Protocol of the Session on May 28, 2009

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Von daher, denke ich, muss man das auch einmal unter anderen Aspekten betrachten. Bei der Frage des neuen Gesetzes zur Tariftreue sind wir zurzeit natürlich dabei zu prüfen, inwieweit wir die Regelungen, die wir gern erreichen möchten, rechtlich auch absichern können, wie wir so etwas wie Mindestlohn absichern können, wie wir die Tariftreue absichern können. Das ist unsere Absicht. Wir wollen uns damit nicht gegen europäisches Recht stellen. Deswegen hat es auch alles etwas gedauert. Das Urteil war keine Freude für uns, aber, ich denke, wir kommen da zu einer Lösung. – Danke! (Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen der Abgeordneten Liess und Möhle inhaltlich voll anschließen, darin sind auch die wesentlichen Positionen des Senats vertreten. Der Senat hält die Einführung eines Mindestlohns in einem Landesvergabegesetz grundsätzlich für ein richtiges politisches Ziel. Wir wollen den Mindestlohn, und es wäre gut, wenn es in ganz Deutschland einen Mindestlohn gäbe. Das ist eine klare Position des Senats.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass europäische Rechtsprechung derzeit eine solche Einführung in ein Vergabegesetz nur sehr schwer ermöglicht, deswegen arbeiten wir gemeinsam mit den Regierungsfraktionen an Formulierungen. Ich glaube auch, dass wir noch in diesem Jahr ein Gesetz hinbekommen können, das hier die Einführung eines Mindestlohns in bestimmten Rahmen ermöglicht, und dieses Gesetz muss – und das ist ein ganz wichtiges Kriterium – gerichtsfest sein. Wir können es uns nicht erlauben, dass, wenn im Jahr 2010 der erste Unternehmer dagegen klagen sollte, er dann sofort vor dem Europäischen Gerichtshof recht bekommt.

Wir wollen ein gerichtsfestes, ein bestandssicheres Gesetz. Daran arbeitet der Senator für Wirtschaft und Häfen, damit ist auch der Senator für Justiz befasst. Wir haben es hier in der Tat mit einem komplizierten Problem zu tun, weil es richtig ist, wir beschäftigen zwar mit solchen Fragen nicht mehr fünf Juristen, das war in der Vergangenheit so, jetzt haben wir nur noch zwei damit beschäftigt, aber die haben dann auch drei Meinungen. Das hilft uns dann auch nicht so schnell weiter. Es gibt hier sehr unterschiedliche Auffassungen, ich glaube aber, wir finden eine Formulierung, die da einige Möglichkeiten gibt.

Wir haben auch das Ziel – das ist aber zum Teil jetzt schon Praxis –, dass wir ökologische Kriterien bei öffentlichen Aufträgen mit berücksichtigen, das gehört auch mit in ein solches Gesetz. Darüber hinaus werden wir auch Themen wie die Bereitstellung von Aus

bildungsplätzen bei der Vergabe und auch Gleichstellungsrichtlinien in Betrieben mit hineinnehmen. Insofern ist ein Teil dessen, was DIE LINKE hier fordert, schon in dem enthalten, was wir in und nach der ersten Lesung in den Gesetzentwürfen enthalten haben. Deswegen finde ich es auch richtig, dass wir noch einmal prüfen, ob hier bei den LINKEN etwas Zusätzliches ist, das auch sachlich hineinkommt. Losvergabe – das wurde auch schon gesagt – ist auch heute schon die reguläre Praxis. Dabei ist dann auch klar, dass wir natürlich sehen wollen, und das ist für uns, den Senator für Wirtschaft und Häfen, besonders wichtig, dass wir möglichst wenig Bürokratie bei der Vergabe haben.

Wir müssen auch in der Lage sein, schnell Aufträge zu vergeben, und ich finde insbesondere wichtig, dass wir aufpassen müssen, dass Bremen nicht immer in vielen Sachen eine Vorreiterposition haben muss. Wir sind in einem weltweiten Wettbewerb, viele unserer Unternehmen, und wir sind es auch als öffentlicher Auftraggeber in vielen Fällen, deswegen müssen wir schon auf diese rechtlichen Fragen sehr sorgfältig achten, auch um Bremen als Wirtschaftsstandort zu stärken.

Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr ein Landesvergabegesetz hinbekommen, das auch wesentliche Bestimmungen zur Tariftreue und zum Mindestlohn enthält. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen, federführend, die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit und die staatliche Deputation für Bau und Verkehr vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/775 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen, federführend, die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit und die staatliche Deputation für Bau und Verkehr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und Abg. T i t t m a n n [par- teilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

Bürokratie abbauen – Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz modernisieren!

Antrag der Fraktion der FDP vom 19. Mai 2009 (Drucksache 17/790)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP engagiert sich nachhaltig für den Bürokratieabbau in unserem Land, und deshalb machen wir Ihnen heute einen Vorschlag zur Modernisierung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.

(Beifall bei der FDP)

Wie Sie wissen, gibt es seit geraumer Zeit ein eigenes Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz, das Regelungen unabhängig von denen, die für den Bund gelten, trifft. Auch der Bund verfügt über ein solches Gesetz. Bremen hat ein recht umfängliches Gesetz, wenn man es mit Regelungen in den anderen Bundesländern vergleicht, über 90 Paragrafen sind dort vorhanden. Grundsätzlich könnte man der Auffassung sein, dass das nicht weiter schaden würde, weil Papier bekanntlich geduldig ist. Wir sind allerdings in einem laufenden Änderungsprozess zu diesem Gesetz zu der Auffassung gekommen, dass das nicht ganz stimmt und dieser Eindruck ein falscher ist.

In dem laufenden Verfahren hat sich gezeigt, dass doch jede einzelne Änderung wieder sehr aufwendig sein kann. Wir glauben, dass man einen besseren Weg beschreiten kann. Es gibt Bundesländer, die dies bereits vor uns getan haben, darunter Niedersachsen, aber auch das sozialdemokratisch regierte Berlin ist diesen Weg gegangen, nämlich eine deutliche Straffung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vorzunehmen in dem Wege, dass man auf die Regelungen, die der Bund schon getroffen hat, wo immer möglich verweist. Niedersachsen hat ein sehr knappes Gesetz geschaffen, das nicht mehr als sechs Paragrafen umfasst. Wir glauben, dass das auch ein Weg ist, der für Bremen geeignet sein kann. Deshalb fordern wir den Senat auf zu prüfen, welche Vorschriften des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes von denen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes abweichen. Wir halten es zum Beispiel – um das zu illustrieren – nicht für notwendig, dass Bremen den Verwaltungsakt noch einmal für sich selbst

neu definiert. Dies kann aus dem Bundesgesetz geeignet übernommen werden, jedenfalls weitgehend.

(Beifall bei der FDP)

Weiterhin wollen wir den Senat auffordern zu prüfen, welche bisher abweichenden Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes für das Land Bremen übernommen werden. Manche Dinge muss man nicht neu erfinden, an manchen Dingen, die im Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetz noch einmal explizit geregelt sind, verhebt sich Bremen. Da kann der Verwaltungsaufwand auch reduziert und eine vielleicht doch sehr extensiv gestaltete Norm gestrafft werden. Nach unserer Überzeugung kann dieses Prüfungsverfahren innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein. Dann könnte der Bremischen Bürgerschaft – und das ist der zweite Punkt unseres Antrags – ein modernisierter Entwurf für ein Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz vorgelegt werden, das Verwaltung wirklich auch entlastet, das nur noch die Regelungen vorsieht, die in Bremen noch abweichend von den Regelungen des Bundes zu definieren sind.

Wir halten das für einen guten Vorschlag, wir hoffen auf Unterstützung aus den übrigen Fraktionen für diesen Vorschlag, weil es dazu beitragen kann, dass Bremen wirklich eine schlanke und moderne Gesetzgebung in diesem Bereich bekommt. Insofern, denke ich, ist es sinnvoll und pragmatisch, diesen Weg zu gehen.

(Beifall bei der FDP)

Andere Bundesländer haben den vor uns erfolgreich beschritten, auch unser Nachbarland Niedersachsen, wie gesagt, hat damit ganz gute Erfahrungen gemacht. Insofern bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Winther.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Möllenstädt, Ihr Antrag ist alles andere, aber nicht dringlich. Es hat einen Sinn, warum es Fristen in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft gibt, nämlich den Sinn, dass es für die Abgeordneten einen Zeitraum gibt, in dem sie überprüfen können, wie sie mit Ihrem Antrag verfahren wollen und damit auch eine vernünftige Debatte gestalten können. Wer ernsthaft über so komplizierte und sicherlich auch wichtige Dinge debattieren will, wie es eben auch das Verwaltungsverfahren ist, der braucht einen bestimmten Zeitraum, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ich denke, es ist nicht richtig, hier einfach kurzfristig einen beliebigen Punkt, Bürokratie

abbau, einzubringen und ihn als Dringlichkeitsantrag zu deklarieren. Er ist aber auch kein Bürokratieabbau, dazu komme ich gleich noch.

Sehr geehrter Herr Dr. Möllenstädt, Sie haben sich aber auch selbst nicht die Zeit genommen, einen Blick in das Verwaltungsverfahrensgesetz zu werfen, denn ansonsten würden Sie den Senat nicht auffordern zu prüfen, welche Vorschriften des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sich von denen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes unterscheiden. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis hätte gezeigt, welche Aufgaben wie geregelt sind, für was das Verwaltungsverfahrensgesetz in Bremen zuständig ist und für welche Institutionen nicht.

(Glocke)

Frau Abgeordnete Winther, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Möllenstädt?

Bitte, Herr Dr. Möllenstädt!

Liebe Frau Kollegin Frau Winther, stimmen Sie mit mir überein, dass es nicht Aufgabe von Parlamentariern ist, bis in jedes Detail Vorschläge für gesetzliche Regelungen zu machen, sondern wir eine gute Verwaltung dafür haben? Ich will die handwerkliche Arbeit des Justizressorts loben, das uns in dieser Hinsicht gut berät, und das genau das hier auch tun soll. Stimmen wir darin überein, in dieser Einschätzung vom Verhältnis zwischen Regierung und Parlament?

Ich glaube schon, dass den Abgeordneten zuzumuten ist, wenigstens in ein Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes zu schauen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass Sie vielleicht in der Eile des Geschäfts die Verfahren in Niedersachsen nicht richtig geschildert haben. Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren das Verwaltungsverfahrensgesetz, sagen Sie, im Sinne der FDP geändert. Richtig ist vielmehr, dass im Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz schon immer eine Verweisung auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes enthalten war. Neu ist, dass im Moment debattiert wird, ob man diese Verweisung dynamisch gestalten kann, das heißt, ob man vermeiden kann, bei jeder Gesetzesänderung des Bundes auch die Änderung des Landesrechts vorzunehmen. Dass Sie dort eine neue Politik eingebracht haben, das stimmt nun gar nicht!

Im Übrigen, sehr geehrter Herr Möllenstädt, haben wir im Rechtsausschuss über die Anpassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes an die Europäische Dienstleistungsrichtlinie debattiert und hatten dazu eine Vorlage. Ich denke, das Thema war auch in der Innendeputation auf der Tagesordnung. Sie hätten jede Gelegenheit gehabt, dort auch dieses Thema einzubringen und den Senat zu bitten, vorbereitend tätig zu werden, damit wir uns hier mit einer wirklich fundierten Einlassung auseinandersetzen können.

(Glocke)

Frau Abgeordnete Winther, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Möllenstädt?