Protocol of the Session on December 16, 2009

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)

Gesetz über den Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern, Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c Grundgesetz

Mitteilung des Senats vom 8. Dezember 2009 (Drucksache 17/1089) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz über den Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammen

arbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern, Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG, Drucksache 17/1089, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Hier ist, wie schon erwähnt, auch die zweite Lesung vorgesehen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Dann können wir so verfahren.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz über den Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern, Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 8. Dezember 2009 (Drucksache 17/1097) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Radio Bremen Gesetzes, Drucksache 17/1097, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Es ist vereinbart worden, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu überweisen.

Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Ich unterbreche die Landtagssitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.52 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne Mitglieder des Bürgervereins Bremerhaven-Gestemünde, Gäste der Abgeordnetengemeinschaft Bremen-Nord, Schülerinnen und Schüler des Lloyd-Gymnasiums Bremerhaven, die den ersten Preis beim Bundeswettbewerb „Ökonomie mit Energie“ des „Handelsblattes“ gewonnen haben, und eine neunte Gymnasialklasse an der Schule Helsinkistraße sowie Studierende des ersten Semesters Politikmanagement der Hochschule Bremen recht herzlich begrüßen.

Herzlich willkommen in unserem Haus!

(Beifall)

Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall für Tagesmütter verbessern! Antrag der Fraktion der CDU vom 16. Juni 2009 (Drucksache 17/830)

Wir verbinden hiermit:

Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall für Tagesmütter verbessern!

Mitteilung des Senats vom 13. Oktober 2009 (Drucksache 17/958)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter. Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU, Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall für Tagesmütter verbessern!, vom 16. Juni 2009, Drucksache 17/830, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 49. Sitzung am 26. August 2009 an die staatliche Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration überwiesen worden. Diese legt mit der Drucksachen-Nummer 17/958 ihren Bericht dazu vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Ahrens.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Tagesmütter und Tagesväter in Bremen, erhalten sie doch rückwirkend durch die Initiative der CDU und durch die Unterstützung der Sozialpolitiker aller Fraktionen zum 1. August 2009 verbesserte Lohnfortzahlungen im Urlaubs- und Krankheitsfall. Heute ist auch ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie, zeigt sie doch, dass wir uns als Parlament nicht gefallen lassen, wenn die Verwaltung unsere Beschlüsse einfach anders umsetzt, als wir Politiker uns das damals gedacht haben. Was war passiert? Wir Politiker beschlossen in der Sozialdeputation 2008: 14 Tage Lohnfortzahlung im Urlaubs- und im Krankheitsfall. Für mich und die Tagesmütter hieß das übersetzt: 14 plus 14 gleich 28 Tage, zumal die Sozialsenatorin überall in der Presse bekannt gab, dass die Tagesmütter Anspruch auf vier Wochen betreuungsfreie Zeit im Jahr haben. Die Sozialbehörde übersetzte diese Regelung in einer Dienstanweisung dann folgendermaßen: Es gibt Lohnfortzahlung entweder für 14 Tage Urlaub oder für 14 Tage Krankheit. Diese Anrechnung kann man aus der Vorlage herauslesen, muss es aber nicht. Von den 14 Tagen zog die Verwaltung dann noch zwei Wochenenden ab, also vier weitere Tage, da waren es nur noch zehn Tage. Wir erinnern uns: Die Tagesmütter gingen von 28 Tagen Lohnfortzahlung aus, die Verwaltung machte daraus zehn Tage für entweder Urlaub oder Krankheit. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Zur Verdeutlichung: Wenn die Tagesmutter im März zehn Tage Urlaub genommen hat und dann im Juli selbst oder eines ihrer leiblichen Kinder krank wurde, entfiel jede weitere Zahlung für alle Kinder, bis sie wieder arbeiten konnte, denn dann waren die zehn Tage ja schon genommen. Das ist übrigens keine Mathematik, das ist schon Zahlenzauberei in der Behörde gewesen. Das war das Verschwinden von Tagen, an denen weiter gezahlt werden sollte. Diese Umsetzung entsprach nicht dem Parlamentswillen, deshalb wurde unser Antrag ja auch an die Sozialdeputation überwiesen.

Heute liegen Ihnen deshalb unser CDU-Antrag und der Bericht des Senats zur Abstimmung vor. Um es kurz zu machen: Heute ist auch ein guter Tag für die CDU-Bürgerschaftsfraktion in Bremen.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stimmt! – Heiterkeit – Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der LIN- KEN und bei der FDP)

Erst ausreden lassen! Es kommt nicht häufig vor, dass ein Antrag der CDU formal abgelehnt werden soll, in Wirklichkeit aber in vielen Punkten die Forderungen der CDU dergestalt erfüllt sind, dass wir diesem Bericht zustimmen können. Aus diesem Grund ziehen wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion auch unseren Antrag hiermit zurück; ganz bewusst übrigens erst in dieser Debatte, weil ich mich sehr darüber geärgert habe, dass einzelne Mitarbeiter der Sozialbehörde inzwischen überall herumlaufen und erzählen, dass sie die Verbesserungen für die Tagesmütter durchgekämpft haben. Da kommt man sich dann vor wie in der „Ricola“-Werbung, in der auch immer andere behaupten, sie hätten es erfunden. Auch die Pressemitteilung des Senats vom 13. Oktober dieses Jahres liest sich in diesem Zusammenhang etwas komisch.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Sind Sie belei- digt?)