Protocol of the Session on April 24, 2007

gesetzgeberische Entscheidung, die da notwendig ist. Außerdem werden die Hebesätze der Steuern, die hier involviert sind, von der Stadt Bremen weiterhin gestaltet. Das muss man wissen, wenn man sich darüber Gedanken macht.

Zweitens, das weiterhin ungelöste Problem der Übertragung der Hoheitsrechte für die stadtbremischen Überseehafengebiete in Bremerhaven auf die Stadt Bremerhaven! Man geht diesem Problem auch jetzt wieder aus dem Weg. So muss man das bezeichnen. Mir scheint das halbherzig und auch feige. Warum machen Sie nicht den ganzen Schritt und übertragen die Gebietshoheit für die stadtbremischen Überseehafengebiete im Bereich Bremerhaven vollständig auf Bremerhaven? Eigentumsrechtlich ändert sich dadurch nichts, und planungsrechtlich kann das Land jederzeit Gebrauch machen von seinen gesetzgeberischen Möglichkeiten für die Landes- und Regionalplanung und die Hafenpolitik.

Außerdem, das ist ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang, mit einer Neuordnung der leidigen Hoheitsfrage in den Hafengebieten Bremerhavens würden die in der Gesetzesbegründung genannten Verwaltungs- und Durchführungsprobleme, die zur Begründung der Pauschalierung angeführt werden, sich problemlos in Luft auflösen.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Die Investitio- nen an das Land zurück, kein Problem!)

Ein Punkt wird in dem Finanzzuweisungsgesetz nicht angesprochen, er muss aber hier behandelt werden. Das neue Verteilungsmodell berücksichtigt nicht die Tatsache, dass das Land den Kommunen neue Aufgaben zuweisen kann, wie es zum Beispiel mit der Einführung von Ganztagsschulen geschehen ist oder künftig bei der Einführung neuer Betreuungsangebote für Kleinkinder geschehen soll. Das Indikatorenmodell ist in diesem Punkt offen.

Nun kann man darüber streiten, ob die mit diesen Aufgaben verbundenen Ausgaben über Schlüsselzuweisungen oder über Ergänzungs- oder sonstige Zuweisungen vom Land erstattet werden. Für mich ist entscheidend, dass derartige Ausgaben, wenn das Land diese Aufgaben für wichtig hält und sie den Kommunen überträgt, dann auch vom Land erstattet werden. So wie das Land zu Recht übrigens vom Bund die Erstattung von Ausgaben verlangt, die der Bund initiiert, muss das auch innerhalb unseres Bundeslandes gelten. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben überträgt, muss es auch für die notwenigen finanziellen Mittel sorgen. Das sage ich bewusst im Hinblick auf die Ganztagsangebote und die künftig neuen Kinderbetreuungsangebote.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Greift man einem nackten Mann in die Tasche!)

Ein Letztes noch: Die Gewährung von Ergänzungszuweisungen beziehungsweise von sonstigen Zuweisungen kann von besonderen Auflagen durch das Land abhängig gemacht werden. Eine solche Regelung wäre in einem Flächenland selbstverständlich und könnte auch von keiner Kommune in der Sache beanstandet werden. In unserem Zwei-Städte-Staat, bei dem das Land mit der Stadt Bremen faktisch identisch ist, ist eine solche Regelung jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Es gibt praktisch nur eine Kommune, die davon betroffen wäre. Insofern kann ich das Aufbäumen Bremerhavens in diesem Punkt gut verstehen.

Zumindest die Bindung der Ergänzungszuweisungen an besondere Auflagen des Landes halte ich für problematisch. Ergänzungszuweisungen dienen nach meinem Verständnis genauso wie die Schlüsselzuweisungen auch der Abdeckung des allgemeinen Finanzbedarfs und sollten daher von Auflagen durch das Land frei bleiben. Die Kommunalaufsicht des Landes würde nach meiner Auffassung hier völlig ausreichen.

Der Änderungsantrag des Haushalts- und Finanzausschusses hält an der Auflagenbindung fest, verschärft diese Regelung sogar, indem aus einer weichen Kann-Bestimmung eine gesetzliche Verpflichtung gemacht wird. Das ist keine Haushaltstechnik, wie es gesagt wurde, sondern eine wesentliche Verschärfung gegenüber der ursprünglichen Regelung. Da sollte man sich nichts vormachen! Die Bindung der sonstigen Zuweisungen an Auflagen des Landes, das ist schon jetzt Rechtslage, kann man, glaube ich, nicht beanstanden.

Trotz meiner kritischen Anmerkungen werde ich dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag zustimmen. Die Neuregelung des innerbremischen Finanzausgleichs ist dringend erforderlich, und die jetzt gefundenen neuen Regelungen stellen insgesamt gesehen eine Verbesserung der gegenwärtigen Regelung dar.

Nun noch ein Wort zu dem gemeinsamen Antrag: Diesem Antrag zum kommunalen Finanzausgleich werde ich ebenfalls zustimmen.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Das wollen wir hoffen! Haben Sie mit unterschrieben!)

Natürlich mit unterschrieben, deswegen werde ich ihm auch zustimmen! Ich halte einen solchen Antrag zwar nicht unbedingt für notwendig, weil das, was im Beschlussteil gefordert wird, meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit ist, aber auch Selbstverständliches muss man bisweilen betonen.

Auf zwei Dinge möchte ich in diesem Zusammenhang allerdings noch hinweisen: Bei dem Schuldenvergleich der beiden Städte wird nur von der Pro-KopfVerschuldung gesprochen. Es gibt aber für die Haushaltswirtschaft einer Kommune andere, ebenfalls sehr

wichtige Indikatoren, die im Einnahmenbereich angesiedelt sind, zum Beispiel die Steuereinnahmen insgesamt oder die Zinssteuerquote, die beide Gesichtspunkte berücksichtigt, oder die Wirtschaftskraft in der Kommune. Wenn im letzten Satz – das ist die letzte Anmerkung – des Antrags, also eigentlich im Beschlussteil, von Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger der beiden Städte die Rede ist, dann muss man hier wohl richtigerweise Artikel 65 Satz 3 unserer Landesverfassung lesen, in der von gleichwertigen Lebensverhältnissen im Land gesprochen wird. Ich gehe davon aus, dass dies mit der Formulierung im Antrag auch gemeint ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Grünen werden dem Finanzausgleichsgesetz, womit die Zahlungen des Landes Bremen an die beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven geregelt werden, zustimmen. Uns geht es auch so, dass wir uns freuen, dass die Große Koalition – wir haben es auch gar nicht mehr so richtig erwartet! – vor der Wahl das noch hinbekommen hat. Das gehört jedenfalls zu den Punkten, die Sie dann ausnahmsweise einmal nicht in die nächste Legislaturperiode verschieben. Insofern gibt es hier auch für uns einen Grund, Sie zu loben.

Es ist auch Konsens mit uns, dass dieses Finanzausgleichsgesetz mit dem Ziel beschlossen wird, Bremerhaven besonders zu unterstützen, und mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in beiden Städten herzustellen. Wir Grünen sind der Auffassung, dass der vom Haushaltsausschuss noch in das Gesetz formulierte Text sinnvoll ist, nämlich erstens eine zeitliche Beschränkung des Gesetzes und zweitens, da möchte ich hier noch einmal aus der Drucksache zitieren: „Die Gewährung der Ergänzungszuweisung ist von Auflagen, die im jeweiligen Haushaltsgesetz des Landes geregelt sind, abhängig zu machen.“

Da geht es mir anders als Herrn Wedler hier. Ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir Finanzzahlungen mit Auflagen machen. Da müssen wir überhaupt insgesamt noch viel besser werden. Ich bin dafür, dass die jeweiligen Texte für Bremen und Bremerhaven gleich sind beziehungsweise gleichwertig, wenn die Verhältnisse unterschiedlich sind, und dass man das als eine besondere Attacke empfindet, das verstehe ich nicht. Meiner Meinung nach ist es die Pflicht des Haushaltsgesetzgebers, Mittelzuweisungen mit Auflagen zu verbinden.

Ein Erfolg des Finanzausgleichsgesetzes ist es aus Sicht der Grünen auch, dass Sie die geschätzten Einnahmen der stadtbremischen Häfen in Bremerhaven den Einnahmen Bremerhavens zurechnen. Da geht

es vor allen Dingen um Psychologie. Das ist aber wichtig! Wenn wir im Bundeskonzert darauf drängen, dass die Finanzausstattung stärker die eigene Steuerkraft berücksichtigen soll, dann steht es uns gut an, das auch für Bremerhaven gelten zu lassen.

Dessen ungeachtet, Herr Wedler, ist es auch Position der Grünen, dass die Hoheitsfrage der stadtbremischen Häfen in Bremerhaven anders gelöst werden sollte. Ich meine aber, nun kann das Finanzausgleichsgesetz ja keine Regelung für eine Verfassungslage treffen, die wir nicht haben. Also, das hilft nun auch alles nichts! Ich glaube, dass man da auch perspektivisch für diese Position keine Mehrheit haben wird, so sehr ich das auch begrüßen würde.

Wichtig ist auch, das ist in dem Gesetz geregelt, dass die Erstattungen für Lehrer und Polizei zu 100 Prozent erfolgen, ich sage aber auch als Haushaltsausschussvorsitzende, unter Wahrung gleicher Standards! In der Vergangenheit hat es deswegen häufiger Ärger und Unterstellungen gegeben oder tatsächliche Auseinanderentwicklungen der Standards in Bremen und Bremerhaven. Das darf nicht sein!

Wir müssen also ein Instrument finden, um sicherzustellen, dass die Lehrerausstattung und die Ausstattung bei der Polizei sich in beiden Stadtgemeinden parallel entwickeln, wenn das Land sie zu 100 Prozent finanziert. Auch, wenn es mir nicht zusteht, mich an dem Punkt in die Angelegenheiten Bremerhavens einzumischen, würde ich trotzdem von hier aus die Anregung geben, dass die 5 Prozent, die Bremerhaven jetzt in Zukunft spart, weil Bremen zu 100 Prozent Polizei- und Lehrerkosten übernimmt, in Bremerhaven zur Senkung der Kreditaufnahme eingesetzt werden. Damit kann man vielleicht auch noch einmal einen guten Eindruck gewinnen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nicht im Finanzausgleichsgesetz geregelt sind die Investitionen. Dazu hat Frau Wiedemeyer etwas gesagt, das will ich gern auch noch einmal tun. Die Grünen sind der Auffassung, dass der Bremerhavenanteil von 25 Prozent dringend gehalten werden soll, und wir sind dafür, die Ausgaben für Häfen herauszurechnen, weil sie dem gesamten Bundesland zugutekommen. Auch die Investitionen im Küstenschutz sind Dinge, die nicht Bremerhaven zugerechnet werden sollten, sondern man muss aus dem Gesamttopf Investitionen die Dinge, die für das Land insgesamt wichtig sind, herausrechnen und aus dem Rest einen 25-Prozent-Anteil errechnen. Das wäre jedenfalls transparenter und fairer und würde dann vielleicht für weniger Ärger sorgen. Richtig ist auch die Position, wie Frau Wiedemeyer sie hier vertreten hat, dass man die Schulden der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven perspektivisch wieder aneinander angleichen muss.

Die Position von Herrn Wedler, dass das etwas ist, was gegen Bremerhaven gerichtet ist, kann ich nicht verstehen. Im Gegenteil, ich möchte aus grüner Sicht noch einmal darauf hinweisen, dass Bremerhaven mit diesem Finanzausgleichsgesetz sehr gut gestellt wird. Ich finde das auch richtig, dass wir uns da nicht falsch verstehen! Aber man muss auch Ross und Reiter nennen, und ich wollte eigentlich noch einmal diejenigen, die sich dafür noch ein bisschen intensiver interessieren, auf die Vorlage des Senats, also das Gesetz hier, verweisen. Auf Seite 8 können Sie aus einer Tabelle entnehmen, welche Einnahmen vom Land die Stadtgemeinde Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven jeweils pro Einwohner bekommen haben, und daran kann man sehen, dass es doch zu einer sehr deutlichen und erkennbaren Besserstellung der Einwohner in Bremerhaven kommt als in Bremen.

Noch einmal, ich finde das richtig. Aber man muss es auch sagen, und man muss es vor allen Dingen Bremerhaven sagen, und das verlange ich von allen Abgeordneten hier, insbesondere von denen, die aus Bremerhaven nach Bremen kommen.

Ich habe ja öfter mit Finanzpolitikkollegen anderer grüner Fraktionen zu tun, insbesondere auch aus den Flächenländern. Wenn man sich dort die Finanzausgleichsgesetze anschaut, wie stark dort unterschieden wird zwischen Finanzausstattungsbedarf der Metropolen und der kleineren und Mittelstädte, das machen wir hier nicht, sondern wir stellen die Einwohnerinnen und Einwohner Bremens und Bremerhavens gleich.

Noch einmal, das ist richtig, aber das gibt es sonst in keinem anderen Bundesland. Das ist eine ganz große Leistung des Landes Bremen, eingedenk auch der Tatsache, dass man Arme fördern und unterstützen muss, und nicht, wie es in Deutschland sonst häufiger üblich ist, auch noch auf ihnen herumtrampelt. Diese Leistung muss auch in Bremerhaven herausgestellt und honoriert werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Letzter Satz: Ich finde, dass wir darauf stolz sein können, auch gemeinsam, weil das hier ja inhaltlich getragen wird, und vielleicht kann das Finanzressort bei Gelegenheit einmal – wenn das ganze Wahlkampfgetöse vorbei ist – ausrechnen, was Bremerhaven nach dem bestehenden niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz erhalten würde. Dann könnten da einmal in ruhigen Zeiten – –.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Küste Bremen als Bundesland auflösen! – Zurufe von der SPD)

Nein, nein! Es gibt ja auch Überlegungen, und ich finde, das ist ein ganz interessantes Zahlenspiel, in

Bremerhaven zu sagen, wir möchten gern dem Land Niedersachsen zugewiesen werden, und was dann mit Bremen ist, ist mir egal. Das möchte ich gern, dass sie es einmal erfahren, was das bestehende niedersächsische Finanzausgleichsgesetz für ein finanzielles Debakel für Bremerhaven bedeuten würde. Da könnten wir uns vielleicht gemeinsam noch einmal verständigen, dass die Bremerhavener auch mehr für die Eigenständigkeit unseres Bundeslandes mitkämpfen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat Herr Senator Dr. Nußbaum.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich nur Frau Wiedemeyer anschließen: Was lange währt, wird endlich gut! Es hat lange gedauert, aber ich denke, die Debatte zeigt, dass wir mit dem kommunalen Finanzausgleichsgesetz eine Regelung gefunden haben, die allen drei Interessen, nämlich der Stadtgemeinde Bremen, der Stadtgemeinde Bremerhaven, aber auch dem Land, gerecht wird.

Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen, dass wir nicht nur etwas aufgegriffen haben, das in einer Verwaltungsrunde schon seit Jahren behandelt wird, sondern wir haben das kommunale Finanzausgleichsgesetz – der Auftrag durch die Koalitionsvereinbarungen war ja, es aufkommensneutral zu gestalten – auf neue Füße gestellt, indem wir jetzt mit einer neuen Qualität, nämlich mit Bedarfsindikatoren, den Ausgleich zwischen den beiden Kommunen bei der Finanzmasse, die das Land bewegt, herstellen. Das ist etwas anderes, und deswegen, und das ist vielleicht nicht jedem bewusst, ist es auch nicht mehr vergleichbar mit der alten Struktur, und deswegen werden sich ab dem 1. Januar 2008, sozusagen in der Stunde Null, beide Kommunen möglicherweise in den Finanzbeziehungen unterschiedlich bewegen, weil sie über Bedarfsindikatoren gesteuert werden, diese haben dann Einfluss auf die Verteilung der Finanzmasse des Landes.

Deswegen ist es richtig, weil es zum Teil ein Experiment oder Neuland ist, das nach einiger Zeit wieder anzuschauen und zu überprüfen, ob die Bedarfsindikatoren, die wir ja zunächst einmal in einem Rechenmodell angenommen haben, auch die wirklichen Bedarfe und Bedürfnisse in den beiden Städten abbilden. Dieses Gesetz hat eine neue Qualität, und es ist mit dem alten nicht mehr vergleichbar.

Dieses Gesetz macht in jedem Fall den Finanzhaushalt transparenter. Es macht ihn aus meiner Sicht fairer und gerechter, und es ist immer besser, wenn man ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

etwas über Bedarfe steuert als über möglicherweise künstliche Indikatoren. Es ist auch in jedem Fall in der Verwaltung leichter zu handhaben und wird hoffentlich auch zum Bürokratieabbau seinen Teil beitragen.

Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten nochmals recht herzlich danken, die dazu beigetragen haben, dass wir dieses Gesetz in vielen sachlichen und guten Diskussionen einerseits, in der Arbeitsgruppe mit der Stadt Bremerhaven, aber auch in meinem Ressort und der Senatskanzlei sehr offen und transparent abarbeiten konnten. Mein Dank gilt nun an der Stelle auch dem Kämmerer, der sich dann auch am Ende, als noch einige politische Fragen zu lösen waren, sehr konstruktiv und engagiert eingebracht hat.

Die Debatte zeigt es, es ist eine in sich runde Sache, und es beendet auch viele Fragestellungen, die immer wieder auch zu Irritationen zwischen den beiden Kommunen, respektive Bremerhaven und dem Land, geführt haben. Ich denke auch, dass die Parlamentarier – mein Dank auch an diese Beteiligten – hier wahrhaftig souverän damit umgegangen sind, denn sie haben sich nicht durch vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle möglicherweise aufkommende Fragestellungen in die falsche Richtung bringen lassen, sondern wir waren alle bemüht und haben es jetzt auch gemeinsam geschafft, dieses doch in der Sache auch komplizierte Gesetz auf den Weg zu bringen.

Ich möchte nichts mehr zu den Einzelheiten sagen. Ich denke, sie sind hinreichend besprochen worden. Ein Punkt noch! Herr Wedler, nicht alles, was Sie sich wünschen, gehört in das Finanzausgleichsgesetz. Also, wenn neue Aufgaben, beispielsweise vom Land an die Kommunen, gegeben werden, dann ist das wie beim Bund. Auch der Länderfinanzausgleich wird nicht geändert, wenn der Bund sich neue Leistungsgesetze ausdenkt. Da müssen andere Ausgleiche herbeigeführt werden, und ich verspreche Ihnen auch für Bremerhaven, solange ich hier auf diesem Posten bin, dass wir sehr genau darauf achten werden, dass, wenn es eigentlich eine Landesaufgabe ist, ich sie dafür gewinne, dies dann auch als Landesaufgabe auszufinanzieren und es nicht den Kommunen aufzudrücken.

Ein Punkt, und da muss ich sagen, den müssen wir auch in künftigen Bürgerschaften im Auge behalten, er ist hier auch angesprochen worden, ist die Frage der Verschuldung. Sie war jetzt in dem Zusammenhang aus meiner Sicht politisch nicht lösbar. Ich meine auch, sie sollte jetzt nicht gelöst werden, mit Blick auf die Diskussion und unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, denn wie ist das zu interpretieren, wenn wir jetzt in dieser Phase die Kommunen möglicherweise zu Lasten des Landes entschulden! Ich denke, diese Diskussion hätte jetzt nicht in die Zeit gepasst.

Andererseits ist das natürlich von der Struktur her schon problematisch, weil dieses System der Bedarfsindikatoren, und das muss hier einfach für die Redlichkeit gesagt werden, natürlich darauf aufbaut, dass die Pro-Kopf-Verschuldung beider Kommunen auf ein vergleichbares Niveau zurückgefahren, also angenähert wird. Das zeigen unsere gesamten Berechnungen, in den nächsten Jahren wird sich natürlich auf der Basis dieses Systems aufgrund der unterschiedlichen Verschuldungsausgangslage die Verschuldungsquote zwischen Bremerhaven und Bremen drastisch und deutlich weiter zu Lasten von Bremen auseinanderentwickeln. Deswegen wird es notwendig sein, das in absehbarer Zeit noch einmal aufzurufen.

Ich denke, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wenn es Klarheit gibt, ist es ein geeigneter Zeitpunkt, aber es muss noch einmal aufgerufen werden. Dieser Punkt ist hier nun nicht endgültig bearbeitet worden, ist aber sozusagen das Fundament für dieses Bedarfsindikatorensystem. Das möchte ich hier einfach noch in Erinnerung halten, dass wir uns dann dieser Frage stellen. Ich möchte mich zum Abschluss, wie gesagt, noch recht herzlich bedanken und bitte, dass das Gesetz hier in erster und zweiter Lesung verabschiedet wird. – Vielen Dank!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.