Protocol of the Session on April 26, 2007

(Beifall bei der CDU)

Ich sage ganz klar, eine pauschale Gleichsetzung einer Lebenspartnerschaft mit der Ehe lehnen wir ganz deutlich ab!

(Beifall bei der CDU)

Ihr Antrag läuft aber genau darauf hinaus, wenn sich vollkommen undifferenzierte Rechtsbereiche aneinanderreihen, in denen eine Gleichstellung erfolgen soll, ohne definiert darauf einzugehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass wir nicht sämtliche Bemühungen zur rechtlichen Stär

kung gleichgeschlechtlicher Ehen ablehnen, aber der Hinweis auf eine eingehende verfassungsrechtliche Prüfung im Hinblick auf das wichtige Institut der Ehe muss an dieser Stelle erlaubt sein.

In Ihrem Antrag fordern Sie, dass auf Bundesebene Anpassungen unter anderem in Bezug auf das Beamtenrecht vorgenommen werden sollen. Die erste Stufe der Föderalismusreform ist offensichtlich an Ihnen völlig vorbeigegangen. Die Zuständigkeit für die Besoldung, den Familienzuschlag und die Hinterbliebenenversorgung der Beamten ist längst auf die Bundesländer übergegangen, sodass es in vielen Bereichen schon geregelt ist. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode mit diesem Thema sicherlich hier noch intensiver auseinandersetzen. Dies auch an die Adresse der SPD, dass es hier nicht mit einem Hauruckverfahren einmal eben beschlossen werden kann!

Leider ist es uns nicht gelungen, einen koalitionären Antrag abzustimmen. Aus unserer Sicht wäre es geboten, in den Bereichen Ausbildung, Ausbildungsförderung und Berufsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und bei der Einführung der bundesweiten Zuständigkeit des Standesbeamten für die Begründung von Lebenspartnerschaften über den Bundesrat eine rechtliche Stärkung der Lebenspartnerschaften herbeizuführen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass in keinem anderen Bundesland, was die Grünen vorschlagen, eine Anpassung im Bereich des Familienzuschlages und der Hinterbliebenenvorsorge bisher erfolgt ist. Wenn wir auf der Bundesebene auf eine weitreichende Änderung der Gesetzeslage hinwirken wollen, dann empfiehlt es sich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Lebenspartnerschaftsgesetz abzuwarten. Die Zeit für weitere Schritte ist jetzt noch nicht reif. Mit Ihrem pauschalen Antrag werden Sie dem schwierigen und sensiblen Thema nicht gerecht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

Ich möchte im Übrigen hinzufügen, dass es für mich sehr schwierig war, hier heute zu reden, weil ich wenig verstehen konnte, weil Sie sehr laut waren. Das finde ich nicht in Ordnung.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile jetzt das Wort der Abgeordneten Frau Wiedemeyer für eine Kurzintervention.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kurzintervention, kurz und knapp! Der Zusammenhang Ehe und Lebenspartnerschaft stellt sich nicht so dar, wie Sie das versucht haben, hier zu erklären, auch wenn man den Eindruck haben will, dass nach dem letzten Gerichtsurteil vom Februar auch die Gerichte das so sehen. Es gibt aber

gute Argumente dagegen. Die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften ist eigentlich nicht zur Förderung der Ehe geeignet. Lesben und Schwule können durch Gehaltsabzüge nicht dazu gebracht werden, auf die Eingehung einer Lebenspartnerschaft zu verzichten und stattdessen eine Ehe einzugehen. Es hat überhaupt nichts miteinander zu tun!

(Beifall bei der SPD)

Außerdem gibt es nur sehr wenige davon, die mittlerweile einen Partner haben und leistungsberechtigt sind. Auf der anderen Seite setzt selbst der Staat die Mittel, die er dadurch einspart, auch nicht aktiv zur Förderung der Ehe ein!

(Beifall bei der SPD)

Es gibt auch kein Gerichtsurteil, das sagt, dass es keine Gleichstellung geben darf. Das letzte Gerichtsurteil aus dem Februar stellt lediglich fest –

(Zuruf des Abg. P e r s c h a u [CDU])

3 Minuten! –, bei eingetragenen Lebenspartnerschaften sei

(Zuruf: Eineinhalb Minuten!)

die Begünstigung der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften mit dem Grundgesetz vereinbar. Das heißt, die Begünstigung der Ehe ist vereinbar. Es sagt aber nicht, dass es eine Schlechterstellung geben muss.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir können nur vollständig die Bewetung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands teilen, die das Urteil kritisieren, die sagen, völlig unverständlich! Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch die gleichen Rechte haben, alles andere ist unfair!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Lehmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das finde ich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ja interessant, dass sich die Debatte so rege entwickelt. Besten Dank auch noch einmal an Frau Wiedemeyer, dass Ihre Fraktion auch hinter unserem Antrag steht, aber aus Koalitionsgründen leider nicht zustimmen möchte!

(Abg. Frau W i e d e m e y e r [SPD]: Kann! – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Das ist wahr!)

Das ist dann leider so, so ehrlich ist dann Politik doch manchmal!

Ich wollte erst noch einmal auf die CDU eingehen: Die Chance, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet hat, muss man doch jetzt nutzen. Man kann doch jetzt auch nicht in der Lethargie verharren, wie Sie es jetzt möchten, erst noch einmal in sich gehen und lange beraten!

(Abg. F o c k e [CDU]: Das ist doch gar nicht wahr! Sie hat doch eine ganze Men- ge erzählt! Sie haben überhaupt nicht zu- gehört! – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Das hat er aber nicht mitbekommen!)

Im Bundestag verweigert die CDU/CSU-Fraktion ja auch die Debatte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zur landesrechtlichen Regelung hatte ich in der letzten Rede bisher noch nichts gesagt. Da begrüße ich auch das, was jetzt von allen Seiten gesagt worden ist, dass man da weiter in sich gehen möchte und da auch Handlungsbedarf sieht. Wenn ich jetzt hier die SPD heute gehört habe, dann macht mich das ganz gewiss, dass sich da irgendwie vielleicht noch etwas zum Positiven ändern wird.

(Abg. Frau W i n t h e r [CDU]: Was will er damit sagen?)

Den Rechtsausschuss möchte ich gern noch einmal darauf hinweisen und ihm ans Herz legen: Bitte behandeln Sie das Thema ausführlich, und sorgen Sie dafür, dass die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe im Landesrecht verankert wird!

Schließlich möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich heute hier an dieser Stelle meine letzte Rede gehalten habe und ich das Haus auch in guter Erinnerung behalten werde. Besten Dank möchte ich auch noch einmal aussprechen an meine Kolleginnen und Kollegen in allen Fraktionen! Es war eine erfahrungsreiche, interessante Zeit! – Besten Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im August 2001 wurde der Grundstein für die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gelegt. Eine weitgehende Angleichung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe in den Bereichen des Güterrechts, des Unterhaltsrechts, des Versorgungsausgleichs, der Stiefkindadoption und der Hinterbliebenenversorgung wurde vorgenommen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Lebenspartnerschaft ein eigenständiges Rechtsinstitut ist, dessen Akzeptanz ebenso wie die damit verbundenen rechtlichen Regelungen immer weiter zunimmt. Daher ist es aus meiner Sicht notwendig, Ehen und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften gesetzlich weitgehend gleichzustellen. Mir ist aber bewusst, dass erhebliche gesellschaftliche und politische Diskussionen in diesem sehr sensiblen Feld notwendig sind.

Das Jahr 2007 wurde als das europäische Jahr der Chancengleichheit für alle deklariert, und auch wir haben uns daran mit vielfältigen Veranstaltungen auf nationaler Ebene beteiligt. Auch mit Blick auf die gesamteuropäischen Zielsetzungen halte ich es für wichtig, die gesetzgeberischen Möglichkeiten auszuloten, um zu einem möglichst gemeinsamen und ausgewogenen Verständnis zu kommen und eine weitere Verbesserung der Gleichstellung von gleichgeschlechtlich lebenden Menschen zu erreichen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1333 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.