Protocol of the Session on January 27, 2010

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele und welche Waffen sind im Rahmen der Amnestieregelung im Waffengesetz bis zum 31. Dezember 2009 bei den Behörden im Land Bremen abgegeben worden?

Zweitens: Was geschah beziehungsweise geschieht mit diesen Waffen?

Drittens: Wurden im Zusammenhang mit der Abgabe von Waffen Strafverfahren eingeleitet, und wenn ja, welche?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Mäurer.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der Amnestieregelung des Waffengesetzes sind bis zum 31. Dezember 2009 rund 800 Schusswaffen bei Behörden im Land Bremen abgeben worden. Darunter befinden sich Schusswaffen sowohl aus unerlaubtem als auch aus erlaubtem Besitz. Die genaue Zahl steht noch nicht fest, weil noch nicht alle Waffen von der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle der Polizei Bremen zentral erfasst werden konnten.

Zu Frage 2: Die Waffen werden vernichtet. Schusswaffen aus unerlaubtem Besitz werden durch die Polizei jedoch zunächst kriminaltechnisch daraufhin überprüft, ob sie im Zusammenhang mit Straftaten verwendet worden sind.

Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit der Abgabe von Waffen im Rahmen der Amnestieregelung wurden bislang in 97 Fällen von der Polizei Strafverfahren eingeleitet, die von der Staatsanwaltschaft aufgrund der Amnestieregelung eingestellt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie sagten eben, die Waffen, die aus unerlaubtem Besitz abgegeben worden sind, werden kriminaltechnisch untersucht. Können Sie das näher erläutern?

Bitte, Herr Senator!

Ja, sie werden getestet und mit anderen Spuren verglichen, und wenn es da keine Hinweise gibt, werden sie wie alle anderen Waffen eingeschmolzen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, diese Waffen sollen nach meiner Kenntnis im Beschusslabor der Kriminaltechnik beschossen werden. Ist das zurzeit möglich?

Bitte, Herr Senator!

Da bin ich überfragt. Sie waren aber doch lange Jahre dort tätig. Vielleicht können Sie mir da helfen?

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hinners? – Bitte sehr!

Herr Senator, wenn Sie die Hilfe benötigen, kann ich Ihnen gern helfen, das ist

richtig. Nach meiner Kenntnis ist dieses Beschusslabor aufgrund von Sicherheitsbestimmungen zurzeit inaktiv und bedarf einer dringenden Sanierung. Ist Ihnen das bekannt?

Bitte, Herr Senator!

Wenn das so ist, werde ich mich des Themas annehmen.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hinners? – Bitte sehr!

Würden Sie dann in der nächsten Innendeputationssitzung berichten, wie der Zustand des Beschusslabors ist?

Bitte, Herr Senator!

Auch das werde ich tun.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „DNADuschen und Datenschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Motschmann, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche datenschutzrechtlichen Bedenken liegen nach Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz gegen die sogenannten DNA-Duschen vor?

Zweitens: Teilt der Senat die Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten?

Drittens: Wie beurteilt der Senat die Anwendung der sogenannten künstlichen DNA aus datenschutzrechtlicher Sicht insgesamt?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bürgermeisterin Linnert hat mich gebeten, für sie die Anfrage zu beantworten.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht grundsätzlich in dem Besprühen von Menschen mit künstlicher DNA einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Zu Frage 2: Die DNA-Sprühanlagen werden entsprechend einer Absprache zwischen dem Senator für Inneres und Sport und der Landesbeauftragten

für Datenschutz und Informationsfreiheit nur unter beratender Begleitung durch die Polizei Bremen nach bestimmten Kriterien eingesetzt. Bei bestimmungsgemäßem Einsatz der sogenannten künstlichen DNA im Rahmen des bestehenden Konzepts bestehen nach Auffassung des Senats keine datenschutzrechtlichen Bedenken.

Zu Frage 3: Es lautet hier: Siehe Frage 2! – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie sprachen eben davon, dass im Rahmen von bestimmten Vorgaben und nach Beratung durch die Polizei diese DNADuschen erlaubt sind. Können Sie zu diesen Vorgaben etwas sagen?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben uns darüber verständigt, dass wir so etwas wie eine Art Schirmherrschaft entwickeln, das heißt, eine beratende Begleitung der Polizei beim Einsatz dieser Anlagen. Wir wollen verhindern, dass Missbrauch getrieben wird. Wir wollen sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die mit diesen Anlagen umgehen, geschult sind. Es müssen Hinweisschilder aufgebaut werden. Die Auslösevorrichtungen müssen bestimmten Kriterien entsprechen. Wenn dies alles geregelt ist und die Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, dann wird unser Vertragspartner, also diese Firma, die bisher für uns in diesem Bereich tätig war, auch diese DNA-Sprühanlagen ausliefern.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, nach meinem Kenntnisstand haben einige Tankstellenpächter oder möglicherweise auch weitere Geschäftsbesitzer Post von der Datenschutzbeauftragten mit Hinweis darauf bekommen, dass diese DNA-Duschen nicht erlaubt seien. Ist das richtig?

Bitte, Herr Senator!

Dies ist richtig, aber wir haben zusammengesessen und das Problem ausgeräumt. Sie können der Antwort entnehmen, dass wir noch unterschiedliche Rechtsauffassungen haben, aber dies ist für das laufende Verfahren folgenlos. Wir hoffen, dass immer mehr Tankstellen bereit sind, sich dieser Aktion anzuschließen, wir werben dafür. Wir hoffen, dass die Sparkassen mitziehen und dass wir dann mit diesem Projekt in die Fläche gehen können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!

Herr Senator, haben die Tankstellenpächter, die bisher von der Landesdatenschutzbeauftragten Post bekommen haben, mittlerweile denn eine entsprechende Aufklärung bekommen?

Bitte, Herr Senator!