Hier ist zunächst Überweisung beantragt worden an die Deputation für Umwelt und Energie, federführend, und an die Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration.
Wer der Überweisung des Antrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/719 an die eben genannten Deputationen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Überweisung ab, sodass wir jetzt den Antrag selbst abstimmen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie haben nichts dagegen, wenn wir heute einmal ausnahmsweise die Mittagspause ein bisschen verlängern.
Paragraf 24 Absatz 1 des Bremischen Datenschutzgesetzes sieht vor, dass die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Senat ernannt wird.
Der Senat schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Frau Dr. Imke Sommer zur Wahl als Landesbeauftragte für den Datenschutz vor.
Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Senats enthalten, und Frau Dr. Sommer ist persönlich anwesend.
Paragraf 14 Absatz 1 des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes sieht vor, dass die/der Landesbeauftragte auf Vorschlag des Präsidenten der Bürgerschaft, nachdem er von den verbandsklageberechtigten Verbänden nach Paragraf 12 Absatz 4 eine Stellungnahme zu seinem Vorschlag eingeholt hat, von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Vorstand der Bürgerschaft ernannt wird. Die verbandsklageberechtigten Verbände haben dem Besetzungsvorschlag zugestimmt.
Der Präsident der Bürgerschaft schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Herrn Dr. Joachim Steinbrück zur Wahl als Landesbehindertenbeauftragten vor.
Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Präsidenten der Bürgerschaft enthalten, und Herr Dr. Steinbrück ist persönlich anwesend.
Meine Damen und Herren, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass wir die Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung auch per Akklamation vornehmen.