Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war mir natürlich klar, dass Sie mir hier sofort vorwerfen werden, ich würde mit meinem Antrag zur Verringerung der Abgeordnetendiäten populistisch agieren. Wenn Ihnen die konstruktiven Argumente ausgehen
Dabei hatte ich in meinem Redebeitrag, denke ich, ganz deutlich gemacht, dass unsere Abgeordnetendiäten aus erwirtschafteten Geldern anderer Bundesländer stammen
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sagen Sie ruhig, dass Sie noch vom Bund etwas dazubekommen!)
und wir deshalb in einer besonderen Verantwortung stehen. Eine maßvolle Reduzierung der Diäten wäre in meinen Augen deshalb angebracht gegenüber den Geberländern. Was daran populistisch sein soll, bleibt Ihr Geheimnis. Aber vielleicht überzeugt Sie ein anderes Argument. Lassen Sie uns doch einmal die Diätenzahlungen der einzelnen Bundesländer miteinander vergleichen!
Moment, Sie dürfen aber nicht Äpfel mit Birnen gleichsetzen und Diäten von Vollzeitparlamenten mit Teilzeitparlamenten oder Halbtagsparlamenten vergleichen.
Deswegen sage ich, wir müssen zum Beispiel einen Vergleich mit der Bürgerschaft in Hamburg herstellen. Das müssen wir, denn Hamburg hat ein Feierabendparlament und wir haben hier ein Teilzeitparlament. Ein Abgeordneter in Hamburg bekommt derzeit 2396 Euro pro Monat und damit 89 Euro weniger als die Mitglieder dieses Hauses.
Auch die steuerfreie Aufwandsentschädigung eines Hamburger Parlamentskollegen ist um 70 Euro geringer als unsere Entschädigung.
Jetzt schauen wir uns einmal den Arbeitsaufwand in beiden Bundesländern an. Ein Hamburger Abgeordneter betreut etwa 14 400 Einwohner, ein Bremer und Bremerhavener lediglich 7900. Wir Bremer Abgeordneten haben also weniger Einwohner politisch zu betreuen als die Hamburger, bekommen aber höhere Diäten und Aufwandsentschädigungen. Das passt einfach nicht zusammen. Allein dieser Vergleich macht deutlich, dass eine Reduzierung unserer Diäten angebracht wäre.
Es ist aber auch nicht so, Frau Kollegin Marken, dass die Diätenzahlung neben den beruflichen Einkünftigen die einzigen Einnahmen eines Bremer oder Bremerhavener Abgeordneten ist. Das wissen Sie auch ganz genau, Sie sagen das bloß den Bürgern nicht. Ich habe mir die Rechenschaftsberichte der etablierten Parteien und der Bürgerschaftsfraktionen einmal angeschaut und festgestellt, dass zum Beispiel die Kollegen der SPD pro Jahr 120 000 Euro, die Kollegen der CDU pro Jahr etwa 200 000 Euro zusätzlich an ihre Abgeordneten auszahlen.
Ja, natürlich! An Fraktionszulage, so etwas nennt man Fraktionszulage! Tun Sie also hier bitte nicht so, als wenn die Verringerung der Diäten von 2485 Euro auf 2000 Euro ein großer finanzieller Einschnitt für jeden von uns wäre! Mit den beruflichen Einkünften, die jeder Abgeordnete erzielen kann, ist der Betrag in Höhe von 2000 Euro pro Monat ein angemessener Betrag, der die Arbeit eines Abgeordneten gerecht honoriert. Für jeden Abgeordneten wäre die Absenkung einer Abgeordnetenentschädigung nur ein minimaler finanzieller Einschnitt. Für die Bürger in Bremen und Bremerhaven dagegen wäre es ein wich
tiges Signal, dass auch wir Parlamentarier bereit sind, finanzielle Einbußen zum Wohle unseres hoch verschuldeten Bundeslands in Kauf zu nehmen. Stimmen Sie also deshalb bitte für meinen Antrag! – Herzlichen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes, Drucksache 17/578, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt noch eine Reihe von Tagesordnungspunkten ohne Debatte. Die werde ich jetzt noch zur Abstimmung stellen, und ich bitte Sie, mir dann noch anschließend für zwei Minuten das Ohr zu schenken, weil ich noch zum Schluss einige versöhnliche, brückenbauende Worte sagen möchte.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 32. Sitzung am 13. November 2008 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Bremische Schuldbuchgesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 32. Sitzung am 13. November 2008 in erster Lesung beschlossen.