Protocol of the Session on April 25, 2007

Als Nächster erhält das Wort Senator Neumeyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Zunächst einmal be––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

danke ich mich bei allen Fraktionen dieses Hauses, dass wir beim Thema Küstenschutz eine Meinung haben, nämlich die Meinung, dass Küstenschutz alle angeht, dass Küstenschutz alternativlos ist und eine wesentliche Sicherung unserer Lebensgrundlagen ist. Vor dem Hintergrund finde ich es auch außerordentlich positiv, das sage ich ganz deutlich, dass wir nicht über Zentimeterabweichungen reden, sondern dass wir sagen, es muss jetzt der Generalplan Küstenschutz neu verabschiedet werden, sodass wir tatsächlich loslegen können.

Frau Dr. Mathes, Sie haben es richtig und zu Recht angesprochen, nur mit einer Verabschiedung eines neuen Generalplans Küstenschutz haben wir überhaupt die Voraussetzung, um mit dem Bund in Verhandlungen zu treten, um mehr GAK-Mittel für Bremen zu generieren. Zurzeit ist es so, dass wir jährlich nur eine Million Euro aus GAK-Mitteln für den Deichschutz in Bremen zur Verfügung haben. Nur mit einem neuen Generalplan Küstenschutz – den werden wir heute verabschieden, das haben alle Fraktionen signalisiert – haben wir auch die haushaltsrechtliche Voraussetzung, tatsächlich den Deichschutz neu anzupassen.

Vor dem Hintergrund ist eben richtig, dass mein Amtsvorgänger Jens Eckhoff vor 2 Jahren gesagt hat, wir müssen endlich einen neuen Generalplan Küstenschutz haben. Normalerweise ist es so, dass der Generalplan Küstenschutz alle 20 Jahre erneuert wird. Der bestehende Generalplan Küstenschutz, über den wir heute sprechen, der jetzt noch die rechtliche Handhabe für den Deichschutz im Land Bremen ist, basiert auf dem Jahr 1959. Es ist damals eine Untersuchung des Franzius-Instituts aus Hannover gewesen, und seitdem hat es keine Überprüfung gegeben. Insoweit können Sie jetzt nicht sagen, es ist ein Verschulden der Großen Koalition. Ich glaube, Herr Fücks war einmal Umweltsenator, es gab hier viele Umweltsenatoren. Der erste Kollege, der es auf den Weg gebracht hat, dass wir eine Überprüfung machen müssen, ist mein Vorgänger Jens Eckhoff, und dafür gebührt ihm Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Aber er fehlt wieder!)

Nun, Frau Dr. Mathes, haben Sie es ganz richtig angesprochen, dass es nicht immer einfach ist, mit den Kollegen in Hannover in vertretbare Verhandlungen einzutreten. Das Ergebnis ist natürlich ein gemeinsames Ergebnis, weil es keinen Sinn macht, dass wir zu anderen Berechnungen gelangen als das Land Niedersachsen, weil es der Weser und der Nordsee am Ende egal ist, wo wir Landesgrenzen ziehen. Das Wasser findet seinen Weg, wenn wir es nicht vernünftig in Abstimmung miteinander bringen. Von daher ist es zwingend, dass wir einen gemeinsamen Generalplan Küstenschutz für die Nordseeküste und die Weser machen. Es ist nicht nur zwingend für die

570 000 Menschen in Bremen und Bremerhaven, es geht wirklich den gesamten Raum an der Küste an. Deswegen ist es richtig, dass wir es gemeinsam machen.

Es war zugegebenermaßen relativ kompliziert, dem Kollegen Sander klarzumachen, dass wir nicht nur das Ergebnis des Generalplans Küstenschutz, des Gutachtens, das Ihnen heute auch als Anlage zur Beschlussfassung vorliegt, vorlegen, sondern dass wir auch die aktualisierten Werte der IPCC-Wissenschaftler einbeziehen, die immerhin die namhaftesten Wissenschaftler sind, die sich überhaupt mit Klimafolgen beschäftigen. Vor diesem Hintergrund haben wir das im Übrigen natürlich auch mit in die Vorlage der Beschlussfassung zur Senatsvorlage für heute vorgelegt.

Ich verweise da, Frau Dr. Mathes, auf Seite 13, wo wir sehr deutlich beschrieben haben, dass das für uns nicht das Ende der Fahnenstange ist. Wir glauben sehr sicher, wenn man die Maßstäbe der IPCC-Gutachter nimmt, die davon ausgehen, dass sich der säkulare Meeresspiegelanstieg zwischen 18 und 58 Zentimetern abspielen dürfte, dass wir mit 25 Zentimetern – so, wie die Gutachter uns das im Dezember noch ins Stammbuch geschrieben haben – eher an der unteren Fahnenstange angekommen sind und wir hier nicht die absolute Sicherheit für die nächsten 100 Jahre haben.

Deswegen ist meine Position und auch die des Senats, dass es eher die untere Kante ist, an der wir uns bewegen. Wir erwarten, dass wir in der Umsetzung, mit der wir in der Tat jetzt auch beginnen können, tatsächlich auch die Ergebnisse der IPCC-Gutachter einfließen lassen. Da zeichnet es sich ab, dass wir im Durchschnitt nicht mit bis 25 Zentimetern auskommen werden, sondern in einer Größenordnung von 50 Zentimetern. Niemand muss uns davon abhalten, früher anzufangen. Es gibt keinen Grund zu sagen, wir müssten das in 10 Jahren machen. Wenn wir erkennen, dass die Klimafolgen tatsächlich so rasant weiter zunehmen, wie es in den letzten 20 Jahren der Fall war, dann muss uns niemand davon abhalten, hier auch früher gemeinsam anzufangen.

Es ist sowohl von Frau Garling als auch von Ihnen gesagt worden, dass die anderen schon angefangen hätten. Nun ist es so, in Hamburg ist die Wahrheit, dass es in den Neunzigerjahren seinen Generalplan Küstenschutz komplett überholt hat. Das heißt, sie hatten eine andere zeitliche Abfolge. Mit Niedersachsen machen wir es gemeinsam, sodass sich da die Frage stellt, wieso hat denn Niedersachsen jetzt schon etwas gemacht? Die Antwort ist leider bedrohlich, aber auch genauso wahr: Die Deiche in Niedersachsen hatten zum großen Teil einen Unterbestieg, eine Tatsache, die wir, Gott sei Dank, in Bremen aufgrund einer guten Zusammenarbeit mit den Deichverbänden links und rechts der Weser nicht haben. Unsere Deiche haben keine Sicherheitsgefährdung, aber die Deiche, die uns in Niedersachsen umgeben, haben nicht den Qualitätsansprüchen Genüge geleistet, im

Übrigen auch nicht den Qualitätsansprüchen des alten Generalschutzplanes Küstenschutz. Von daher mussten sie etwas tun, weil sie etwas nachholen mussten.

Das ist nicht das, was wir jetzt gemeinsam mit dem neuen Generalplan Küstenschutz voranbringen wollen. Von daher passt es nicht, da werden etwas die berühmten Äpfel mit den Birnen verglichen. Ich möchte allerdings auch nicht verhehlen, dass wir überall da, wo wir in den Küstenraum hineingegangen sind – ob es in Bremerhaven beim CT IV ist, ob es in Bremerhaven beim Alten und Neuen Hafen ist –, schon die Deichbauwerke, die Schleusen und die Sperrwerke entsprechend deutlich über das erforderliche Maß angepasst haben, weil man es so machen sollte, dass es tatsächlich auch einen Bestand hat, der für deutlich länger reicht. Kurzum, ich glaube, dass wir heute nur den Anfang machen, den Anfang, um mehr Deichschutz und mehr Bearbeitung der Klimafolgen auf den Weg zu bringen.

Bei allen Maßnahmen, das sagen Sie doch ganz richtig, auch wenn es um die Unterweseranpassung geht, müssen wir immer Ausgleichsituationen organisieren und herstellen. Deswegen gibt es auch dazu passend Umweltverträglichkeitsgutachten, deswegen wird die Oberste Landesbehörde, Naturschutzbehörde in Niedersachsen, aber auch in Bremen, solche Baumaßnahmen und solche Ausbaumaßnahmen zu beurteilen haben. Deswegen werden auch beispielsweise Umweltverbände befragt werden, um auch ihre Kompetenz mit einzubringen. Es wird auch Ausgleichsmaßnahmen geben müssen. Jede einzelne Maßnahme muss natürlich auch dem Gedanken Rechnung tragen, wie das zum Deichschutz passt. Da, wo wir neue Dinge machen, müssen wir immer die Antwort darauf geben, wie das auf Klimafolgen wirkt und welche Ausgleichsmechanismen man möglicherweise einsetzen kann, um diesen Folgen zu begegnen.

Ich möchte mir eine letzte Bemerkung erlauben, was die Finanzierungsfragen angeht! Die 100 Millionen Euro, die wir Ihnen hier als Summe mit der Vorlage auf den Weg gegeben haben, werden eher das untere Ende der Fahnenstange sein. Gehen Sie bitte davon aus, dass es nicht möglich sein wird, heute schon präzise vorherzusagen, wie sich Baukosten tatsächlich in den nächsten 10 Jahren entwickeln werden! Gehen Sie bitte davon aus, wenn wir die Deiche entsprechend anpassen, wenn wir an die Deichsonderbauwerke herangehen, dass wir auch naturgemäß sinnvollerweise überlegen müssen, ob man dann nicht von vornherein noch etwas mehr Sicherheit mit einbaut, um nicht dann möglicherweise 10 Jahre später die gleichen Deichbauwerke anzupassen.

Insofern werden wir natürlich mit diesem Startschuss – das ist richtig angesprochen worden – heute nur einen Anfang machen. Die tatsächlichen Kostenfolgen werden deutlich höher sein. Das ist natürlich eine Aufgabe des Gesamtsenats, als solche hat

es auch der Gesamtsenat identifiziert. Ich sage als Umweltsenator, es macht natürlich wenig Sinn, Deichschutz gegen Umweltschutzmaßnahmen auszuspielen.

(Beifall bei der CDU)

Damit erreichen wir gar nichts. Wenn wir beim Umweltschutz sparen, um die dann eingesparten Mittel beim Deichschutz einzusetzen, dann werden wir keinen Beitrag leisten, um aktiv positiv gegen die Klimafolgen vorzugehen.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen, meine Damen und Herren, hat es eine Diskussion gegeben. Natürlich ist in einem Haushaltsnotlageland der Senator für Finanzen daran interessiert, in den Einzelhaushalten der zuständigen Fachsenatoren möglichst viel auch schon abzusichern. Dafür habe ich großes Verständnis. Ich bin auch sicher, dass die Diskussion auch in der nächsten Legislaturperiode noch nicht zu Ende ist, weil wir jede einzelne Maßnahme, so wie wir jetzt den Lohmanndeich in Bremerhaven erneuern werden, natürlich auch in ein vernünftiges Finanzierungskonzept überführen müssen. Aber es war mir sehr wichtig, dass wir von vornherein sicherstellen – aus Sicht des Umweltbereiches –, dass Deichschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, eine Aufgabe, die uns alle in diesem Parlament und alle im Senat angeht, nicht nur den Senator für Umwelt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur klarstellen, dass aus dem, was ich hier gefordert habe beziehungsweise aus den Versäumnissen, die ich aufgezeigt habe, kein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung resultiert, sondern ich habe ganz konkret dargelegt, dass die Große Koalition – ist es richtig, dass sie jetzt seit 12 Jahren das Land regiert? – viel zu spät an die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz herangegangen ist, dass sie damit auch nicht die Grundlage hatte, um hinsichtlich der Übernahme von Finanzierungskosten in Verhandlungen mit dem Bund zu treten und dass sie ihre Zeit damit verschwendet hat, unsinnige Projekte zu finanzieren, an denen Bremen noch lange knabbern muss, ich nenne nur den Space-Park. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussfassung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/1384 in der Neufassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Beschlussempfehlung des Senats zu.

(Einstimmig)

Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. März 2007 (Drucksache 16/1351)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Dr. Schuster.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Trotz einer veränderten Konjunkturlage und trotz eines bundesweiten Rückgangs der Arbeitslosigkeit ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland und insbesondere in Bremen und Bremerhaven zu hoch. Chancen auf einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt haben auch gegenwärtig fast ausschließlich Arbeitslose, die relativ kurz arbeitslos waren, also Arbeitslose, die Bezieher des Arbeitslosengeldes I sind. Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosengeld II bekommen, haben auch jetzt kaum Zugang zu dem ersten Arbeitsmarkt. Es gilt der Satz: Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu bleiben.

Für Langzeitarbeitslose hier in Bremen und in Bremerhaven sind die BAgIS und die ARGE Job-Center zuständig. Sie verabschieden jährlich ein arbeitsmarktpolitisches Programm für die sogenannten Integrationsleistungen, also für beschäftigungspolitische Maßnahmen und Qualifikationsmaßnahmen, und sie sind zuständig für die ganzen passiven Leistungen, also für die Auszahlung zum Lebensunterhalt, auch für die Kosten zur Unterkunft, sowie einige Mehrbedarfe. Die BAgIS erhält im Jahr für Arbeitsmarktmaß––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

nahmen circa 60 Millionen, ARGE Job-Center 22 Millionen. Die BAgIS hat damit im letzten Jahr für 7500 Menschen Ein-Euro-Jobs gemacht und dafür 29 Millionen Euro ausgegeben. Das ist die Hälfte des Etats. Gleichzeitig hat die BAgIS nur 690 sozialversicherungspflichtige Jobs gefördert. Also, auf einen sozialversicherungspflichtigen Job kommen 11 EinEuro-Jobs. Das ist aus unserer Sicht ein ganz krasses Missverhältnis zu dem, was wir hier in diesem Lande brauchen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir hatten gestern die Debatte zum Mindestlohn. Bei allen Differenzen und Nuancen hier im Haus zu Mindestlöhnen habe ich aber aus der Debatte mitgenommen, dass eine breite Mehrheit des Parlaments die Meinung hat, dass Lohn und Gehalt auskömmlich und armutsfest sein müssen und dass es auch eine Frage der Menschenwürde ist, dass es ein existenzsicherndes Einkommen gibt, von dem die Menschen Leben können. Uns Grünen war immer daran gelegen, dass es die Ein-Euro-Jobs nicht gibt. Sie sind uns ein Dorn im Auge, erst recht in diesem Umfang, in dem es sie gibt, das wissen Sie auch.

Sie sind uns aus verschiedenen Gründen ein Dorn im Auge. Erstens sagt das Sozialgesetzbuch II dazu aus, dass die Ein-Euro-Jobs das letzte Mittel sein sollen. Das erste Mittel soll Integration in den ersten Arbeitsmarkt sein, das zweite Mittel soll Integration in den zweiten Arbeitsmarkt mit sozialversicherungspflichtigen Jobs sein. Dritte Maßnahme, erst zum Schluss, wenn nichts mehr hilft, sollen Ein-Euro-Jobs sein. Sie sollen nicht das Mittel der Wahl sein, so wie es hier in Bremen ist.

Der zweite Grund, warum uns die Ein-Euro-Jobs ein Dorn im Auge sind, ist, dass es für die Menschen nämlich einen Unterschied macht, ob sie für ihre Arbeit Lohn und Gehalt beziehen oder ob sie für ihre Arbeit nur einen Euro die Stunde bekommen, anstelle Gehalt zu beziehen. Das macht einen Unterschied. Sie haben als Arbeitnehmer Arbeitnehmerrechte, die haben sie im Ein-Euro-Job nicht, und es ist zentral wichtig für das Selbstwertgefühl dieser Menschen und ihrer Familien, ob sie für ihre Arbeit Gehalt oder Lohn bekommen oder ob sie einen Euro zum Lebensunterhalt dazubekommen. Das ist für das Selbstwertgefühl ein Unterschied, und es fördert am Ende auch die Beschäftigungsfähigkeit, wenn wir sozialversicherungspflichtige Jobs statt Ein-Euro-Jobs anbieten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Aus all diesen Gründen ist es sinnvoller, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Wir wollen, dass aus Ein-Euro-Jobs sozialversicherungspflichtige Jobs gemacht werden, und wir wollen, dass arbeitsmarkt

politische Maßnahmen kostengünstiger werden, die gegenwärtig auch zu teuer mit ESF-Mitteln finanziert werden.

Ich will dazu ein Beispiel nennen! Wir haben in der letzten oder vorletzten Sitzung der Arbeitsdeputation ein Programm für ältere Arbeitnehmer verabschiedet. Das ist auch richtig gewesen. In diesem Programm gibt es für 450 Menschen ein Programm, dass sie geordnet in Rente gehen können, dass sie da Gehalt beziehen. Für diese 450 Menschen werden 7 Millionen Euro ESF-Mittel eingesetzt, das sind 8 Prozent des Gesamtetats der ESF-Mittel, die wir bis 2013 zur Verfügung haben, also ein enorm hoher Betrag. Damit wird deutlich, dass wir uns solche Maßnahmen nicht allzu häufig leisten können, weil das Geld schlicht dann verbraucht wäre. Das ist deswegen so teuer, weil wir bei diesen Maßnahmen nicht das eingesparte Arbeitslosengeld II und auch nicht die nicht mehr anfallenden Mietkosten einsetzen können, sondern da spart dann der Bundeshaushalt an dieser Stelle. Wir können das eingesparte Geld hier nicht einsetzen.

An diesem Punkt komme ich jetzt zu dem zentralen Punkt unseres Antrags. Wir fordern an dieser Stelle eigentlich das, was die meisten Arbeitsgemeinschaften hier in Deutschland fordern – auch die BAgIS fordert das, die meisten Fachleute halten das für richtig, die Bundesanstalt für Arbeit ist dem gegenüber aufgeschlossen –, nämlich dass es eine einseitige Deckungsfähigkeit der passiven Leistungen geben soll, also der Leistungen Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft, zu den aktiven Leistungen, die die Integrationsleistungen sind, also die arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsmaßnahmen. Das ist deshalb bedeutsam, denn gegenwärtig ist das nach dem Bundesgesetz nicht vorgesehen. Sie dürfen nicht zur Deckung eingesetzt werden, aber wenn man in der Tat am Ende Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren will und das von den Kosten hinbekommen will, muss es diese Deckungsfähigkeit geben. Ich gebe zu, das ist jetzt für alle in diesem Haus etwas technisch, aber es ist in der Sache ein ganz tief gehender Tanker.