Protocol of the Session on April 25, 2007

Abgesehen von der Menge waren die bestellten Geräte für den Einsatz im Krankenhaus Bremen-Ost völlig ungeeignet. An der Anbahnung des Geschäfts war ein in der Justizvollzugsanstalt Remscheid sitzender Freigänger beteiligt, der seit den aufgenommenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen zwischenzeitlich wieder im geschlossenen Vollzug sitzt. Dieser Vorgang ist für das Krankenhaus BremenOst noch gut ausgegangen, da die Quadroplan GmbH die erhobene Leistungsklage zurückgenommen hat.

Herr Lindner hat darüber hinaus ein System von Begünstigungen zur Sicherstellung künftigen Wohlwollens aufgebaut. Dazu gehört der mit Herrn Dr. Demedts als ehemaligem Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung im März 2006 geschlossene Honorarvertrag zur Entwicklung eines Medizinischen Versorgungszentrums, für das dieser insgesamt 46 400 Euro vom Krankenhaus Bremen-Ost erhielt. Als Arbeitsergebnis wurde ein Ordner mit Unterlagen vorgelegt, bei dem es sich um im Internet allgemein zugängliche Informationen und schwer lesbare handschriftliche Zettel handelt. Als Leistungsnachweis sind diese Papiere ungeeignet. Der mit Herrn Dr. Demedts geschlossene Honorarvertrag hatte nicht das Ziel, eine konkrete Beratungsleistung zu erbringen. Herr Dr. Demedts sollte von Herrn Lindner als maßgeblicher Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung gewogen gehalten werden.

Alles im allem ist festzustellen, dass die von Herrn Lindner geschlossenen Verträge im Wesentlichen seiner persönlichen Bereicherung oder zur Sicherstellung künftigen Wohlwollens bestimmter Personen dienten. Die Alleinvertretungsberechtigung des kaufmännischen Geschäftsführers begünstigte Herrn Lindners Handeln erheblich.

Offenbar ist es Herrn Lindner darüber hinaus auch gelungen, in den Fällen, in denen von Geschäftsführern und Mitarbeitern der Klinik Kritik geäußert wurde, ein Klima herzustellen, das eine weitere Verfolgung und die Einleitung erforderlicher Maßnahmen nicht gestattete. Er schüchterte sein Umfeld ein und erweckte den Eindruck, das ungeschränkte Wohlwollen und die Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Knigge sowie der GeNo-Geschäftsführung, Herrn Tissen, zu besitzen.

Auf die Kooperations- und Übernahmeabsichten in Sachen Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH will ich jetzt eingehen. Zu den Einzelheiten darf ich auf die Ausführungen im Bericht verweisen.

Die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH hat zwei Dependancen, eine in Rastede und eine in Bad Oeynhausen. Ich spreche zunächst über die Dependance in Bad Oeynhausen. Herr Lindner war zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zwischen dem Krankenhaus Bremen-Ost und der Siekertal-Klinik wirtschaftlicher Eigentümer der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH. Der für das Krankenhaus Bremen-Ost entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt 345 797 Euro. Die Verlegung der Patienten im Rahmen der integrierten Versorgung nach Paragraf 140 a folgende SGB V fand ohne Zustimmung der Krankenkassen statt, sodass die vom Krankenhaus Bremen-Ost an die Siekertal-Klinik geleisteten Zahlungen von den Kostenträgern nicht erstattet wurden. Die Verlegung von Patienten im Rahmen der Akutbehandlung war zudem unzulässig und erfolgte offensichtlich in betrügerischer Absicht, von den Kostenträgern Zahlungen ohne jede Anspruchsgrundlage zu erhalten.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags mit dem Krankenhaus Bremen-Ost war die SiekertalKlinik Betriebs-GmbH bereits zahlungsunfähig aufgrund erheblicher Verbindlichkeiten gegenüber der Marseille-Gruppe, da Herr Lindner seinen Verpflichtungen aus den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachgekommen war.

Der Ausschuss ist überzeugt, dass Herr Lindner mit der Vereinbarung zwischen dem Krankenhaus Bremen-Ost und der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH seine eigenen Verbindlichkeiten zu bedienen versuchte. Angesichts der Vermögenslosigkeit der SiekertalKlinik Betriebs-GmbH war diese aufgrund der in Millionenhöhe bestehenden Schulden gegenüber den Marseille-Kliniken bereits in den Jahren 2005 und 2006 rechtlich überschuldet. Spätestens seit 2006 war auch Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Der Insolvenzantrag für die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH wurde auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Bremen durch die Marseille Kliniken AG aber erst im Februar 2007 gestellt.

Des Weiteren wurde der Betrieb der Klinik Rastede durch die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH im Auftrag des Krankenhaus Bremen-Ost vereinbart. Danach sollten ab dem 1. Januar 2006 sämtliche neurologischen Anschlussheilbehandlungspatienten bis zur Kapazitätsgrenze von 90 Betten nach Rastede überwiesen werden. Unter Bezugnahme auf diese Geschäftsbesorgungsvereinbarung wurden von Herrn Lindner ab September 2005 bis Juni 2006 471 657 Euro an die Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH gezahlt. Die Zahlungen versuchte Herr Lindner im Krankenhaus Bremen-Ost dadurch zu verschleiern, indem er sie nicht als Aufwendungen des laufenden Betriebs

auswies, sondern mit Buchungsdatum vom 15. Mai 2006 auf das Konto Rückstellung umbuchen ließ.

Diese Gelder sind nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unmittelbar Herrn Lindner zugeflossen. Er empfing die Zahlungen direkt oder über das Konto seines Vaters, für das er Kontovollmacht besaß. Die bei der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH eingegangenen Gelder wurden auf der Grundlage von Scheinrechnungen teilweise an die Firma Lindner Management GmbH, mithin an die Ehefrau weitergeleitet.

Am 26. Mai 2006 gab Herr Lindner zulasten des Krankenhauses Bremen-Ost gegenüber der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH ein fälliges Schuldanerkenntnis in Höhe von 1,9 Millionen Euro ab. Grundlage für dieses Schuldanerkenntnis war eine sogenannte Verschwiegenheitsvereinbarung, durch die das Krankenhaus Bremen-Ost im Falle einer Veröffentlichung der Kooperation mit der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH zum Schadenersatz verpflichtet werden sollte. Hintergrund war der Antrag auf Akteneinsicht durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Vertrag mit der Eigentümergesellschaft der ReHa Klinik Rastede, ML Real, wurde für eine Dauer von zehn Jahren – beginnend am 1. Januar 2006 und erstmalig endend am 31. Dezember 2015 – zu einem monatlichen Pachtzins von 36 500 Euro netto geschlossen. Sollte eine gegen das Krankenhaus Bremen-Ost eingereichte Leistungsklage der Eigentümerin der Immobilie Erfolg haben, so entsteht dem Krankenhaus Bremen-Ost für die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit von zehn Jahren ein weiterer Schaden in Höhe von 4,38 Millionen Euro zuzüglich Nebenkosten.

Im Zusammenhang mit dem Vertrag Rastede stellte sich auch die Frage, inwieweit Herr Tissen in dieses Geschäft eingebunden war. Herr Tissen hat durch sein Auftreten als Vertreter der Holding und durch Zusicherung einer dauerhaften Belegung der Klinik Rastede durch die Gesundheit Nord beziehungsweise durch das Krankenhaus Bremen-Ost gegenüber dem Immobilienmakler einen erheblichen Beitrag zum Abschluss des Pachtvertrages geleistet. Er hat als Vorsitzender der Geschäftsführung der GeNo seine Aufsichtspflichten verletzt und durch sein Verschweigen dieser Geschäftsanbahnung gegenüber dem Gesundheitsressort ein rechtzeitiges Eingreifen vereitelt. Somit hat Herr Tissen einen erheblichen Beitrag zum Eintritt des Schadens geleistet und ist nach Auffassung des Ausschusses aus dem Geschäftsführervertrag zum Schadenersatz gegenüber Bremen verpflichtet.

Nach Überzeugung des Ausschusses erhielt Herr Tissen für dieses Handeln Gegenleistungen in Höhe von insgesamt 87 500 Euro, die als Zahlungen von der Siekertal-Klinik Betriebs-GmbH und von der S und P medconsult auf Konten der Ehefrau Tissens flossen. Die Darstellung der Eheleute Tissen, es handele sich um ein Darlehen für Herrn Tissen sowie um

Honorare für eine durch Frau Tissen zu erbringende Beratungsleistung zur Konzeptionierung und Begleitung der Sparte Homecare, haben sich nach der Überzeugung des Ausschusses als nicht glaubwürdig erwiesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vorteilsnahme.

Zum Führungsverhalten und zur inneren Organisation in der Gesundheit Nord hat der Ausschuss festgestellt, dass der Vorsitzende der Geschäftsführung der Holding, Herr Tissen, nicht bereit oder vielleicht auch gar nicht in der Lage war, sich in den auf Konsens angelegten Strukturen der Holding zu bewegen und konzeptionell überzeugend zu arbeiten. Der Führungsanspruch Herrn Tissens stand im diametralen Gegensatz zur tatsächlichen Holdingstruktur. Aber auch nach dem Weggang von Herrn Tissen wurde die Hoffnung auf Befriedung der widerstreitenden Klinikinteressen durch die Bestellung von Herrn Bremermann zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der GeNo nicht erfüllt, sodass auch die Strukturen selbst – unabhängig von handelnden Personen – zu überprüfen sein werden.

Die Geschäftsführungssitzungen der GeNo waren nicht geprägt von der Lösung strategischer Fragen, sondern fielen noch hinter die Ergebnisse früherer Verwaltungsdirektorensitzungen zurück, sodass seit der Gründung der Gesundheit Nord wenig Inhaltliches im Interesse der Kliniken bewegt wurde und kaum etwas entschieden wurde.

Das von Herrn Tissen zu erarbeitende strategische Konzept, das erst auf Betreiben von Herrn Dr. Knigge im Februar 2005 unter dem Titel „Konzept zur strategischen Neuausrichtung der Krankenhäuser der Gesundheit-Nord gGmbH“ vorgelegt wurde, war ohne Beteiligung der einzelnen Kliniken und deren Geschäftsführung von Herrn Tissen – im Wesentlichen von dem gleichfalls aus den Wittgensteiner Kliniken kommenden Herrn Knoche – erstellt worden. Das Konzept barg ein erhebliches Konfliktpotenzial, da Herr Tissen Macht und Entscheidungsrechte für sich allein reklamierte. Er wollte Dienstvorgesetzter sein und den Klinikgeschäftsführungen Weisung erteilen. Im Gegensatz dazu war die Struktur der Klinik-Holdinggeschäftsführung auf Zusammenarbeit angelegt.

Auch im Klinikum Bremen-Ost konnte der Ausschuss feststellen, dass die Geschäftsführung durch Herrn Lindner nicht in der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Form als Kollegialorgan funktionierte. Herr Lindner verhinderte bei Entscheidungsprozessen jegliche Transparenz. Der ehemals in der Geschäftsführung gepflegte kollegiale Stil der Zusammenarbeit fand nicht mehr statt.

Diese Veränderungen traten bereits unter Herrn Tissen ein, der vorübergehend die Funktion des kaufmännischen Geschäftsführers im Krankenhaus Bremen-Ost ausübte. Nach dem Eintritt von Herrn Lindner wurden die beiden anderen Mitglieder der Ge

schäftsführung nur noch unvollständig informiert. Herr Lindner versuchte unter Außerachtlassung der formellen Rechte, den ärztlichen Geschäftsführer Herrn Dr. Haack unter Zuhilfenahme des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Knigge abzulösen.

Herr Lindner baute im Krankenhaus Bremen-Ost abweichend von der für die Geschäftsführung geltenden Geschäftsordnung und Geschäftsanweisung zur Durchsetzung seiner eigenen Interessen informelle Strukturen auf. Er versammelte einen Kreis ihm wohl gesonnener Personen um sich und versuchte teilweise mit Erfolg, die beiden weiteren Mitglieder der Geschäftsführung von Entscheidungsprozessen auszuschließen. Stattdessen beteiligte er andere Personen, vor allem Herrn Professor Dr. Ukena. Diesem gewährte Herr Lindner Vorteile, indem zum Beispiel dessen Chefarztvertrag zwischen dem 22. Dezember 2005 und dem 3. April 2006 mit der Folge erheblicher Besserstellung viermal verändert wurde.

Das Verhalten der pflegerischen Geschäftsführerin Frau Hilmer ist in diesem Zusammenhang besonders zu würdigen, deren Ehemann als Arzt im Krankenhaus Bremen-Ost dem Grunde nach auch Vorteile durch Herrn Lindner in Aussicht gestellt wurden.

Es bleibt festzuhalten, dass die Mitglieder der Geschäftsführung im Krankenhaus Bremen-Ost ihre auf der Grundlage des formellen Rechts gegebenen Kontrollrechte nicht ausgeübt und damit dem Führungsverhalten von Herrn Lindner nicht entgegengetreten sind. Der ärztliche Geschäftsführer Herr Dr. Haack und die pflegerische Geschäftsführerin Frau Hilmer wären rechtlich in der Lage und auch verpflichtet gewesen, den ihnen bekannt gewordenen, von Herrn Linder erteilten Beratungsaufträgen und Vertragsabschlüssen entgegenzutreten. Sie verfügten in der Geschäftsführersitzung über eine Stimmenmehrheit gegenüber dem kaufmännischen Geschäftsführer, sie nahmen somit ihre Pflichten als Geschäftsführung nicht ausreichend wahr.

Der Ausschuss hat Empfehlungen erlassen, die Sie nachlesen können. Wir werden gleich in der Debatte noch darüber sprechen, was wir glauben, was den Anteil des Gesundheitsressorts bezüglich Aufsicht und Kontrolle betrifft, und auch die Rolle der Aufsichtsräte werden wir gleich noch in den Redebeiträgen würdigen. Ich habe vielleicht auch schon zu lange geredet, deshalb lasse ich jetzt einen Teil der Rede weg. Ich möchte nur zum Abschluss, weil das die Öffentlichkeit auch interessiert, noch darauf hinweisen, dass wir 340 000 Euro für die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses verwendet haben. Das ist deutlich unter dem Anschlag, der von der Bürgerschaft bewilligt wurde. Ich finde, dass wir im Wesentlichen eine gute Arbeit geleistet haben, die den Einsatz dieser Steuergelder rechtfertigt. – Ich bedanke mich!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich schaue jetzt auch nicht auf meine Uhr. Nein, aber im Ernst, ich fand, es war ein sehr sachlicher Bericht, deswegen konnte ich es aushalten, dass die Vorsitzende des Ausschusses die verabredete Redezeit von 20 Minuten bei Weitem überschritten hat, ich denke, das muss auch einmal möglich sein.

Wir haben sehr gut zusammengearbeitet, und wir haben dort in dem Ausschuss keine Wahlkampfshow veranstaltet. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich auch aus meiner Sicht zunächst einmal für den sachlichen Bericht bedanken, den Frau Linnert abgegeben hat.

(Beifall)

Außerdem möchte ich mich bei Herrn Focke und Frau Linnert, in dieser Reihenfolge, weil wir auch eine Koalitionsrolle in diesem Ausschuss hatten, für die wirklich gute Zusammenarbeit innerhalb des Ausschusses und auch bei allen anderen Mitgliedern bedanken.

Das ist, glaube ich, keine Selbstverständlichkeit gewesen. Für mich war das eine Premiere, das war mein erster Untersuchungsausschuss, seitdem ich im Jahr 2003 ins Parlament gekommen bin. Ich habe spannende Erfahrungen sammeln können, insbesondere auch bei der Frage, wie eigentlich Zeugen mit Fragen im Ausschuss umgehen. Es war aus meiner Sicht bemerkenswert, wie dort zum Teil doch langatmig und an der Sache vorbei geredet wurde. Das ist mir manchmal etwas nahegegangen, weil ich es aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit doch etwas anders kenne. Aber das nur am Rande!

(Abg. F o c k e [CDU]: Da wird auch gelogen! – Heiterkeit)

Da wird auch gelogen, sagt Herr Focke! Aber es ist doch auffällig, es gibt doch große Unterschiede, es ist noch etwas anderes. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist eben kein Gericht. Aber mir hat die Arbeit bei aller Anstrengung in den letzten Monaten Spaß gemacht, und deshalb würde ich fast sagen, ich würde gern mit Frau Linnert und Herrn Focke auch einen nächsten Ausschuss besetzen. Aber ich sage dazu auch, es muss nicht dieses Ressort sein, das wir untersuchen, sondern dann sollten wir uns vielleicht anderen Themen zuwenden.

Ich habe zu Beginn der Arbeit in unserer Fraktion gesagt, ein Untersuchungsausschuss ist kein Gericht, sondern ein parlamentarisches Gremium, und ich habe darauf hingewiesen, dass in der einschlägigen juristischen Literatur darauf verwiesen wird, dass parlamentarische Untersuchungsausschüsse ein, wie es dort

heißt, Kampfinstrument der Opposition sind, jeweils mit dem Ziel, Regierungshandeln an den Pranger zu stellen. Ich habe damals schon gesagt, ich möchte das gern anders handhaben.

Wir haben als SPD-Mitglieder unseren Auftrag so interpretiert, dass wir einen politischen Auftrag des Parlaments hatten, nämlich aufzuklären. Diesen Auftrag haben wir gemeinsam mit allen anderen Mitgliedern des Ausschusses ernst genommen, und wir haben zusammen solide Aufklärungsarbeit geleistet, und unsere politischen Konkurrenten, ich möchte jetzt einmal nicht von Gegnern sprechen, sind auch nicht der Versuchung aufgesessen, im Ausschuss eine Wahlkampfshow zu veranstalten. Das hat uns natürlich auch gefreut, es hat sehr zu diesem sachlichen Klima beigetragen.

Wie gesagt, wir haben als SPD den Auftrag ernst genommen. Wir haben uns deshalb auch nicht darauf verlassen, dass die Opposition im Ausschuss nur ausschusseigene Beweisanträge stellt, sondern wir haben selbst Beweisanträge gestellt, um die Sache voranzutreiben. Wir haben insgesamt die Aufgabe gesehen aufzuklären, nicht zu vertuschen. Wir wollten dazu beitragen, dass Fehler erkannt werden, dass aus Fehlern Lehren gezogen werden können, damit wir in diesem für Bremen so wichtigen Bereich auch zu Verbesserungen gelangen können. Deshalb sind wir sehr froh über diesen einstimmigen Beschluss des Ausschusses, der zwar an manchen Stellen noch einige Interpretationen zulässt, aber im Wesentlichen auch ein einmütiges Ergebnis darstellt.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei Herrn Professor Ziemann bedanken, der mit seinem Ermittlungsbericht eine wesentliche Grundlage für die Arbeit des Ausschusses geboten hat. Wir haben an keinem einzigen Punkt entdecken können, dass der Bericht von Herrn Professor Ziemann unzutreffend war. Er hat das, was er ermitteln konnte, in einer relativ kurzen Zeit richtig ermittelt und hat das sehr klar dargestellt. Herzlichen Dank an Herrn Professor Ziemann!

(Beifall)

In diesem Tatzusammenhang darf ich sagen, es war eine richtige Entscheidung des Senats, damals sofort einen Sonderermittler einzusetzen, um möglichst schnell zur Aufklärung beizutragen, denn wir haben nun gesehen, dass sowohl die Staatsanwaltschaft und die Polizei als auch der Ausschuss einige Monate gebraucht haben, um noch weitere Einzelheiten aufzudecken.

Im Übrigen geht unser Dank auch an die Kriminalpolizei und an die Staatsanwaltschaft! Diese Institutionen haben auch sehr präzise gearbeitet und erheblich dazu beigetragen, dass der Ausschuss seiner Aufgabe gerecht werden konnte.

Wenn Sie mir gestatten, will ich noch einige Anmerkungen zu einzelnen Themen machen: Zunächst

einmal zu dem Einstellungsverfahren von Herrn Tissen als Geschäftsführer für die Gesundheit Nord! Da ist zunächst ein Personalberater ausgesucht worden in einem normalen, völlig korrekt verlaufenen Ausschreibungsverfahren, bis dahin war nichts zu beanstanden. Dann gab es Bewerbungen. Frau Linnert, Herr Stremmel hat übrigens selbst davon erzählt, dass er sich beworben hatte, von daher war es kein Wunder, dass andere davon erfahren hatten. Es war ein Bewerbungsverfahren, in dem es verschiedene Bewerbungen gab, soweit war eigentlich alles in Ordnung. Es gab eine Auswahlkommission, man hat sich Gedanken über geeignete Bewerber gemacht.

Dann kam plötzlich Herr Tissen ins Spiel. Wir konnten, Frau Linnert hat es berichtet, nicht ganz genau aufklären, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass er ein Bewerber in diesem Verfahren wurde. Aber eines wissen wir: Der Personalberater, der bis dahin ganz ordentlich gearbeitet hatte, hat zunächst einen Bewerbebericht aus einem früheren Verfahren über Herrn Tissen eingereicht, das war die Grundlage dafür, dass Herr Tissen an diesem Verfahren überhaupt teilnehmen konnte, weil dieser Bewerbebericht positiv war. Der Personalberater hat dann später im Herbst des Jahres einen zweiten Bericht über Herrn Tissen eingereicht, der noch positiver und auf dieses Bewerbungsverfahren in Bremen bezogen war und letztlich die Grundlage dafür bot, dass die Gremien dieser Bewerbung zugestimmt haben.

Dieser zweite Bericht hatte, das wissen wir, überhaupt keine weitere sachliche Grundlage. Der Personalberater hat uns jedenfalls nicht berichten können, dass er in der Zwischenzeit zwischen Frühjahr und Herbst des Jahres noch weitere Ermittlungen angestellt hätte, dass er Referenzen eingeholt hätte, dass er Näheres zu der beruflichen Tätigkeit von Herrn Tissen wusste. Nichts davon, sondern das war, das behaupte ich, und so haben wir es auch gesehen, ins Blaue hinein, was er dort im Herbst des Jahres aufgeschrieben hat, das war eine wesentliche Grundlage dafür, dass es zu dieser Einstellungsentscheidung gekommen ist.

In dem Verfahren selbst, das sagen wir auch in Richtung Ressort, sind Fehler gemacht worden, weil man letztlich entschieden hat, ohne dass Referenzen vorgelegen haben. Es bleibt streitig, ob der Personalberater oder das Ressort die Referenzen einholen sollte, aber jedenfalls ist Herr Tissen eingestellt worden, ohne dass Referenzen vorlagen, und das war ein Fehler.

Auch die Gremien, die damit befasst worden sind, haben in diesem Fall nicht nachgesteuert, nicht nachgehakt. Es gab eine einzige kritische Anmerkung in diesem Einstellungsverfahren, sie stammte von meinem Kollegen Winfried Brumma, der in einer E-Mail an den Staatsrat danach gefragt hatte, was denn die Gründe dafür seien, dass ein Bewerber wie Herr Tissen, der an anderer Stelle, an anderer Wirkungsstätte viel mehr Geld verdient hatte als in Bremen, nun

bereit wäre, nach Bremen zu kommen. Das blieb unbeantwortet, am Ende ist jedenfalls eine Einstellung erfolgt.

In Bezug auf Herrn Lindner, der Geschäftsführer des Klinikums Bremen-Ost geworden ist, sagen wir, das Einstellungsverfahren war von Anfang an frisiert. Herr Lindner war der Favorit von Herrn Tissen, Herr Lindner sollte Geschäftsführer werden! Die beiden Herren kannten sich aus früherer Zusammenarbeit bei den Wittgensteiner Kliniken. Auch hier ist es so, das muss man sagen, dass das Verfahren selbst nicht in Ordnung war, weil Herr Tissen daran beteiligt war, darauf komme ich gleich noch.