Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Buhlert, Ihren Vorwurf mit den Mäuseschritten möchte ich hier entschieden zurückweisen! Das mit den Sie
benmeilenstiefeln wäre zutreffend gewesen, weil wir diesen Bereich wirklich in ganz großen Schritten ausgebaut haben.
Sie sitzen mit uns in den gleichen Deputationen und Ausschüssen, Herr Dr. Buhlert, und wir haben uns an der einen oder anderen Stelle mehrfach für das Tempo und die Art und Weise, in der wir ausbauen, gelobt,
und jetzt werfen Sie uns Mäuseschritte vor. Das stimmt nicht! Ich möchte noch einmal kurz hervorheben, weil sonst der Charakter dieses Antrags und warum wir ihn auch überweisen und nicht ablehnen, missverstanden wird: Es geht hier darum, und das steht auch im Antrag, ich möchte noch einmal mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren, die CDU sagt an dieser Stelle: „Tagespflegepersonen erhalten ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich eine Bezahlung für zwölf Monate, wenn sie zwölf Monate arbeiten.“ Sie haben aber vier Wochen betreuungsfreie Zeit, sie können also elf Monate arbeiten, bekommen zwölf Monate Bezahlung plus zehn Tage Krankentagegeld. Das haben wir deutlich verbessert. Wir haben aber auch gesagt, das wir natürlich bereit sind, das Thema weiter zu vertiefen, um hier eine Nachbesserung zu liefern. Es ist kein Satz dazu gefallen, warum die gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene es nicht für nötig halten oder es nicht auf die Reihe bekommen, hier Wahltarife auf die Beine zu stellen.
Herr Kollege, das erspart mir die Kurzintervention! Stimmen Sie mit mir überein, dass Sie zwar als Koalition ausbauen und ich diesen Ausbau immer gelobt habe, aber nie gesagt habe, dass er ausreichend ist, sondern immer kritisiert habe, dass Sie zu langsam beim Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen sind, und ich diese Kritik auch aufrechterhalten werde?
Herr Dr. Buhlert, wir sagen auch, wir wollen noch schneller und noch besser ausbauen. Wir behaupten ja nicht, das, was wir gemacht haben, reicht. Das haben wir bisher nie getan. Wir haben immer gesagt, wir wol
len Quoten einhalten, wir wollen schneller sein, und wenn Sie sich das Tempo der ersten zwei Jahre RotGrün anschauen, in welchem Kraftakt wir in diesem engen Haushalt Millionen Euro zugunsten der Kindertagesbetreuung umgeschichtet haben, dann kann man sehen, dass dieses Tempo doch enorm ist.
Ich möchte hier noch einmal kurz, bevor ich meine Rede beende, Herr Dr. Buhlert, auf einen Bereich zu sprechen kommen, an dem ich ja eben unterbrochen wurde, nämlich den der gesetzlichen Krankenversicherungen! Diese Menschen – und hier spreche ich bewusst von den Tagesmüttern –, die den Kraftakt aufwenden, Kinder betreuen, Eltern entlasten und diesen ganzen Bereich massiv unterstützen, wenn sie sich als Nebenberuf nicht selbstständig versichern, haben diesen Wahltarif nicht. Aber dass man sie einerseits zwingt und fordert, sich hauptberuflich selbstständig zu versichern, das wird nicht allen Tagesmüttern gelingen, Frau Ahrens, das wissen wir. Da sind die gesetzlichen Krankenversicherungen gefordert, Tarife auf die Beine zu stellen und zu sagen, das sind die Möglichkeiten für hauptberuflich selbstständig Versicherte, und ab dem und dem Krankheitstag wird Krankentagegeld gewährt. Das sind wirklich ganz en détail komplizierte Vorgänge, die wir in der Deputation, gern auch mit Ihnen, Herr Dr. Buhlert, vertiefen und debattieren können. – Danke schön!
(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Sie wollen das in der Deputation diskutieren, aber Sie wal- zen das Thema jetzt hier schon einmal aus!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Günthner, wir walzen das kurz aus, damit auch Sie sich dann gut mit den Bremerhavener Tagesmüttern über das Thema auseinandersetzen können!
Ich möchte an dieser Stelle ganz kurz aus der dienstinternen Anweisung vom 19. Juni 2009 vom Amt für Soziale Dienste zitieren, die das Ganze deutlich macht, und ich freue mich sehr, dass Herr Öztürk mich eben sehr eindeutig unterstützt hat, denn wir haben es damals tatsächlich anders gemeint, als es hier in der Anweisung steht! Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Punkt 9, Urlaubsvertretungs- oder Krankheitsregelung. Innerhalb eines Kalenderjahres kann die Tagespflegeperson nach den Richtlinien eine vierwöchige betreuungslose Zeit in Anspruch nehmen, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
davon“ – von diesen vier Wochen – „wird für zehn Betreuungstage an die Urlaub nehmende Tagespflegeperson das Tagespflegegeld in der bis zum Beginn des Urlaubs gezahlten Höhe weitergezahlt. Dies gilt ebenfalls im Falle der Erkrankung der Tagespflegeperson oder des eigenen Kindes der Tagespflegeperson. Die Gesamtdauer von zehn Betreuungstagen wird bei einer Inanspruchnahme eines Urlaubs und einer zusätzlichen Erkrankung der Tagespflegeperson oder des eigenen Kindes nicht verlängert. Wenn die zehn Tage im Kalenderjahr für Urlaub in Anspruch genommen wurden, entfällt die Weiterzahlung bei Krankheit im selben Kalenderjahr.“ Damit ist ganz klar und eindeutig geregelt, dass man es wirklich nicht missverstehen kann: Es gibt zehn Tage, und es gibt nicht mehr, und es gibt eventuell, wenn alle Eltern zur gleichen Zeit von sich aus der Auffassung sind, dass sie ihre Kinder – im Juli meinetwegen – alle in den Urlaub nehmen wollen, eine betreuungslose Zeit, die weiterbezahlt werden würde, aber jeder, der sich in der Praxis auskennt, weiß, Eltern nehmen zu unterschiedlichen Zeiten Urlaub! Somit hat die Tagespflegeperson nie Urlaub, weil sie da nicht wegfahren kann, weil immer eines der Tageskinder da wäre. Damit kommt es maximal zu diesen zehn Tagen im Jahr, die weiter bezahlt werden, und ich freue mich, dass wir das jetzt gemeinsam verändern wollen, denn so habe ich Sie verstanden! – Danke schön! (Beifall bei der CDU)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte ein paar Punkte beleuchten, allerdings nicht in jedes Detail gehen und schon gar nicht die Verwaltungsanweisungen durchgehen, weil es sinnvoll ist, das in den zuständigen Fachgremien zu machen und nicht in der Bürgerschaft!
Eine Sache, die gar nicht so viel mit Tagespflege zu tun hat, möchte ich aber vorweg betonen: Ich finde es gut, dass dieses Haus ständig drängt und sagt, wir müssen den Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige vorantreiben. Allerdings würde ich doch einfach noch einmal darum bitten, dass ein bisschen beachtet wird, was in den Deputationen alles dargelegt wurde. Im März wurde dargelegt, mit welchen Schritten wir die 35 Prozent erreichen wollen, die im Übrigen nur eine Richtgröße sind, das Entscheidende ist der Rechtsanspruch. Wenn 40 Prozent der Kinder kommen, können wir dann nicht sagen, also 35 Prozent der Plätze haben wir nur, und das reicht dann, sondern dann müssen wir das auch für die anderen 5 Prozent so regeln.
Deswegen sind 35 Prozent eine Richtgröße, und gleichzeitig – Herr Buhlert, das müssten Sie eigentlich wissen, wenn Sie die Vorlagen lesen! – haben wir dargelegt, dass wir im September darlegen werden, welche konkreten Plätze gebaut werden, nicht nur, dass wir Plätze einrichten, sondern welche konkret. Genau das wird im Jugendhilfeausschuss am 15. September passieren. Wie gesagt, ich finde es gut, dass man immer darauf drängt, aber man sollte auch registrieren, dass die Schritte, bei denen dargelegt wird, wann sie wie kommen, eingehalten werden.
Richtig ist dabei, dass wir dazu die Tagespflege brauchen. Auch wenn ich viel Sympathie dafür habe, stärker Kinderbetreuungseinrichtungen zu wählen, muss man aber sagen, auch aus fachlichen Gründen werden wir auf absehbare Zeit nicht auf Tagespflege verzichten können, und wir brauchen sie auch. Deswegen ist das eine wesentliche Sache, die wir ernst nehmen, und es ist ja der Prozess in Gang – da muss man aber auch ein bisschen bei der Wahrheit bleiben –, dass wir versuchen, die Tagespflege, die früher eine nebenberufliche Tätigkeit für Mütter war, die Kinder hatten und sich noch zusätzlich ein bisschen Geld verdienen wollten, im Prinzip zu einem ordentlichen Beruf zu machen. Deswegen gibt es Veränderungen und Qualifizierungsanforderungen, die es zuvor überhaupt nicht gab. Deswegen ist der Vergleich mit Erzieherinnen auch immer ein bisschen schief, die haben vier Jahre Ausbildung plus Anerkennungsjahr, und die Tagesmütter machen insgesamt 260 Stunden Qualifizierung.
Dann kommen wir dazu, wie wir das bezahlen, dass wir eine Steuerpflicht haben, eine Sozialversicherungspflicht. Das hat zu sehr großen Umstrukturierungen geführt, wo hier in diesem Haus häufig an die Wand gemalt wurde, jetzt hören alle Tagespflegepersonen auf, weil es sich nicht mehr für sie lohnt. Ich kann Sie beruhigen, es gibt insgesamt, so sagen es wenigstens die Zahlen vom Juli 2009, inzwischen mehr Tagesmütter und Tagesväter in dieser Stadt, als es sie im Dezember 2008 gab. Es gab nicht das, was an die Wand gemalt wurde, dass die Regelungen so
Ich muss ja hier nicht persönlich werden! Das muss man auch einmal betonen, dass die Regelungen durchaus greifen.
Wir haben auch immer gesagt und diesen Prozess gemacht, weil da sehr viele komplizierte Detailfragen sind, weil Tagesmutter nicht gleich Tagesmutter ist. Es ist ein sehr großer Unterschied, ob ich ein Pflegevolumen von etwa 10 bis 20 Stunden an Tagesrandzeiten oder sogar zu Nachtzeiten habe oder ob ich in einer Großtagespflegestelle bin, in der ich fünf Kinder pro Person oder bis zu acht Kinder pro Person zu geordneten Zeiten betreue. Das sind ja riesige Differenzen, was da eigentlich die konkreten Problemlagen von Tagesmüttern und -vätern sind. Deswegen haben wir gesagt, wir werden im Dialog bleiben und versuchen, alle Probleme, die auftauchen, entsprechend pragmatisch zu lösen, und das tun wir auch!
Dann sind Forderungen aufgekommen in Bezug auf die Krankheitsfälle. Darüber müssen wir in der Tat detailliert reden, weil aus meiner Sicht dafür gilt, dass wir sehen müssen, dass wir das in normale berufliche Felder hineinbringen, und das ist nun einmal die Selbstständigkeit. Es besteht für jede Tagesmutter, die das möchte, die Möglichkeit, sich als hauptberuflich selbstständig anzumelden und zu versichern, und dann kann man auch Tarife einführen, wie es jeder Selbstständige tut. Selbstständig sein heißt nicht, dass man unbedingt viel Geld verdient, das ist ein Irrtum in dieser Republik. Es gibt viele Selbstständige, die sehr geringe Jahreseinkommen haben. Wenn man dann Krankengeld bekommen will, dann muss man das entsprechend bezahlen. Das ist das Sozialversicherungsrecht, und wir können nicht für eine Berufsgruppe entsprechend riesige Ausnahmen machen.
Wir wissen, dass sich dies für viele Tagesmütter nicht rechnen wird, deswegen gibt es ja im Moment die Möglichkeit, dass sie sich als nebenberuflich Selbstständige versichern können, damit sie finanziell besser stehen. Das ist immerhin ein Unterschied in der Sozialversicherung von 160 Euro im Monat, ob ich 120 Euro Mindestsatz zahlen muss oder ob ich bei 280 Euro anfange. Wir sagen, bisher haben wir das auch – 20 Fälle gibt es, die sich hauptberuflich selbstständig versichern – gemacht, dass wir natürlich die Sozialversicherung hälftig erstatten. Es wird sich für einige nicht rechnen, deswegen muss man da detailliert nachdenken, wo Bedarfe sind, dass man auch für Krankheits- und Urlaubsangelegenheiten gegebenenfalls nachbessern muss, und wo nicht.
Die Leitlinie muss aber sein, wir können keine Sonderregelung für eine Berufsgruppe schaffen, sondern wir müssen das in reguläre Systeme hineinbringen, weil ansonsten jeder zu Recht sagt, ich möchte jetzt bitte auch diese Sonderzahlungen dazu haben. Das werden wir so nicht leisten können. Deswegen finde ich gut, dass das in die zuständige Deputation überwiesen wird, weil da genau der Ort ist, diese Detailfragen zu klären und zu schauen, inwieweit man da etwas machen kann. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Es ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration beantragt worden.