Protocol of the Session on February 19, 2009

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In Bremen, das haben wir heute Morgen schon in der Fragestunde von der Sozialsenatorin und Arbeitssenatorin gehört, wird das AGG positiv bewertet. Es hat deutlich gemacht, nicht nur – das war das Thema heute Morgen – im Bereich von Frauen ist es ein wichtiges Instrument. Was besonders hervorzuheben ist, wir haben hier in Bremen, in unserem Land, zentrale Ansprechpartner für diese Fragestellung. Ich nenne dabei den Landesbehindertenbeauftragten, die ZGF, die Seniorenvertreter und -vertreterinnen, Selbsthilfegruppen und auch die Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten. Das ist sehr wichtig und gut, und es ist notwendig, dass diese Beratungsmöglichkeiten auch weiter ausgebaut werden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Zum zweiten Punkt, dem weiteren Ausbau, hat Kollege Frehe auch schon sehr viel gesagt. Bislang ist es so, dass der Diskriminierungsschutz hauptsächlich für den Bereich Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung gilt. Nur in den Bereichen der ethnischen Herkunft und der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geht auch der Diskriminierungsschutz über den Arbeitsplatz oder den Berufsbereich hinaus. Nun sollen die Lücken, die jetzt noch vorhanden sind, besonders im zivilrechtlichen Bereich, gedeckt werden. Meiner Meinung nach ist es absolut notwendig, weil wir über die UN-Konvention, aber auch im EGVertrag internationales Recht haben, das klar formuliert, dass es keine Diskriminierung aufgrund dieser Tatsachen geben soll.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist deshalb notwendig, dass es einen einheitlichen Schutz für Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Europäischen Union gibt. Es ist auch erstaunlich, warum es in Berlin solche Vorbehalte gibt, denn viele Anforderungen, die in diesem Richtlinienentwurf beschrieben sind, über den zurzeit diskutiert wird, sind schon jetzt in unserem bestehenden AGG vorhanden. Es ist also gar nicht mehr so viel gegeben. Wir haben damals im AGG vieles schon mit hineingenommen, das über die normalen oder die Mindestanforderungen hinausgeht, sodass auch jetzt schon ein breiter Schutz da ist, allerdings eben nicht abschließend, das wurde ja von dem Kollegen Frehe schon gesagt. Es ist trotzdem erstaunlich, warum es in Berlin solche Vorbehalte gibt, und ich freue mich sehr, dass der Bremer Senat eine abweichende Meinung im Bundesrat formuliert hat und hoffe auch sehr, dass es noch in diesem Jahr zu einem Richtlinienbeschluss auf europäischer Ebene und damit einer Umsetzung auch in nationales Recht kommen wird.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Abschließend möchte ich nur noch sagen, es ist nicht nachvollziehbar, weshalb es trotz der bisherigen Erfahrungen, die dort gezeigt haben, dass es keine wirklich negativen Auswirkungen gibt, trotzdem Personen und auch Parteien gibt, die glauben, dass ein umfassender Diskriminierungsschutz nicht notwendig ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die EU-Kommission hat eine Rahmenrichtlinie vorgeschlagen, das ist be––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

reits erwähnt worden, die alle Diskriminierungstatbestände der im Jahr 2002 verabschiedeten AntiDiskriminierungsrichtlinie, die insbesondere ja auf Arbeitsverhältnisse abzielte, nunmehr auf gewerbliche Geschäfte und den öffentlichen Sektor ausdehnen soll. Eine Gleichbehandlung hinsichtlich der in der Richtlinie angeführten Kriterien wie Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung ist gesellschaftlich wünschenswert, kann aber nach unserer Auffassung durch diese Richtlinie nicht erreicht werden.

(Beifall bei der FDP)

Eine von Toleranz geprägte Gesellschaft und ein faires Miteinander, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lassen sich eben nicht mit Richtlinien und Gesetzen erzwingen.

(Beifall bei der FDP)

Bereits das AGG stigmatisiert jedwede Ungleichbehandlung unter Privatrechtspersonen als Diskriminierung. Zu Unrecht, wie wir finden! Die Mitgliedsstaaten stehen vor erheblichen Schwierigkeiten, liebe Frau Kollegin Hiller, sicherzustellen, dass erwünschte und selbstverständliche Vorgänge nicht unter das Diskriminierungsverbot fallen.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP-Fraktion in diesem Haus hat bereits im Oktober 2007 eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Land Bremen an den Senat gerichtet. Damals, wie in der Antwort des Senats auf diese heute zu diskutierende Große Anfrage der Koalitionsfraktionen, wurde deutlich, dass von einem erheblichen bürokratischen Zusatzaufwand für Unternehmen als Folge des AGG auszugehen ist. Das ist in der Tat aus unserer Sicht eine negative Folge des AGG. Ich bin Ihnen dankbar, Frau Kollegin Hiller, dass Sie heute in Ihrem Redebeitrag sehr offen zugegeben haben, dass auf Bundesebene die Vorgaben der EU eben nicht eins zu eins umgesetzt worden sind, wie das oftmals behauptet wird. Sie haben eingeräumt, dass Deutschland dort massiv draufgesattelt hat. Das ist die Wahrheit, dafür bin ich Ihnen dankbar, dass Sie dies hier heute eingeräumt haben.

Die Antwort des Senats, dazu will ich zurückkehren, weist ja eine Menge interessanter Zahlen aus. Infolge des AGG sind ausweislich einer dort zitierten Analyse des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund der deutschen Wirtschaft Kosten in Höhe von insgesamt mehr als 1,7 Milliarden Euro entstanden. Das empfinde ich in der Tat als eine sehr nachteilige Wirkung des AGG, die keinesfalls die Politik in Zeiten der Wirtschaftskrise kaltlassen kann.

(Beifall bei der FDP)

Mit dem neuen Richtlinienentwurf wird erheblich in die Freiheit der Vertragsschließung und in die freie Wahl des Vertragspartners eingegriffen. Das AGG wie auch der neue Richtlinienentwurf der EU-Kommission wirken selbstdiskriminierend, weil Merkmalsträger grundsätzlich als schwach und hilfsbedürftig eingestuft werden und dementsprechend gar nicht die Option haben, normal behandelt zu werden. Zudem wird der Diskriminierungstatbestand auf einige sehr wenige Merkmale konzentriert, der Kollege Frehe ist darauf eingegangen. So fällt etwa das Körpergewicht nicht unter diese Kriterien, obgleich Menschen mit höherem Gewicht oftmals einer Schlechterbehandlung ausgesetzt sind, das wird sicherlich auch von Ihnen nicht bestritten werden.

(Beifall bei der FDP)

Besonders brisant an dieser neuen Richtlinie sind vor allem die geplante Beweislastumkehr und das vorgesehene Klagerecht für Personen, die am eigentlichen Rechtsgeschäft unbeteiligt sind. Nach Vorstellungen der Kommission soll künftig nicht derjenige, der diskriminiert wird oder sich diskriminiert fühlt, nachweisen, dass es so ist, sondern der, dem die Diskriminierung vorgeworfen wird, muss beweisen, dass es nicht so ist. Das stellt doch die Grundsätze unseres deutschen Rechtsstaates ziemlich auf den Kopf, wie wir finden.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen gehen wir davon aus, dass diese Richtlinie den ihr anzuwendenden Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzen würde. Regelungswut des Staates beziehungsweise der Europäischen Union führen zu Inakzeptanz solcher Vorschriften, das sollten auch die sozialdemokratischen und die grünen Kollegen an dieser Stelle erkennen.

(Beifall bei der FDP)

Die in der Antwort auf die Große Anfrage zum Ausdruck gebrachte zustimmende Haltung des Senats ist für uns als FDP-Fraktion kaum nachvollziehbar. Einer Ausweitung von Anti-Diskriminierungsregelungen dieser Art ist vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen mit dem AGG aus Sicht der FDPFraktion eine deutliche Absage zu erteilen. – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte mich fast den Worten meines Kollegen anschließen, weil ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wir von der CDU-Fraktion vom Grundsatz her die Auffassung teilen, die eben gerade genannt worden ist. Ich will aber vorweg doch ein, zwei Gedanken äußern, weil wir gerade in den letzten zwei Tagen des Öfteren Themenstellungen hier im Parlament diskutiert haben, die genau diese Problemstellung der Diskriminierung Benachteiligter – aus welchen Aspekten auch immer – beinhalteten. Ich glaube, daran wird deutlich, woran zu arbeiten ist, an einer gesellschaftlichen Überzeugung, an einer gesellschaftlichen Arbeit, daran, dass so etwas grundsätzlich mit oder ohne Gesetze nicht mehr erfolgen darf. Das ist, glaube ich, die Aufgabe, die wir hier als Parlament haben, daran müssen wir arbeiten, und das muss eigentlich das Ziel einer solcher Politik sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deswegen schließen wir uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion den Zielen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes an und natürlich auch den Zielen der EUKommission. Aber wie zum Teil es oftmals auch so ist, das Kind wird mit dem Bade ausgeschüttet, und wenn ich mir anschaue, welche Argumente in Brüssel von der Kommission, vom Sozialkommissar erhoben werden, muss ich doch sagen, dort geht es doch mehr in Richtung Reglementierungswut als in objektive Verbesserung der Sachlage. Wenn man sich einmal anschaut, in welchem zeitlichen Abstand nach der Umsetzung in den Nationalstaaten der Richtlinienentwurf erarbeitet worden ist, dann wurde sich leider nicht die Mühe gemacht, die Erfahrungen mit der Richtlinie 1 bis 4, die in der Richtlinienfassung umgesetzt worden ist, einmal auszuwerten, sondern es wurde einfach gesagt: So, jetzt ist es in den Nationalstaaten umgesetzt worden, jetzt fangen wir sofort wieder von vorn an. Das zeigt, dass es offensichtlich Bestrebungen in Brüssel in der Kommission gibt, hier nicht abzuwarten, sondern weiter zu reglementieren, und das lehnen wir, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ab.

(Beifall bei der CDU)

Ein zweiter Punkt, warum wir – und das will ich hier noch einmal hervorheben – besonders kritisch zu dem sind, was aus Brüssel gekommen ist, ist das Thema der Beweislastumkehr. Es kann nicht angehen, es führt dann nämlich wirklich zu dem Mehraufwand an Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Das kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Wir wollen Gesetze schaffen, trauen uns nicht oder sind nicht in der Lage, diese Gesetze konkret fassbar zu formulieren, und sagen: Gut, wir geben uns keine Mühe, hehre Ziele müssen reichen, und den Rest sollen die Gerichte machen. Das kann doch kein Politikverständnis sein, das ist keine Zuverlässigkeit, und das ist auch keine Perspektive, die sie dort aufstellen, sondern das ist nur Ratlosigkeit nach dem Motto „Wir machen ein

mal ein bisschen Wind, und den Rest werden andere machen“, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Vor diesem Hintergrund haben wir erhebliche Zweifel, dass das, was jetzt aus Brüssel kommt und was ja zwischenzeitlich nach der Beratung im Rat der Europäischen Union doch zu sehr viel größeren Zweifeln geführt hat, als Sie hier allgemein behaupten, in den Beratungen auf EU-Ebene in den kommenden Monaten sehr intensiv diskutiert wird. Wir werden diese Diskussion sehr intensiv beobachten. Ich bin davon überzeugt, dass es noch erhebliche Veränderungen an dem Richtlinienentwurf geben wird. Ich bin auch davon überzeugt, weil Sie ja die materiellen Veränderungen, Herr Frehe, hier überhaupt nicht erwähnt haben, dass dies im Mittelpunkt der Argumentation stehen wird. Ich glaube auch, dass es nicht glaubhaft ist, wenn Sie einfach nur sagen, die Diskriminierungstatbestände werden ausgeweitet, aber dass Sie alles Materielle, was sich darin verändert, ob es nun das allgemeine Verbandsklagerecht ist, die Ausweitung auf das Zivilrecht tief in den privaten Bereich oder eben andere Punkte, hier einfach überhaupt nicht erwähnen, macht die Darstellung in meinen Augen nicht komplett. Von dort aus merkt man natürlich, in welche Richtung es gehen soll. Man kann natürlich auf der anderen Seite auch nicht sagen nach dem Motto „Ihr habt die EU-Grundrechtscharta unterschrieben, ihr habt die Konvention auf UN-Ebene unterschrieben, jetzt muss alles, was in dieser Richtung aus Brüssel kommt, weiter unterstützt werden“. Das ist keine seriöse Politik. Wir wollen hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt haben, wir wollen hier auch das Prinzip der Subsidiarität aufrechterhalten haben, deswegen verhalten wir uns kritisch dazu. Die kritischen Positionen sind ja auch in der Antwort des Senats zum Teil angeklungen. Man kann sich sehr gut vorstellen, wie dort die Diskussion zwischen den Ressorts war. So ganz einhellig wird es ja auch nicht auf Senatsebene geteilt an der Stelle. Von daher bin ich überzeugt, dass mit den Formulierungen, die durch die Große Koalition in Berlin getroffen worden sind, eine gute Grundlage zum Schutz vor Diskriminierung gefunden worden ist. Darauf sollten wir uns erst einmal weiter bewegen, die Erfahrung abwarten und dann nachbessern, anstatt jetzt hier wild in der Gegend herumzuschießen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen, dass der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Bremer Senat sich der kritischen Stellungnahme von Bundesrat, Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden nicht angeschlossen hat. Die Nichtdiskriminierung von Menschen im Arbeitsleben gehört zu den selbstverständlichen Menschenrechten. Die Angaben des Bundesverbandes der deutschen Arbeitsgeberverbände, die Umsetzung der Richtlinie würde die Wirtschaft 1,73 Milliarden Euro kosten, sind nicht überzeugend belegt. Wie aus der Antwort des Senats deutlich wird, haben sich die Gerichtsklagen nicht dramatisch erhöht. Aus unserer Sicht bleibt eher zu kritisieren, dass Personal, Betriebsräte und Gewerkschaften nicht stärker in den Prozess einbezogen worden sind.

Auch die Tatsache, dass Frauen immer noch für gleiche Arbeit weniger Geld bekommen, könnte durch dieses von uns richtig gefundene Anti-Diskriminierungsrecht zurückgedrängt werden. Unmittelbare Diskriminierung ist ja hinlänglich bekannt. Das Merkmal der mittelbaren Diskriminierung wird hier auch in den Blick genommen. Ein Beispiel: In einem Betrieb sieht eine Regelung vor, dass Teilzeitbeschäftigte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen können. Teilzeitbeschäftigte sind in diesem Beispiel mehrheitlich Frauen. Dort liegt eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor. Diese Dinge in den Blick zu nehmen, finden wir richtig. Im Zivilrecht wird es ebenfalls Veränderungen geben, die gewerbliche Vermietung betreffend; Wohnungen müsen diskriminierungsfrei vergeben werden.

Der nächste Bereich, der zu nennen ist: Menschen mit Behinderung müssen – –.

(Glocke)

Herr Kollege Beilken, meine Damen und Herren! Wir im Präsidium stellen ein wenig Unruhe fest. Wir nähern uns dem Ende der heutigen Sitzung, aber ich bitte doch noch ein bisschen um Aufmerksamkeit!

Für Menschen mit Behinderung müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die ihnen uneingeschränkt die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Barrierefreier Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden ist ein richtiger Schritt. Folgen müssen weitere Schritte wie akustische und optische Signale zur Orientierung in der Öffentlichkeit. Weitere notwendige Verbesserungen werden in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden noch deutlich werden. Im Sinne des Anti-Diskriminierungsrechts haben wir auch erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bremer Senat die Ungleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnerschaften in der Beamtenvergütung aufgehoben hat. Zusammenfassend ergibt sich diesmal ein eher positives Bild hier im Haus in Sachen Übereinstimmung von unserer Seite mit den rot-grünen Fraktionen. Wir finden diese Richtung in

dem Fall richtig, wir bleiben daran, wir werden dieses Thema weiter mit verfolgen, auch wenn es kurzfristig gesehen Unternehmen und Staat etwas kostet. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Möllenstädt, ich finde Ihren Schlenkerkurs schon beachtlich! Ich kann mich erinnern, dass Sie gestern dafür eingetreten sind, das Bremische Gleichbehandlungsgesetz zu verändern. Heute sagen Sie, Gesetze können keine Toleranz und Gleichstellung schaffen. Was gilt denn nun?

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Das war ja gestern!)