Dieses Kind im Alter bis zehn Jahre wird ja nicht auf dem Spielplatz irgendwo Rauschgift gefunden haben, sondern höchstwahrscheinlich im Rahmen des elterlichen Haushaltes vielleicht damit in Kontakt gekommen sein.
Ich habe hier jetzt lediglich die Mitteilung, dass es sich um eine versehentliche Einnahme von Rauschgift handelt. Ich kann gern das Amt und die entsprechenden Stellen im Krankenhaus beauftragen, dazu Näheres zu erläutern. Das kann man aber sicherlich nicht hier in öffentlicher Sitzung bekannt geben.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Kinder- und Jugendhilfe nach der Geburt. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Öztürk, Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Drittens: Wie viele der Neugeborenen wurden nach der Geburt in Pflegefamilien untergebracht, beziehungsweise gab es Fälle von Inobhutnahmen darunter?
Zu Frage 1: Im ersten Halbjahr 2009 wurden den Standesämtern im Land Bremen 3 869 Geburten angezeigt. Enthalten sind auch die Geburten von Müttern aus anderen Bundesländern, die hier geboren haben.
Zu Frage 2: Im ersten Halbjahr 2009 wurden im Land Bremen insgesamt 26 gesetzliche Amtsvormundschaften für Kinder minderjähriger Mütter eingerichtet, davon 19 in Bremen und 7 in Bremerhaven.
Zu Frage 3: In Bremerhaven wurden fünf Neugeborene nach der Geburt in Pflegefamilien untergebracht, davon zwei in Adoptionspflege und drei in Vollzeitpflege. Inobhutnahmen waren nicht erforderlich.
In Bremen leben alle Kinder bei ihren Müttern, entweder in deren Haushalt oder in einer Mutter-KindEinrichtung. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, sind Sie mit mir einer Meinung, dass – gemessen an den Daten aus der Vergangenheit in dem Bereich, wenn junge Mütter entbinden, Kinder zur Welt bringen, und es dort zu Vorfällen kommt, die Mütter nicht in der Lage sind, mit diesen Kindern gemeinsam unter einem Dach zu leben – gewisse Mechanismen vorangebracht wurden, die im Gegensatz zur Vergangenheit fruchten, oder gibt es da keine Abweichungen?
Ganz grundsätzlich muss man, glaube ich, auch sagen, dass wir hier einen sehr kurzen Zeitraum betrachten. Wir betrachten ein halbes Jahr, und um jetzt wirkliche Rückschlüsse ziehen zu können, muss man die Fragen sicherlich dann auch über einen längeren Zeitraum ausrichten. Im Grundsatz ist in all diesen Bereichen zu beobachten, dass das, was wir an ganz frühen Hilfen, teilweise vor der Geburt, einsetzen, auch allererste Zeichen setzt und hilft. Das ist auch unser Anliegen, und deswegen ist es gut, dass wir diese Projekte haben.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Einrichtung von Girokonten für Menschen mit Ersatzpapieren“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh, Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass die Banken im Falle von Personen mit Ersatzpapieren, Ersatzpass, die Einrichtung eines persönlichen Girokontos als Guthabenkonto verweigern, und welche Rechtsgrundlage gibt es für diese Verweigerung?
Zweitens: Welche Überlegungen hat der Senat, um diese Menschen dabei zu unterstützen, ein Guthabenkonto einrichten zu können?
Zu Fragen 1 und 2: Für die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wie zum Beispiel die Einrichtung von Konten ist das Kreditinstitut gesetzlich verpflich
tet, die natürliche Person, die die Geschäftsbeziehung aufnehmen möchte, im Sinne des Paragrafen 1 Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzes in Verbindung mit Paragraf 154 der Abgabenordnung zu identifizieren.
Neben der Feststellung der Identität liegt der Schwerpunkt bei der Überprüfung der Identität „anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Passund Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes“.
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind die anzuerkennenden inländischen Ausweisdokumente in Paragraf 4 Absatz 5 Passgesetz geregelt. Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit – ausgenommen sind Bürger der EU-Mitgliedstaaten – ist dies in der Aufenthaltsverordnung und im Aufenthaltsgesetz geregelt. Demnach bestehen keine rechtlichen Hindernisse, Personen mit Ersatzpapieren ein Guthabenkonto einzurichten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese ein Lichtbild tragen, sodass die Person identifiziert werden kann. Bei den anerkannten Ersatzpapieren ist dies der Fall. Der Senat hält die Regelungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes für angemessen und erforderlich zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Da die Einrichtung eines Girokontos für jedermann trotz entsprechender Initiativen des Senats bislang nicht als gesetzlicher Anspruch, sondern lediglich als Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ausgestaltet ist, wäre die Nichteinrichtung eines Girokontos trotz Vorliegen der erforderlichen Ersatzpapiere derzeit nicht justiziabel. Sofern die Einrichtung eines Kontos verweigert wird, kann sich der betroffene Kunde oder die betroffene Kundin jedoch an die zuständige Schiedsstelle der Bank wenden. Als Ansprechpartner für Einzelfälle steht der Integrationsund Migrationsbeauftragte des Senats bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Verfügung.
Im Übrigen wird sich der Senat weiterhin dafür einsetzen, dass ein entsprechender Kontrahierungszwang für alle Banken mit Girokontogeschäft gesetzlich eingeführt wird, womit allen Menschen – nicht nur den Personen mit Ersatzpapieren – die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis ermöglicht würde. Der Senat hatte schon im Herbst vergangenen Jahres, am 19. September 2008, im Bundesrat unter Drucksache 653/08 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes eingebracht, mit dem das genannte Vorhaben umgesetzt werden sollte. Dieser Gesetzentwurf hat aber im Bundesrat keine Mehrheit gefunden und ist zwar nicht abgelehnt, aber mit wenig tragfähigen Begründungen schon in den Ausschüssen vertagt worden. Diese gesetzgeberische Initiative wird vom Senat zu einem geeigneten Zeit
punkt – gegebenenfalls in leicht modifizierter Form, um Einwänden Rechnung zu tragen – im Bundesrat wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich bedanke mich erst einmal für die prägnante Antwort und auch die Bereitschaft, diese Gesetzesinitiative noch einmal in einem geeigneten Zeitraum im Bundesrat einzubringen.
Sehen Sie aber vielleicht dennoch Möglichkeiten, Frau Bürgermeisterin, angesichts der Tatsache, dass die Verweigerung zurzeit nicht justiziabel ist, diesen Menschen doch noch bei der Eröffnung solch eines Guthabenkontos zu helfen?
Es trifft arme Menschen mit deutschem Pass und Menschen mit Passersatzpapieren, möglicherweise Menschen mit Passersatzpapieren in besonderem Maße, weil ich auch gehört habe, dass einige Banken dann die Gesetze so auslegen, dass in diesem Fall dem Geldwäschegesetz nicht ausreichend Rechnung getragen würde. Wir müssten versuchen, darüber stärker aufzuklären, denke ich.
Insgesamt ist es so: Wir haben es im Bundesrat deshalb bisher nicht auf die Tagesordnung setzen lassen, weil sicher ist, dass es abgelehnt worden wäre. Wir versuchen jetzt also, doch noch einen Zeitpunkt zu ergreifen, zu dem man etwas ausrichten kann. Sie wissen, dass ich da seit vielen Jahren – auch aus sozialpolitischen und auch grundsätzlichen Überlegungen – ziemlich motiviert bin. Es geht nicht, dass eine Gesellschaft ihren Geldverkehr auf Girokonten umstellt und ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung nicht an dieser Möglichkeit teilhaben kann.
Frau Bürgermeisterin, könnte es nicht sein, dass diese Sache nicht trotzdem justiziabel wäre, wenn die Ablehnung, ein solches Girokonto einzurichten, mit einer ethnischen Herkunft, der Hautfarbe oder Ähnlichem begründet wird, weil das ein Verstoß gegen die Antirassismusrichtlinie der EU und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland sein könnte?
Wenn solch eine Begründung vorgetragen werden würde, wäre das, denke ich, ein Verstoß gegen dieses Gesetz. Ich habe aber bisher nur von Begründungen gehört, in denen man gesagt hat, das sind keine richtigen Ausweise, deroder diejenige hat seine oder ihre Identität nicht zweifelsfrei feststellen lassen, und deshalb bekommt er oder sie das Konto nicht. Das ist, wie gesagt, aus Sicht des Senats ein Rechtsirrtum. Wir könnten aber vielleicht die Banken in Bremen noch einmal darauf hinweisen, dass die Rechtslage nicht so ist, wie manche Auskünfte gewesen sind, aber wenn die Ablehnung mit ethnischem Hintergrund begründet würde, wäre das ein klarer Verstoß, das denke ich auch.
Frau Bürgermeisterin, wenn eine generelle Zurückweisung von diesen Ersatzpapieren erfolgt, wäre das nicht ein Indiz, ohne sich definitiv auf die ethnische Zugehörigkeit zu stützen, für eine solche Diskriminierung?