Protocol of the Session on August 26, 2009

Doch genau um diese konkrete Auslegung unserer damaligen Beschlüsse geht es jetzt hier in dem vorliegenden Antrag. Der damalige Beschluss im Landesjugendhilfeausschuss sagte aus – zur Erinnerung! –, dass Tagesmütter, die erkranken, für maximal 14 Tage im Jahr weiterhin Tagespflegegeld erhalten sollen. Es gab eine Festlegung in den Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen im Lande Bremen, dass Tagesmütter einen Anspruch auf vier Wochen betreuungsfreie Zeit pro Kalenderjahr haben. Die weitergehenden Beschlüsse im November 2008, die sich mit der Einführung der neuen Entgeltstruktur beschäftigten, haben zudem die Zahlung für die Tagespflege von elf auf zwölf Monate umgestellt. So weit, so gut!

Als ich dann von den Tagesmüttern mit den konkreten Umsetzungen konfrontiert wurde und mir die internen Dienstanweisungen besorgt hatte, die als Ausführungen dazu verstanden werden können, musste ich feststellen, dass die Beschlüsse zum Teil anders interpretiert worden sind, als zumindest ich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

sie verstanden habe und sie von uns zum Teil fraktionsübergreifend auch gemeint waren und es den Tagesmüttern transportiert worden ist, glaube ich, und es in der Presse weitergegeben worden ist. Ich hielt es schon immer für eine Selbstverständlichkeit, dass Tagesmütter, die zwölf Monate durchgehend arbeiten, auch zwölf Monate bezahlt bekommen müssen. Man stelle sich einmal vor, wir als Abgeordnete würden nur elf Monate Geld erhalten, obwohl wir zwölf Monate arbeiten. Ich glaube, den Widerstand würden wir sehr schnell formiert bekommen.

Bisher wurde jedoch der Juli als Urlaubsmonat, auch wenn gearbeitet wurde, nicht bezahlt. Das ist jetzt geändert worden. Ich war erstaunt, dass der Beschluss, maximal 14 Tage Weiterbezahlung im Krankheitsfall, wie wir ihn gefasst hatten, von der Behörde in eine Regelung von maximal zehn Arbeitstagen, also abzüglich eines Wochenendes, umgedeutet wurde. Tagesmütter arbeiten auch am Wochenende, über Nacht und zu ungünstigen Zeiten, eben um die Krippe und den Kindergarten, häufig auch darum herum. Sehr verwundert war ich dann übrigens, als mir durch vorlegte Fälle mit den ganzen daran hängenden Problemen und durch die interne Anweisung, die dort sehr eindeutig ist, klar wurde, dass Tagesmütter entweder zehn Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn man so möchte, oder Urlaub bekommen können.

Wären Tagesmütter Arbeitnehmer, würde ver.di uns die Hölle heißmachen, und ich glaube übrigens zu Recht! Aber Tagesmütter gelten als Selbstständige. Nimmt also eine Tagesmutter zehn Tage Urlaub und hat in dieser Zeit keine Tageskinder, weil sie vielleicht wegfahren möchte, dann darf sie in dem ganzen nachfolgenden Jahr nicht mehr krank werden, oder aber sie muss ihre Tageskinder bitten, zu Hause zu bleiben, weil ihre eigenen Kinder krank geworden sind – etwas, das Arbeitnehmer ebenfalls in Anspruch nehmen können –, denn dann würde sie für diese Zeit, die danach folgt, kein Geld mehr erhalten, weil sie ja schon zehn Tage hatte.

Daher bitten wir Sie in unserem Antrag, dass wir uns dieser Thematik erneut annehmen, indem wir noch einmal klarstellen – was, glaube ich, auch fraktionsübergreifend von uns so formuliert worden war –, dass wir uns wünschen, dass sowohl im Krankheitsals auch im Urlaubsfall diese Tage bezahlt werden und nicht entweder oder, dass wir auch wieder auf die 14 Tage kommen, so wie wir sie festgeschrieben haben, und dass wir auch sichergestellt haben möchten, dass diese betreuungsfreie Zeit für zwölf Monate gezahlt wird, auch wenn in diese Zeit der Urlaub fällt.

Darüber hinaus sind mir Fälle geschildert worden, bei denen Tagesmütter sich aufgrund der Pressemitteilungen und der Informationen darauf verlassen hatten, sie gingen nämlich davon aus, dass sie jetzt die zwölf Monate erhalten, und aus persönlichen Gründen dann auch den Monat in Anspruch genommen haben, sie jetzt nachträglich mit diesen für sie veränderten Rahmendaten konfrontiert worden sind und

dadurch in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Wir dürfen nicht vergessen: Viele Tagesmütter leben von diesen geringen Einkünften und finanzieren darüber nicht nur sich selbst, sondern eben ihre Kinder häufig mit. Deswegen bitten wir in Nummer drei unseres Antrags darum, diese Regel rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen. Ich gehe davon aus, dass es um eine nicht so riesige Anzahl von Fällen handelt, denn das Jahr ist noch nicht vorbei und noch nicht alle haben ihren Urlaub entsprechend genommen. Darüber hinaus wünschen wir uns – wir haben versucht, uns auch mit den anderen Ländern ein bisschen auseinanderzusetzen, wir wissen, das ist die kommunale Ebene –, dass wir darüber weiter nachdenken. Wir wollen weiterhin Tagesmütter gewinnen, um den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen weiter voranzutreiben und die 35 Prozent Kinderbetreuungsplätze dann auch zum 1. Januar 2013 zur Verfügung stellen zu können für 35 Prozent unserer Kinder unter drei Jahren. Wir wollen den Senat bitten zu prüfen, welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt, die Urlaubs- und Krankheitsregelungen für Tagesmütter zu verbessern und eventuell auch auf Bundesebene hier noch einmal entsprechend mit den anderen Ländern – im Oktober wäre ja die Konferenz der Sozialminister, wo man vielleicht auch noch einmal über dieses Thema sprechen könnte – einen weiteren Vorstoß zu unternehmen. Zum Schluss noch ein Appell, der nicht direkt mit dem Antrag zu tun hat, der aber aus meiner Sicht nach wie vor wichtig ist: Tagesmütter bekommen auch im Moment noch nicht so schnell ihr Geld, wie es wünschenswert wäre. Sechs bis acht Wochen Wartezeit sind nach wie vor Standard. Da wir jetzt seit dem 1. August natürlich auch neue Fälle haben, die wieder neu aufgenommen worden sind, bedeutet das für viele Tagesmütter, dass sie für drei oder vier von fünf Tageskindern keine Gelder bekommen. Da kommen schnell sehr hohe Summen zusammen. Wenn man dann dieses Konglomerat – ich komme zum Schluss! – zusammenfasst, stellt man fest, dass der Bereich der Tagespflege, der Beruf der Tagesmutter, nach wie vor noch etwas ist, was attraktiver gestaltet werden muss. Das können wir natürlich auch, indem wir versuchen, solche Regelungen zu verbessern und auch schnell und umfassend zu zahlen. Ich würde mich freuen, wenn wir uns hier auch übergreifend darauf verständigen könnten. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Krümpfer.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eines unserer großen Ziele ist es, im Rahmen der Kindertagesbetreuung Verbesserungen anzugehen, und in diesem Bereich haben wir schon eine

ganze Menge erreicht. Zu den Verbesserungen gehört auch der Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen, den wir in erster Linie auch mit Hilfe der Tagesmütter umsetzen wollen. Die Tagesmütter sind uns an dieser Stelle auch deshalb wichtig, weil sie, insbesondere mit ihren flexiblen Betreuungszeiten, ein ideales Angebot für berufstätige Eltern organisieren. Uns ist klar, dass der Ausbau der Betreuung für die unter Dreijährigen bis 2013 besonders auch mit Hilfe der Tagesmütter beziehungsweise Tagespflegepersonen umgesetzt werden muss. Die neue gesetzliche Grundlage zur Besteuerungspflicht, die seit dem 1. Januar 2009 gilt und laut der die Tagespflegepersonen nun ihre Aufgaben als nebenberuflich Selbstständige übernehmen, hat zur Folge, dass die Krankenversicherungspflicht hier neu geregelt ist. Außerdem erfolgt die Vergütung – so wie Frau Ahrens es bereits auch schon sagte – nun für zwölf Monate statt vorher elf Monate. Die Forderung der CDU, für die Tagespflegepersonen eine weitere Ausdehnung der Zahlung des Pflegegeldes auf 14 Arbeitstage im Krankheitsfall pro Jahr zu erzielen, verursacht natürlich auch in unserem Haushalt weitere Kosten. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit den gesetzlichen Grundlagen des Personenkreises der Tagespflegepersonen als nebenberuflich Selbstständige und den damit einhergehenden Eingruppierungen bei den Krankenkassen auseinandergesetzt haben. Deshalb wissen Sie ja auch, dass dies die Möglichkeit schafft, die Krankenversicherungsbeiträge relativ gering zu halten. Eine Veränderung könnte zum Beispiel über die Möglichkeit von Wahltarifen erzielt werden. Diese gelten jedoch zurzeit nur für hauptberuflich Selbstständige, aber Tagespflegepersonen sind nun einmal nicht hauptberuflich, sondern zumeist nebenberuflich Selbstständige. Dies ist gerade die Besonderheit, die mit den Krankenkassen verabredet wurde. Solche Defizite müssen wir angehen. In der Frage der Lohnfortzahlung im Urlaubsfall, die sich auf weitere zehn betreuungsfreie Tage bezieht, sollte vorab angemerkt werden, dass für alle Tagespflegepersonen bereits jetzt der Anspruch auf zwölf Monate Bezahlung besteht und die Kinder elf Monate betreut werden. Das heißt, dass ein Monat mit den Eltern rechtzeitig abgesprochen werden muss, sodass sich der Urlaub der Eltern im gleichen Zeitraum befindet wie der der Tagespflegepersonen. Nach diesen Regelungen verfahren die Tageseinrichtungen für Kinder seit vielen Jahren, auch dort wird jährlich 20 Tage geschlossen, und die Eltern zahlen durchgehend das ganze Kindergartenjahr. Nur um eines hier vielleicht noch einmal klarzustellen: Tagespflegepersonen sollen angemessen vergütet und Krankheitsphasen abgesichert werden, gar keine Frage.

(Beifall bei der SPD – Abg. Frau A h r e n s [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Ahrens?

Nein, im Augenblick nicht!

Der Antrag der CDU muss aber auch auf seine Kosten hin abgewogen werden. Hier tragen auch wir die Verantwortung für den Haushalt. Deshalb sind wir für eine Überweisung an die Sozialdeputation, um ein verantwortliches Handeln zu gewährleisten und die finanziellen Folgen verschiedener Verbesserungen in der Tagespflege abzuschätzen. Wir als SPDFraktion halten dieses Thema für so wichtig, dass wir vorschlagen, dies mit den Fachdeputierten in der Deputation für Soziales weiter zu erörtern und den Antrag an die eben genannte Deputation zu überweisen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte das an dieser Stelle nicht so ausführlich weiter ausführen, da einige Takte hier schon vorgegeben worden sind. Ich möchte kurz festhalten, dass Tagespflegemütter und Tagespflegeväter hier in dieser Stadt sehr wichtig für die gesamte Betreuung der Kinder sind. Die Eltern legen Wert darauf, wir legen Wert darauf, und wir haben in diesem Bereich einiges nachgebessert. Tagespflegepersonen haben ja momentan bereits die Möglichkeit, entweder als selbstständig Nebenberufliche oder entsprechend als Hauptberufliche einer Krankenversicherung beizutreten, beides hat Vor- und Nachteile. Einiges wurde an dieser Stelle eben erwähnt, ich möchte es doch einmal kurz hervorheben: Wenn man sich als nebenberuflich Selbstständiger krankenversichert, zahlt man natürlich geringere Beiträge. Der Nachteil ist aber, dass man nicht mehr die Wahlfreiheit hat, sich diesen Versicherungstarif auszuwählen, wenn ab dem 15. beziehungsweise 22. Krankheitstag das Krankentagegeld fällig wird. Insofern liegt es auch ein bisschen an den Versicherungen, weil sie nämlich davon ausgehen, dass diese Menschen, die dann nebenberuflich als Selbstständige versichert sind, hauptberuflich noch eine weitere Einnahmequelle haben.

Was wir hier möchten, ist eine deutliche Besserung, eine Gleichstellung der Tagespflegepersonen mit anderen Berufen. Wenn Tagespflegepersonen nämlich einen entsprechenden Krankengeldschutz haben möchten, worauf sie natürlich auch angewiesen sind, dann müssen sie sich auch als hauptberuflich Selbstständige versichern. Für viele stellt das eine Hürde dar, gar keine Frage, aber man kann hier Modelle

erarbeiten und überlegen, wieweit dann die Hälfte der Kosten, die für die Krankenversicherung fällig sind, übernommen werden kann. Ich denke, das sind Sachen, die wir in der Sozialdeputation entsprechend erörtern müssen.

Weitere Vorschläge sind natürlich, dass man eine Regelung hat, die Kosten der Tarife, wenn sie zur Hälfte übernommen werden und wenn eine Gleichstellung mit anderen Berufen erfolgt, zehn Tage für Urlaub oder Krankheit mit zu übernehmen. Für alle nebenberuflich selbstständig Versicherten kann natürlich auch irgendwo die Zahl der Kranken- beziehungsweise Urlaubstage auf einen weiteren Tag, zum Beispiel auf 15, erhöht werden. Auch das kann man debattieren, weil wir an dieser Stelle sagen, wir würden gern diesen Antrag überweisen, weil dafür eine fachliche inhaltliche Debatte gerade in der Sozialdeputation notwendig ist, um hier nicht eine Entscheidung über das Knie zu brechen, sondern eine Entscheidung zu finden, die uns alle weiterbringt.

Ich möchte hier noch einmal auf eine bundespolitische Ebene hinweisen, nämlich die der Krankenversicherungen. Wir haben auf der einen Seite die bremische Regelung, in der für vier Wochen betreuungsfreie Zeit eine Fortsetzung der Pflegegeldzahlung gemacht, aber auch Urlaub angemeldet werden kann. In Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten können Tagesmütter und Tagesväter immer Urlaub anmelden beziehungsweise wenn sie krank sind, auch diese Anmeldung fortsetzen.

Ich möchte auf die Punke zwei und drei und vielleicht noch auf den Punkt vier des Antrags der CDU kurz eingehen! Unter Punkt zwei war nämlich die Fragestellung sicherzustellen, dass auch in Fällen, in denen Tagespflegepersonen die vierwöchige betreuungsfreie Zeit als Urlaub anmelden, eine Lohnfortzahlung, wie unter Nummer eins geschildert, gewährleistet ist. Dazu muss man einfach sagen, dass diese bestehende Möglichkeit zur Lohnfortzahlung auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden muss. Das heißt, das sind alles Überlegungen und Fragestellungen, die wir an Ort und Stelle zu debattieren haben.

Es gibt auch keine bundeseinheitlichen Gesetze zu der Regelung, die werden nämlich von den Bundesländern erstellt. Da frage ich mich: Wie können wir die Regelungen als Bundesland hier voranbringen, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen noch nicht die Wahltarife zur Verfügung stellen und wir keinerlei Auskunft darüber haben, wie dort die Krankenversicherungen in Zukunft Tarife zur Verfügung stellen, in denen das Tagespflegepersonal sagen kann, ich möchte mich als hauptberuflich Selbstständige versichern, und das ist der Versicherungstarif, den ich wählen kann?

Wie schon geschildert, dies sind einige Punkte, die natürlich der Erläuterung bedürfen. Anderen Punkten, die durchaus ausbaufähig sind, versperren wir uns nicht. Daher unser Plädoyer, dass wir diesen An

trag nicht ablehnen, aber entsprechend in die Sozialdeputation überweisen möchten. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bremen ist gehalten, bis 2013 für 35 Prozent der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz anzubieten, damit das Recht auf Kinderbetreuung umgesetzt werden kann. Nach den Vorstellungen des Senats soll dieses Ziel zum erheblichen Teil auch durch die Betreuung durch Tagesmütter erreicht werden. Wir als LINKE finden diese Ausrichtung falsch, aber aus allen Debatten um die Bedeutung der frühkindlichen Bildung kann die Konsequenz nur sein, dass wir ein qualitativ hochwertiges System öffentlicher Kinderbetreuung brauchen. Die Betreuung durch Tagesmütter kann aus Sicht der LINKEN dann nur ein ergänzendes oder zumindest überbrückendes Instrument darstellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ändert aber nichts daran, dass diejenigen, die diese Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt leisten, faire, aber auch gerechte Bedingungen brauchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu gehört, wie hier von der CDU beantragt wurde, sowohl ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als auch ein Anspruch auf Urlaub. Es ist nämlich ungerecht, wenn zu einer Arbeitnehmerin, auch wenn sie rechtlich als Selbstständige auftreten muss, gesagt wird: Es tut uns leid, mit der Krankheit im Februar ist der Urlaubsanspruch im Juli schon aufgebraucht. Genauso ist es ein Unding, wenn man diesen Beschäftigten sagt: Wenn die Eltern das Kind mit in den Urlaub nehmen, dann haben sie auch Urlaub, wenn sie aber von sich aus Urlaub machen möchten, dann müssten sie auf Bezahlung verzichten. Deshalb sind die Forderungen, die von der CDU in ihrem Antrag erhoben werden, mehr als sympathisch, und wir finden sie unterstützenswert.

(Beifall bei der LINKEN)

Was wir natürlich noch feststellen, stellt sich wie folgt dar: Das vermeintlich billigere und flexiblere Instrument der Tagesmütterbetreuung ist nur deshalb günstiger und flexibler, weil die Tagesmütter eben nicht mit Beschäftigten in den Kitas gleichgestellt sind. Wenn wir diesen Anspruch im Interesse der Tages––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

mütter ernst nehmen, aber auch im bildungspolitischen Interesse, dann stellt sich schnell heraus, dass wir gleich zusätzliche Kita-Plätze aufbauen können. Dann reden wir nämlich auch über Qualifizierung, Altersversorgung, räumliche Voraussetzungen und die Einstellung von Zweitkräften, und dann sind wir bei den Kitas, und das ist auch richtig so. Das ist das Ergebnis, wenn man alle Ansprüche der Kinder und der Betreuerinnen und Betreuer ernst nimmt.

Wir stimmen, wie gesagt, dem Antrag der CDU zu. Wir finden auch eine Überweisung in Ordnung und würden ihr ebenfalls zustimmen. Dennoch erlaube ich mir den Schlusssatz, dass der Senat ein noch viel stärkeres Gewicht auf den Ausbau der Kita-Plätze legen muss, als er es bisher tut. Alles andere ist aus Sicht der LINKEN ein Provisorium, das auf Dauer überhaupt nicht geeignet ist, eine vernünftige frühkindliche Bildung und eine vernünftige Betreuung für alle Kinder zur Verfügung zu stellen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist, glaube ich, hinlänglich deutlich geworden, dass es sich hier um ein sehr kompliziertes Thema handelt, bei dem vieles durcheinander geht und wir uns auch einmal entscheiden müssen, auf welchem Weg wir gehen wollen und wie wir das Ganze betrachten wollen. Wir reden hier auf der einen Seite von Angestellten und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf der anderen Seite von Selbstständigen, die die Tagespflegepersonen rechtlich sind. Das heißt, da muss dann auch überlegt werden, welchen Anspruch die Tagespflegepersonen haben und welches Recht man zur Geltung bringen will. Wenn es sich denn um rein Selbstständige handelt, dann muss man auch sagen, dass der Auftrag erfüllt werden muss, wenn er vorliegt, und man muss sich dabei nach dem Auftraggeber richten. Dann ist das mit dem Urlaub vielleicht etwas komplizierter, und man muss Rückschritte gegenüber einem Angestellten machen, der den Urlaub bekommt, wenn er ihn beantragt und keine betriebliche Notwendigkeit entgegensteht. Wir müssen hier also noch einmal sehr genau darüber reden, was wir denn wollen und was rechtlich zulässig ist, welche Möglichkeiten es gibt und am Ende des Tages über die Frage, was denn die richtigen Anreize sind.

Ich kenne viele Tagesmütter, die das hoch engagiert machen, aber wenn wir am Ende ein System haben, in dem man den Nutzen maximieren kann, indem man krankfeiert, ist das vielleicht auch nicht hilfreich. Insofern müssen wir genau schauen, was dort der richtige Anreiz und der richtige Weg ist. Es gibt Menschen, die den Nutzen maximieren wollen, es gibt Menschen, wo man das in Betracht ziehen muss, des

wegen muss man genau schauen, welches System man dort wählt.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Vor allem bei den Bankern gilt das im Moment!)

Ich unterstelle das niemandem, aber man muss doch genau schauen, welche Systeme man dann hier am Ende des Tages wählt. Es kann doch nicht sein, dass wir hier Fehlsteuerungen machen, und insofern halte ich es für eine sehr weise Entscheidung, wenn wir das heute überweisen.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das zeichnet uns ja aus, die weisen Entschei- dungen!)

In diesem Fall ja! Insofern ist es nämlich notwendig, dass wir genauer hinschauen, wie wir dies erreichen und wie wir auch weiter erreichen, dass die Bezahlung der Tagesmütter und Tagesväter adäquat ist, denn eines ist doch auch klar: Es werden neben dem von uns favorisierten und geforderten Ausbau der Betreuung von unter Dreijährigen in weit größeren Schritten als den Mäuseschritten, die die Regierungskoalition gehen mag, Siebenmeilenstiefel benötigt, um diese auszuweiten.

(Beifall bei der FDP)

Daneben wird man immer Tagesmütter brauchen, und diese in ausreichendem Umfang. Das wollen wir doch alle erreichen, und dazu muss es dann auch ein Bezahlungssystem – so will ich es einmal nennen, weil wir uns ja noch über die Frage des Status unterhalten müssen – geben, das dafür angemessen und ein Anreizsystem ist, sodass entsprechend qualifizierte Tagesmütter und -väter auch tätig werden.

Darum geht es doch, denn sie bieten natürlich auch ein Angebot, das sehr viel flexibler ist, als es in Einrichtungen bei allen flexiblen Öffnungszeiten angeboten werden kann, Frau Ahrens hat dankenswerterweise darauf hingewiesen. Es geht auch manchmal um das Übernachten und solche Dinge, die eben in Kindergärten und Krippen nicht so möglich sind. Insofern ist es ein sehr kompliziertes Thema, das von uns entsprechend im Auge behalten werden muss. Des-halb werden wir uns der Überweisung mit Freude anschließen. – Danke schön!

(Beifall bei der FDP)