Vielleicht noch einmal zur Geschäftsordnung! Die Redezeit pro Thema und Fraktion beträgt für den ersten Redner bis zu zehn Minuten und für einen weiteren Redner bis zu fünf Minuten. Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich würde mir wünschen, dass die neue schwarz-gelbe Bundesregierung endlich anfängt, im Interesse der Menschen zu handeln.
Ein Handeln im Sinne derjenigen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, ist jedenfalls nicht erkennbar.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung macht gerade Politik gegen sieben Millionen Leistungsempfänger und -empfängerinnen in Deutschland und circa 70 000 Beschäftigte in der Republik. In Bremen haben wir 67 000 Leistungsempfänger und -empfängerinnen und 700 Beschäftigte. Ich würde mir wünschen, dass sich die Bundesregierung endlich das zu eigen macht, was schon einmal zwischen den Bundesministern für Ar––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
beit der alten Bundesregierung und den Bundesländern geeint war, nämlich die Verfassung zu ändern und die Mischverwaltung zwischen Bund und Kommune zuzulassen und das abzusichern.
Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt – und das ist ja die Grundlage der Debatte –, dass die Mischverwaltung in der jetzigen Form nicht verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat aber gleichzeitig anerkannt, dass für eine optimale Erfüllung dieser Aufgaben die Mischverwaltung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist. Daraufhin gab es viele unterschiedliche Überlegungen beim Bundesarbeitsministerium und bei den Ländern. Letztendlich hat man sich darauf geeint, was auch Bremen immer präferiert hat, die Verfassung für die Absicherung der Argen zu ändern.
Wir wollten das, weil wir die Hilfe aus einer Hand für notwendig halten, weil wir ein einheitliches Leistungsrecht erhalten wollen, denn die Leistungen müssen in Bremen genauso abgesichert sein wie in Stuttgart oder München. Wir wollen regionale Gestaltungsmöglichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik, und vor allem wollten wir auch ein einheitlichen Personalkörper in den Argen. Denn es kann nicht sein, dass wir unterschiedliche Bedingungen bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Kommune haben, und dann kommen noch Dritte über irgendwelche Zeitarbeitsfirmen hinein. Nein, wir wollen auch insgesamt bessere Ergebnisse in den Arbeitsgemeinschaften haben. Dafür müssen auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten besser sein!
Nach langem Hin und Her hatte sich Anfang des Jahres das Bundesarbeitsministerium mit den Ländern auf eine Verfassungsänderung geeinigt. In den Gesetzentwürfen wurde die Mischverwaltung zugelassen und auch die bestehenden Optionskommunen abgesichert. Kurz danach, Frau Ziegert erwähnte das schon, hat die Bundestagsfraktion der CDU dann gesagt: Das wollen wir nicht! Das hat nicht nur die CDUMinisterpräsidenten brüskiert, sondern auch sieben Millionen Leistungsempfänger verunsichert. Was danach kam, ist bekannt.
Die schwarz-gelbe Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag die getrennte Aufgabenwahrnehmung festgeschrieben. Das bedeutet, alles muss wieder auseinandergerissen werden, alles auf null! Zwei getrennte Leistungsbescheide mit all den Unsicherheiten, mit der Rechtsunsicherheit, das ist das Gegenteil von einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Dass das viel Doppelarbeit und viel Geld zusätzlich kostet, ist selbstredend, und das ist das Gegenteil von dem, was gewollt ist.
Gegen dieses Modell laufen nicht nur die Länder und die Kommunen Sturm, auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, diverse Sozialver
bände, die Sozialrichter und immer so weiter. Mittlerweile hat das von der Bundesregierung angerichtete Chaos maximale Züge angenommen. Im Moment kommt quasi im Wochentakt ein neues Eckpunktepapier aus dem Bundesarbeitsministerium, in dem dargelegt werden soll, wie die getrennte Aufgabenwahrnehmung denn aussehen soll. Nur – großes Problem am Rande – auch das, was dort vorgeschlagen wird, ist alles andere als verfassungskonform. Nein, es ist genauso wenig verfassungskonform wie das, was wir jetzt haben.
Sie wollen die Optionskommunen absichern, dagegen haben wir im Prinzip nichts, aber auch die sind nicht verfassungskonform. Der Vorschlag einer getrennten Aufgabenwahrnehmung soll nach den Vorgaben der Bundesregierung so aussehen, dass dies unter der Federführung der Bundesagentur für Arbeit sein soll. Das geht auch nicht, weil es dafür überhaupt gar keine bundesverfassungsrechtliche Grundlage, keine Verwaltungskompetenz der Bundesagentur für Arbeit gibt, die auf die Länder und die Kommunen übergreifen kann! Die Bundesregierung ist in dieser Frage komplett handlungsunfähig, sie hat fachlich eine falsche Entscheidung getroffen und ist nicht einmal in der Lage, für diese falsche Entscheidung auch nur eine verfassungskonforme Lösung vorzuschlagen. Das ist Verantwortungslosigkeit hoch zehn!
Die Arbeits- und Sozialminister haben in den letzten Tagen auch zweimal getagt. Da scheint das Chaos auch eher größer zu werden. Zunächst wurde der Beschluss bestätigt, dass die Fachminister eine Verfassungsänderung haben wollen. Jetzt am Montag gab es einen neuen Beschluss auf der Basis der CDULänder, der eher sehr hilflos ist. Da wird dann gesagt, das Eckpunktepapier ist eine interessante Diskussionsgrundlage, ist aber nicht umsetzbar, und über eine Verfassungsänderung muss man auch weiter nachdenken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was soll man davon halten? Das ist das Gegenteil von handlungsfähiger Politik. Da ist nur Chaos in der Debatte! Vor dem Hintergrund, dass wir am Ende des Jahres eine Lösung brauchen, kann man damit überhaupt nichts anfangen. Das ist bedauerlich für die Menschen.
Bremen handelt an dem Punkt. Bremen hat schon vor der Wahl eine Bundesratsinitiative beschlossen, die jetzt zusammen mit Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht wird. Wir wollen die Absicherung der Argen! Damit wir sie verfassungsfest machen und all das, was wir positiv wollen, ausgestalten können. Bremen nimmt da Verantwortung für die Arbeitslosen und die Beschäftigten wahr. Wir wollen genau diesen Wahnsinn, den die Bundesregierung uns an dieser Stelle versucht aufzuzwingen, abwenden. Wir wollen nicht, dass es soweit kommt, dass wir eine ver
Die Bundesregierung darf uns nicht dazu zwingen, gegen die Menschen und gegen die Verfassung zu handeln. Wir halten es mit dem Bundesverfassungsgericht, welches gesagt hat, die Mischverwaltung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Deshalb appelliere ich hier auch an die Bremer CDU, die den Beschluss hier in der Bürgerschaft damals mitgetragen hat: Nehmen Sie Einfluss auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern, sodass dieser Wahnsinn, der jetzt aufs Gleis gesetzt worden ist, nicht Realität wird, sondern damit wir eine Verfassungsänderung bekommen! Ich möchte jetzt schon sagen: Passiert das nicht, wäre ich sehr dafür, dass Bremen dann ein Normenkontrollverfahren anstrengt. Denn es kann nicht sein, dass wir eine verfassungsfeindliche, nicht verfassungskonforme Lösung hier in Bremen umsetzen sollen, bei der klar ist, dass wir ein Jahr später alles wieder auseinandernehmen müssen. Das kann man nicht den Menschen und auch nicht den Beschäftigten zumuten. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute in der Aktuellen Stunde das einheitliche Angebot für Langzeitarbeitslose, aber für mich ist der zweite Punkt eigentlich viel wichtiger, die Zerschlagung von BAgIS und Arge zu verhindern. Wenn ich solch eine Überschrift lese, dann sage ich: Das ist schon ziemlich starker Tobak, den Sie hier heraufbeschwören. Das ist deshalb starker Tobak, weil Sie schon genau wie wir seit Jahren, und zwar schon zu Zeiten der alten Bundesregierung, zu Zeiten von Arbeitsminister Scholz, wissen, was im Bereich der Argen umgesetzt werden soll und was Berlin unter Herrn Scholz vorgeschlagen hat. Es ist für mich noch verwunderlicher, dass sich gerade die SPD über die jetzt aufgestellten Vorschläge so entrüstet.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Argen ein Urteil gefällt, dass bis Ende 2010 umgesetzt werden muss. In dem Urteil vom 10. Dezember 2007 wurde festgelegt, dass die Arbeitsgemeinschaften nach Paragraf 44 b SGB II in der jetzigen Form verfassungsrechtlich unzulässig sind. Das Zusammenwirken von Bundesbehörden, genannt Arbeitsagenturen, und Landesbehörden in den Arbeitsgemeinschaften überschreitet die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen. Nach der Systematik des Grundgesetzes wird der Vollzug von Bundesgesetzen entweder von den
Ländern oder vom Bund, jedoch nicht zugleich von Bund und Land oder einer von beiden geschaffenen dritten Institution wahrgenommen.
Da aber bereits zum damaligen Zeitpunkt erkennbar war, dass sich die gut eingeführten Verfahren der Argen eingelaufen und bewährt hatten, waren alle 16 Bundesländervertreter, also alle Ministerinnen und Minister, der Auffassung, dass man die Argen in dieser Form belassen und mit einer entsprechenden Gesetzesänderung im Grundgesetz auf rechtmäßige Füße stellen sollte. Im Februar dieses Jahres scheiterte auf Bundesebene dann ein entsprechender Kompromiss zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaften und der Optionsmodelle, und auch die CDU-Fraktion in Berlin und die neue Bundesregierung sehen eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vor.
Wie sah denn der damalige Vorschlag aus, meine Damen und Herren? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll jeder Träger, BA oder Land, seine Aufgaben in der Grundsicherung eigenverantwortlich wahrnehmen. Weil aber im Interesse der Hilfebedürftigen auch künftig eine Zusammenarbeit sinnvoll und notwendig erschien, schlug man ein kooperatives Jobcenter – der Name ist mir noch gut im Kopf – vor. In diesem sollte auf freiwilliger Basis der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit von den beiden Trägern weiterhin gute Dienstleistung unter einem Dach abgeleistet werden.
In Bremen waren die CDU, die FDP und insbesondere die Grünen gegen eine solche Umsetzung, da der Einfluss der Kommune auf die Arbeitsmarktpolitik sich somit geradezu gegen null bewegen würde. Allein, man höre und staune, in allen Deputationssitzungen war die SPD für die Einführung dieses kooperativen Jobcenters. Ich sehe das nicht als Wunder an, schließlich war der zuständige Minister ja auch ein Minister der SPD. Erst als dann von der CDU zum 5. Juni 2008 ein Dringlichkeitsantrag in die Bürgerschaft eingebracht wurde, reagierte die Koalition und erwiderte dies mit einem eigenen Antrag, und, oh Wunder, die SPD-Fraktion lenkte ein.
Jetzt liegt erneut ein Vorschlag der Regierung auf dem Tisch. Seit vergangenem Montag steht fest, dass Arbeitsministerin von der Leyen bis zum Frühjahr 2010 einen Vorschlag zur Zusammenarbeit, der dann der Verfassung entspricht, vorzulegen hat. Wenn man sich die Überlegungen, die dahinterstehen, näher anschaut, stellt man sehr schnell fest, dass es viele Übereinstimmungen mit dem ersten Vorschlag, dem kooperativen Jobcenter gibt. War die SPD damals noch im ersten Schritt für diese Center, malt sie heute sofort den Schrecken an die Wand, schließlich kommt der Vorschlag ja jetzt nicht mehr von ihrem Minister. Die Idee, die jetzt unterbreitet wird, ist also nicht gänzlich neu.
kommunen, 69 an der Zahl, sollen bleiben, aber nicht erweitert werden. Die 346 Jobcenter werden zwar organisatorisch getrennt, können aber freiwillig weiter zusammenarbeiten. Das soll den Betroffenen entgegenkommen, die dann zwar keine Betreuung aus einer Hand, aber immerhin eine Betreuung unter einem Dach erhielten. Genau das, meine Damen und Herren,
Herr Frehe, hat bereits der damalige Arbeitsminister Scholz auch vorgeschlagen. Das können Sie nachlesen. Daran hat sich gar nichts geändert. Nur die Reaktion, insbesondere der SPD, ist jetzt eine andere. Hier wird sofort der Teufel an die Wand gemalt. In Bremen geht auf einmal nichts mehr, in Bremen wird auf einmal alles zerschlagen, in Bremen wird jetzt der Bereich der Arbeitsmarktpolitik zusammenbrechen, in Bremen bekommen die Betroffenen künftig nicht einmal mehr pünktlich ihr Geld, und in Bremen können die Menschen ohnehin nicht zu zwei Anlaufstellen gehen, damit ist jeder sowieso überfordert.
Das, was auf uns zukommen würde, ist im Grunde das gleiche Verfahren, was es schon einmal gab, als wir nämlich auf das jetzige System umstellen mussten. Das gleiche Verfahren, nur andersherum! Ich kann mich noch gut erinnern, da gab es in Bremen Probleme hinsichtlich der Auszahlungen an die Betroffenen, in Bremen und nicht in Bremerhaven! Da sollte man vielleicht denken, dass man sich noch einmal mit Bremerhaven in Verbindung setzt, dann wird dies für die Zukunft auch nicht passieren.
Wenn es denn einen neuen verfassungsgerechten Vorschlag gibt, dann bestimmt nicht für das Land Bremen allein, nein, dies haben dann alle Bundesländer umzusetzen. Wenn jemand in Bremen jetzt vom Zusammenbruch der Arbeitsmarktpolitik redet, mag das stimmen, aber nicht aufgrund eines neuen Verfahrensvorschlages, der vom Bundesverfassungsgericht eingefordert wird, sondern zum Beispiel aufgrund der haushaltsmäßigen Kürzungen, die im Bereich des BAP erneut erfolgen, mit der Folge, dass viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen künftig gar nicht mehr durchgeführt werden können. Bevor Sie hier den Teufel an die Wand malen, sollten Sie doch erst einmal den Vorschlag, der aus Berlin auf den Tisch kommt, abwarten! Dann wird auch das Bundesland Bremen die anstehenden Aufgaben und die anstehenden Änderungen meistern und die Menschen nicht im Regen stehen lassen.
Wenn dann trotzdem alle Stricke reißen sollten, und es geht aus Ihrer Sicht gar nichts mehr, empfehle ich, holen Sie sich rechtzeitig Rat! Da gibt es auch Kommunen, immerhin 23 an der Zahl, in denen die Ar
beitsmarktpolitik hervorragend läuft, ohne dass man sich dort je auf ein Jobcenter oder eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur eingelassen hat. Wenn man also einen Rat braucht, dort könnte man ihn bestimmt erhalten.
Unsere Meinung, die Meinung der CDU, hat sich aber nicht geändert. Natürlich will ich hier nichts ausschließen, was gesetzlich auf uns zukommt und zwingend umzusetzen ist, aber der Vorschlag aus Berlin ist, so wie er ist, so wie es das kooperative Jobcenter war, für das Land kein guter Vorschlag, nicht für Bremen und auch nicht für die anderen Länder. Der Vorschlag, soweit er mir bekannt ist, kostet die Länder schlicht und einfach einen Haufen Geld, dazu den Verlust der eigenen Arbeitsmarktpolitik. Wir sagen, die Kommune hat gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit die weitaus größere Kompetenz im Bereich ihres eigenen Arbeitsmarktes.
Wir fragen uns, wer denn die auf das Land zukommenden zusätzlichen Kosten trägt. Stellen Sie sich vor, der Bund verkürzt erneut seinen Wohngeldzuschuss! Woher soll das Land dann den anstehenden Millionenbeitrag nehmen? Stellen Sie sich einmal vor, die Bundesanstalt beurteilt allein die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Menschen! Vielleicht kommt die Bundesanstalt schnell zu dem Schluss – und ich will hier nichts unterstellen –, dass viel mehr ArbeitslosengeldII-Empfänger gar nicht arbeitsunfähig sind. Dann werden aus diesen Menschen umgehend Sozial- oder Grundsicherungsempfänger. Die Kosten hierfür trägt allein die Kommune. Hier darf doch nicht einfach einseitig allein die Bundesagentur entscheiden!
Was machen wir denn mit einem Personal, welches derzeit von der Kommune den Argen zur Verfügung gestellt wurde? Die Personalkosten hierfür trägt derzeit die Bundesanstalt. Kommen diese Menschen wieder zurück, übernehmen wir die Kosten? Wo setzen wir diese Menschen ein? Haben wir überhaupt Arbeit in der Verwaltung für sie? Fragen über Fragen! Darum muss der Bund erst einmal klarstellen, wie er gedenkt, die Kommunen von diesen zusätzlichen Kosten zu befreien. Darüber werden wir, davon gehe ich aus, im neuen anstehenden Vorschlag etwas hören. Wir sind natürlich der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen weiter so unbürokratisch wie möglich getroffen wird. Die Trennung der Zuständigkeit von Agentur für Arbeit und Bremen und Bremerhaven in den Job-Centern wird erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand durch die Umstrukturierungsmaßnahmen verursachen.
Es besteht für uns immer noch der Verdacht, dass die Bundesanstalt für Arbeit den gesamten Bereich der Arbeitsvermittlung in den Ländern und Kommunen schnellstens unter ihr Zepter bekommen wird. Es wird wieder von freiwilliger Zusammenarbeit und
Einbindung der Länder gesprochen. Aber richtet sich nicht genau hiergegen das Urteil des Verfassungsgerichtes? Das Ergebnis ist doch, die Bundesanstalt ist künftig immer die entscheidende letzte Instanz.
Wir aber wollen mitbestimmen, wenn es um die Arbeitsmarktpolitik in unseren beiden Städten geht, dafür sollten wir uns auch einsetzen. Wir sollten aber auch nicht immer und überall sofort die Schreckgespenster herausholen, wenn es um problematische Situationen geht. Es wird einen neuen Verfahrensweg geben, verfassungsgerecht, mit oder ohne unsere Zustimmung, dem sollten wir nicht hilflos, sondern gut vorbereitet gegenüberstehen! – Vielen Dank!