Protocol of the Session on March 18, 2009

Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung

Mitteilung des Senats vom 27. Januar 2009 (Drucksache 17/675) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 37. Sitzung am 18. Februar 2009 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung, Drucksache 17/675, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Vorschriften

Mitteilung des Senats vom 3. Februar 2009 (Drucksache 17/683) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 37. Sitzung am 18. Februar 2009 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/683, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung

Die Bremische Bürgerschaft hat fünf Mitglieder zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Nach Paragraf 4 Absatz 3 des Gesetzes werden, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, die Sitze den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor. Als Mitglieder der Bundesversammlung werden vorgeschlagen: Frau Antje Treptow, Herr Bülent Uzuner, Herr Thomas Röwekamp, Herr Lutz Peper und Frau Dr. Helga Trüpel. Als Ersatzmitglieder werden vorgeschlagen: Frau Birgit Busch, Herr Dr. Carsten Sieling, Frau Dr. Rita Mohr-Lüllmann, Herr Jörg Kastendiek und Frau Dr. Karin Mathes. Es ist interfraktionell vereinbart worden, dass, wenn jemand, der von einer Fraktion benannt worden ist, ausfällt, dasjenige Ersatzmitglied nachrücken wird, das von derselben Fraktion nominiert worden ist. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Bau und Verkehr

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 24. Februar 2009 (Drucksache 17/699) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir ein zusätzliches Finanzierungsangebot für unsere Kliniken schaffen. Wir diskutieren im Moment sehr viel über Investitionen im Klinikbereich, auch auf Bundesebene ist dies ein Thema.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es gibt, wie man hört, einen Investitionsstau von 30 Milliarden Euro. Hier in Bremen wurde uns anlässlich des Konjunkturprogramms II von der Krankenhausgesellschaft ein Volumen von 60 Millionen Euro vorgelegt. Zusätzlich kommt natürlich auch noch der Neubau Klinikum Bremen-Mitte, und aus diesen Gründen wollen wir hier noch weitere Möglichkeiten schaffen, möglichst die Investitionen vorzuziehen und den Investitionsstau abzubauen.

Dieses Gesetz wird natürlich nicht in die gegenwärtigen Förderarten eingreifen, sie sind Zuschussund Schuldendienstförderung oder Kapitalkostenausgleich. Nein, das soll ein zusätzliches Angebot sein, und im Einzelfall wird so eine Bürgschaft dann geprüft, und hier gibt es ja auch die entsprechenden Vorschriften. Von daher sagen wir, dies ist möglich, und wir sollten das auch durchführen, denn, wie gesagt, wir wollen den Investitionsstau möglichst schnell beenden, denn Investitionen im Klinikbereich schaffen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Arbeitsplätze und sind auch ein Teil der Wirtschaft. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzesvorschlag, und wir hoffen, dass die anderen Fraktionen – in der Deputation für Gesundheit haben wir diesen Vorschlag bereits verabschiedet – in diesem Sinne auch diesen Vorschlag mit unterstützen werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute das Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Herr Brumma hat uns eingeführt. Das derzeitige Bremische Krankenhausfinanzierungsgesetz regelt in Einklang mit der Bundesgesetzgebung zu diesem Bereich, dass die Förderung von Krankenhäusern in Form von Zuschüssen, Schuldendiensten oder als Ausgleich von Kapitalkosten erfolgen kann. Das Land Bremen ist gesetzlich dazu verpflichtet, Krankenhäuser durch Fördergelder bei ihren Investitionen zu unterstützen. Jetzt soll der Paragraf zu den allgemeinen Förderungsbestimmungen ergänzt werden, und zwar um eine klarstellende Regelung hinsichtlich des Rechtes eines Krankenhausträgers, eine Bürgschaft zu beantragen. Wortwörtlich soll es hier nun heißen, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Das Recht des Krankenhauses, anstelle einer Förderung nach Satz 1 und 2 eine Bürgschaft der im Paragraf 3 Absatz 4 genannten Gebietskörperschaften zu beantragen, bleibt unberührt.“

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich gleich zum Punkt kommen! Die hier präsentierte Gesetzesänderung halten wir für überflüssig. Allein die Formulierung des angehängten Satzes ist ein Beweis dafür, denn wenn ein Recht unberührt bleibt, heißt es, es gibt dieses Recht schon, und wenn es dieses Recht schon gibt, dann muss man es auch nicht mehr klarstellen. Es gibt im Einzelfall die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen, dass die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes eingehalten werden, Bürgschaften auch für Kliniken zu gewähren, das ist nichts Neues. Ob das im Einzelfall, wie es jetzt für das Klinikum Bremen-Mitte beschieden wurde, klug ist, das ist hier nicht Gegenstand der Diskussion, das sei dahingestellt. Aber, ich betone es noch einmal, es gibt diese Möglichkeit, sie wird in der Begründung der Gesetzesänderung auch genannt.

Was also soll diese überflüssige Änderung eines Gesetzes, die die Krankenhausförderung im Land Bremen auf keine neue Grundlage stellen wird? Ich werde es Ihnen sagen: Die vorgelegte Gesetzesänderung ist nur notwendig geworden, weil der rot-grüne Senat ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.