Der zweite Punkt ist, dass unser Antrag umfassender ist. Wir Grünen wollen zwar auch, was die Große Koalition hier fordert, verbesserte Verbraucherinformationen, aber wir wollen, dass sich diese nicht nur auf Lebensmittel beziehen, sondern dass sie das gesamte Gebiet des Verbraucherschutzes abgedecken. Wir leben nämlich gerade in einer Zeit, in der mit zunehmenden Notwendigkeiten der privaten Altersvorsorge, der privaten Krankenversicherung, auch der Vorsorge gegenüber Arbeitsplatzverlust es notwendig ist, den Verbrauchern ein Instrumentarium an die Hand zu geben, dass sie sich sozusagen auf diesem Finanzmarkt zurechtfinden. Deswegen wollen wir diese Informationen umfassender, eben auch für das Gebiet der neuen Technologie, der Finanzdienstleistungen und für mehr Produktsicherheit.
Der dritte Punkt ist, dass unser Antrag in der Tat zielführender ist. Wir fordern hier nämlich für das, was die Große Koalition auch möchte, eine Terminierung, weil ohne Terminierung solche Anträge meistens wenig sachdienlich sind, und es wird verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das wollen wir nicht, sondern wir wollen eine Fristsetzung bis zum Sommer 2007.
Last, but not least muss ich noch einmal ansprechen – Herr Oppermann ist zwar darauf eingegangen –, dass das Verbraucherinformationsgesetz beim Bundespräsidenten schmort. Herr Imhoff hat die Umsetzung eines Gesetzes eingefordert, das es noch gar nicht gibt, und man muss hier auch einmal deutlich machen, dass an dieser Stelle die neue – na, so neu ist sie nicht mehr! –, schwarz-rote Bundesregierung absolut versagt hat.
In welchem Zustand sind wir denn? Wir haben das Verbraucherinformationsgesetz, es ist durch Bundestag und Bundesrat gegangen und schmort beim Bundespräsidenten. Er unterschreibt es nicht, weil es aufgrund der Föderalismusreform I nicht verfassungskonform ist, und der Verbraucherschutzminister Seehofer ist in den letzten Monaten nicht in der Lage gewesen, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Verfassungskonformität herstellt! Das ist doch ein Versagen auf der ganzen Linie, das wir Grünen kritisieren! Soweit vielleicht zur Klarheit und Wahrheit! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verbraucherschutz im umfassenden Sinne erlangt wachsende Bedeutung und hat eine hohe Priorität in der Bevölkerung. Das ist sehr deutlich nachvollziehbar. Lebensmittelsicherheit und Produktsicherheit sind 2 Themen, die dann auf der anderen Seite auch immer wieder in großem Ausmaß für Schlagzeilen sorgen. In der Tat ist es deshalb richtig, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz hier auch sehr stark zu thematisieren und ihm gerecht zu werden. Die Bevölkerung braucht an dieser Stelle Transparenz und Information.
Kontrollen spielen in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Rolle, besonders auch im Hinblick auf die EU-Seehäfen, -Außengrenzen, wo wir in Bremerhaven eine besondere Verantwortung haben auch im Hinblick auf Einfuhren. Wir brauchen dazu einheitliche Standards und Eigenkontrollsysteme, die auch dann die Grundlage für eine entsprechende Bewertung darstellen und im Übrigen die Möglichkeit schaffen, hier den Personaleinsatz so entsprechend zu steuern.
Verbraucherschutz einstellen in das Portal bremenonline.de! Dieses Vorhaben macht in meinen Augen absolut Sinn, und zwar gerade dann, wenn die Belange des gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes hier gemeinsam dargestellt werden und die Zielsetzung sowie die nachhaltige Pflege dieser Rubrik festgelegt werden, da es mittlerweile unzählige Informationsquellen für verbraucherschutzrelevante Themen im Internet gibt. Das heißt also,
hier auch aktuell und auf dem Laufenden die Informationen gemeinsam für den Bereich des gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes einzustellen.
Die Weiterleitung – auch das ist ein Thema, das Sie hier angesprochen haben – des Jahresberichts, der im Übrigen ein gemeinsamer Bericht der Bereiche Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärdienst und Landesuntersuchungsamt ist, an die Bremische Bürgerschaft halte ich für absolut richtig und auch notwendig, und ebenso sollte dieser Bericht ins Internet eingestellt werden. Wir müssen bei der Neufassung von Berichten darauf achten, dass wir hier diese Zusammenführung des gesundheitlichen und des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes darstellen. Insbesondere die Evaluation des Verbraucherschutzes haben wir wegen der Bedeutung von verbesserten Informationen für die Bevölkerung ausdrücklich unterstützt, aber nicht verabschiedet.
Das Gesetz, um das es hier geht, wir haben es gehört, liegt noch beim Bundespräsidenten, ist bisher nicht unterzeichnet und demzufolge auch noch nicht in Kraft getreten. Ein neuer Gesetzentwurf, der möglicherweise hier dann vorgelegt wird, ist noch nicht bekannt. Dies sollte abgewartet werden.
Es geht um die Bündelung aller Belange des Verbraucherschutzes und um eine entsprechende Präzisierung der Geschäftsordnung. Ich glaube, dass entscheidend ist, der Bevölkerung deutlich zu machen, dass hier auch durch Ressortbezeichnung und -bündelung der Stellenwert dieses Themas von der Politik und von der Regierung entsprechend eingeschätzt wird. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/1264 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1314 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen interfraktionell vereinbart wurde, eine Behandlung des Punktes „Ausstiegsperspektive bei invasiven Affenversuchen“ für diese Sitzung sicherzustellen. Ich werde den Punkt gegen 17.00 Uhr aufrufen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten dieses Thema schon beim letzten Mal, als wir über Perspektiven im Justizvollzug gesprochen haben. Wir haben das auch leicht andiskutiert, und wir hatten eine Große Anfrage gestellt. Die umfangreiche Antwort vom Senat liegt vor, am 15. November ist sie gekommen. Es geht darum, welche Möglichkeiten bei Uneinbringlichkeit von Geldstrafen hier im Land Bremen bestehen.
Seit ungefähr 15 Jahren, das wissen Sie alle, haben wir steigende Gefangenenzahlen in unseren Justizvollzugsanstalten. Die Strafanstalten sind in Bremen also voll ausgelastet, obwohl gesetzlich festgelegt ist, dass kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnah––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mefällen verhängt werden sollen. Trotzdem haben wir in Bremen noch viele Gefangene, die auch die kurzen Freiheitsstrafen absitzen müssen, und wir fragen uns: Wie kommt das? Die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich in den letzten Jahren verändert, insbesondere auch durch Arbeitslosigkeit, sodass Geldstrafen mangels Masse nicht bezahlt werden können. Viele Straftäter sind drogenabhängig oder alkoholabhängig, haben kein Geld, sind hochverschuldet und müssen, da sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.
Das Erwachsenenstrafrecht sieht eigentlich 2 Strafen vor, die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Wer für 3 Monate ins Gefängnis muss, das wissen wir, verliert oft seinen Arbeitsplatz oder die Wohnung, und dies wollen wir natürlich auch verhindern. Das Haftvermeidungsprogramm „Gemeinnützige Arbeit anstatt Freiheitsentzug“ ist ein geeignetes Mittel, Haft zu vermeiden. Das heißt nicht, wer straffällig wird, soll auch straffrei bleiben. Sanktionen soll jeder bekommen, der sich nicht an unsere Gesetze hält, das heißt, für Straftaten, bei denen Freiheitsstrafe im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, muss auch Freiheitsstrafe als Sanktion durchgeführt werden.
Wir müssen allerdings bei kurzen Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen – die müssen wir minimieren – aber nicht aus den Augen verlieren, dass die Strafe auch durch diese gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden kann. Im Jahr 2006, so die Antwort des Senats, sind insgesamt 61 912 Hafttage durch gemeinnützige Arbeit getilgt worden. Ich finde, das ist eine enorme Zahl, weil natürlich auch Haft für einen Gefangenen Geld kostet, und hier haben wir sehr viel eingespart. Ich höre allerdings, wenn ich mit Experten spreche, dass einige damit nicht so einverstanden sind. Sie empfinden es als ungerecht, dass man einen Tagessatz mit 4 Stunden anrechnet, wenn es Tagessatz heißt. Jeder Bürger arbeitet ja in den meisten Fällen 8 Stunden am Tag.
Es darf nicht sein, dass eine strafrechtliche Würdigung einer kriminellen Handlung zugunsten einer mehr oder minder zivilrechtlichen Ausgleichsregelung, die gegebenenfalls ohnehin besteht, einfach entfällt. Allerdings betone ich hier noch einmal: Gemeinnützige Arbeit muss dosiert und systemgerecht eingesetzt werden, aber wir dürfen nicht in den Irrglauben verfallen, dass gemeinnützige Arbeit flächendeckend und in großem Stil zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden kann. Rechnerisch, so steht es in der Antwort, sind in Bremen über 115 Haftplätze eingespart worden, und insgesamt, glaube ich, noch weitere zusätzlich, und die Justizkasse wurde erheblich entlastet. Dies ist eine positive Aussage.
Zusätzlich wurden auch Tage durch Zahlungen während der Betreuung getilgt. Durch die Zusammenarbeit mit Trägern der Straffälligenhilfe und mit sozialpädagogischer Begleitung haben wir in Bremen eine Betreuung des betroffenen Personenkreises. Dies
ist wichtig. In den Fällen, bei denen künftig gemeinnützige Arbeit anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen oder kurzen Freiheitsstrafen möglich sein soll, wird es entscheidend sein, ob und wie die Straftäter dabei auch betreut werden. Maßgeblich verantwortlich ist für diese Betreuung „Die Brücke“ in Bremen. Hier arbeiten zurzeit 3 sozialpädagogische Mitarbeiterinnen insgesamt 94 Wochenarbeitsstunden, in Bremerhaven übernimmt die Betreuung die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung durch 2 Fachkräfte. Hier liegt die Wochenarbeitszeit insgesamt bei 61 Stunden.
In Bremerhaven wurden insgesamt 10 607 Tagessätze im Jahr 2006 getilgt, Einsparung 29 Haftplätze, aber auch selbst während der Haft haben die Betroffenen die Möglichkeit, durch Arbeit in der JVA ihre Haftzeit zu verkürzen. Trotzdem können Ersatzfreiheitsstrafen nicht immer vermieden werden, und zwar dann, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird und der Betroffene nicht bereit ist, gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
Herr Präsident, ich bin gleich fertig! Es wurde festgestellt, dass bei vielen Betroffenen keine abschreckende Wirkung von der Haft ausgeht. Viele befinden sich in einer schwierigen sozialen Lage, wie zum Beispiel durch Obdachlosigkeit oder Suchtprobleme, ich hatte das vorhin schon einmal angeführt. Auch die gesundheitliche Versorgung ist für diesen Personenkreis in der JVA besser als die Situation außerhalb der Gefängnismauern.