Protocol of the Session on May 7, 2008

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wesentliche hat meine Kollegin von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon gesagt. Aus dem Grund will ich mich auf die Details, die sie hier vorgetragen hat, auch nicht mehr einlassen, weil das die Diskussion ermüdet.

Ich bin der Auffassung, es ist richtig, dass wir darüber diskutieren, wie wir Kreditnehmer vor Finanzhaien schützen können, die Kredite aufkaufen. Es ist schon gesagt worden, es ist gängige Praxis, dass die Banken Kredite weiterveräußern, um eine schnellere Refinanzierung zu erreichen. Hier muss aber der Kreditschutz und der Schutz der Verbraucher im Vordergrund stehen.

Zu fordern ist daher eine Regelung, dass ein Kredit, der ordnungsgemäß bedient wird, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kreditnehmers verkauft werden darf. Zudem sollen ordnungsgemäß bediente Kredite nur an Banken verkauft werden dürfen, die auch sonst ein solches Kreditgeschäft betreiben. Reine Investoren haben nämlich überhaupt kein Interesse, solche Darlehen langfristig fortzuführen. Man muss da nur einmal über den großen Teich schauen, wie da die Seifenblase geplatzt ist.

Nach der jetzigen Gesetzeslage können Kredite auch dann gekündigt werden, wenn die Raten ordnungsgemäß gezahlt werden. Ausreichend ist die Meinung der Bank, dass sich die Bonität des Kreditnehmers oder der gestellten Sicherheiten verschlechtert habe. Eigentumsfinanzierer sind hier sogar schlechter gestellt als Verbraucher, die einen Konsumentenkredit aufnehmen. Hier sollte eine Regelung eingeführt werden, die eine Kündigung unzulässig macht, wenn der Darlehensnehmer nicht mindestens mit drei Raten im Rückstand ist.

Für noch viel wichtiger halte ich, dass es im Folgenden zu einer Regelung kommt: Bei notleidenden Krediten brauchen meistens die Kreditnehmer mehr Schutz, denn das Scheitern einer Eigentumsfinanzierung bedeutet für die Betroffenen in der Regel einen tiefen Einschnitt und ist oft mit bedrückenden Folgen, insbesondere einer bleibenden Verschuldung, verbunden. Banken verkaufen in der Regel ihre Kredite mit Abschlägen von bis zu 60 Prozent. Würden sie den Kreditnehmern die Schulden entsprechend erlassen, würden viele Kredite wieder auf tragfähige Füße gestellt. Es sollte daher der Grundsatz gelten, dass die Sanierung von Krediten Vorrang vor dem Verkauf hat. Es ist daher sicherzustellen, dass der Verkauf eines Kredits für die Bank nicht attraktiver ist als die Sanierung eines Kredits.

Der Rechtsausschuss des Bundestags wird sich morgen in seiner Sitzung mit all den verschiedenen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Eingaben, die hier zu diesem großen Gesetzeskomplex eingebracht worden sind, befassen. Dazu wird auch der Gesetzesantrag des Freistaats Bayern mit in die Beratung eingezogen werden. Es ist daher wichtig, dass wir nach Beratung in den Gesetzesorganen des Bundes hier bei Vorlage des dann vorgetragenen, entsprechend aufgearbeiteten Gesetzentwurfs noch einmal in diese Beratung eintreten. Aus diesem Grund plädieren auch wir für eine Überweisung des Antrags der CDU, um in der Deputation gemeinsam eine Position zu erarbeiten, die im wahrsten Sinne des Wortes für die Verbraucherinnen und Verbraucher von Interesse ist.

Ich will noch einmal deutlich machen: Bei der Beratung des Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung an den Bundesrat weitergeleitet hat, war die Fraktion der SPD für eine solche Schutzklausel, allerdings hatte die Unionsfraktion dies kritisch gesehen, laut ihrem finanzpolitischen Sprecher, Otto Bernhardt, das Recht der Kreditnehmer auf Information zu stärken. Insofern zielt aus heutiger Sicht der von der Union eingebrachte Antrag deshalb ins Leere.

Bremer Verhandlungspositionen sollten aufgebaut werden, wenn nach Beschlussfassung im Bundestag und im Bundesrat der Bundesrat wieder involviert wird. In diesem Sinne wünsche ich uns eine Beratung innerhalb der Wirtschaftsdeputation zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Eine letzte persönliche Anmerkung von mir, ich freue mich, dass die Union mittlerweile ihr verbraucherpolitisches Herz gefunden hat. Ich hoffe, dass es lange schlägt und nicht so zur Ruhe kommt wie das in der Sozialpolitik. – In diesem Sinne, vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu den Gesetzmäßigkeiten des Kapitalismus, dass sich die Eignerinnen und Eigner von Kapital, also allgemein das Kapital, immer dahin bewegt, wo die größtmöglichen Profitraten zu finden sind. Das sind einfach drei G: Da kommt erstens eine gewisse Form von Gesetzmäßigkeit ins Spiel, zweitens ein nicht unerheblicher Teil Gier und drittens ein nicht unerheblicher Anteil an Gelegenheit.

(Beifall bei der Linken)

Diese Form von Gelegenheit ist in den letzten 10, 15 oder 20 Jahren durch Politik, auch insbesondere ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

durch die rot-grüne Bundesregierung, deutlich begünstigt worden. Das heißt, man darf sich jetzt nicht wundern, dass bestimmte Formen von Finanztransaktionen, von Kreditgeschäften, von Finanzinvestitionen, die uns heute vor die Füße gefallen sind, überhaupt da sind. Diese Form von Gelegenheit haben die Politikerinnen und Politiker geschaffen, und ich begrüße es ausdrücklich, wenn jetzt zumindest ansatzweise darüber nachgedacht wird, dass diese Form von Gelegenheit wieder ein kleines bisschen eingedämmt werden soll, damit Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf der Kreditebene darunter leiden, geschützt werden.

Auf der anderen Seite ist es so, es hätte auch die Chance gegeben, und das ist noch in der Debatte, mit diesem Risikobegrenzungsgesetz auch diesen Heuschreckeneffekt in der Bundesrepublik ein bisschen zu bekämpfen. Wir wissen es, es ist eine Form von Unternehmertum mit deutlich desaströser Wirkung. Da kommen Leute, nehmen einen Kredit, um Unternehmen zu kaufen, kaufen das Unternehmen und bedienen diese Kredite aus diesem Unternehmen.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Warum verkauft das Unternehmen ei- gentlich?)

In aller Regel und in vielen Fällen geht es diesen Unternehmen bei dieser Form von Übernahme hinterher schlecht. Deswegen hat dieses Gesetz eigentlich noch zwei Aufgaben: erstens, Unternehmen vor solchen Formen von Übernahmen zu schützen und da Regelungen zu treffen, und zweitens, auch die Beschäftigten, die dann in solchen Unternehmen beschäftigt sind, bei solchen Unternehmen zu schützen.

(Beifall bei der Linken)

Ich glaube, wir täten gut daran, die Augen nicht nur auf die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer auf der privaten Seite zu richten, sondern auch diese Folgen mit ins Kalkül zu nehmen und möglicherweise auch darüber zu reden.

Selbstverständlich muss man auch die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer auf dem privaten Sektor schützen. Da gilt das, was mein Vorredner von der SPD gesagt hat, im Kern geht es darum, dass kein Verkauf ohne die Zustimmung der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer passieren darf. Das versteht sich im normalen Geschäftsleben völlig selbstverständlich, dass Verträge nur sehr selten einseitig gekündigt werden dürfen, insbesondere dann nicht, wenn sie nicht verletzt werden. Dieses Prinzip muss auch gelten.

Unsere Bundestagsfraktion hat zu diesem Gesetz einen Änderungsantrag mit 22 sehr sinnvollen Ein

zelpunkten beschlossen. Wir werden, wenn das im Ausschuss behandelt wird, vorschlagen, dass wir das, was da vorgeschlagen wird, auch in unsere Initiativen mit übernehmen, und ich freue mich da auf eine spannende Debatte. – Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Mathes, ich habe Ihrem Redebeitrag aufmerksam zugehört. Ich habe allerdings meine Zweifel bei dem, wie Sie als Koalition gedenken, sich zu diesen beiden Anträgen zu verhalten, und ob die Taten dann wirklich dem entsprechen, was Sie hier angekündigt haben.

Ich will Ihnen sagen, bisher ist ja der Stand, dass Sie den Antrag der CDU verweisen wollen und unseren ablehnen wollen.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Im Prinzip ja!)

Gerade dann, wenn es Ihnen tatsächlich darum ginge, dem Kapitalmarkt – den wir, so wie Sie es gesagt haben, dringend brauchen – Rechnung zu tragen, wäre es wichtig, hier auf der Basis beider Anträge auch ergebnisoffen ins Gespräch zu kommen.

(Beifall bei der FDP)

Aus meiner Sicht wäre das in diesem Haus auch eine gute demokratische Gepflogenheit gewesen, so wie wir es sonst üblicherweise auch handhaben. Da es Ihnen aber erkennbarerweise – ebenso wie den drei anderen sozialdemokratischen Parteien in diesem Hause – darum nicht geht,

(Beifall bei der FDP)

sondern nur darum, weiterhin unsere soziale Marktwirtschaft auszuhöhlen

(Unruhe bei der CDU)

und mit schädlichen Gesetzen – so wie das die CDU im Bund sehr gut vorexerziert – zu unterwandern, ist es schon beschämend, unter was für Räder Sie da mittlerweile in Berlin gekommen sind, das muss man schon sagen!

(Beifall bei der FDP)

Kein Wunder, wenn sich auch hier in Bremen die Institutionen der Wirtschaft von Ihnen abwenden und sich den Kräften wie der FDP zuwenden.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Und Ihnen zuwenden? – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Haben Sie heute den Westerwelle eingewor- fen? – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Sollen wir einmal kurz hinaus- gehen, Kaffee trinken?)

Wir haben einen wachsenden Zustrom von Menschen – auch aus dem Bereich der Unternehmerschaft –, die genau sehen, dass Sie nicht mehr auf dem Boden der sozialen Marktwirtschaft arbeiten. Der Grund, warum Sie diesen Antrag hier stellen – das muss man fairerweise einfach einmal sagen –, ist doch einfach der, dass Sie sich in Berlin Ihrem Koalitionspartner und dem sozialdemokratischen Finanzminister gegenüber nicht durchsetzen konnten.

(Beifall bei der FDP)

Sie hatten selbst den Versuch gemacht, ein Private-Equity-Gesetz auf den Weg zu bringen, das im Entwurf so schlecht war, dass die Fachwelt das mit schreiendem Gelächter zurückgewiesen hat. Deshalb liegt es mittlerweile irgendwo in einem Ausschuss im Bundestag und wird demnächst beerdigt. Das ist die Wahrheit, so arbeiten Sie in Berlin, damit haben Sie der Marktwirtschaft einen Bärendienst erwiesen.

(Beifall bei der FDP)

Heute wird das die große Mehrheit dieses Hauses ja auch tun. Ich muss sagen, es ist peinlich. Es stünde uns allemal einmal gut an, hier ein faires Beratungsverfahren zu machen, so wie es bisher üblich gewesen ist. Aber es zeigt eindeutig: Die FDP wird in diesem Land dringend gebraucht.

(Beifall bei der FDP – Lachen bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort Herr Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bremer Senat tut etwas im Hinblick auf das in der Debatte angesprochene Problem. Wir haben nämlich mit 15 anderen Bundesländern am 25. April den eben schon erwähnten Gesetzentwurf, der jetzt ein Gesetzentwurf des Bundesrats ist, mit verabschiedet.

Dieser Gesetzesentwurf sieht im Hinblick auf den Verbraucherschutz erhebliche Verbesserungen vor. So sieht dieser Gesetzesentwurf, der jetzt der Bundesregierung zur Gegenäußerung vorliegt und dann

dem Bundestag zugeleitet wird, folgende wesentlichen Verbesserungen vor:

Ein Immobiliendarlehensvertrag darf nur wegen des Verzugs von Darlehensgeberseite gekündigt werden, wenn der Darlehensnehmer eine bestimmte Schwelle, nämlich ein Viertel der für ein Jahr geschuldeten Leistungen, überschreitet, also nicht einfach so, sondern es muss ein Grund vorliegen.