Protocol of the Session on January 27, 2010

Ich darf vielleicht auf zwei Punkte eingehen, die Sie genannt haben. Ich habe mich noch einmal ausdrücklich erkundigt, ob es derzeit seitens der Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministers veränderte Regelungen, die dann übrigens mit dem Bundesrechnungshof abgesprochen sein müssen, zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II gibt. Die gibt es nicht! Die sind hier im Land Bremen und auch in anderen Bundesländern, die wir befragt haben, nicht bekannt. Zur Kompensation im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Frage der Arbeitsgemeinschaften, ARGEn, zwischen Bund und Ländern, die so verfassungsrechtlich ja nicht zulässig sind, hat die Bundesministerin gerade einen ersten Aufschlag gemacht, wie sie sich das vorstellt, ohne aber Daten zur Finanzierung zu nennen. Insofern haben wir auch darüber keine Aussagen. Im Übrigen, Herr Abgeordneter, darf ich dazu vielleicht auch noch sagen, die Kompensation von Steuerausfällen durch Bundesmittel im Einzelnen wäre selbst wiederum eine Sache, die der Bundesgesetzgebung bedürfte und der Zustimmung der Länder. Dazu ist bisher von der Bundesregierung nichts eingeleitet worden.

Herr Kollege Dr. Kuhn, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich darf Ihre Antwort noch einmal so zusammenfassen: Erstens, es gibt keine Zusagen der Bundesregierung, die offiziell wären und die Ihnen bekannt sind. Das heißt, der Senat teilt die Auffassung des Präsidenten des Senats, die er am, glaube ich, 22. Dezember geäußert hat, dass all diese Behauptungen über Kompensationen, ich darf zitieren, „heiße Luft“ gewesen sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der Senat teilt selbstverständlich die Auffassung des Präsidenten des Senats, die er ja auch im Namen des Senats abgegeben hat. Ob aus dieser heißen Luft dann vielleicht noch Tatsachen werden können –

(Abg. W o l t e m a t h [FDP]: Aus der heißen Luft ist die Luft heraus!)

ich sage es ja! –, die heiße Luft noch in wirklich handgreifliche Tatsachen umgesetzt wird, das halte ich im Augenblick für unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise darauf. Wenn Herr Carstensen eventuell Zusagen für das Land Schleswig-Holstein bekommen hat, dann müsste man Herrn Carstensen fragen, ob er die öffentlich macht. Im Übrigen, Herr Abgeordneter, haben Sie ja schon länger in diesem Landtag gesessen, und ich kann mich erinnern, dass es hier schon eine andere Regierung gab, die sogar schriftlich eine Zusage bekommen hat, deren Folgen und Wirkungen ja bekannt sind.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dennhardt.

Herr Staatsrat, Sie haben geantwortet, dass Ihnen keine Zusagen für Kompensationen für Einnahmeausfälle der Länder durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bekannt sind. Gibt es eine Einschätzung des Senats dazu, welche Auswirkungen diese fehlende Kompensation auf das Wirtschaftswachstum hat?

Bitte, Herr Staatsrat!

Welche Auswirkungen dies auf das Wirtschaftswachstum hat, kann man zu Beginn einer Steuersenkung natürlich nicht abschließend sagen. Wir haben aber deutliche Vermutungen, dass bestimmte Teile dieses Gesetzes, insbesondere die vom Abgeordneten Dr. Kuhn angeführte Mehrwertsteuersenkung für Hotels, keine wesentlichen Auswirkungen auf das Wachstum im Land Bremen haben werden, zumal die bremische Hotellerie fast einhellig erklärt hat, dass sie diese Steuersenkung nicht an die Kunden der Hotels weitergeben wird.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Hafenschlick“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Pohlmann, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Pohlmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat Überlegungen, für die Stilllegung der Blocklanddeponie Schlick aus Hamburg zu verwenden?

Zweitens: Wie werden in diesem Zusammenhang die ökologischen Auswirkungen, zum Beispiel CO2, durch den erforderlichen Lkw-Transport eingeschätzt?

Drittens: Welche Erwartungen hat der Senat bezüglich einer Einigung zwischen den stadtbremischen Gesellschaften Bremer Entsorgungsbetriebe und bremenports für die Abdichtung der Deponie, Schlick aus der Weser zu verwenden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stilllegung des Altteils der Blocklanddeponie erfordert unter anderem, eine Oberflächenabdichtung aufzubringen, die die Anforderungen der Deponieverordnung erfüllt. Für den Bau einer mineralischen Dichtung sind sowohl natürliche Materialien, etwa Tone, als auch geeignete Abfälle zugelassen. Baggergut ist ein mineralischer und meist auch relativ schadstoffarmer Stoff. Wegen seiner bautechnischen Eigenschaften und bei gegebener Schadstoffarmut ausgewählter Chargen ist Baggergut als Ersatz für am Markt zu erwerbende natürliche Tone ökonomisch und ökologisch eine sinnvolle Alternative für den Einsatz bei der Errichtung einer Deponieoberflächenabdichtung.

Sowohl im Rahmen einer Altlastensanierung als auch bei einer Deponieabdichtung ist Baggergut in Bremen bereits erfolgreich eingesetzt worden, sodass über den Umgang mit dem Material langfristige Erfahrungen vorliegen. Das Hamburger Baggergut ist von einer länderübergreifenden Stelle als Deponiedichtungsmaterial zugelassen worden. Die Verwendung wird auch aus ökonomischen Gründen geprüft. Vor einer endgültigen Entscheidung werden die zuständigen Gremien beteiligt, und es wird eine Information der Öffentlichkeit erfolgen.

Zu Frage 2: Die Alternativenprüfung wird sich neben der technischen Eignung insbesondere an ökologischen und ökonomischen Kriterien zu orientieren haben. Zu diesen Kriterien gehören auch die Aus

wirkungen hinsichtlich des Transportweges von der Anfallstelle über die Behandlungsanlage bis zur Deponie.

Zu Frage 3: Wie bereits zu Frage 1 erläutert, wurde eine Entscheidung über die Verwendung von Baggergut für die Abdichtung der Blocklanddeponie noch nicht getroffen. Der Senat erwartet, dass alle möglichen Alternativen sorgfältig unter ökologischen und ökonomischen Aspekten geprüft werden und der in der Vergangenheit gepflegte konstruktive Dialog zwischen den Bremer Entsorgungsbetrieben und bremenports eine gute Basis für die Erörterung der Rahmenbedingungen darstellt.

Herr Kollege Pohlmann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben in der Beantwortung der Frage 3 gesagt, dass es in der Vergangenheit einen guten Dialog zwischen den Entsorgungsbetrieben und bremenports gegeben hat. Gleichzeitig führen Sie unter der Frage 1 aus, dass die Öffentlichkeit informiert wird und dass die zuständigen Gremien weiterhin informiert werden. Ich habe dazu eine Nachfrage: Es ist unbestritten, dass natürlich eine hohe Sensibilität in dieser Frage besteht, nicht nur in der Frage, wie die Abdeckung der Deponie vollzogen werden soll, sondern auch in der Frage, wie sich dies überhaupt in diesem Bereich weiterentwickelt. Es gibt einen einstimmigen Beschluss des zuständigen Stadtteilbeirats und ein Schreiben. Können Sie mir dann die Frage beantworten, warum dies bis heute noch nicht beantwortet worden ist oder noch nicht einmal der Eingang dieses Schreibens bestätigt wurde.

Bitte, Herr Senator!

Am 12. Januar 2010 ist ein Schreiben eingegangen, darin sind wir über einen Beschluss des Beirats in Kenntnis gesetzt worden, der mich etwas gewundert hat, muss ich sagen. Es steht irgendetwas in der Zeitung, es gibt keinerlei Aktivitäten auf der senatorischen Ebene, sondern ein Eigenbetrieb der Stadt macht sich Gedanken darüber, wie er in idealer Weise die Deponieabdeckung hinbekommt, und der Beirat fasst einen Beschluss, der sich scharf gegen den Senat richtet. Ich muss sagen, das finde ich völlig unangemessen, aber selbstverständlich wird zügig eine Antwort kommen. Ich kann an dieser Stelle nur zusagen, es wird alle möglichen Formen der Information und Beteiligung geben, die auch vorgesehen sind. Wir werden nichts machen, was irgendwie unter der Decke läuft, sondern es wird in voller Transparenz ablaufen.

Herr Kollege Pohlmann, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie wir ja nun gestern gesehen haben, hat sich die Stadtbürgerschaft – wie ich finde, auch vollkommen zu Recht – ausdrücklich für die Stärkung der Beiratsrechte und der demokratischen Beteiligungsprozesse vor Ort ausgesprochen. Deshalb noch einmal eine Nachfrage: Ich glaube, dass es auch darum geht, weitere Fragen, wie Lkw-Transporte, die auch von Ihnen angesprochen worden sind, sehr detailliert aufzuführen, weil das natürlich auch eine Auswirkung für Naherholungsgebiete haben kann. Ich spreche noch einmal für den Waller Feldmarksee. Das ist der Badesee im Bremer Westen, der für die Bevölkerung zur Verfügung steht.

Dann ist natürlich auch die Frage: Wir befinden uns unmittelbar im Bereich des Blocklandes, das auch aus Gesichtspunkten der Natur und aus Fragen des Umweltschutzes ein hochwertiges Gebiet ist, das auch geschützt ist. Alles das muss man dann auch mit beantworten!

Bitte, Herr Senator!

Unbedingt, das ist vollkommen richtig so! Es ist absolut in die Gesamtbilanz einzubeziehen, wobei die Verkehre vor Ort, also das Dahinbringen, unabhängig davon ist, wo der Schlick herkommt, denn die Verkehre vor Ort fallen an, müssen auf die Deponie fahren, und die Deponie muss abgedichtet werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Konsequenzen aus der Studie zu Jugendgewalt in Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Fecker, Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Dr. Güldner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Erkenntnissen der im Oktober 2009 vorgelegten Studie zu „Gewalt und Delinquenz junger Menschen“, der sogenannten Dunkelfeldstudie?

Zweitens: Wie reagiert der Senat insbesondere auf das Ergebnis, dass ein hoher Anteil von – auch längerfristigen – Schulschwänzern/Schulschwänzerinnen angibt, keinerlei Reaktionen vonseiten der jeweiligen Schulen erfahren zu haben?

Drittens: Wie wird der Senat das laut Studie zum Erhebungszeitraum bei Lehrern/Lehrerinnen noch weitgehend unbekannte Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ in den Schulen bekannter machen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen des ressortübergreifenden Handlungskonzepts „Stopp der Jugendgewalt“ ist die Dunkelfeldstudie als ein Instrument zur Erhellung spezifischer Daten im Land Bremen in Auftrag gegeben worden. Die Lenkungsgruppe Schule-PolizeiJugendhilfe-Justiz, die mit der Koordination der Maßnahmen des Handlungskonzepts und der regelmäßigen Berichterstattung beauftragt ist, wird den vorgelegten Zwischenbericht analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse dienen als Grundlage für die Überprüfung und Optimierung der einzelnen Maßnahmen des Handlungskonzepts.

Zu Frage 2: Im überregionalen Vergleich liegt die Quote des massiven Schulschwänzens mit 9,6 Prozent in Bremen und 14,3 Prozent in Bremerhaven unter dem bundesdeutschen Durchschnitt für Großstädte, der bei 16,1 Prozent liegt. Unbeschadet dieser Relativierung sollten Schülerinnen und Schüler, die gehäuft – mehr als fünf Tage – dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben, dazu Konsequenzen erfahren. Für die Schulen gibt es Handlungsanleitungen zum Umgang mit „Schulschwänzern“, in denen ausdrücklich festgelegt ist, wann und in welchen Fällen die Erziehungsberechtigten informiert und wann weitere Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Diese Angebote sollen als erste Konsequenz aus der Studie vom Zentrum für schülerbezogene Beratung überprüft und die Schulen an die strikte Einhaltung erinnert werden. An der Studie waren nahezu alle Schulen der Sekundarstufe I beteiligt. Über die Schulleiterdienstbesprechungen werden mit den Schulen effektive pädagogische Lösungen erörtert.

Zu Frage 3: Ebenfalls im Rahmen der Schulleiterdienstbesprechungen werden die Schulen erneut gebeten, sich mit dem Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ zu beschäftigen. Im Zusammenhang mit der Auswertung der Ergebnisse der sogenannten Dunkelfeldstudie ist ein gemeinsamer Fachtag der beteiligten Ressorts mit den Schulen geplant. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt oder auch schon zu Ohren gekommen, dass in einigen, sagen wir einmal, besonders schwierigen Schulen diese längerfristige Abwesenheit von Schülern auch so interpretiert wird, dass dadurch überhaupt erst ein vernünftiger Unterricht mit dem Rest der Schüler durchgeführt werden kann und dass man quasi nicht aus Versehen, sondern durchaus auch aus einer gewissen Hilflosigkeit bewusst dann diese Abwesenheit duldet, so wie es von den Schülerinnen und Schülern in der Dunkelfeldstudie doch recht häufig auch berichtet wurde?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich würde nicht von bewusster Duldung an dieser Stelle reden wollen. Dennoch ist es mir bekannt, und es ist auch der Deputation bekannt. Ich habe Herrn Professor Wetzels ja gebeten, die Dunkelfeldstudie vorzutragen, und er hat uns auf die gleiche Nachfrage noch berichtet, dass es an anderer Stelle schon Studien gegeben hat, wo diejenigen, die fehlen, wieder in die Klassen zurückgeholt worden sind, und damit massive Probleme aufgetreten sind, die Lehrer es also wahrscheinlich durchaus leichter haben, wenn manche Schüler wegbleiben. Das können wir aber dennoch nicht tolerieren, und sie auch nicht. Von daher müssen wir hier noch mehr machen, als der Handlungsleitfaden offensichtlich vorgibt. Der ist immerhin von 2002, also noch von meinem Amtsvorgänger erstellt, auch mit einem Stufenkonzept versehen. Dennoch gibt es diese Tendenz, die Sie beschrieben haben und die bearbeitet werden muss.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!