Protocol of the Session on December 17, 2003

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 21. November 2003 D a z u Antwort des Senats vom 9. Dezember 2003 (Drucksache 16/95)

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes acht, Jugendstrafvollzug Blockland, des Tagesordnungspunktes neun, Zwischenbilanz Gewaltschutzgesetz und Wegweisungsrecht, und des Tagesordnungspunktes zehn, Senkung der Sozialhilfekosten. Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnungspunkte der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute die Tagesordnungspunkte eins, Fragestunde, zwei, Aktuelle Stunde, vier, Ursachen von Straßenverkehrsunfällen, sieben, Wirksamkeit der neuen Instrumente der Polizeigesetz-Novelle, und dann im Anschluss daran die Tagesordnungspunkte zwölf, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank, elf, Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes und des Bremischen Abwasserabgabengesetzes, und fünf, Finanzpolitische Instrumente des Gender Mainstreaming, aufgerufen werden. Zu Beginn der Sitzung morgen Vormittag werden die Tagesordnungspunkte drei, Konzeption der Kulturpolitik 2003 bis 2007, und 14, Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes, behandelt. Wird das Wort zu diesen interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen sieben frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Kriminelle ,Karrieren’ im Kindesalter“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Herderhorst, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Welche Maßnahmen der Jugendhilfe sind bei vielfach polizeilich auffällig gewordenen Kindern vorgesehen, um sowohl potentielle Opfer als auch die betroffenen Kinder selbst zu schützen?

Wie beurteilt der Senat die Wirksamkeit solcher Maßnahmen?

Inwieweit ist der Senat bereit, eine Bedarfsprüfung im Hinblick auf eine geschlossene Heimunterbringung in Bremen einzuleiten und gegebenenfalls die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um in schwerwiegenden Fällen im Rahmen erzieherischer und therapeutischer Gesamtkonzepte eine geschlossene Heimunterbringung im Lande Bremen zu ermöglichen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Für die genannte Zielgruppe stehen neben den allgemeinen Beratungsangeboten der Bremischen Ambulanten Sozialdienste Junge Menschen beziehungsweise des Amtes für Jugend und Familie in Bremerhaven einschließlich der Jugendgerichtshilfe insbesondere sämtliche im Sozialgesetzbuch normierten Hilfen zur Erziehung sowie einzelfallbezogen weitere flexible und familienunterstützende Maßnahmen zur Verfügung. Das Maßnahmespektrum umfasst dabei auch so genannte Mediationsmaßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs und soziale Trainingskurse. Auf gesetzlicher Grundlage kann ferner eine befristete Inobhutnahme des Kindes veranlasst werden.

Die jeweils individuell ausgestalteten Hilfen werden von den Jugendämtern im Rahmen der fortgesetzten Hilfeplanung regelmäßig auf fallbezogene beziehungsweise programmatische Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Aus Sicht der Jugendämter und des Senats ermöglicht der rechtliche Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ausreichende und geeignete Hilfen. Nach Angaben der Jugendämter Bremen und Bremerhaven befindet sich derzeit kein bremisches Kind in geschlossener Heimunterbringung.

Die rechtliche Zulässigkeit, Dauer und vor allem die Wirksamkeit geschlossener Heimerziehung ist bundesweit nach wie vor strittig und Gegenstand aktueller fachlicher und rechtlicher Beratungen auf

Bund-Länder-Ebene. Es besteht bundesweit weitestgehend Einvernehmen, dass die geschlossene Heimunterbringung nur als so genannte Ultima-Ratio-Maßnahme und nur auf Antrag und mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten beziehungsweise der Familiengerichte sowie unter enger zeitlicher Befristung und Indikationsstellung vorübergehend zulässig ist, jedoch keine Hilfen ersetzen kann und soll, die das pädagogische Ziel mit weniger eingriffsorientierten und somit verhältnismäßigeren Mitteln erreicht.

Nach Vereinbarung mit dem Bund und den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen beteiligt sich der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales an einer derzeit anlaufenden länderübergreifenden Fach- und Wirksamkeitsstudie des Deutschen Jugendinstitutes zur geschlossenen Unterbringung, die auch Grundlage weiter gehender rechtlicher und fachlicher Positionierungen des Bundes und der Länder sowie gegebenenfalls weiter gehender Planungsentscheidungen der Länder und Kommunen sein soll. Die Ergebnisse der auf vier Jahre angelegten Untersuchung werden 2006 vorliegen. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, was passiert hier in Bremen mit Kindern, die als Intensivtäter in Erscheinung treten – die haben wir, das weiß ich – und mit Maßnahmen der Jugendhilfe nicht mehr zu erreichen sind?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Antwort gibt ja wieder, dass wir sehr individuell auf das einzelne Kind bezogen Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven gestalten. Das sind auch sehr intensive Maßnahmen, zum Beispiel mit einer intensiven Einzelbetreuung über viele Stunden am Tag, der Jugendliche wird dann auch begleitet, das ist ein Beispiel.

Wir haben aber auch andere Beispiele, und wir haben auch schon Fälle gehabt, in denen als letzte Maßnahme, weil alles andere nicht mehr zum Erfolg beigetragen hat, eine geschlossene Unterbringung notwendig war. Aber zurzeit, das habe ich ausgeführt, haben wir in Bremen und Bremerhaven keine geschlossene Unterbringung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf mögliche Konsequenzen durch Maut-Debakel für das Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Focke, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Focke!

Wir fragen den Senat:

Welche möglichen Konsequenzen für im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Investitionsmaßnahmen im Lande Bremen sieht der Senat durch die fehlenden Einnahmen aus der Lkw-Maut?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Sehr geehrter Herr Präsident, verbunden mit dem Dank für dieses schöne Pult, das Sie besorgt haben, beantworte ich die Anfrage für den Senat wie folgt:

Nach Kenntnis des Senats soll an der Umsetzung der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Bundesverkehrswegeplans festgehalten werden. Zurzeit finden auf Bundesebene intensive Gespräche zwischen den Verantwortlichen öffentlicher- und privaterseits statt. Im Rahmen dieser Gespräche soll neben der Vereinbarung eines verbindlichen Termins für den Beginn eines funktionierenden Systems auch die Zahlung der Konzessionsstrafe geklärt werden. Ebenso muss von Seiten des Bundes verbindlich geklärt werden, wie mit den durch die nicht zeitgerechte Inbetriebnahme des Mautsystems entstandenen Mindereinnahmen im Verkehrsetat des Bundes umgegangen werden soll.

Der Senat geht davon aus, dass insbesondere die Probleme hinsichtlich der Einnahmeausfälle von Seiten des Bundes so gelöst werden, dass es zu keinerlei Verzögerungen hinsichtlich der im Bundesverkehrswegeplan für Bremen vorgesehenen Investitionsprojekte kommt. Dies gilt im Besonderen für die Baumaßnahme A 281, für deren zeitnahe und stadtverträgliche Realisierung Bremen im Übrigen erhebliche Eigenleistungen erbringt, und den Ausbau der A 27. Beide Infrastrukturmaßnahmen haben erhebliche Bedeutung für den Erfolg der bremischen Sanierungsbemühungen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, gerade vor dem Hintergrund der in den letzten Tagen wieder aufgetretenen Diskussion und erheblichen Differenzen zwischen dem Bundesverkehrsminister und diesem Betreiberkonsortium, was erstens die Frage der Entschädigung betrifft, aber zweitens auch, was die Frage der Einführung der Lkw-Maut vielleicht erst im Jahr 2005 beinhaltet: Ist es denn aus Ihrer Sicht überhaupt machbar, alle Maßnahmen, die im Verkehrswegeplan vorgesehen sind, auch durchführen zu können?

Bitte, Herr Senator!

Nein, wenn Sie von den gesamten Maßnahmen sprechen, so kann ich das sicher

lich nicht erkennen. Es gibt mittlerweile eine erhebliche Liste, wo Streichungen beziehungsweise Streckungen vorgesehen sind. Wenn Sie sich anschauen, dass neben der allgemeinen Minderausgabe des Bundeshaushalts bis jetzt auch eine Streichung speziell im Verkehrsbereich erfolgt ist und zumindest vom Bundesverkehrsminister bisher keine Andeutungen gemacht werden, dass es irgendwann eine Wiederaufnahme gibt, so muss man feststellen, dass es insbesondere im Bereich der Bundeswasserstraßen, allerdings natürlich auch im Bereich von Straße und Schiene zu Kürzungen kommt und, wenn ich das richtig überblicke, offensichtlich das erste Mal im kommenden Jahr seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland keine Neubaumaßnahme im Bereich von Straße und Schiene angefasst wird. Es gibt also erhebliche Auswirkungen, Gott sei Dank bis jetzt keine konkreten Auswirkungen auf die Maßnahmen, die wir hier in Bremen vorhaben, aber es fängt schon in Niedersachsen an, wo es zumindest zu zeitlicher Verzögerung bei der Umsetzung von Maßnahmen kommen wird.

Was mit der A 1 ist, was für uns auch hier in Bremen von entscheidender Bedeutung ist, und mit dem Ausbau auf sechs Spuren, so muss man die Äußerungen der Staatssekretärin zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, die vor einigen Wochen bei der Handelskammer war und dort gesagt hat, es gebe keine Verzögerung in der Maßnahme. Ich drücke beide Daumen, dass es dabei tatsächlich bleiben wird.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie schätzen Sie bei unseren beiden besonderen Projekten, der A 281, wo wir auch, wie Sie eben schon gesagt haben, sehr viele Eigenleistungen gebracht haben, aber auch der A 27, die Möglichkeit ein, in nächster Zeit verbindliche Zusagen darüber zu erhalten, dass die Maßnahmen weiter gefördert werden?

Bitte, Herr Senator!

Auch dort gilt die Aussage der Staatssekretärin, die bei der Handelskammer deutlich gesagt hat, dass bei den Vorhaben auch in der Zeitachse, wie wir sie in Bremen vorhaben, gerade auch in Bezug auf die A 281, der Plan gilt und dass sie an der Realisierung ebenso festhalten wollen, wie wir das bisher in Bremen geplant haben. Trotzdem müssen wir in den kommenden Jahren noch in die Mittelverteilung und in den Mittelkampf einsteigen, und das wird natürlich sicherlich noch einmal kräftig werden. Sie wissen, wir haben vor, die Deputation und den Senat im Januar mit den weiteren Maßnahmen zu bemühen, was wir hier in Bremen an Vorleistungen gemacht haben, und dann müssen wir in Berlin vorstellig werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Fluglärmschutzbeauftragter“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wird der jetzige Stelleninhaber für den Aufgabenbereich Fluglärmschutz am Ende des Jahres die Verwaltung verlassen?

Zweitens: Wie wird der Senat die weitere Bearbeitung dieses Aufgabengebietes absichern?

Zur Beantwortung erhält das Wort Herr Senator Eckhoff.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: