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bürgermeisterin Linnert hat mich gebeten, für sie die Anfrage zu beantworten.
Zu Frage 1: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht grundsätzlich in dem Besprühen von Menschen mit künstlicher DNA einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Zu Frage 2: Die DNA-Sprühanlagen werden entsprechend einer Absprache zwischen dem Senator für Inneres und Sport und der Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit nur unter beratender Begleitung durch die Polizei Bremen nach bestimmten Kriterien eingesetzt. Bei bestimmungsgemäßem Einsatz der sogenannten künstlichen DNA im Rahmen des bestehenden Konzepts bestehen nach Auffassung des Senats keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
Herr Senator, Sie sprachen eben davon, dass im Rahmen von bestimmten Vorgaben und nach Beratung durch die Polizei diese DNADuschen erlaubt sind. Können Sie zu diesen Vorgaben etwas sagen?
Wir haben uns darüber verständigt, dass wir so etwas wie eine Art Schirmherrschaft entwickeln, das heißt, eine beratende Begleitung der Polizei beim Einsatz dieser Anlagen. Wir wollen verhindern, dass Missbrauch getrieben wird. Wir wollen sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die mit diesen Anlagen umgehen, geschult sind. Es müssen Hinweisschilder aufgebaut werden. Die Auslösevorrichtungen müssen bestimmten Kriterien entsprechen. Wenn dies alles geregelt ist und die Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, dann wird unser Vertragspartner, also diese Firma, die bisher für uns in diesem Bereich tätig war, auch diese DNA-Sprühanlagen ausliefern.
Herr Senator, nach meinem Kenntnisstand haben einige Tankstellenpächter oder möglicherweise auch weitere Geschäftsbesitzer Post von der Datenschutzbeauftragten mit Hinweis darauf bekommen, dass diese DNA-Duschen nicht erlaubt seien. Ist das richtig?
Dies ist richtig, aber wir haben zusammengesessen und das Problem ausgeräumt. Sie können der Antwort entnehmen, dass wir noch unterschiedliche Rechtsauffassungen haben, aber dies ist für das laufende Verfahren folgenlos. Wir hoffen, dass immer mehr Tankstellen bereit sind, sich dieser Aktion anzuschließen, wir werben dafür. Wir hoffen, dass die Sparkassen mitziehen und dass wir dann mit diesem Projekt in die Fläche gehen können.
Herr Senator, haben die Tankstellenpächter, die bisher von der Landesdatenschutzbeauftragten Post bekommen haben, mittlerweile denn eine entsprechende Aufklärung bekommen?